Ausgabe 
18.12.1896 Zweites Blatt
 
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Wcitcg Blau. Freitag den 18. December

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M__ 2" _____ ~____________ Anzetgeu für den ^Gießener Anzeiger^ entqege«.

AnEichev Tyeil.

Bekanntmachung.

Die Maul» und Klauenseuche jiu den Gemeinden Fauer­bach b. Fr., Fauerbach v. d. H., Hoch-Weisel, Nteder-Weisel, OpperShofeni und Ofthetm, Kreis Friedberg, und in Alsfeld ist erloschen und die augeord« neteu Sperrmaßregeln wieder aufgehoben worden.

Gießen, den 16. December 1896.

Großherzogliches KretSamt Gießen.

___________________v. Gagern.____________

Bekanntmachung.

Die unter dem Rindvieh der Gemeinde Herzhausen, Kreis Biedenkopf, ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen und die augeordnete Gehöftsperre aufgehoben worden.

Gießen, den 16. December 1896.

GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Deutscher Reichstag.

148. Plenarsitzung. Mittwoch den 16. December 1896.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung der Trklä ung zwischen dem Reich und Frankreich betr. die Vertrags­beziehungen zwischen Deutschland und Tunis."

Adg. Hasse (nl.) äußert seine Genugthuung darüber, daß das Abkommen zunächst nur mit Gültigkeit bis Ende 1903 abgeschlossen sei. Einen Vortheil biete dasselbe jedenfalls insofern, als die bis­herigen unstcheren Rechtsgebräuche in Tunis durch geschriebenes Recht ersetzt würden.

Ohne weitere Debatte wird die Vorlage gleich in zweiter Lesung genehmigt.

Es folgen Wahlprüfungen

Die Wahl des Abg. Spies (Wahlkreis Schlettstadt) wird für gültig erklärt.

Die Wahl deS Abg. Holty (WahlkreisSchwetz) beantragt die Commission für ungültig zu erkläien.

Abg. Gamp (Rp): Bet dieser Angelegenheit kommen sehr wichtige principtelle Fragen in Betracht. Da das HauS aber offenbar beschlußunfähig ist, so beantrage ich, diesen Geßenstand von der Tagesotdnung abzusetzen, da ich aber ferner voraussehe, daß dieser Antrag von den anderen Parteien des Hauses abgelehnt werden wird, so sehe ich mich zu meinem Bedauern genöthigt, die Beschlußfähigkeit deS Hauses anzuzwetseln. (Unruhe auf allen Setten des Hauses.)

Abg. Spahn (Ctr.): Angesichts besten beantrage ich, zumal daS Haus nur deswegen noch nicht beschlußfähig ist, weil die ersten beiden Punkte der Tagesordnung so sehr rasch erledigt worden sind, die Wahl Holtz zurückzustellen und erst den vierten Gegenstand der Tagesotdnung, also daS Gesetz über Zwangsvollstreckungen, zu erledigen.

Präsident v. Buol will nunmehr über diesen Antrag abstimmen laste».

Abg. Gamp (Rp.) erklärt, daß er auch bei der Abstimmung über den Antrag Spahn die Beschlußfähigkeit des HauseS anzweiseln werde.

Abg. d. Bennigsen (nl.) ersucht den Abg. Gamp, davon ab­zusehen; das HauS wolle doch nur die erste Berathung über das ZwangSoollstreckungsgesetz vornehmen, damit dasselbe noch vor'Weih- nachten an eine Commission verwiesen werden könne.

Abg. Gamp bleibt bet seinem Einspruch. Wenn das Haus seinem Anträge aus Absetzung der Wahlprüsung Schwetz nicht statt­gebe, so habe es sich selber zuzuschretben, wenn die erste Lesung deS Zwangsoollstreckungsgksetzes jetzt nicht stattfinden könne. (Unruhe.)

Abg. Rickert (frs. Vg.) bittet den Präsidenten, falls sich die Beschlußunfähtgkcit des Hauses ergibt, sofort für eine halbe Stunde später eine neue Sitzung anzuberaumen. (Lebhafter Beifall.)

Nunmehr erfolgt die Auszählung, gegen deren Ende noch ver- schiedentliche Abgeordnete schnell Herdeteilen. DaS Ergebntß ist: 194 Abgeordnete find anwesend, das HauS also nicht beschluß­fähig.

Präsident v. Buol beraumt eine neue Sitzung an aus 2>/, Uhr mtt der Tagesordnung: Dritte Lesung des Abkommens betr. Tunis, aste Lesung deS ZwangSoollstreckungSgesttzes und Wahlprüfung Holtz. (Schluß 2 Uhr.)

149. Plenarsitzung. Mittwoch de» 16. December, Nach«. S'/r Uhr.

Bald nach 2>/t Uhr eröffnet Präsident v. Buol die neue Sitzung.

Die mit Frankreich ausgetauschte Erklärung bezüglich Tunt« wird debattelos tn dritter Lesung genehmigt.

Es folgt erste Lesung des Gesetzentwurfs betr. Zwangsvoll­streckungen und Zwangsversteigerungen.

Staatsecretär Nieberding: Durch diese Vorlage entledigen sich die verbündeten Regierungen des ersten Theils der Depflicht- ungen, die ihnen durch Artikel 1 de« Einführungsgesetzes zum Bürger­liche» Gesetzbuche auferlegt sind. Die Vorlage entspricht dem Er­forderniß einheitlicher Grundsätze auch für das SudhastationS« verfahren im ganzen Reiche. Die Vorlage spricht vor Allem auS, daß keine Subhastation erfolgen darf, ohne daß die Gläubiger ge­deckt find, deren Eintragungen sich vor denen des die Subhastation betreibenden Gläubigers befinden. Dieser Grundsatz, der schon in der preußischen und anderen neueren Subhastattonsordnuagen sich vaifindet, dürfte allgemeiner Anerkennung gewtß fein. Er liegt so- wvhl i« Jnteteffe der betreffenden Gläubiger wie auch deS Schuldner«, da der neue Erwerber, nicht mehr genöthigt ist, dm gesammte» Kaufpreis für daS Grundstück aufzubringe».

Abg. Kau ff mann (fr. Vp.): Die Vorlage bringe eigentliche Neuerungen nicht, sondern, «lllrdtngs mit einigen erheblichen Ver­besserungen, nur daS, was schon die preußische Subbastattonsordnung von 1883 enthalte. Der Grundsatz deS Deckungsprincips, d. h. der Sicherung der voreingetragenen Gläubiger, sei ein Vo zug der Vor­lage, da das Deckungeprtncip durch die btsberigen Ersah,ungen alS durchaus ziecknäßig bestätigt werde. Weiter stimmt Redner namentlich der Vereinfachung deS ZustellungSwesenS bei, sowie der Bewilligung von Fristen für die Kausgeiverzahlnng.

Abg. Bassermann (nail.) begrüßt ebenfalls die Bestimm­ungen des Entwurfs mit Befriedigung im Interesse sowohl der Gläubiger wie der Schuldner. Darüber, ob nicht viclleicbt in diesem Gesetze die Frage der Sicherstellung der Bauhandwerker geregelt werden könne, seien Erwägungen in der Commission nöthig. Redner wünscht noch L Lrnationale Vereinbarungen über daS Pfandrecht an Sch ffen, damit nicht deutiche Sch ffe in Rotterdam oder Ant­werpen von dortigen G.äubigern mit Be chlag belegt werden können, ohne jeoe R cksichlnabme aus deutsche Psandgiäubiger.

Abg. Spahn (Ctr.) hat Bedenken gegen die Zvangshypotheken. Auch werde man bei der Regelung der Gesammlhypotheken sehr vor­sichtig sein müsse", da sich dieselben sowohl bet der Trennung wie bei der Zusammenlegung von Grundstücken schwer vermeiden ließen. D>e Fragen der Bauhandwerker und des PfandtechtS aus Schiffm würden besser in diese« Gesetz nicht hineinbezogen.

Abg. v. Bucht a (cons.) rügt die Faffung der Vorlage als eine schwerverstündliche. Die Vorzüge des Entwurfs würden von seinen Freunden indeß bereitwilltgst anerkennt.

©taatS'fcelär Nteberding hofft, dem Hause im nächsten Monat den Entwurf einer Grundbuchordnung vorlegen zu können. Auf eine Anregung deS Abg. v. Dz'embowSki-Pomian (Pole) erklärt der Siaaiss«crttär noch, die Vorrechte der Landschaften in den öst­lichen Provinzen, Sachsen und Mecklenburg, würden durch die Vor­lage nicht berührt. <

Abg. Stolle (Soc.) erblickt in verschiedenen Bestimmungen deS Entwurfs eine Belastung deS Grundbesitzes und hofft auf eine gründliche Aendcrung der Vorlage in der Commission.

Die Vorlage wird an eine Commission verwiesen.

Es folgen Wahlprüsungen.

Die Piüsung der Wahl deS Abg. Reichmuth (Rp.), deren Ungültigkeit die Commission beantragt, wird auf Antrag des Abg. v. Kardorff, den btef<r damit begründet, daß zahlreiches, neues Material vorliege und seine Freunde nicht darauf vorbereitet ge- wtscn seien, daß diese Wahl heute schon auf die Tagesordnung komme, von der Tagesordnung abgesetzi.

Die.Wahl v. Dziembowskt-Bomst (R. P.) wird für gültig erklärt.

Es folgt die Wahlprüfung Holtz. Die Commission beantragt Ungiltigkeit, well bei btr Ersatzwahl, obwohl sie 3 Jahre nach der Hauptwahl statlfand, die Aufstellung neuer Wählerlisten unter­blieben war.

Abg. Gamp beantragt, die Beschlußfaffung über die Wahl auszusetzen und brn Retchska-zler zu ersuchen, eine authentische Declaration des $ 8 des Wahlgesetzes und des $ 34 des Wahl- Reglements herbeizuführen.

Abg. v. Kardorff: Wir erbitten Absetzung, weil die Ansichten der Reichsregierung und des preußischen Ministers des Innern in dieser Frage ausetnandergehen, und weil wir gehört haben, daß Mttglteber im Hause sitzen, welche auf Grund alter Wahllisten bet Ersatzwahlen gewählt sind. Wir müssen das doch erst prüfen können.

Abg. Lieber (Ctr.): Wenn es wahr wäre, daß hier viele Mitglieder zu Unrecht sitzen, auf Grund alter Listen, so ist doch eben die Zeit verstrichen, um auch die Wahlen dieser Mitglieder anzu­fechten. Keinesfalls dürfen wir um deswillen dulden, daß nun auch Herr Holtz hier zu Unrecht sitzt. Es ist feststehende Uebuna der Reichtzregierung und deS Reichstags, Wahlen auf Grund alter Listen für ungtltig zu erklären.

StaatSficr. v. Bötticher: Die preußische Regierung hat sich in diesem Falle nach dem Wahlreglement gerichtet, und dieses aller­dings ist nicht prScts und nicht der Absicht des Gesetze« gemäß ge­faßt. Es ist damit nicht gesagt, daß bei der preußischen Regierung irgend eine mala fides obwaltet, ober auch nur ein mangelhafte« Verständniß. (Stürmische Heiterkeit).

Nunmehr wirb der Antrag Gamp, für den außer der Rechten noch einzelne Nationalliberale stimmen, abgelehnt und dem Anträge der Commission gemäß die Wahl Holtz casfirt-

Nächste Sitzung: Dienstag, 12. Januar 1897: Etat de« Reichsamts des Innern. (Schluß 5>/, Uhr.)

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n. Troßen-Linde«, 16. December. Herr P. W. Wilson auf dem Gießener Braunsteinbergwerk sandte zur Weihnachts- bescheerung für die hiesigen Armen und die Kleinkinder schule den Betrag von 1 00 Mark.

X. Darmstadt, 16. December. Die Technische Hoch­schule ist mit über 1100 Hörern heute an eine der ersten Stellen unter den neuen Technischen Hochschulen Deutschland- bezüglich der Frequenz gerückt und hat nun z. B. auch Karls­ruhe (jetzt 979) und Hannover (925) überflügelt,- weitaus die größte Zahl der Studirenden gehören der Maschinenban- und der electrotechnischen A.btheilung an.

Darmstadt, 16. December.Die Kunst von Olympia" bildete heute in anschaulichster Darstellung de» Beschluß der Vortragsreihe de« Herrn Dr. F. Noack. Scho» Winkclmann hatte aus Ausgrabungen an der Stätte des alten Olympia in Elis hingewiesen, planmäßig und systematisch begannen dieselben dann 1874 hauptsächlich auf Anregn»« von Ernst CnrtiuS und wurden sieben Jahre darauf nach einem Gesammtaufwande von 800,000 Mark zu Eude ge­führt. Die Ausbeute war überraschend groß und schön au

der Stelle, wo ehedem die Opfer an ZeuS und die großen olympischen Spiele in unscheinbarer, vom AlphetoS durch­floffener Hügellandschaft stattfanden, Feste, die gleichsam für ganz Griechenland international waren. Eine Charakteristik der Kunst von Olympia entrollte Redner durch Vorführung hauptsächlich der Bildhauerwerke deS ZeuStempelS, der in vielen Trümmern ausgedeckt ist und von Pausanias näher beschrieben wird, insbesondere deS Oft- und Westgiebtl« des­selben. Von beiden find sinnreiche und der Wirklichkeit wohl auch möglichst nahekommende Reconstructionen entworfen. Der Ostgtebel zeigt einen Moment au« einem Wettkampf, der Westgiebel eine Streitscene betrunkener Centauren mit Lapithen,- in beiden Fällen ist ein Fortschritt gegenüber der Aegineten-Kunst zu verzeichnen. Vergleiche mit phönizischen Sarkophagen mit demselben Kopsthpus der Figuren, wie hier u. s. w., führten zur Erkenntniß, daß man hier Marmor von der Insel Paros (die Gegend von Olympia hat keine Marmor- Vorkommen) vor sich hat und diese Künstler von ParoS, die für Olympia schafften, sind wohl formell in der Schule von Argos (hier blühte eine Kunstschule um 500 v. Chr.) gebildet worden, wie sich kurz vor den Perserkriegen der arginische Einfluß in der Kunst auch in Athen geltend machte. In schwungvollem Schluß-, zugleich Dankworte an die zahlreichen Zuhörer und Zuhörerinnen wurde die Hoffnung ausgesprochen, auf dem so erlangten Fundament in der griechischen Kunstgeschichte demnächst weiter bauen zu können.

WormS, 15. December. Zimmermeister Uhrig von hier wurde gestern auf frischer That ertappt, als er eine Parthie Maaren tu einem Geschäfte stahl. Bei einer in feiner Wohnung angestellten Untersuchung wurden vier große Stoßkarren voll gestohlener Gegenstände gefunden, ebenso etwa 200 Nachschlüssel. Eine Anzahl hiesiger Geschäftsleute ist erheblich bestohlen worden, am meisten die Firma Jsay (Tuchgeschäft). Die von Herrn Jsay al« sein Eigenthum anerkannten Gegenstände repräsentiren allein einen Werth von 1200 bis 1500 Mk. Seiden«, Tuch- und Leinenstoffe, Stiefel, Schuhe und Leder, Eßwaaren, Tabak und Cigarren wurden in großen Mengen in der Wohnung des Diebe« vorgefunden. Die Frau desselben wurde heute auch verhaftet.

Mainz, 15. December. Ein bemerkenSwertheS Rund­schreiben hat soeben die Metzger-Innung an ihre Mit­glieder und besonders an die Frauen derselben gerichtet. In Rücksicht auf die in allen Städten auftauchenden großen Waarenhäuser, die zum größten Theil von fremden Gesell­schaften gebildet werden und die tn allen Städten ihre Filialen besitzen, fordert die Innung die Betreffenden aus, bet ihren Einkäufen auf Weihnachten Diejenigen zu berück­sichtigen, die auch das ganze Jahr ihre Bedürfnisse von ihnen bezögen, nämlich die hier ansässige Geschäftswelt.

A Mainz, 16. December. Wegen Vergehen gegen die Gewerbeordnung verurthetlte heute das hiesige Schöffen­gericht die beiden Inhaber der Schuhfabrik Gebrüder Eichbaum hier zu 100 Mk. Geldstrafe. Beide Fabrikanten haben ihren Arbeitern und Arbeiterinnen Werkzeuge und Stoffe (Nadeln, Seide, Zwirn rc.) zu höheren Preisen als die Ansch.ffungSkosten betrugen, berechnet. ES wurde fest­gestellt, daß sich die Fabrik aus diese Art in einem Jahr einen Nebenverdienst von über 600 Mk. verschafft hat.

Karten

mit und ohne Monogramm- Prägung werden angefertigt in der

BrühPschen

k Univ.-Druckerei,

Schulstraese 7.