Ausgabe 
26.9.1896 Zweites Blatt
 
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Submission.

Für unsere Kliniken soll die Lieferung von:

auf dem öffentlichen Submissionswege

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Kartoffeln,

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unter erb. Kohlraben,

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ober erd. Kohlraben,

9

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2

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2

tt

Meerrettig,

6

weißer Mben,

10

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gelber Rüben,

36

tt

Weißkraut,

100

Stück

Rothkraut,

400

ff

Wirsing,

850

tt

Lauch und

300

ff

Sellerie

vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen liegen auf dem Verwaltungsbureau, Nach­mittags von 35 Uhr offen.

Offerten sind versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum 16. October d. I. auf dem erwähnten Bureau abzugeben.

Die Zuschlagsfrist erfolgt bis zum 20. October. 8485

Gießen, den 26. Septbr. 1896. Großh. Verwaltung» - Direction der chirurg. und ophthalm. Univ.-Klinik.

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Bekanntmachung.

In Gemäßheit des Art. 7 der allgemeinen Bauordnung bringe« bl hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß mit Genehmigung Großherzoglrj-I Ministerium» des Innern vom 18. August d. I». zu Nr. M. d. I. 2£f I für die Frankfurterftraße südlich der Hofmannstraße und bis zu der n>| der psychiatrischen Klinik abzweigenden Querstraße neue Sttaßen« i;| Baufluchtlinien festgestellt worden sind und daß der bezügliche Plan d unserem Stadtbauamt von Jedermann eingesehen werden kann.

Gießen, den 21. September 1896.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

_______________________Gnauth._________________Mh

Meine- und KinimitljmatM in W

am 28. September-

Mit Genehmigung Großh. Kreisamts Gießen soll mit dem aw 28. September d. I. festgesetzten Schweine- und Riudviehmarkt Preisvertheiluug verbunden werden, wozu Seitens des ®emeinber. i 200 Mk bewilligt worden sind. Die Bedingungen sind folgende:

1. An der Prämiirung können sich alle im Kreise Gießen wohn Viehzüchter, Viehhändler ausgenommen, betheiligen.

2. Sämmtliche aufzustellende Thiere muffen bis 9 Uhr Morgen» .i getrieben fein und werden nur preiswürdige Thiere der re e Simmenthaler Raffe resp. de» Simmenchaler Typus und der rerr Vogelsberger Raffe prämiirt und zwar:

a. Bullen im Alter von 121/, Jahrm.

b. Kühe, welche sichtbar trächtig sind oder frisch gekalbt ha:, c. Rinder, welche sichtbar trächtig sind.

3. Die Thiere müssen selbst gezüchtet oder mindesten» drei Mona! : eigenem Besitz sein.

4. Der Markt beginnt Morgens 6 Uhr.

Lich, den 18. September 1896.

Großherzogliche Bürgermeisterei.

Heller. 82t

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Bekanntmachung.

Nach Beschluß der Stadtoerordneten-Versammlung vom 6. v. Ml», ist die Stadt Gießen, zwecks leichterer Verständigung der Einwohner über die Oertlichkeit eines ausgebrochenen Brandes, in die unten näher bezeichneten 5 Bezirke eingetheilt worden, und sollen diese Bezirke bei Alarmirung durch den Stadtthürmer, wie folgt, näher kenntlich gemacht

werden.

Der 1. Bezirk (Stadtioneres)

umfaßt alle von der Nord-, Ost-, Süd- und Westanlage umschlossen Hofraithen und einzelnen Gebäude der inneren Stadt, also Kreuz«, Markt-. Kirchen«, Linden- und Brandplatz, Neuenweg, Diezstraße, Straße »In den neuen Bäum", Triller-, Weidm« und Erlengasse, Mäusburg, Sonnenstraße, Dreihäuser«, Waagen-, Wetter- und Rittergasse, Schulstraße, Kanzleiberg, Kaplanei« und Schloßgasse, Marktlauben- und Senckenbergstraße, Linden«, Hunds-, Brand- und Braugasse, Wallthorstraße, Asterweg bis zur Nord­anlage, Schiller- und Dammstraße bis zur Nordanlage, Zotzels« und Wetz« steingasse, Wetzsteinstraße, GäßchenAuf der Bach", Kirchstraße, Burg, graben, Marktstraße, Stall- und Sandgaffe, Neustadt, Oswaldsgarten, Große und Kleine Mühlgasse, Tiefenweg, Kaplans«, Katharinen«, Löwen« und Wolkengasse, Bahnhofstraße bis zur Westanlage und Schanzenstraße, Seltersweg, Goethestraße bis zur Südanlage, Teufelslustgärtchen, Plock« straße, Maigaffe und die nach dem Stadtinneren gerichteten Seiten bet Nord-, Ost-, Süd- und Westanlage.

Der 2. Bezirk (Nordbezirk)

umfaßt die Hofraithen und einzelnen Gebäude, welche in dem Gebiel zwischen dem Damm der Main-Weserbahn nördlich des Neustädterthores, der Nordanlage, der Ostanlage vom Wallthor bis zum Gerichtsgebäude, dem Fußpfad von dort nach dem Philosophenwald und dessen Verlängerung nach Wieseck liegen also die nach West und nach Nord gerichteten Seitm der Nordanlage, die Steinstrabe, Damm- und Schillerstrabe westlich der Nordanlage, Weser-, Eder- und Schottstraße, Asterweg nördlich der Nord« anlage, Eder-, Schwarzlach-, Rodtberg- und Wieseckerweg, Marburgerstraße, die Nordostseite der Ostanlage zwischen der Marburgerstraße und dem Pfad nach dem Philosophenwald und die nördliche Seite dieses Pfades.

Der ». Bezirk (Oftbezirk)

umfaßt die Hofraithen und einzelnen Gebäude in dem Gebiet südlich des Fußpfades vom Gerichtsgebäude nach dem Philosophenwald und dessen Verlängerung nach Wieseck und östlich der Ost- und Südanlage bis zur Johanneskirche und der vom Thurm der Stadtkirche nach dem der Johannes« kirche nach Süden verlaufenden Visirlinie, also Philosophenwald, Wege in den Eichgärten, Alter Rödger Weg, Grünberger-, Sicher-, Landmann« Wolf« und Moltkeftraße, Lutherberg, Friedhof und Nahrungsberg, Aller Steinbacher-, Schiffenberger- und Erdkauterweg, Berg-, Hessen-, Garten-, Bismarck-, Löber-, Bruch- und Stephansstraße, Ostseite der Ostanlage, vom Gerichtsgebäude bis zum Neuenwegerthor, Steinweg, Südseite der Südanlage zwischen Neuenwegerthor und Johanneskirche, Goethestraße, von der Südanlage südostwärts, Lonystraße mit Ausnahme des Eckhauses Nr. 20, Ludwigstraße, zwischen Ludwigsplatz und Alicestraße, die östlich gelegenen Theile des Niegelpfads und der Ebelstraße, Aulweg zwischen der Bahn nach Gelnhausen und der Kreisstraße nach Leihgestern und die Letztere vom Aulweg an.

Der 4. Bezirk (Tüdbezirk)

umfaßt die Hofraithen und einzelne Gebäude in dem Gebiet, welches um­grenzt wird von der oben genannten Visirlinie zwischen den Kirchthürmen, der Südanlage zwischen Johanneskirche und SelterSthor, der Westanlage von da bis zum Hause Geilfus, dem Damm der Main Weserbahn bis zum Bahnhofe und dem Lauf der Lahn unterhalb der Wieseckmündung, also Südseite des genannten Theils der Südanlage und Südwestseite der West­anlage bis zur Pumpstation, Straßen und Wege daselbst, Bleichstraße zwischen Südanlage und Löberftraße, Alicestraße, Ludwigstraße, südlich der Alicestraße, vorderer Riegelpfad, südwestliche Hälfte der Ebelstraße, Leih- gesternerweg bis zum Aulweg, letzterer zwischen der Kreisstraße nach Leih gestern und der Frankfurterstrabe, Liebig«, Wilhelm«, Klinik-, Frankfurter und Hofmannstraße, Hollcrgasse, Bahnhofstraße zwischen Westanlage und Bahnhof, Grabenstraße, Bahnhöfe und deren Zusuhrstraßen mit sämmt« lichen Gebäuden, chemische Fabrik von Throm, Margarethenhütte, sämmt- liche neuen Kliniken, Schöne Aussicht und Actienbrauerei.

Der 5. Bezirk (Weftbezirk)

umfaßt alle Hofraithen und einzelnen Gebäude westlich des Dammes der Main-Weserbahn und der Lahn unterhalb der Wieseckmündung, also den Hamm", Rodheimer-, Krofdorfer- und Schützenstraße, Mühlen, Bade­anstalten, Schlachthaus, Neustädterfeld und Hardt.

Feuer«Alarm - Signale.

Der Stadtthürmer hat, sobald er ein Feuer entdeckt, bte Sturmglocke mit rasch hintereinander folgenden Schlägen zu ziehen, und darauf zur näheren Bezeichnung des Bezirks je ein weiteres Zeichen zu geben, welches besteht bei einem Brande

a) im 1. Bezirk (Stadtinnere») in 1 Glockenschlag

b) 2. (Nordbezirk) 2 Glockenschlägen

c) 3. (Ostbezirk) 3

d) , 4. (Südbezirk) 4 1

e) 5. (Westbezirk) 5 ,

Gleichzeitig hat der Thürmer durch da» Sprachrohr die Gegend noch näher kenntlich zu machen und außerdem am Dag eine

rothe Fahne

bei Nacht eine brennende

rothe Laterne

nach der betreffenden Richtung hin aufzustecken.

Dauert der Brand länger als eine halbe Stunde, so hat der Thünner nach deren Ablauf da» Stürmen ganz einzustellen, und damit erst wieder, zu beginnen, wenn er ein zweites Feuer entdecken sollte.

Die Alarmirung geschieht ferner durch die Schutzmannschast mit der Huppe, und durch die Trommler und Hornisten der Freiwilligen Feuer« wehren und bei sehr großen Bränden auch durch die Glocken der Johannes­kirche und der katholischen Kirche.

Gießen, den 10. April 1896.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

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