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1S96
Dienstag den 21. April
Erstes Blatt
llt. 93
Likrteljähriger
Kenerat-Mnzeiger
Amts- «nd Anzeigeblatt für den "Kreis Gieren
Hratisöettage: chießener Kamitienvtätter. |
Amtlicher Theil
2.
3.
ßiaahmr vo« Anzeigen zu der Nachmittag» für de» Mimbnt Lag erscheinenden Nummer bi« Sonn. 10 Uhr.
Dir Eichener
Krixe dem Anzeiger S^mllich dreimal beigelegt.
Der
nschemt täglich, * Ausnahme de» Montag».
Der Zusatz wird mit großer Mehrheit wieder gestrichen, nachdem Grhetmrath Vier Haus die aus demselben ganz unnöthtgerweise zu gewärtigenden Belästigungen geschildert hatte.
Die Commission hat ferner beschlossen: Die Gewtnnvertheilung oll durch daS Statut nicht nur aus einen bestimmten, höchsten» 10jährigen Zeitraum (wie bisher) ausgeschlossen werden dürfen, andern für immer. Auch soll die Verthetlung des Vermögens unter die Genossen (im Ligutdattonssalle) statutarisch ausgeschlossen werden dürfen. Ist in einem solchen Falle das Vermögen nicht statutarisch einer physischen oder juristischen Person zu einer bestimmten Verwendung überwiesen, so soll eS der Wohnsitzgemeinde der Genosten- schast zu gemeinnützigen Zwecken zusallen.
Letztere Bestimmung wird von den Abgg. Schneider unb Mann bemängelt, schließlich aber die Commtssionssastung angenommen.
Vor Eintritt -in die Berathung der Strafbestimmungen vertagt sich das Haus. w x
Montag 1 Uhr: Fortsetzung, Wahlprüsungen, Duell-Interpellation. Ein AntragBarth mit der Interpellation, die Berathung der Resolution der Freisinnigen betr. das Duellwesen zu verbinden, wird aus GeschästSrücksichten abgelehnt. (Schluß 5»/. Uhr.)
Namen der an der Fortbildungsschule unterrichtenden Lehrer.
Zahl aller in diesem Winter ertheilten oder noch zu ertheilenden Stunden.
Betrag der ganzen Vergütung der Lehrer für Nr. 3. Sonstige Aufwendungen für die Fortbildungsschule, Heizung, Beleuchtung, Reinigung deS LocalS rc.
v. Gagern.
Arr-land.
Wie». 18. April. Bei der demnächst stattfindenden Wahl des Bice-BÜrgermeisterS werden die 96 antisemitischen Gemeinderäthe gleichfalls Dr. Lueger wählen, damit er, im Falle seiner Nichtbeftätigung zum Ersten Bürgermeister, die Geschäfte der Stadt als Vicebürgerweister leiten könne. — Nachdem Dr. Lueger die Wahl zum ersten Bürgermeister anzunehmen erklärt hatte, bemerkte der Vorsitzende, Bezirkshauptmann Trieb eiS, daß er den Wahlact der Regierung vorlegeu werde.
vnngerlohn.
Durch die Post bezog« 2 Matt 50 Pf».
Rebaction, Expedition enb Drucker«:
Sch.lstratzeMr.l.
Fernsprecher 51. y
Alle Annoncen-Bureaux de» In- und Auslandes nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger- entgegen.
Gießener Anzeiger
Deutsches Reich.
Berlin. 18. April. DaS Abgeordnetenhäuser- lrdigte heute die §§ 25 und 26 deS LehrerbefoldungSgefetzeS. Montag, Seeunbärbahnvorlage.
— Der Parteirath deS Wahlvereins der Berliner Confervativ en hat sich gestern Abend in fünfstündiger Sitzung mit dem Fall Stöcker-Krause, insbesondere mit der von Letzterem herauSgegebenen Broschüre beschäftigt. DaS Ergebniß der Verhandlungen war die Annahme folgender Resolution: Der Parteirath deS Berliner conservativen Wahlvereine hält in allen Punkten fest an der Einigkeit der Partei. Der Parteirath hat die Broschüre deS Obersten Krause nicht veranlaßt, und identificirt sich damit nicht. Er muß jedoch die Angriffe, die auf dem christlich-sozialen Parteitage gegen die Conservativen gefallen find, durchaus mißbilligen. Ein Antrag des OberverwaltungSgerichtSrath Hahn, die Mißbilligung über die Broschüre auszusprechen, erhielt nur 16 Stimmen, wurde also abgelehnt.
— Der „Localanzeiger" meldet, daß gestern durch Austausch von Unterschriften ein für den Ceremonienmeister von Kotze wie für den StudiosuS von Schrader ehrenvoller Ausgleich vollzogen worden sei.
— Der „Reichsanz." schreibt: In letzter Zeit ist von einer Anzahl von Zeitungen in einer je nach ihrem politischen Standpunkt verschiedenen Weise darüber verhandelt worden, daß das Kriegs Ministerium Weisungen oder Befehle erlassen habe, durch welche den Milttärcap ellen in Polen verboten wurde, bestimmte Melodiken zu spielen, oder auch ihre Concertprogramme gleichzeitig in deutscher und in polnischer Sprache ausgeben zu lassrn. Dem gegenüber find wir in der Lage, feftzustellen, daß daS KriegSministe- rium irgend welche in der angedeuteten Richtung sich bewegende Weisungen oder Befehle nicht erlaffen hat, da hierzu nur die Commandobehörden zuständig find.
— Die gestern von der Commission für Arbeiterstat tsttk vernommenen AuSkunstspersonen aus der Berliner Damenmäntel- und Costümbranche erklärten sich gegen die Einrichtung von Betriebswerkstätten. Bon den Zwischenmeistern wurde die Frage des Befähigungsnachweises aus- geworsen; diele wurde jedoch seitens der Regierungsvertreler als völlig aussichtslos zurückgewiesen.
Leipzig. 18. April. Zwischen den Vertretern deS DeutschenBuchdrucker-VereinS und der Gehilfenschaft Deutschlands find folgende Vereinbarungen getroffen worden: 1. Verkürzung der Arbeitszeit um eine halbe Stunde, also auf 9 Stunden excl. der Pausen. 2. Erhöhung der Grundpofittonen für daS Berechnen des Satzes um je 2 Pfg. 3. Erhöhung des Minimums des gewiffen Geldes auf 21 Mk. 4. Bei einer neueren fortschreitenden Verallgemeinerung deS Tarifs ist die Dauer der gegenwärtigen Vereinbarung auf 5 Jahre in Aussicht genommen. Unter allen Umständen soll sie mindestens 3 Jahre getten. Diese BeschlÜffe werden der nun Mitte Mai stattfindenden General- Versammlung deS Deutschen Buchdrucker-BereinS zur Genehmigung unterbreitet.
4.
5.
Bekanntmachung,
betreffend: die Maul- unb Klauenseuche.
Nachdem in mehreren Gehöften zu Steinbach bei Hithtn die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden tp, wird die« mit - oem Anfüqen zur öffentlichen Kennwiß Wdrocht, daß Gehöft- und Gemarkungssperre ungeordnet eorbt ii ist.
Gießen, den 20. April 1896.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, den 18. April 1896.
Betr.: Die Kosten der Fortbildungsschulen.
Die
Srotzh. Kreis-Schnlcommisfion Gießen
an die Grosth. Bürgermeistereien des Kreises.
Sie wollen und in rubr. Betreff bei der Dringlichkeit der Sache unfehlbar innerhalb 8 Tagen nachfolgendem Schema berichten:
1. Namen der Gemeinde:
man doch nicht gleich sammt und sonders den Consumvereinen den Branntweinverkauf untersagen.
Abg. Frhr. v. Stumm ersucht ebenfalls um Ablehnung des Antrages. ES genüge vollauf, daß die Confumoereine hinsichtlich des Ausschanks und BranntweinkleinhandelS dem $ 33 R. G. O. unterstellt würden. Daß der Schnapsconsmn immer schädlich sei, sei auch eine Uebertreibung, er erinnere nur an die Holzarbeiter; auch er habe das Bedürfnttz nach einem Schnaps, wenn man auf Jagd sei.
Hierauf schließt die Debatte und der Antrag wird, da auch Abg. Mehner selbst sich nicht erhebt, einstimmig abgelehnt. (Heiterkeit.)
Artikel I enthält die Aenderungen, welche das Genoffenschafts- gesitz erfahren soll.
DaS bestehende Gesetz verbietet den Consumvereinen den Verkauf an Ntchtmitglieder.
Die Vorlage will dieses Verbot durch eine Straf bestimmung wirksam machen und außerdem die landwtrthschaftlichen Con- sumvereine ohne offenen Laden, sofern ihre Maaren hauptsächlich für den Landwirthschaftsbetrteb bestimmt find, von dem Verbot ausnehmen. t m . r
Abg. Schneider beantragt, das Verbot des Verkaufs an Ntchtmitglieder überhaupt aufzuheben.
Abg. Angst (südd. Dp.) befürwortet diesen Antrag. DaS Verbot deS Verkaufs an Nichtmttglteder hemme die Entwickelung deS Consumveretnswefens. WaS tn der Begründung der Vorlage zu Gunsten der landwirthschaftltchen Vereine gesagt werde, gelte genau so auch für alle anderen.
Abg. v. Podbielski (c.) spricht gegen den Antrag Schneider. Die Ausnahme zu Gunsten der landwtrthschafllichen Genossenschaften rechtfertigt sich durch deren Sheracter alS vorwiegende Rohstoff- Genossenfchaften.
StaatSfecretSr v. Bötticher verwahrt die Regierung gegen einen vom Abgeordneten Wurm (Scc) erhobenen Vorwurf, ihre principielle Stellung zu den Consumvereinen geändert zu haben. Gegenwärtig komme in Betracht, daß wir Mangels einer Strafbestimmung eine lex imperfecta haben, daß zweitens die Consum- vereine sehr zugenommen und daß drittens tn Württemberg, wo dem Verbot ein Sttafparagraph zur Seite stehe, sich dies durchaus bewährt habe.
Abg. Osann (nl.) führt aus, daß die Confumvereine seit 1889 durch zunehmenden Zusammenschluß von Kleincapitalisten eine zu große Macht gegenüber den einzelnen Gewerbtreibenden erlangt hätten, weshalb das Verbot aufrecht erhalten und durch eine Strafbestimmung ergänzt werden müffe.
Nunmehr wird Antrag Schneider abgelehnt und die Faffung der Vorlage angenommen.
Zum 8 11 des GenofienschaftsgesitzeS hat die Commission den Zusatz beschlossen: -Von der Eintragung in die Mitgliederliste einer Genoffenschast hat daS Gericht jeden einzelnen Genossen zu benachrichtigen."
Deutscher Reichstag.
71. Sitzung. Samstag, den 18. April 1896.
am Bundesrathstische: Staatssecretär v. Bötticher.
Ein schleuniger Antrag Auer auf Einstellung eines gegen den Hk. Molkenbuhr schwebenden PlioatklageoerfahrenS wird ge- «jnsgt und sodann in die zweite Berathung der GenossenschaftS- ^'^b^Metzner (Ctr.) beantragt, irn 8 1 deS GenosfenschaftS- zu bestimmen: „Branntwein und sonstige Sptrstumen, welche uw Genüsse dienen, gehören nicht zu den LebenS- und Wirthschafts- tmrßn'.ssen und dürfen von Confumvereinen nicht geführt werden. ® |dl durchaus unmoralisch, daß sogar bester fituttte Personen ohne U-rii ihre Dividenden aus den Taschen Aermerer — denn die Innercn seien eS ja hauptsächlich, die dem SchnapSgenuß huldigtm — Moiollst entgegrnnShmen. DaS fühlten die Betreffenden auch sehr «Ü selber, weshalb eS ja auch zuweilen geschehe, daß der Gewinn der 8.^umvereine auS so unmoralischen Quellen zu kirchlichen Zwecken wwenbet we,de. Er möchte doch bezweifeln, ob gerade diefes Opfer 6;!! wohlgefällig sei.
Abg. Wurm (Soc.): Die Confumvereine find fehr werthvolle Alder im Wtrthschaftsleben und wir wünschen, daß ihnen dieselben Wie belasten werden, welche jedem Anderen zugestanden werden. Sc Antrag M tzncr ist die denkbar schärfste Ausschreitung unlauteren MlitewerbS. Wenn Herr Metzner alles Geld für fromme Zwecke midiucifen will, welches in fragwürdiger Weise zusammengebracht ist bann sollte er doch vor Allem sich gegen die Kirchenbaulottrrien
Slaatssecretär v. Bötticher: In der Vorlage würden lediglich - aßne grundsätzliche Gefährdung deS ConfumvereinSwefenS — tik< Disparitäten zu befestigen gefucht, welche bisher zu Gunsten ie° S.oniumvereine bestanden hätten. Der Antrag Metzner gehe zu Del. Es gehe auch nicht wohl an, die Begriffsbestimmung sur Wmmtwein, wie der Antrag Metzner sie ausspreche, in die Gesetz- 0hmi3 aufzunehmen. Für sehr Viele sei ja allerdings der Branns nrti nur ein Genußmittel, für begrenzte Kreise sei er aber doch auch Mr Umständen ein nothwendiges Lebensmittel. Dazu komme aber M daß ja schon bei der Gewerbenovelle in zweiter Lesung der 3tiW6 gefaßt sei, die Confumvereine hinsichtlich des Ausschurks Mixer Getränke und des Branntweinklcinhandels concefsionspflichtig gi nttchen. Werde dieser Beschluß in dritter Lesung bestätigt, so otib*.1 das genügen, um einem übermäßigen Branntweinvertrieb der (SinitjmDcrehte entgegenzuwirken. , r
übg. Schneider (frs. Vp.) hält ebenfalls eine solche auS- vibmigesctzliche Maßnahme gegen die Consumvereine für ebenso Lci^^ssig wie unbillig.
8bg. Osann (natl) gibt zu, daß es wirklich sogen. SchnapS- uaillimoereine gebe, welche hauptsächlich des Schnapsvertriebs halber mijülel seien. Aber um dieser einzelnen AaSwüchse willen dürfe
Lekauutmachung,
betreffend Abhaltung von öffentlichen Faselfchauen.
Bei der am 15. l. MtS. zu Gießen abgehaltenen Faselschau sind nachstehend verzeichnete Thiere für tauglich befunden worden, als Gemeindezuchtfasel verwendet zu werden.
Gießen, den 18. April 1896.
GrvßherzoglicheS Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung.
Zu Nieder-Wöllstadt, Kreis Friedberg, ist die Saute unb Klauenseuche wieber erloschen unb wurden die Hprnrmaßregeln aufgehoben.
Gießen, den 18. April 1896.
GrvßherzoglicheS Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
betreffend den AuSbruch der Maul- unb Klauenseuche zu Ulrichstein.
Zu Ulrichstein, Kreis Schotten, ist die Maul- und Rloumseuche auSgebrochen nnb die Gehöftsperre angeorbnet mrbt n.
Gießen, den 18. April 1896.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Eigenthümer
s
Fasel
Bemerkungen
Namen
Wohnort
Rasse
Alter
Farbe
Körprr- beschaffenheit
tNemnoyetts- unb Nährzustanb
1 Philipp Rinn XVIII.
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Heuchelheim Watzenborn Leppermühle Großen-Buscck bo.
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15 Mon.
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Angekört do. bo. bo. bo. bo.


