Ausgabe 
24.11.1896 Erstes Blatt
 
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Der Hießener Anzeiger erscheint täglich, Bitt Ausnahme der Montags.

Die Gießener MamirienSkäller werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

EEes Matt.______Dienstag den 24 November

Gießener Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

1896

Biertcljähriger ^bonnemeutspreis: 2 Mark 20 Pfg. m» vringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.

-kedaction, Expedition nnd Druckerei:

-chntfiraße Ar.V.

Uernfprecher 51.

Amts- und Anzeigebl^tt für den JLreis Gieren.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den I £ n e» - . r r --------- ' - '

folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Dorm. 10 Uhr. ®ttUlÖPeUaaC; AaMlllenötätter Annoncen-Bureoux de. In- und Auslandes nehm«

I__________________ Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgegen.

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Amtlicher Theil.

vekamttmachung,

betreffend: Reichstagswahl.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in dem 1 Wahlkreis! des Großherzogthums Herr P-rilipp Köhler VI., Landwirth zu Langsdorf, mit 9733 von 14 988 gültig abgegebenen Stimmen zum ReichStagSabge« ordneten gewählt, worden ist.

Gießen, den 23. November 1896.

Der Wahlcommtffär. v. Gagern.

Nr. 37 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 19. d. M., enthält:

(Nr. 2346.) Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan. Vom 4. April 1896.

Gießen, am 20. November 1896.

Großherzogltchcs Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Hausen, den 23. November 1896. Betreffend: Die DecanatSconferenzen.

Der Decan des ebang. Dekanats Gießen

a« die Herre« Geistlichen des Deeauats.

Ich benachrichtige Sie, daß, da ein Htnderniß, die Eon- ferenz am 26. ds. MtS. abzuhalten, eiugetreten ist, eine Lonferenz in diesem Jahre n'.cht mehr gehalten werden kann. ___________________Wahl.__________

Bekanntmachung,

betreffend: die Erbauung einer Kreisstraße Leihgestern- Großen Linden- hier die Enteignung von den Erben der Jacob Schaum Wittwe zu Leihgestern gehörenden Grundstücken zu diesem Zweck.

Zum Zweck deS Ausbaues der rubr. Kreisstraßen hat die Großh. Bürgermeisterei Leihgestern Namens der Gemeinde Antrag gestellt auf Enteignung deS erforderlichen Geländes von 35 Quadrat-Meter aus Flur I Nr. 213a Hofraithe und Garten in der Gemarkung Leihgestern.

TS wird dies mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß

1. der Antrag Großh. Bürgermeisterei Leihgestern vom 19. September d. I.,

2. der Meßbrief nebst geometrischem Plan und Grund» buchSauSzug,

3. der Plan nebfi Längen- und Querprofil

in der Zeit vom 18. November bis 1. Deeember b. I (einschließlich) auf dem Burcau der Großh. Bürgermelsteret Leihgestern zu Jedermanns Etnficht offen liegen.

Zur Verhandlung über den Plan und die zu leistende Entschädigung wird Tagsabrt vor der Localeommisfion auf:

Freitag den 4. Deeember d. I,f* Vormittags 9 Uhr, * auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Leihgestern anberaumt.

Die E'genthümer deS oben bezeichneten Grundstücks, sowie solche Personen, welchen hinfichtlich deffelben irgend welche Rechte (z. B. EigeathumSvorbehalt, Pfandrechte oder sonstige dingliche Rechte, Rechte als Pächter oder Miether) zustehen, werden hierdurch aufgesordert:

a. Einwendungen gegen den Plan bei Meldung deS AuS- schluffeS und Annahme der Einwilligung in die bean­spruchte Abtretung,

b. Erklärung auf die avgebotene Entschädigungssumme bei Metdung der Unterstellung der Annahme deS Angebots, «. Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bet Meldung des AuSschluffeS mit solchen,

d. Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten bet Meldung deS AuSschluffeS mit solchen (Art. 19 des Ges. v. 26. Juli 1884),

e. Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke oder im öffent­lichen Interesse zur Sicherung gegen Gefahren und Nachtheile nothwendig find (Art, 14 des Ges.),

f, etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an die zu enteignenden Grundstücke

in dem oben genannten Termine vorzubringen.

Wenn dritte Personen a s dinglich Berechtigte oder »wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bet der Enteignung be tcheiligt find, so muß sie der Eigenthümer sofort nach Zu- st rllung der Bekanntmachung der unterzeichneten Behörde

bezeichnen, andernfalls bleibt er für diese Ansprüche ver­antwortlich.

Räumt der Eigenthümer einem Andern von dem Zeit­punkte der Zustellung an ein dingliche- Recht an dem zu enteignenden Grundstücke oder ein persönliches Recht auf dessen Benutzung ohne Genehmigung deS Unternehmers ein, so steht jenem Andern an den Unternehmer ein Anspruch auf eine besondere Entschädigung nicht zu.

Gießen, den 6. November 1896.

Großherzogltchcs Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Deutscher Reichstag.

129. Plenarsitzung. EamStag, den 21. November 1896.

Eingegangen: Der Nachtragsetat betreffend Ausbesserung eon Beamtenbesoldungen.

Das Haus ist sehr schwach besetzt.

Die Berathung der Justtznooelle wird bet $ 56a der Strafproceßordnung, welcher bestimmt, in welchen Füllen die Ver­eidigung eineS Zeuaen unterbleiben darf, fortgesetzt.

Ein Antrag Rembold (ß-tr.) will beiUebertretungen die Ver­eidigung nur auf Antrag oder ausdrücklichen Beschluß erfolgen lassen und auch bei Vergehen von geringerer Bedeutung das Gericht ermäch­tigen, dir Nichtvereidigung zu beschließen.

Ein Antiag ö. Gültlingen will die Beeidigung unterbleiben lassen, wenn das Gericht einstimmig eine Aussage für offenbar unglaubwürdig oder für unerheblich hält. In solchem Falle soll also die Vereidigung auch nicht auf Antrag zu erfolgen brauchen.

Ein Antrag Mun ckel (frs. Vp) endlich will die Vereidigung aus Antrag nicht nur für unerhebliche Aussagen vorschreiben, wie dies die Commission beschlosst hat, sondern auch für Aussagen, welche das Gericht für offenbar unglaubwürdig hält.

Adg. Günther (nl.) spricht sich für die CommisstonSbeschlüsse und gegen den Antrag Muvckel aus.

Abg Munckel will dem richreclichen Ei messen nicht -ar zuviel überlassen wissen. Auch eine Einstimmigkeit der Richter darüber, ob eine Aussage glaubwürdig sei, könne das Interesse des Angeklagten schädigen, da auch die Rich er ein endgiltiges Urtheil über die Glaubwürdigkeit doch erst nach Vernehmung aller Zeugen gewinnen könnten.

Geh. Rath Lucas weist auf die Häufigkeit offenbar unwabrer Aussagen hin, denen gegenüber selbst einem Anträge aus Vereidigung nicht stattgegeben werden dürfe. Er bitte daher den Antrag Munckel, aber auch den Antrag Rembold abzulehnen. Es schwebten ja Er­wägungen darüber, ob auch unbeeidigte falsche Aussagen strafbar zu machen seien. Wohin diese Erwägungen führen würden, lasse sich aber jetzt noch nicht sagen. Jedenfalls seien gegenwärtig unbeeidigte falsche Aussagen nicht strafbar. Und da bleibe cs doch bedenklich, generell vorz^schreiben, wie daS der Antrag Rembold wolle, daß bei Uebertretungen oder Vergeh« die Vereidigung nur auf Antrag oder besonderen B schluß einzutreten habe, die Nichtoereidigung also die Regcl bilden solle. Gegen den Antrag Gültlingen sei kaum etwas einzuwenden.

Nach längerer Debatte werden sämmtliche Anträge abgelehnt und S 56a in der Fassung der Commission angenommen.

S 60 in der Vorlage läßt die Vereidigung nur zu nach beendeter Vernehmung des Zeugen. Ein zweiter Absatz läßt eine gleichzeitige Vereidigung mehrerer Zeugen zu.

Ein Antrag Cerno, den Nacheid nur zur Regel zu machen, den Voreid jedoch zuzulassen, falls zu besürchtm sei, der Zeuge werde ohne vorherige Beeidigung nicht wahrheitgemäß oder zurückhaltend aussagcn, wird abgelehnt.

S 65 der Vorlage macht die Beeidigung schon bei der ersten gerichtlichen Vernehmung des Zeugen zur Regel, während nach dem bestehenden Gesetz die Vereidigung erst bei der Hauptverhandlung die Regel bildet.

Abg. Haußmann befürwortet einen Antrag Munckel, es bei dem bestehenden Ges.tz zu belassen. Die zu frühe Vereidigung habe den schweren Nachtheil, daß der Zeuge aus Furcht vor der Anklage deS Meineides sich hinterher stets scheue, eine einmal gemachte Aus­sage zu modificiren.

Abg. Rembold beantragt ebenfalls, eS bei dem bestehenden Gesetz zu belassen, schon um die Doppelvereidigung im Vor- und Hauptoerfahren zu beseitigen.

Abg. Stadthagen (Soc.) verlangt gleichfalls und zwar im Interesse des Angeklagten, daß die erste Vereidigung erst in der öffentlichen Hauptverhandlung erfolge. Wozu die Vereidigung im Vorverfahren führe, zeige der Fall in Kiel, wo in der bekannten Bordellangelegenbeit der dortige Bürgermeister im Vorverfahren thatsächlich einen Meineid geleistet habe oder doch einen Eid, welcher mit der Wahrheit sich nicht vertrage. Das wäre nicht möglich ge­wesen, wenn der Angeschuldigte zugegen gewesen wäre und, wie die- in der Hauvtverhandlung möglich ist, dem Zeugen sofort die An­gaben des Polizeiarztes hätte vorhalten können.

Geh. Rath Lucas giebt d^eTheorie des Vorredners als richtig zu. Practisch liege doch aber die Sache so, daß die Zeugen ihre un- eidlichen Aussagen im Vorverfahren nicht für voll ansähen und da­her zwischen diesen und der Hauptv rHandlung leichter zu Gunsten des Angeklagten beeinflußt werden könnten. Was den Fall in Kiel anlange, so habe doch der Bürgermeister keinen vorsätzlichen Falsch­eid geleistet, also keinen Meineid im strafrechtlichen Sinne.

Der Antrag Munckel-Rembold wird angenommen.

Dem $ 68 beantragt Abg. Schmidt-Warburg (Ctr.) hinzu- zufügen: .Die Vernehmung eines Geistlichen erstreckt stch nicht auf ihm anvertraule Beichtgeheimnisse. Das Gericht hat dem Geistlichen vor der Vernehmung hiervon Kenntniß zu geben. Der Antrag be­zwecke, tem Geistlichen zu ermöglichen, abgesehen von dem, was er in der Beichte erfahren, ruhig Zeugniß abzulegen und getrost ben Eid darauf zu leisten,bofc er nichts verschwiegen und nichts hinzu- gesctzt habe", ohne du^ch den Gedanken beunruhigt zu fein, daduich etwa einen Meineid zu begehen.

G-h. Rath Lucas erklärt sich gegen den Antrag, weil daS Beichtgeheimniß schon durch S 52 genügend geschützt sei Der Geist­liche brauche nur zu beeiden:Ich weiß nichts mehr, außer was mir unter dem Siegel des Beichtgeheimnisses auveitiaul worden ifL* Richtiger und angemessener sei es doch auch für den Geistlichen, sein Zeugniß zu verweigern über in der Seelsorge Erfahrenes, als zu sagen: »Ich we ß nichts/ während er doch thatsächlich etwas wisse.

Abg. Pichler (Ctr.) wendet hiergegen ein, die Zeugnißoerwet- gerung ober die E'klärung, nichts zu Hüffen mit Ausnahme des al» Beichtgeheimniß « rnommenen, werde in sehr vielen Fällen bereits einen bestimmten Verdacht erwecken.

Abg. Stadthagen (Soc.) will den Antrag verallgemeinern im Interesse aller derj nigen Stände, die zur Zcugnißverwetgerung berechtigt feien. Nur für einen einzelnen Stand ein solches Aus­nahmerecht zu schaffen, dafür könne er sich nicht erwärmen.

Ab^'. Bachem (Ctr) spricht für ben Ant ag Schmidt. Ei» taciooll.r Richter, der die Lehren der katholischen Krche fenne, werde fragen:Herr Geistlicher, wissen Sie etwas über die Sache außer­halb deS Beichtgeheimn ffeel?" Darauf könne jeder G tstriche mit Nein" oderJa" antworten. Frage aber ein Richter, der mit der katholischen Kirche Diellelat nicht vertraut sei, den Geistlichen: ,,Wa» wißen Sie über die Sache?" oder:Wissen Sie etwas barütju?" bann würbe der Geistliche antworten müssen:3a, aber als Beicht­geheimniß l" Und schon das verletze das Sacrament.

Abg. Haußmann (fübb. Vp.) erblickt in bem $ 52 ein hin­reichend weitgehendes Privileg, welches zu erweitern fern Bedürfniß bestehe. '

Abg. Himburg (c.) erklärt sich Namens seinerFraction eben­falls gegen ben Antrag.

Der Antrag Schmibt, für ben nur Centrum und einige Mit­glieder der Rechten stimmten, wird angenommen.

Montag 1 Uhr: Fortsetzung der Interpellation Auer belr. differentielle Behandlung feiner Lederwaaren in Rußland und betr. Besteuerung der Consumvereine in Sachsen.

Schluß 58/« Uhr.

Deutsche» Reich.

Berlin, 21. November. Der Kaiser hat den durch die schlagenden Wetter auf der Zeche General Blumenthal be­troffenen Familien seine Theilnahme an dem schweren Unglück aussprechen lassen.

Berlin, 21. November. Der Kaiser hat bestimmt, daß am 1. April 1897 die Festungs- Bauschule von Berlin nach Charlottenburg verlegt wird.

Berlin, 21. November. In der heutigen zweiten Sitzung des preußischen Abgeordnetendauses fand die Präsidentenwahl statt. Das bisherige Präsidium, P. äsident v. Köller, erster Bicepräfident Freiherr v. Heeremanu und zweiter Bicepräfident Dr. Krause, wurde wiedergewählt. Außer einigen kleinen Eingängen ist eine D.nk^chrift des Landwirthschasts Ministers über das Seitens der StaatS- Regierung in den letzten Jahren zur Förderung der Land- wirthschaft Geschehene eingegangen. Die nächste Sitzung findet Dienstag statt. Auf der Tagesordnung steht der Ankauf der Hessischen LudwigSbahn und die ConvertirungS-Borlage.

Berlin, 21. November. Als Nachfolger beß Fürsten Stolberg zum Präsidenten deS Herrenhauses werden in erster Linie der Schwager deS Verstorbenen, Heinrich VII., Prinz zu Reuß, ferner Heinrich XIII., Prinz zu Reuß, sowie Fürst von Pleß genannt.

Berlin, 21. Novcmber. Die Verhandlungen gegen die Mörder des JusttzrathS Levy, Werner und Große, finden am 1. Deeember vor der 9. Strafkammer statt.

Berlin, 21. November. DerRetchsaozriger" widmet dem verstorbenen Fürsten zu Stolberg-Wernigerode einen warmen Nachruf.

Berlin, 21. November. In derZeit" veröffentlicht Pfarrer Werner in Beckendorf eine Erklärung, tu der er mittheilt, daß ihm eine Verfügung deS evangelischen Ober- kirchrnrathS zugegangen sei, welche er, wenn er nicht auf sein Pfarramt sofort verzichten wolle, nur als ein Verbot seiner bisherigen socialtstischen Tharigkeit avff.ffen müsse. Er habe vorläufig auf seine öffentliche Wirksamkeit verzichtet, be­halte sich aber seine Rechtfertigung vor.

Berlin, 21. November. DaS preußische Herren­haus wählte in feiner heutigen zweiten Sitzung die bis­herigen Vicepräfidenten, als ersten Freiherrn v. Man­teuffel und als zweiten den Oberbürgermeister Becker wieder. Die Wahl des ersten Präsidenten wurde ausgefetzt. Emgegangen ist ein Antrag Graf Franckenberg betrtffenb den Wagenmangel auf den Staatsbahnen und Eiusübrung der Staffeltarife. Der Antrag geht an eine Lommtsfion. Nächste Sitzung Mitte Deeember.

Berlin, 21. November. Zu der am Montag stattfinden­den Bestattung deS Fürsten Stolberg.Wernigerode werden außer dem Präsidenten des Herrenhauses auch zahl­reiche andere Mitglieder des HauseS, um ihrem langjährigen ersten Präsidenten die letzten Ehren zu erweisen, sich per Extra­zug morgen früh nach Wernigerode begeben.

Berlin, 21. November. Der Delegirtentag der conser- vativen Partei hat am Donnerstag eine Resolution an-