1S96
Mittwoch dm 22. April
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Amts- und Anzeigeblutt für den Tiveis Gietzen
Hratisbeikage: Gießener Zamilienbkätter
Ivnahme boi Anzeigen zu der Nachmittag- für den tzl^nden lag erscheinenden Nummer bi» Sonn. 10 Uhr.
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und AuSlande» nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Neueste Nucheichte«.
Bolffl telegraphisches Sorrefpondenz-Bureau.
Berlin, 20. April. Gegen den geplanten 8«Uhr- Schluß der Ladengeschäfte fand am gestrigen Nach- mtttag eine Protestversammlung statt, welche der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller einberufen hatte. Weit über 1500 Personen waren der Einladung gefolgt. Den Vorsitz führte Geh. Commerzieurath Goldberger, als Referent fungirte Director VogtS, der den in der Regierungsvorlage zum Ausdruck gekommenen humanen Gedanken zwar anerkannte, aber darauf hinwieS, man dürfe unter der Flagge „Schutz den Handlungsgehilfen" nicht soweit gehen, daß da- ourch der reelle Kaufmann, insbesondere der kleine Gewerbetreibende, geschädigt wird. Bet mehr als 50 pTt. der Geschäfte betrüge die Ladeozett nach Abrechnung der Pausen durchschnittlich 12Vs Stunden. Dazu komme noch, daß, wie statistisch vachgewiesen ist, beim 8.Uhr>Schluß ca. 50,000 Personen genöthigt sein würden, sich ihre Lebensmittel nach 8 Uhr Abends zu besorgen. Außerdem würde in vielen Geschäften der Schichtwechsel aufhörrn und dadurch die Zahl der Stellenlosen erheblich vermehrt werde«. Die in der Vor« läge vorgesehene Ausnahme von höchstens 16 Tagen pro Jahr fei völlig unzureichend. Für den 8 Uhr Schluß traten nur einige socialdemokratische Handlungsgehilfen ein, deren einer eine Resolution befürwortete, in welcher der 8 Uhr- Schluß als zum Schutze der kaufmännischen Angestellten noch für ungenügend bezeichnet wurde. Diese Resolution fand
äxoildi« bei »«««5 .Herold"
Berlin, 20. April. DaS StaatSmintsterium trat heute Nachmittag 2 Uhr im Reichstagsgebäude zu einer Sitzung zusammen.
Berlin, 20. April. Das Landgericht I verwarf heute, wie die „Neuesten Nachrichten" melden, die Beschwerde des RechtSanwaltS Friedmann, welche dieser gegen seine Ber- Haftung eingelegt hatte. Nachdem die bezüglichen Actenstücke der französischen Behörde übermittelt wurden, steht der AuS- lieferung Friedmanns nichts mehr tm Wege.
Berlin, 20. April. Für die zweite Lesung des Gesetz- entwursS, betreffend Regelung der Richtergehälter und Ernennung der Gerichtsassessoren find, wie verlautet, BermittelungSvorschläge wegen deS abgelehnteu Paragraphen 8 mit Erfolg eingeleitet worden. ES wird eine andere Faffung deS Paragraphen gewählt, für welche auch die Nattonalliberalen gewonnen sind.
Berlin, 20. April. Mit dem heutigen Tage find die Maurer Berlins in einen Ausstand eiogetreten. Sie fordern neunstündige Arbeitszeit und 55 Pfg. Minimal- Stundenlohn. Auf einer Anzahl Bauten wird bereits nur neun Stunden gearbeitet und auch der Mivimallohu größten- theils bezahlt. Die Maurer wollen den Strike ourchführen, bis überall ihre Forderungen bewilligt find.
Elbing, 20. April. DaS hiesige Schwurgericht sprach am Freitag den Stadtkämmerer und Kaufmann Ruhm aus Ttegenhof frei, trotzdem der Angeklagte ein volles Geständniß abgelegt hatte, wonach er die Stadtkaffe jahrelang bestohlen und die Bücher gefälfcht hatte. Der unterschlagene Gesammt- betrag beläuft fich auf 24,800 Mk. In der Beweisaufnahme wachte der Angeklagte sein Geständniß. Dieses sensationelle Unheil, das hier das allergrößte Aufsehen erregt hat, der- I anlaßte den SchwurgerichtSpräfidenten Rauscher heute zu einigen Bemerkungen an die Geschworenen. Der „Elbivger Zeitung" zufolge sagte Rauscher, daS Urtheil habe die Augen der ganzen ctvilistrteu Welt nach Elbing gerichtet. Ueberall werfe man die Frage auf: Wie war ein solche» Urtheil möglich? Die Geschworenen hätten fich über ihre Befugnisse und Verpflichtungen im Jrrthum befunden. Sie hätten ihre Rechtsprechung aufzubauen auf dem Ergeboiß der Beweisaufnahme und nicht etwa Dinge in ihre Berathungen zu trogen, die in der Beweisaufnahme nicht erörtert worden find. Der Präsident bemerkte, er wolle nicht Kritik Üben an dem Spruch der Geschworenen, sondern nur vorbeugend wirken. r v
Leipzig, 20. April. In einer gestern hier stattgefundeven bon 400 Personen besuchten Schuhmach er-Bersamm- lu n g wurde mitgetheilt, daß die Innung zu den Forderungen der Gehilfen — Erhöhung deS AccordtarifS um 10 pEt., I lOstündige Arbeitszeit, 30 Pfg. Mindeft-Stundenlohn, 40 Pfg. | Ueberstunden — Stellung genommen hat und den Gehilfen I die Anerkennung des 1888er Tarifs aubietr. Wie nun I gestern beschloffen wurde, foll in allen Werkstätten, in denen
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Der Zuzelger aldtint täglich, p Su-uahme de- MonkagS.
Die Gießener W««ttie»»tä1ler erteil dem Anzeiger ^chitlich dreimal beigelegl.
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Gießener Anzeig er
Keneral-Ztnzeiger.
müßten, um daS Duellwesen auch in den Augen seiner Anhänger I unnöthtg zu rnachm, viel härter bestraft werden. Soll etwas erreicht 1 werden, so wird, wie in England, so auch bei unS der Anstoß von oben kommen müssen. Sollte es nicht der Weisheit unseres Kaisers möglich sein, sich ein Beispiel ,u nehmen an dem Beispiel seine- I Großvaters? Redner geht näher aus das bekannte Vorgehen de- Prinzgemahl Albert gegen die Duelle ein, erinnert an eine EabtnetS- ordre Friedrichs deS Großen, wonach Offiziere, die zur Selbsthtlse greifen, aus der Armee entfernt werden sollen, sowie an CabtnetS- I ordreS Friedrich Wilhelm III. und IV. gegen das Duell. W-s ein protestantischer Geistlicher (Wendtland) am Grabe Schraders gegen den dem göttlichen Gebot bittet zuwiderlausenden Ehrencodex gesagt, das könne er selbst und jeder ernsthaste Katholik unterschreiben.
StaatSsecrelär v. Boetticher: Im «ustrage deS durch Unwohlsein zu seinem Bedauern verhinderten Herrn Reichskanzlers habe ich zu erklären: Der Herr Reichskanzler hat von den Ereignissen der letzten Zeit mit lebhaftem Bebauern Kenntniß genommen. Zu [ ber Annahme, baß bie staatlichen Behörden gegenüber diesen Ereig- I nlficn nicht ihre Schuldigkeit gethan hätten, fehlt es an jedem Anhalt (Lautes Gelächter). Wenn eS auch in den Fällen, wo bie Absicht ber Duellanten vorher bekannt geworden war, nicht gelungen ist, bie Duelle zu verhindern, so kann daraus kein Vorwurf gegen die behördlichen Organe abgeleitet merben, denn die, welche sich bueUiten wollen, werden dazu stets Mittel und Wege finden. Daß dem Gesetz stets ohne Unterschied des Standes und Berufs Folge zu leisten ist, ist ganz selbstverständlich. Der Reichskanzler ist in ernste Erwägungen darüber eingetreten, welche Maßregeln zu ergreisen find, um solchen Ereignissen vorzubeugen. Die Erwägungen sind noch nicht a^g^Aus^^Antrag Rick.ert wird in die Besprechung der Interpellation | etr.getreten. ert (srs. Vp): So gut wie die Polizei Social
demokraten, die ste in irgend einem Verdacht hat, beobachten kann, hätte st: auch die Herren Kotze und Schrader beobachten können. Wenn man das Duell, wie Bennigsen, unter Umständen für nöthig bilt, muß man auch ben Messerhelden einräumen, waS man den Duellanten einräumt. Der Große Kurfürst hat die Duellanten einfach hängen lasten. So weit gehen wir nicht; aber es müßten gleichzeitig Hobe Geld- und Gefängnitzstrafen verhängt werden, wie in Belgien und Spanien. In Preußen zwingt man statt dessen den Offizier geradezu zum Duell. Mein Parteigenosfe Hintze wurde aus dem Offizierstande entfernt, weil er sich als Gegner des Duells bekannte. Und zu gleicher Zeit wurde ein katholischer Offizier excommunicirt, weil er sich bueUtrte! In welchen Conflict kommt da das Rechtsbewußtsein des Volkes. Möge ber Reichstag an bie kompetente Stelle die Aufforderung richten, diesen Zustand zu ändern.
Abg. Schall (c.) führt aus: Das Duell widerspricht ben christlichen Geboten; ich habe eS deshalb auch Immer verurtheilt. (Lachen links.) Richtig ist aber auch, daß gleichwie die Nation, so auch der einzelne Mann auf seine Ehre halten und unter Umständen auch sein Leden dafür einsetzen muß Bei diesen inneren Conflicten hilft nur eins: Stärkung deS christlichen Bewußtseins und vielleicht auch kirchliche Zuchtmaßregeln, auch gesetzliche Maßregeln sind angebracht. Und ba stehe ich auf dem Boden BachemS: Ausbau der Ehrengerichte und Erweiterung ihrer Befugniste. Vielleicht auch Ver- knüpfu"g des ehrengerichtlichen Urtheils mit civil rechtlichen Folgen, ferner Verschärfung der Beleidigungsstrafen.
Abg. Bebel (Soc.) bezeichnet das Duell als gewöhnliche Rauferei und die Tödtung im Duell als gemeinen Todtfchlag. Wie wenig es sich dabei um ein Gottesgericht handle, zeige der Fall Zenker-Kettelhodt, wo Derjenige, der im Duell fiel, dadurch zum Duell gezwungen worden war, daß der andere seine Frau zum Ehebruch verleitet hatte. Das Duell habe die größte moralische Unterstützung dadurch gesunden, daß die Duellanten sicher auf Begnadigung rechnen konnten. Da liege der Hase im Pfeffer. Datz liebel komme von der Schicht, die an der Spitze unserer Gesellschaft stehe und auch an ber Regierung sei.
Weiterberathung morgen 1 Uhr. Zugleich wird die Resolution Barth gegen das Duell berathen.
Schluß 53/4 Uhr.
indeß nur 23 Anhänger. Gegen 23 Stimmen wurde eine Resolution angenommen, in der gegen den 8 Uhr-Schluß pro- teftirt und der Erwartung Ausdruck gegeben wird, daß sich der gesammte Handelöstand dem Proteste gegen die Vorschläge der Reichscommission für Arbeiterstatistik anschließen werke. Diese Resolution soll Über ganz Deutschland verbreitet werden. .
Berlin, 20. April. Die „Nordd. Allgem. Ztg." weist bezüglich der Nachricht, wonach die von der industriellen Gesellschaft zu Mülhausen i. E. vor 28 Jahren begründete Gesellschaft zur Verhütung von Fabrikunfällen regierungsseitig geschloffen worden sei, auf den letzten Ge- schäftsbericht der Gesellschaft bin, auö dem hervorgeht, daß dieselbe durch eigenen Beschluß geschloffen wurde, weil daS Feld ihrer Thätigkeit infolge der Einführung der Arbeiter- schutzgesetzgebung in Elsaß - Lothringen derselben entzogen wurde, welche alle jene Aufgaben erfüllt, die sich die Gesellschaft bei dem Entstehen gestellt habe. Die „Nordd. Allg. Ztg." meint, man verstehe es, wenn die Mülhausener Gesellschaft nur mit einem gewtffen Bedauern sich zur Aufhebung entschloß, fie erblickt andererseits in dem Entschluß ein rühmliches Zeichen für die Wirksamkeit der deutschen Arbeiter- versicherungSgesetze.
Osnabrück, 20. April. Reichstags-Stichwahl. Bis Abends 9 Uhr wurden gezählt: für Wamhoff (natl.) 12,315, für Schele (Welfe) 7577 Stimmen.
Franenbutg, 20. April. Die AlterthumS-Gefellschaft I „Prussia" in Königsberg theilt mit: Hier wurde heute ein Wikingerschiff gehoben und mittels Dampfers nach Königsberg geschafft.
Deutscher Reichstag.
72. Sitzung. Montag, den 20. April 1896.
Am BundeSrathStische: StaatSsecretär v. Bötticher.
Das Haus setzt zunächst die Beralhung der GenossenschaftS- enutlle fort
W ach s 145 Absatz 1 sollen die Verkäufer bei ben Gonfumoerdnen, > He an RichtoereinSmitglieder Waaren abgeben, mit Geldstrafe eWiu 150 Mk. bestraft werden.
Antrag v. Hodenberg (Welse) will bas Minimum auf SXDSJir., ein Antrag Schneider (srs. Vp.) daS Maximum auf 30 Mk. n ■nnlten.
2 dsatz 2 unterwirft derselben Strafe biejentgen Mitglieder, nwtot tchre Legitimation behufs Einkaufs von Consumvereinswaaren ueMuJer Weise an Richtmitglieder abgeben.
2bg. Hobenderg beantragt, für ben Fall der Ablehnung seines Silke.1:3' zum ersten Absatz, das Strafminimum im Absatz 2 auf ?H)iM zu bemessen.
Geh. Rath Hofmann bittet, die Anträge abzulehnen. Man Ifolt (j ben Gerichten überlasten, wie niebrig sie im gegebenen Falle tztz Strafe bemessen wollen.
sJbgg. Hammacher (nl.), v. Stumm (Rp.) undFuchs (Etr.) tudm är die Fassung der Eommisston ein. S 145a wolle doch nur 61«) Strasvorschristen festlegen, was die Consumvereine selber in löten Statuten *16 ihren Zweck bezeichneten: Verkauf nur an •Rltglidber.
s 145a wird unverändert in der Fassung der Eommisston *N- apmien.
S 145b verbietet den Mitgliedern der Consumvereine ben gewerbS- ober gewohnheitsmäßigen Weiterverkauf von Waaren, die citi bein Consumverein bezogen würden, an Rtchtmitglieder.
2og. v. PobdielSki (cons.) erklärt, für ben Paragraph in UMtkr Raffung nicht stimmen zu können, denn bann könnten sich ja ir|*t einmal mehr Personen beispielsweise zum Bezug eines KahnS Söhlen dehusS theilweisen Weiterverkaufs an Andere zusammenthun.
30le Abgg. Fuchs, v. Stumm unb Hammacher treten für tlm Pc-ragraph ein, der eine nothwendige Consiquenz des 145a s H. Gjinfumoerdn: feien doch Einkaufsgenossenschaften lediglich für dM persönlichen Verbrauch der Mitglieder.
2dg. Schneider steht eS als eine ganz unzulässige Eigenthums- ' «s-iä»kung an, wolle man durch den Paragraph Leuten verbieten, ffiki üter ihr Eigenthum zu verfügen bloS weil ste es aus dem Confum- t«dn bezogen haben.
S 145b wird mit großer Mehrheit angenommen.
Ittifel 2 der Vorlage unterwirft die Fabrik-Consurnanstalten, Stellt [bie Eonsumanstalten ähnlicher Consumvereinigungen, ins- jg|onbrre der Offizier- und Beamtenvereine, den beschränkenden Vor- Weri des Artikels 1. n .
Crin Antrag v. Stumm, durch einen Zusatz klarzustellen, daß Ilm Eweiseanstalten vorgenannter Vereinigungen die Abgabe von s Hairer 1 „zu alsbaldigem persönlichen Verbrauch" auch an Dritte , Bellen sein soll, wird angenommen
Suf Antrag v. Stumm wird fernerbeschloffen, daßberGesctz- a ntoui'i am 1. Januar 1897 in Kraft treten soll.
Auch die von der Eornrniffion beantragte Resolution wird B mmeunmen.
@8 folgt die Duell-Interpellation Bachem.
StaatSsecrelär 0. Bötticher erklärt sich zur sofortigen Beant- C,lltiU»bgbeSa’(bem ((Str.): Seit Langem hat nichts so sehr die StofitnlWrtt belchäsfgt, erregt, erbittert, als die bekannte neuerliche r von Zweikämpfen. Bisher hat st» der Reichstag den Zwei- llfciler gegenüber Zurückhaltung auferlegt, offenbar in ber Memung, 1 * Ih»t der öffentlichen Meinung werde mit ber Zeit wirkiamer s it* ai3 eine öffentliche Erörterung hier. Neuerdings ist aber daS 1 Odd »ufehenbs an Umfang gestiegen. Gegenüber den Anschauungen .Plifünften des Duells haben st» in jüngster Zeit mehr.unb mehr iMStiitnmen ernster Männer erhoben, auch in protestantischen Kreisen, c 5mix die beutsche AdelSgenossenschast bat jetzt dazu Stellung ge- 7 utnrnn, obwohl ihr Mitglieder zahlreich angehören, welche bisher I dM Duell Voruriheil anhingen. Die Adelsgenossenschast hat Ein- i| siippp von Ehrengerichten beschloffen, die orbnungSgemäß befinitiv i ißc Ehrenhändel unter Beobachtung der Gesetze entscheiden tollen, ü Sdfcft ba« Militär-Wochenblatt hat am Charsreitag Grundsätze 1 tmicCelt, welche in ihrer Konsequenz zu einer Verwerfung des Duells min müssen. ES ist das um so erfreulicher, als die hier vor, ijeimen Schwierigkeiten nicht zu verkennen sind. Werden doch Wi an den Universitäten dieduellgegnerifchen Corporationen verpönt. «$0m die Armee und das Reserveosfizierswesen. L tztereS darf nicht ,»WrLin verseht werden mit ungesunden Anschauungen, die sich aus I te odlöen Armee btdeiten. In Bayern hatte man schon angefangen, t X‘venten au« nichtschlagenden Verbindungen zum Reserveoistzier 1 «Klaffen Demgegenüber bedeuten die neuerlichen Vorkowmniffe 1 einen bedauerlichen Rück'chlag, ber die Oeffentlichkeit schwer tnil hat. Vor Allem kann ich zwei Fälle nicht ungenannt lasten: 1 Stalhobt-Senter unb v. Kotze-Schrader. Was haben im letzteren t M Ibie Behörden gethan, um verhindern was Jedermann im 'Venus wußte? (Sehr richtig!) Nichts. Und sind wir denn sicher, ' dli Der der sich eines solchen Vergeben« schuldig gemacht, auch kittfit wird? Daß er überhaupt von der Reise zurückkehrt, bie man iNnrchig hat antreten lassen, wie man sagt ins Ausland? In dem
Falle bat das Ehrengericht sogar die Wahrung der S andesehre mlamgt unter Verletzung der Gesetze! Wir wollen nicht in bie Uitoigatioe Sr. Majestät eingretfen, aber wenn bie von ibm ein- Ml-Iteten Ehrengerichte nicht genügen, so müffen wir anbere fordern.
Bestrafungen der Duelle ferner sind so, baß sie ihrm Zweck, M d"<n Duellen abzuhalten, nicht genügen. Wenn bas Aergerniß ic-tocß geworden ist, bann muß bie custodia honesta faflen unb natt dchtll'Aesängnlß und nöthigensalls sogar Zuchthaus einireten (Beifall.) Dii ineiter, nachdem die Strafe erkannt, haben sich Zustände bemerkbar Utrichst, welche die unangenehme Empfindung im Volke wachgerufen ■ fuJn als ob eS für jene Leute fein Recht gäbe. Redner empfiehlt uü SIMfe: Aderkmnung des Rechts obrigkeitlicher Stellungen. Wer □iiletr war, soll es auf 3 oder 5 Jahre nicht bleiben dürfen. Ebmso k CtJirlamentarier. (Heiterkeit.) Die Beleidigungen schwerer Art
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ide Te'dette-Gesunaho»- ;lt man auf natUTgei* iflege der Haut und hi*
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■imWaschen, die grost in Toilette-Seife inne».«®- haften haben die Aerfit - für die «
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