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Der | che«er Axzeiger scheint täglich, »t Ausnahme bei Montag«
Die Gießener 3iMlClea6fd(fcr neeu dem Anzeiger «öcherttlich dreimal beigelegt.
Erstes Blatt. Dmmnsta, dm 23. April
Gießener Anzeiger
Kenerat-Unzeiger.
1S96
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Aintliche» Theil
L.
431 134 Mk. 53
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v. Gagern.
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wie
auf daS gesammte Communal- steuercapttal der OrtSeiuwohuer unb Forensen......
aus daS Steuercapital der evangelischen Gemeindeangehörigen . auf daS Steuercapital der katho-
Bekamtmachuug.
ZA Dreihausen, Kreis Marburg, ist die Rathlaus- Ikvche ausgebrochen und Gehöftsperre angeordnet worden.
»Gießen, den 21. April 1896.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
vekmmtmachmlL
lit Erhebung von Umlagen der Stadt Gleßen für 1896/97 betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Zvoarn und der Justiz sollen für 1896/97 von der Stadt diesen folgende Umlagen erhoben werden:
lischen Gemeindeangehörigen .
fltto|n fich der Ausschlag auf 1 Mk. Normalsteuercapital
vekauntmachmtg,
betreffend den Wasenmeisterdtenst zu BerSrod.
Friedrich Karl Baaerufeiud zu BerSrod ist als Hafenmeister dieser Gemeinde bestellt und in dieser teigen- hilfst verpflichtet worden.
Gießen, den 21. April 1896.
Großherzogliches KreiSamt Gießen.
v. Gagern.
2 500 ,
42 100 „
Deutscher Aeichstug.
73. Sitzung. Dienstag, den 21. AprU 1896.
Am BundeSrathSttfche: Minister von Bötticher und von Schönstedt.
Die Besprechung der Interpellation Bachem über das Duellwesen wird fortgesetzt. t
PrLsident v. Buol macht Mittheilung von dem Eingang deS nachstehenden Antrages Adt, der von Mitgliedern der national- liberalen und der conseroativen Parteien etngebracht ist: „Den Antrag Rickert in folgender Form anzunehmen: die Regierung aufzufordern, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dem mit dem Strafgesetzbuch im Widerspruch befindlichen Duellwesen entgegen- zutretem^f ^Ernstorff-Lauenburg (Rp.): Bebel sprach gestern von moralischer Verlumptheit der Kreise, die das Duell unterstützten. Solchen Beleidigungen gegenüber sollte man doch aus Wege finnen, ihnen zu begegnen und sie zu verhindern. Meine Stellung zum Duell habe ich schon früher präctsirt. Dasselbe ist durch die öffentliche Meinung gerichtet. Aber man bedenke doch auch die Umstände, tn denen sich ein schwer Beleidigter befindet! So auch Herr v. Kotze! Was hätte er thun sollend (Unruhe links). Ich gebe zu, es ist daS ein wunder Punkt. Soll man etwa beim Schöffengericht eine Butze von 10 Mk. anstreben? Man müßte Gerichte schaffen, die in solchen Fällen eine angemessene Sühne ermöglichen. Etwas muß aber geschehen. Redner bemängelt dann noch, daß gestern Herr Bebel ungerügt das Begnadigungsrecht des Königs feiner Kritik unterzogen habe. ,
Präsident v.Buol: Wenn daS ein Vorwurf für das Präsidium sein soll, so muß ich bemerken, daß Begnadigungsacte der Gegenzeichnung bedürfen, also RegterungSacte sind.
Abg. v. Bennigsen (nl) erinnert an von ihm gethane frühere Aussprüche, in denen er den bestehenden Zustand als einen unerträglichen bezeichnet habe. Durch daS Duell könne man in der That die verletzte Ehre nicht wiederherstellen. Für Bebel sei aber die Ausnützung der in Frage stehenden Vorgänge für politische Zwecke, sowie für die wtrthfchaftlichen Zwecke der Socialdemokratie die Hauptfache gewesen. Dieses Agttationsmtttel müsse den Socialdemokraten entzogen werden. Bebel habe keine Oualificatton, keine Legitimation zu sittlicher Entrüstung, nachdem derselbe tn offener Reichstagssitzung die Commune verherrlicht und zur Nachahmung angeregt habe. Die Presse habe die Duelle zu sehr breit getreten, । was den falschen Eindruck erwecke, als hätten dieselben zugenommen. Und waö haben denn die studentischen Mensuren hiermit zu thun?! Was das eigentliche Duell anlangt, so muß die Abhilfe, die durchaus nothwendig ist, einsetzen beim Ehrbegriff. Das Duell ist den alten Griechen und Römern ganz unbekannt gewesen, ebenso unbekannt wie der germanische Ehrbegriff. Ts wird aber doch Niemand behaupten wollen, daß jene Alten kein Gefühl für persönliche Würde gehabt hatten! DaS Duell ist eine französische Einrichtung und ist bet ben Franzosen geradezu zur Farce geworden. Es muß dahin gewirkt werden, daß sich die Auffaffung des Ehrbegriffs der Klaffe, I in der die Duelle stottfinden, ändert. Gelingt dies, dann wird es tn ein paar Jahren leine Duelle mehr geben.
Abg. Richter (frs. Vp.): Ich unterschreibe, abgesehen von den soctaltsttschen Wendungen, Alles, was Bebel gestern gesagt hat.
I ES wäre schlimm, wenn die soztaldemokrattsche Partei die einzige j wäre, die so über das Duellunwesen dächte. Demselben ist auch I leicht abzuhelsen, wenn nur oben der richtige Wille da ist. Die Erklärung des Reichskanzlers, die Herr v. Boetticher verlas, war so
| unbefriedigend, so lau und flau, wie sie lauer und flauer nicht sein I konnte. Die Erklärung sprach von „Erwägungen". Ja, hat der Reichskanzler diese nur bei sich im stillen Kämmerlein angestellt?
| Oder bat er fich an die Refforts gewandt, namentlich an das Justtz- | reff ort? In so wichtigen Dingen, welche die ganze Oeffentlichkett | beschäftigen, sollte doch der erste Reichsbeamte sein Urtheil auch schon I fertig mttbrtngen! Herr v. Benntgfen denkt besonders mild über I die studentischen Duelle. Als ob es heute wichtiger sei, aus der I Universität Schmarren zu erlangen, als Kenntnisse. Je weniger | Kenntnisse, desto mehr Schmarren. (Beifall links.) Herr von I Bennigsen sieht die Duelle so etwa wie ein nothwendtges Uebel an. I Aber es ist nur eine Klaffe von Raufbolden, die fich damit das Prestige aufrecht zu erhalten sucht, etwa so wie Herr o. Hammer-
I stein. Unser Osfiziercorps halte ich für viel zu gebildet, um innerlich I ebenso über die Nothwendtgkeit des Duells zu benten. In erster I Reihe ist es die Praxis der Begnadigungen, die an der Erhaltung des Duellwesens die Schuld trägt. Wenn ein Förderer schon nach 24 Stunden begnadigt wird, wenn also die BegnadtgungSordre ungefähr zu derselben Stunde auf der Festung anlangt, wie der Ver- urtheilte, dann muß., man sagen, daß das einer Suspension deS
I Strafrechts geradezu gleichkommt. Dazu kommt die dtscipltnartfche I Behandlung der Duellanten einer- unb derer andererseits, die fich nicht duelliren wollen. Wenn sich solche Fälle so häufen, ohne daß
I die Behörden etwa« dagegen thun, dann müssen wir alle diese Fälle I zur Sprache bringen und bei den Trägern der Staatsgewalt das | Bewußtsein Hervorrufen, daß sie solchem groben Unfug gegenüber I ihre Schuldigkeit zu tbun haben. (Beifall link« unb im Centrum). I Abg. Gröber (Ctr.): Benntgfens Auffassung war bie eines I alten CorpSftudenten. (Beifall unb Heiterkeit.) Dabet übersieht er aber, daß bie studentischen Raufereien nur das Vorspiel unb bie
I Einübung sind auf richtige Duelle. Bei der Art, wie hier daS Duell- I wesen zu beschönigen versucht wirb — ernste GrÜnbe hat man gar nicht beigebracht - vergißt man ganz, baß es sich hier um ein Verbrechen hanbelt. ~ m „
Inzwischen gelangt ein Antrag Bachem zur Vertheilung, der I Reichstag wolle beschließen: 1) daß Schiedsgerichte zu enbgtlfiger Entscheidung von Ehrenhändeln geschaffen werden mit der Befugniß, ihren Entscheidungen unbedingte Achtung zu verschaffen; 2) wirksame Bestrafung van Beleidigungen; 3) Vorlegung eines Gesetzentwurfs, durch welchen die den Zweikampf, sowie Beihilfe und Anstiftung dazu bevorzugenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches abgeändert I würden.
Abg. Frhr. v. Manteuffel (cons.) wirft Bebel vor, die Ausführungen Schalls gestern verdreht zu haben. (Unruhe links.) Schall habe durchaus das Duell an fich verurtheilt. Er selbst stimme ebenso 1 wie feine politischen Freunde ben Ausführungen Bachems bet und
Gießen, den 9. April 1896.
•Bet».: Ausführung bes WtldschadenSgesetzes, insbesonbere bie Lieferung von Formularien.
SM «kMerzogliche KreiSamt Meßen die Grotzh. Bürgermciftereieu und d.- Lach- herftandige«-Commtssto«eu m Wildschadens- Angelegenheiten.
Wir benachrichtigen Sie, daß bie te. Bekker sche Hof- »chdruckerei iu Darmstadt, die in der Verordnung vom 3) Juni 1895 ben Ersatz deS Wildschadens betreffend, vor- glichriebenen Formulare A bis C in Vertrieb genommen hat, wb bereit ist, dieselben bei Abnahme von 25 Bogen zu 1 Mk.
50 , y 1 Mk. 70 Psg.
„ 100 „ „ 3 Mk.
Bekanntmachung,
betreffend: die Maul« unb Klauenseuche.
Nachdem in den Nindviehställen mehrerer Gehöfte und in der Schafherde zu Hattenrod die Maul- und Klauen- ßtltchk amtlich festgestellt worden ist, wird dies mit dem An- füßeti zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß wir Gehöft-, Gemarkungs- und Weidesperre angeordnet haben.
Gießen, ben 21. April 1896.
Großherzogliches KreiSamt Gießen.
v. Gagern.
filtt berechnet:
für ben AuSschlag a auf 28,8 Pf.
„ „ „ b „ 3,658 „
ff „ c , 2,564 „
SS wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß «bracht, baß bie Erhebung der Umlagen in sechs Zielen, Md zwar in den Monaten April, Juni, August, October Md December 1896 unb Februar 1897 erfolgen soll.
An allgemeiner evangelischer Kirchensteuer werden von 2m Angehörigen der evangelischen Kirche pro 1 Mk. Steuer- Capital 1,7 Psg. erhoben.
Die Publication vorstehender Bekanntmachung ist am 16. r. M. im Großh. Regierungsblatt erfolgt, von welchem läge an die Frist zum Vorbringen von Reclamationen lauft, welche gegen die Erhebung der Umlagen überhaupt ge- ritet find.
Gießen, ben 20. April 1896.
Großherzogliches Kreisamt Gieße».
v. Gagern. w__
bemerke bazu nur, Herr v. Kotze sei nicht geflüchtet unb habe sich ofort gestellt. Er sei nur aus kurzen Urlaub «uSwirtS, aber jeder zett bereit, sich wieder etnzustellen. Eine Besettiaung deS Duells von heute auf morgen fei nicht möglich, auch in England fei das nicht möglich gewefen. Falsch sei eS auch, daS Duellwesm immer mtt dem Militarismus in Zusammenhang zu bringen. Duelle kamen mehr vor bet Reserve-Otfizieren alS bei den activen. WeShalb? weil bei jenen die strenge Zucht des Commandeurs fehle. In Ungarn und anderweit duellirien sich sogar Parlamentarier unb Minister Wo bleibe da der Zusammenhang mit dem Militarismus? Roth- wendig seien vor Allem anders organistrte Ehrengerichte und strengere Bestrafung der Beleidigungen, darin stimme er mit Bachem überein. Redner kritifirt bann bie Aufbauschungen in der Presse unb äußert chließlich die Erwartung, die Rede deS Predigers Wendlandi am Grabe SchraderS werde sehr viel zur Beseitigung deS DuellunwesenS
llbg. Förster (AM.) erklärt, seine Freunde seien im Princip Gegner des Duells, daS Ehrgefühl bedürfe aber fchonender Berück- ichtigung durch verschärfte Bestrafung der Beleidigungen.
Abg. Bebel verwahrt fich dagegen, die Worte Schalls verdreht zu haben. Thatsächlich habe Schall das Duell unter Umständen wr nothwendig erklärt. Die kaiserliche Verordnung, wonach ein Offizier nicht im Heere geduldet werden solle, der die Ehre eines anderen verletze „oder seine eigene Ehre nicht zu wahren wisse", sei ungesetzlich, sie nöthige ja die Osfiziere geradezu »um Duell Statt dafür zu forgen, daß so ungesetzliche Cabinetsordres aufgehoben würden, wolle der Antrag Bachem wieder daS Strafgesetzbuch verschärfen. Die Commune habe zweifellos einen berechtigten Stern gehabt; zu Repressalien habe dieselbe erst gegriffen, als ihre Anhänger fusiliit wurden. Von Antrag Bachem würden bie ©ocialbemotraten nut
Absatz 3 annehmen.
Präsident v. Buol: Bebel sprach bei Erwähnung der Cabintts- ordre von einem Zustand, der eines CulturstaatS unwürdig sei. Die Art der Kritik muß ich entschieden mißbilligen, ich rufe deshalb ben Abg. Bebel zur Ordnung. ,,
Abg. Schall (cons.) weist darauf hin, baß sich die Socialdemokratie selber da» Recht der Selbsthilfe zur Gewalt zuschreibe. Die socialdemokratifche Partei gehe von dem Grundsätze auS, calmn- niare audacter.
PlSfident v. Buol ruft für letztere Äußerung den Redner zur Ordnung.
Abg. Bebel bemerkt gegenüber Schall: Die Aufforderung der „Freiheit", auf die eigenen Offiziere zu schießen, sei noch lange nicht so schlimm als bie Aufforberung, auf die eigenen Mütter und Brüder 8U ^Abg^ v. Bennigsen: Wenn Bebel sich über bie Untbaten der bürgerlichen Gesellschaft entrüste, solle et fich doch auch bet Untbaten seiner Gesinnungsgenossen 1871 in Paris erinnern.
Die Besprechung ber Interpellation wird geschloffen.
Die Abgg. Rickert und Bachem ziehen ihre Anträge »u Gunsten deS Antrages Adt zurück, um einen möglichst einheitlichen Entschluß deS Hauses herbei,usühren. „ m ,
Nunmehr wirb ber Antrag Abt: „Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln dem mit den Strafgesetzen in Widerspruch befindlichen Duellwefen mit Entschieden- heit entgegenzuwirken", einstimmig angenommen.
Morgen 1 Ubr: Interpellation Manteuffel betr. Backereibetrieb, dann Jmpsantrag Förster. Schluß 5% Uhr.
Wolff» telegraphischer Lorrespondcnz-Bureau.
Eisenach, 21. April. Der Kaiser ist heute Abend um 6 Uhr hier angekommen unb am Bahnhofe vom Großherzog unb ben Spitzen ber Behörden empfangen worben. Die Bevölkerung begrüßte ben Kaiser stürmisch. Der Bahnhoi und die Straßen ber Stabt finb festlich geschmückt. Der Kaiser begab fich vom Bahnhöfe mit dem Großherzog nach ber Wartburg, von wo um 61/, Uhr bie Abfahrt zur Auer- hahnjagb erfolgt.
Dresden, 21. April. Der Kaiser trifft Donnerstag Vormittag, von der Wartburg kommend, auf der Haltestelle Strehlen ein. Ein officieller Empfang findet nicht statt. Um 1 Uhr wohnt der Kaiser der Parade bei unb besucht Abends mit der sächsischen Königsfamilie eine Soirse beim Staatsminister v. Metzsch. Die Abreise deS Kaisers erfolgt Freitag Vormittag.
Budapest, 21. April. DaS Abgeordnetenhaus trat heme zu einer feierlichen Sitzung zusammen, bei welcher als einziger Gegenstand die Vorlage auf der Tagesordnung stand, durch welche daS 1000jährige Bestehen Ungarn» im Gesetz verewigt werden solle. Das Gesetz wurde einstimmig angenommen. Der Präsident gab seiner freudigen Genug- thuung Ausdruck, bei wichtigen Acten der Gesetzgebung alle Parteien Ungarns zu einheitlichen Kundgebungen einig zu wiffen.
Paris, 21. April. Die internationale Urheberrecht S-Conferenz, die in commiffarischen Berathungen bis jetzt die Fragen des Schutze» der nichtunionistischeu Autoren (Photographie, Uebersetzung-rechte, musikalische Com- Positionen, sowie Preßerzeugniffe) erörterte und namentlich dem letzterwähnten Gegenstand besondere Aufmerksamkeit zu- gewandt hatte, fistirte nunmehr die allgemeinen CommisfionS» fitzungen für kurze Zett, um der gestern eingesetzten RedactiouS- commission genügend Spielraum für ihre Arbeiten zu Ioffen.


