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oder doch nur mit der Herstellung oder Herrichtung leicht verderblicher Waaren, die unmittelbar vor dem Genuß hergestellt oder hergerichtet werden müssen (Eis, CrsrneS und dergl.), beschäftigt werden.
IV. Die Bestimmungen unter I finden ferner keine Anwendung: I. auf Betriebe, in denen regelmäßig nicht mehr all dreimal wöchentlich gebacken wird;
2. auf Betriebe, in denen eine Beschäftigung von Ge- hülfen oder Lehrlingen zur Nachtzeit lediglich in einzelnen Fällen zur Befriedigung eines bei Festen oder sonstigen besonderen Gelegenheiten hervortretenden BedürfniffeS mit Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörde ftattfindet.
Diese Genehmigung darf die untere Verwaltungsbehörde für höchstens zwanzig Rächte im Jahre ertheilen.
V. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. Juli 1896 m Kraft. Während der Zeit vom 1. Juli bis 31. De- cetnber 1896 darf Ueberarbeit auf Grund der Bestimmung unter I Ziffer 3 a für höchstens zehn Tage und Nachtarbeit auf Grund der Bestimmung unter IV Ziffer 2 für höchstens zehn Nächte gestattet werden, sowie lieber« arbeit auf Grund der Bestimmung unter I Ziffer 3b an höchstens zehn Tagen stattfinden.
Berlin, den 4. März 1896.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers, (gez.) von Boetticher.
weise von 9 Stunden gewährt wird. (I 1 und 2 der Bekanntmachung),
3. ob die unter I dieser Anweisung erwähnte, mit polizeilichem Stempel versehene Kalendertafel und eine Tafel mit einem Abdruck der Bekanntmachung del Reichlkanzlerl aulgehängt ist (I, 4 der Bekanntmachung);
Don der Revision aulgeschloffen find Betriebe, in denen Behülfen und Lehrlinge nur am Tage beschäftigt werden, oder in welchen nicht mehr all drei Mal wöchentlich gebacken wird.
III. Die OrtSpolizei-Behörde hat über die der Revision unterliegenden Betriebe eine Liste zu führen, in welche zu jedem Betrieb die Daten der vorgenommenen Revisionen einzutragen find. Den zuständigen Gewerbe- auffichtsbeamten ist diese Lifte auf Ersuchen zur Einsicht vorzulegen.
IV. Den Gewerbeaufsichtsbeawten steht gemäß § 139 b Gewerbe-Ord. neben den ordentlichen Polizei- Behörden die Aussicht Über die Ausführung der Be- kanntmachung des Reichskanzler! zu. Etwa hierbei zu ihrer Kenntniß gelangende Mängel haben diese Be- amten dem vorgesetzten Großherzoglichen KreiSamt zur Anzeige zu bringen.
V. Etwaige an Stelle unbrauchbar werdender Kalender- tafeln im Laufe des Kalenderjahres neu zur Verwendung gelangende Tafeln hat die Ortspolizeibehörde auf Vorlage abzustempeln und die auf der alten Tafel durchlochten oder durchstrichenen Tage auch auf der neuen Tafel zu durchlochen ober zu durchstreichen. , 2luf die alte Tafel ist der Vermerk zu setzen, daß I sie ungiltig sei.
VI. Die in der Bekanntmachung bei Reichskanzler! unter 5 getroffene Ueberganglbestimmung für die Zeit vom 1. Juli bi! 31. December 1896 ist genau zu beachten. Darmstadt, den 13. Juni 1896.
Großherzogliche! Ministerium be! Innern unb ber Justiz. Finger.
Bekanntmachung bei Reichskanzler! vom 4. März 1896.
Zur Aulführung obiger im Reg.-Bl. Nr. 12 von 1896 veröffentlichten Bestimmungen wird Folgenbe! bestimmt:
I. Die Abstempelung ber gemäß ber Vorschrift unter I 4a ber Bekanntmachung von bem Arbeitgeber in ber Betriebsstätte aulzuhängenben unb mit seinem Namen zu versehenben Kalenbertafel, welche in jedem Kalenderjahr zu erneuern ist, ist von der Ortspolizei- Behörde unentgeltlich vorzunehmen.
ll. Die Ortspolizei-Behörde hat in jedem zur Nachtzeit (zwischen 8»/, Uhr Abend! und 5»/, Ubr Morgen!) Gehülfen oder Lehrlinge beschäftigenden Betriebe, in welchem Bäckerwaaren hergeftellt werden, halbjährig mindesten! eine ordentliche Revision vorzunehmen. Außerordentliche Revisionen haben nach Bedürfniß und insbesondere dann zu erfolgen, wenn der Ber- dacht einer gesetzwidrigen Beschäftigung von Geholfen ober Lehrlingen vorliegt.
Bei der Revision hat ber retiibirenbe Beamte nament- lieb festzustellen:
1. Ob bie Arbeitlschicht jede! Geholfen bie Dauer von 12 Stunben ober, falls die Arbeit von einer Pause von minbestenl einer Stunbe unterbrochen wird, einschließlich dieser Pause die Dauer von 13 Stunden nicht überschreitet, und ob bie Dauer ber Arbeitsschichten der Lehrlinge im ersten Lehrjahr zwei Stunden, im zweiten Lehr- jahr eine Stunde weniger beträgt, als bie für bie Beschäftigung von Gehülfen zulässige Dauer der Arbeitsschicht (I, 1 unb 2 ber Bekannt- machung) ;
2. ob zwischen ben Arbeitsschichten jebem Gehülfen eine ununterbrochene Ruhezeit von 8 Stunben, den Lehrlingen eine solche von 10, beziehungs-
UeberarbeitStage kenntlich gemacht find (I, unb 4 ber Bekanntmachung).
Heber jebe ber Art vorgenommene Revision hat reoibirenbe Beamte auf ber Kalenbertafel einen Revi- fionSoermerk zu machen.
Anweisung
für bie Ortspolizei - Behörden zur Ausführung der Bestimmungen des BundelrathS den Betrieb von Bäckereien unb Conbitoreien.
4. ob auf ber Kalenbertafel bie vom Arbeitgeber ausgewählten UeberarbeitStage vorschriftsmäßig burchlocht ober mit Tinte burchstrichen, unb
Bekanntmachung, den Betrieb von Bäckereien und Conbitoreien betreffend.
Vom 7. April 1896.
Zum Vollzüge der nachstehend abgedruckten Bekannt- machung des Reichskanzlers vom 4. März 1896, betreffend den Betrieb von Bäckereien und Conditoreien, wird auf Grund des § 155 des Reichsgefetzes vom 1. Juni 1891, die Abänderung der Gewerbeordnung betreffend (Reaierunas- blatt Nr. 31), hiermit Nachstehendes bestimmt:
_ § 1.
Dte unter I Ziffer 3a und IV Ziffer 2 der angeführten Bekanntmachung den unteren Verwaltungsbehörden überwiesenen Befugnisse stehen den Großherzoglichen Kreis- dmtern zu.
Kreisamt hat die Tage, an welchen Ueberarbeit zulässig sein soll, der Regel nach im Voraus, und zwar mindestens auf die Dauer eines Jahres, durch allgemeine Anordnungen für den ganzen Kreis oder für einzelne Ge- merndebeztrke festzusetzen. Soweit hierdurch die Zahl von 20 Ueberarbeitstagen nicht erschöpft wird, ist es zulässig, bei unvorhergesehenen Ereigniffen, die einen erhöhten Bedarf an Backwaaren im Gefolge haben, sowohl durch allgemeine Anordnung, als für einzelne Bäckereien und Conditoreien weitere i UeberarbeitStage zu bewilligen.
Stargard i. P., 18. Juni. DaS Dorf Drewitz ist vollstänbig nieb er gebrannt. Fünf Personen finb um- gekommen.
Wien, 18. Juni. Auf ber Donau stieß ber vollbesetzte Personenoumpser „Prater" mit einer Holzplätte zusammen. Bon ber sechs Mann starken Besatzung ber letzteren, bie in« Wasser fielen, ertrank einer.
Bonbon, 19. Juni. Auf ber Queffame-Jnsel würben bis jetzt 25 Leichen von bem gesunkenen Dampfer „Drum- monb Castle" geborgen. Auf Auffiubung weiterer lieber» lebenber besteht keine Hoffnung mehr.
* Bogel in Zuchthäusern und Gefängnissen. Die Lon-
boner Wochenschrift „Tit-BitS" bringt in einer ihrer letzten
Nummern folgenbe Mittheilungen: Den Insassen bei StaatSgefängniffeS von Michigan (Vereinigte Staaten) ist e! gestattet, Vögel zu halten. Nicht weniger all runb 600 gefieberte Sänger find im Besitze unb ber Pflege ber ba- selbst eingesperrten Verbrecher unb erheben mit bem Dämmern des Tage! ihren lieblichen Gesang — im schroffen Gegensatz zu ber Stimmung ihrer Besitzer unb boch zur Milderung von bereu Weh unb Herzeleib. Bei vielen ber hart- gesottensten Verbrecher sollte man ihrem Aulsehen unb ihrer Entwickelung nach kaum annehmen, baß sie irgenb eine Neigung zu einem anberen Wesen ober überhaupt eine feinere Regung bei Gemüthel empfinben können, unb boch zeigen sie die zärtlichste Fürsorge für bie kleinen Geschöpfe, welche mit ihnen die Einsamkeit der Gefängnißzelle theilen. lieber | drei Viertel der Zellen der genannten Anstalt beherbergen auch Zeinen oder mehrere Eanarien und ebenso finden sich solche in den verschiedenen Arbeitlsälen. Bei Tage werden die Vögel, wenn et die Witterung erlaubt, außen angehängt unb Adenbl, wenn bie Gefangenen von ber Arbeit zurück kehren, wieber hereingenommen. Die Wirkung, welche biefe Vogelhaltung auf bie Zuchthäuser übt, ist nach ber Aussage ber Anstaltsbeamten eine äußerst wohlthätige; denn abgesehen bavon, baß ber Gefangene in ber Gesellschaft eine« ibm lieben Wesen! in ber öden, einsamen Zelle sich heimischer fühle, übe biefe Liebhaberei auch einen entfliehen beffernben unb oerebelnben Einfluß, selbst auf ben verhärtetsten Verbrecher, eine Thatsache, welche burch bie Erfahrungen einer I langen Reihe von Jahren bestätigt werbe. Noch eine anbere Rücksicht hat bie Verwaltung bei Zuchthausei zur Gestattung ber Vogelhaltung bestimmt, nämlich bie Fürsorge für die |
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G eßen, den 19. Juni 1896.
Betr.: wie vorher.
Das Großherzogliche Kreisamt Gieße»
an die Grosth. Bürgermeistereien und Orts-
Polizeibehörden.
Indem wir Ihnen die sorgfältige Handhabung der vor- stehenden Bestimmungen, namentlich der für Sie erlassenen Anweisung vom 13. bl. Mtl. zur Pflicht machen, beauf- tragen wir Sie, Abschrift der von Ihnen nach III der Anweisung zu führenden Liste uni bis 10. Juli di. Jri. vor- zulegen.
v. Gagern.
236 4860 tuidbft.
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* Hanbach, On»gi
C Her atu r und Aunft
— Äantfltt6im. DaS Jntinffc an dir jtaelü*« sophie, welche« seit einigen Jahren wieder stark im 6ld|» WT ist, bat bekanntlich die Berliner Akademie der Beschluß geführt, eine neue und oollSndige Ausgabe der zu oeranstallen. Im Zusammenhang damit steht die V einer eigenen philosophischen Zeitschrift, welche ipecitll MPJJ" Philosophie gewidmet ist, unter dem Titel von Leopold Voß in Hamburg und Leipzig, und unttr del Hallmfer Professors Dr. H. Vaihinger. Die'« deren 1. Heft soeben erschienen itt, ist jedoch nicht nur jene neue KantauSgabe vorbereitend zu unterNüßen. J» in ihr Programm überhaupt fowobl die htstotllchr ^ri*” Kantifchen Philosophie, als deren fvstematifche Interesse der Bedürfnisse der Gegenwart aufgenomm» dactionS - ComitL gehören die hervorragendsten deuiichm ländischen Äantfenner an: Prlvakdocent l»e. *■_ Professor Emil voutrour (Pari«), Professor Edvard San» Professor und Senator Earlo (»aniont (d"ta' r'^gu 3- E Ereighton (Jthaca N. A.), ^eh. ^eg.-Ro'h (Berlin), Prof. Dr. B. Erdmann (Halle , Dkkl. .. p,. Dr. Kuno Fischer, Exc. (Heidelberg).
V.'. Heinze (Leipzig), Cbnbibltotbcfar l». V- '«&»■ Hofrath Prof. Dr. A. Riehl (Kiel), Hofrath l’rcf. band (Straßburg). Dem internationalen übaradn entsprechend brinaen die ..Kantstudim" auch 'ranzen v unb italienische Arbeiten.
§ 2.
Die getroffenen allgemeinen Anordnungen sind durch Abdruck m den Kreisblättern, sowie in den einzelnen Gemeinden ortsüblich bekannt zu machen. Soweit diese Anordnungen nicht auf bloß vorübergehende Geltung berechnet sind, ist ein Abdruck derselben dem unterzeichneten Ministerium vorzulegen.
§ 3.
Ueber die für einzelne Betriebe während eines Jahres, für 1896 wahrend des zweiten Halbjahres, ertheilten Ge- nehmigungen ist ein Verzeichniß zu führen.
Darmstadt, den 7. April 1896.
Grobherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
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I verwenden, Zinsen unb Zinseizinsen tragen. Qfi Hemmungen, bie nur burch bie colossalste Publicität LinüT Erfolge erzielt haben,- überall findet man sie, man auf ihre Namen. Der Reisende, welcher x * 2
I ben Aermelcanal fährt, um Englanb zu besuchen noch einige Meilen von der Küste entfernt, eint Meere, auf welcher mit Riesenlettern geschrieben fielt ' p Soap“ (Pearl Seife). Bei bem erster Bl-cke bt / Kreidefelsen von Dover fällt, lieft man sofort wutn Seife" unb auf Schritt unb Tritt, in jedem r
I den Pflastern ber Städte, an jeder Mauerecke, ui ]tto-.-J und tn allen Gaffen finden sich Bilder unb Zeichn»«, fe
I zuweilen mit künstlerischem Geschmack aulgefühn Pr t auf benen wieber zu lesen ist: „Pear! (Seife*.
I Unternehmen ist auf einem in solchem Umfange titQrt- niemal! burchgeführten System von ünfüniigune Plakatirungen aufgebaut. Pear hat volkSsänge'r tuü»» gesellschaften bezahlt, nur zu bem Zwecke, daß fit pirix Gaffenhauern einen Text unterlegen, in ha tu;f empfohlen wirb. Vor einem Jahre wurde bim« Urmitwn in eine Actierigesellschaft verwanbelt und diese« Ue6.c’< verdanken wir einige Kenntniß über da! vcthainüi: ben Aullagen für Ankünbigungen unb bem 8frmgt»rr.-. >t Iah" 1885 hatte Pear für anrünbigung» *w fta» | 31159 Psuud aulgegeben unb ber G«ßm ßckv 95106 Psunb. Im Jahre 1886 sumntirtn sich tn ber Ankünbiguug mit 58 884 Pfunb und der lt»'"- r: 117565 Pfunb. Im Jahre 1887 mürben für Inner: 82312 Pfunb aulgegeben, ber Gewinn beziffern M e 128109 Pfunb. Im Jahre 1888 erforden» dte i: küubigungSkosten 86491 Pfunb unb ber Gewinn ntEtt t auf 133 706 Pfunb. Im Jahre 1889 stiegen dir ldv?.v von Annoncirungen auf 119 902 Pfund, der Str- 149 770 Pfund. Im Jahre 1890 betrugen die »rfbi kosten 126994 Pfund, der Gewinn stellte sich ari l^^'- Pfund. Für da! Jahr 1891 werden 6te annoneoR^c mit 103596 Pfund und der Gewinn mit 175910 «‘ä berechnet. Pear hatte also im Laufe von fleben 3*0”*-1 all 7 Millionen Gulden aulgegeben und mehr all 10 Gulden all Reingewinn erzielt. Im Allgemeintn - einzelnen Unterbrechungen der Gewinn im verhäitn''t Auslagen für Ankündigungen gestiegen.
* Kurz abgefertigt. Ein Schwätzer hatte sich >«l,kd* -immer von Laplace niedergelassen, der fortfuht, zuvde«. Nach einer Weile sagte der Besuch: ,Sie flnb Herr Marquis, ich störe Sie vielleicht?" - ,*** ■ Mindesten. Sprechen Sie nur weiter, ich höre |at * darauf."
• Anzüglicher Wunsch. Bei einem Festmahl, W H Ehren eine! Poffendichter! anläßlich de! neuesten ütodt« Muse gegeben ward, erhob einer der Theilnekmet und rief au!: ^Der Herr Verfasser lebe hoch' IW n : alt werden wie seine Witze!" __
materieHe Zukunft der Gefangenen. Sie birk Sögel auch züchten unb bie gezüchteten r enai kommt natürlich nicht in ihre Hände ' ber Anstalt sind,- er wird ihnen gutgeschrftk.,-" la9t $t: der Entlaffung auSgehändigt." - Hinzu bewerkr 5'
Vogelliebhaber, -Züchter und.Händler ,Die°,v?> »Die rührende Erzählung von dem Verbrecher' V in feiner Zelle hausende Ratte zähmt, an dem^? " ' ganzen Liebe seine! Herzen! hängt und flch *** • feine! ©elaffel den Schädel zerschellt, all der Z Sefühllosen Aufseher! da! Thier ehtel laoei 1 weitverbreitet, unb ebenso wie bie obige ©eittag zu ber Anschauung, baß kein Mensch verkommenste, aller Gemüthlregungen bar T baß auch tiefer ba! Verlangen empfindet ®efen, einem Thier, Liebe zu erzeigen und ihm s, „ !
ju widmen. Die ohne großen Aufwand möglich/^ den Eigenschaften ber Vögel so anregende und hni, Hutung dieser Thiere zeigt sich besonders geeietr menschlicher Empfindung, deren auch dal bänestr m Jerj nicht entbehrt, zu beleben unb zu ftätftn benn da! Verhalten ber Zuchthaulverwaltuvg bei etaatel freubig begrüßt unb gewünscht teerfcer V* * Hanblunglweise anderwärt! Nachahmung finde »z 88
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