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17.12.1896 Viertes Blatt
 
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Drittes Blatt. Donnerstag den 17. December

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Deutscher Reichstag.

147. Pleuarfitznug. Dienstag den 16. Decemder 1896.

Die Generaldebatte über die Justiznovelle wird fort- vesedt.

Abg. v. Marquardsen (nl.) widerspricht entschieden der An­schauung v. Buchka«, daß es fich beim Fünfmänner- Collegium und dm meisten anderen Fragen, bezüglich deren zwischen Regierung und HauS Differenzen bestünden, nicht um Prtnciptensragen handle. Der Schwerpunkt liege nicht in der bloß-n Zahl der Richter, sondern darin, daß bet 3 Richtern die Schuld mit 2 gegen 1, bet 5 Richtern aber mit 4 gegen 1 ausgesprochen werden müsse. Die Affessorensrage anlangend, so müsse der Staat soviel Richter anschaffen als gebraucht werden, anstatt mit HtlfSrichtern zu wtrthschaften. Er bleibe ein Gegner der Berufung, weil in der Berufungsinstanz die Mündlich­keit und Unmittelbarkeit mit zu viel Schwierigkeiten verknüpft sei. Auch das Gros der Richter sei gegen Wiedereinführung der Berufung und ziehe eine Verstärkung der Garantien in erster Instanz, besonders auch durch Aenderungen im Vorverfahren, vor. An starken Garantien für die erste Instanz und das Vorverfahren mühten wir umsomehr sesthalten, je mehr wir solche Garantien auch für den Milttärstraf- proceh wünschen.

StaatSsecretär v. Nieberding erklärt, über das Princlp der Berufung feien auch die verbündeten Regierungen nicht von vorn­herein einig gewesen, umsomehr möge daS Haus,den Regierungen die endgtlttge Annahme der Berufung nicht allzu schwer machen durch Gestaltung der Details. Den theoretischen Bedenken des Vor­redners gegen die Berufung traten die verbündeten Regierungen aber jedenfalls nicht bei, denn die Schwächen, welche Vorredner der Berufung nachsage, theile dieselbe mit jeder Rechtsprechungsform. Die verbündetm Regierungen wollten jedenfalls ein Verfahren schaffen, zu welchem daS Volk Vertrauen habe. In großen Kreisen bestehe zweifellos daS Verlangen nach Wiedereinsübrung der Berufung. Wenn aber die verbündeten Regierungen dem Reichstage dieS Ent­gegenkommen beweisen, verlangen fie dasselbe auch vom Reichstage, eS dürfen nicht Bedingungen daran geknüpft werden, die eS den Regierungen zweifelhaft machen, ob die Berufung diese Opfer werth ist. Je mehr nun die Beralhungen der Vorlage fortgeschritten find, desto mehr, und so durch die Beschlüffe zweiter Lesung, entstand eine tiefe Kluft zwischen den Anschauungen der Regierungen und des Reichstages, namentlich hinfichtlich der Bedingungen, unter denen die Berufung erfolgen soll, und der Voraussetzungen für daS Wieder- ausnahmeoelfahren. Man bat gemeint, die verbündeten Regierungen seien nur von fiscalischen Rücksichten geleitet; dies ist aber nicht der Fall. Die Besetzung der Strafkammern anlangend, so habe selbst Reichensperger 3 Richter für ausreichend gehalten. Vor lOJahren wollte ja der Reichstag auch auf das 3-Männer-Collegium eingehen, welches er beute für unannehmbar erklärt. Wenn die Regierungen auf drei Richter bestehen, so fi'd für sie Rücksichten der Organisation der Gerichte bestimmend. Wir würden voraussichtlich die Landgerichts­sprengel noch erweitern muffen, während sie schon jetzt vielfach eher zu groß sind. Auch die Stellung der Ge ichte unter einander kommt in Betracht. Würde die öffentliche M.inung die Autorität der höher instanzlichen Gerichte nicht für geschmälert ansehen, wenn die Be­setzung der BerusSinstanz keine größere ist, als die der ersteren In­stanz? Die verbündeten Regierungen halten daher an der Forder­ung deS 3 Männer-Collegiurns fest und haben dies ausdrücklich be­schloßen, nachdem das Haus seinen entgegenstehenden Beschluß 2. Lesung gefaßt hatte. Die verbündeten Regierungen halten diese ihre Forderung für unbedingt nothwendig, sie werden daran fest­halten auf die Gefahr hin, daß die Vorlage dabei fcheitert. Wenn

daS hohe HauS gleichwohl an feiner Forderung ftsthaltrn sollte, so werde ich tn der Lage sein, die practischen Consequenzen daraus in Be»ug auf daS Verhalten der verbündeten Regierungen zu ziehen. (Bewegung). In Bezug auf die DorauSfetzungen für das Wieder­aufnahmeverfahren flieht Redner sobann eine gleiche Eiklärung ab; auch in Bezug darauf werden die verbündeten Regierungen unter Linen Umständen von ihrer Forderung abgehen, so werden wir auf die Vorlage verzichten, so sehr wir dieS auch bedauern.

Abg. Rintelen (Ctr.) hält fich für verpflichtet, leine Meinung und zwar abweichend von der der überwiegenden Mehrheit seiner Freunde dahin auszusprechen, daß er dem größten Theil der Ausführungen deS Staalssecre'ärs unbedingt zustimmen könne. Das HauS verlange durch die Vorlage ohnehin zu viel Vortheile, als daß man wegen einigen Differenzpunkten dieselbe scheitern laffen dürfe.

Abg. v. Czarlinski (Pole) beschwert fich, wie schon gestern sein FractionSpenoffe Wolszlegier, über das Verhalten der Gerichte in den polnischen Sprachgebieten. Es sei Überdies nicht« Seltenes, daß selbst Deutsche die deutsche Rlchtersprache nicht verstehen (Heiter­keit) und daß die Verständigung plattdeutsch erfolgen muß.

Justizminister Schönstedt: Die Frage ist geregelt durch daS Sprachengesetz von 1876 und damit stehen die Maßnahmen unserer Behörden in Einklang. Der Erlaß in Marienwerder besagt nur, daß, wer der deutschen Sprache mächtig ist, seine Aussagen in dieser Sprache zu machen hat. Und das ist berechtigt.

Abg. Beckh erklärt, daß die freiftnnige Volkspartei auf den Beschlüffeu zweiter Lefung beharre.

Abg. Spahn (Ctr.): Der Reichstag hat allerdings die Be­rufung gewollt, aber er hat fich die Berufung nicht gedacht als eine solche an die OberlandeSgerichte und er hat auch nicht gedacht an 3 Männer Collegien in erster Instanz. Und geht man wirklich an die Oberlandesgerichte, dann muß auch Sicherheit fein, daß daS Verfahren ein gutes ist, daß eS vor Allem auf Mündlichkeit beruht. Hätten die verbündeten Regierungen nur die Vorlage so eingebracht, wie wir 1886 sie wollten, dann wäre fie auch heute zur Annahme gelangt. Auch in Bezug auf das Wiederaufnahmeverfahren müssen wir auf unseren Beschlüssen bestehen, denn wenn wir erst denBe- weis der Unschuld" im Vorverfahren verlangen, dann verliert auch die Entschädigung unschuldig Verurtheilter an Werth.

Hiermit schließt die Generaldebatte.

Zu S 77, Besetzung der Strafkammern, befürwortet Abg. von Buchka (c.) Namen« der Mehrzahl seiner Freunde einen Antrag Manteuffel, das Dreimännercollegium wiederherzustellen. Die erste Instanz fei die Regel, die zweite Instanz die Ausnahme und deshalb sei eS nicht zu verantworten, die Garantien der ersten Recht­sprechung zu verringern. Bester fei, es komme später etwas Gutes, als daß er jetzt helfe etwas Schlechtes zu Stande zu bringen. Dem Staatsfkcretär antworte er noch auf seine historischen Aeußerungen: Bor zehn Jahren konnten sie die drei Männer bekommen, jetzt nur das Fünfmänner-Collegium. Nehmen Sie dasselbe an, denn wer weiß, ob nicht nach abermals zehn Jahren ein Reichstag sieden Richter fordert und die Entschädigung auch der unschuldig Verhafteten noch dazu! (Beifall.)

Abg. Schmidt-Warburg (Ctr.) betont noch, wie groß die Concesfionen feien, welche der Reichstag den verbündetm Regie­rungen gemacht habe.

Minister Schönstedt erwidert, daß alle diese Concesflonm doch nur Verbesserungen des Verfahrens seim. Die Regierungen hätten jedenfalls ein gutes Gewissen, wenn die Vorlage scheitere, fie könne die Verantwortung von fich ablehnen.

Abg. Spabn (Ctr.): Glaubt die Regierung die Verantwar» tung tragen zu können der Reichstag sicherlich auch! (Beifall.)^

S 77 wird nunmehr in der Fassung 2. Lesung angenommm, also Besetzung der Strafkammern auch in erster Instanz mit fünf Richtern. In der Minderheit waren Conferoalioe, Reichspartei, die Hälfte der Nationalliberalm und vereinzelte vom Centrum.

Staatssecr. Nieberding: Mit diesem Beschlüsse ist in die Vorlage eine Bestimmung aufgenommen, welche für die Re­gierungen unannehmbar ist. Ich bin von den verbündeten Regie­rungen ermächtigt, zu erklären, daß dieselben auf die Weiterberathunfl der Vorlage keinen Werth mehr legen. (Bewegung.)

Das Heus erklärt sich aus Antrag Buchka damit einverstandm, daß die Vorlage auch morgm nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Morgm 1 Uhr: Vertrag mit Frankreich bezüglich Tunis; Wahlprüfungen, Zwangsvollstreckungen. (Schluß 51/« Uhr.)

Citaratur and Kauft

Die Aritif, Wochenschau des öffentlichen LebmS. HerauS- gegeben von Richard Wrede. 3. Jahrgang. Preis vierteljährlich 6 Mk. Einzelne Nummern 50 Pfg. Abonnements und Probe- numtnem durch jede Buchhandlung zu beziehen. Kritik-Verlag, Berlin 8W Hedemannstraße 9. Nr. 15 der Kritik enthält einen juristischen Artikel von allgemeinem Interesse. Der Verfaffer, Rechts­anwalt Hoerens, ist durch den berühmten Rechtslehrer und Staats­mann Rud. v. Gneist zur AusbUdung seiner Ideen über Gerichts­gerichte angeregt. Eine wichtige sociale Einrichtung berührt ferner ein Artikel: Der freiwillige ErziehungSbeirath für fchulentlastme Waisen. Ein Verein zur Erreichung dieser Organisation hat .fich unter dem Ehrmoorfitz deS Herrn Staatsministers a. D. v. Herrsurth gebildet.

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Feuilleton.

Nordische Weihnacht.

Von Martin Beck.

(Nachdruck verboten.)

Auf der skandinavischen Halbinsel, wo noch so viele treue Reste altgermanischen Lebens bestehen, hat fich auch das Weihnachtsfest am meisten von seinem germanischen Ursprungs- character gewahrt. Schon mit seinem Namen erinnert es an das germanische Alterthum. ES heißt dort der Jul. DaS bedeutet Rad. Der Name weist auf daS Sounenrad, auf daS Fest der winterlichen Sonnenwende hin.

Der Jul ist bei den Schweden und Norwegern wie bei den alten Germanen das größte und fröhlichste Volksfest. Und es ist'S ja im Grunde auch bei allen Deutschen geblieben, weil es alS daS Fest der gebenden, sürsorgenden Liebe und Treue dem tiefen deutschen Gemüthsleben am finnigsten ent­spricht, ja, auS diesem Gemüthsleben heraus erst geboren ist. Der Jul wird im Norden vom 24. December bis -um 6. Januar gefeiert, die ganzen heiligen Zwölfnächte hindurch, oom Weihnachtsabend bis zum alten Freyatag oder dem DreikönigStag. Wo man die Julzeit aber recht gediegen seiert, dehnt man sie noch bis zum 13. Januar aus, de« -St. KuutStag im nordischen Kalender.

Schon lange zuvor wird für daS Fest gerüstet. DaS 'Veste, was das HauS zu bieten vermag, wird für die Julzeit «mfgespart. Je näher die kommt, eine desto größere Ge- sschäftigkeit wacht fich im Hause bemerklich. Da wird gebacken, izebraut, gebrannt, gewaschen, gescheuert und auSgeschmückt. Den Tag vor der heiligen Nacht setzt die Hausfrau den größten Keffel, den fie hat, an» Feuer, und thut alles Fleisch Isivein, daS für daS ganze Fest bestimmt ist. Um diesen vkeffel sammelt sich zu Mittag die gesammte HauSgenoffenschaft

und hält ihr Mittagsmahl, indem sie Brod in das oben au- gesammelte Fett taucht.

In den Städten ist Alles auf Gaffen und Plätzen in Bewegung. Denn da wird überall großer Markt, eine Art WeihuachtSmeffe, abgehalten. Bunte, hell erleuchtete Buden­reihen ziehen sich an den Häusern hin. Viele Verkaufsläden und -Gewölbe und die meisten Privathäuser find fröhlich illuminirt. Ein munteres Treiben wie zur FaftnachtSzeit herrscht unter den wimmelnden Menschenhaufen, die fich an den glänzenden Herrlichkeiten der Holzbuden vorüberdrängen, wo allerlei zierliche, scherzhafte und süße Sachen für Jung und Alt, für Männlein und Weiblein gleißend und lockend auSliegen.

Mit Einbruch der Dunkelheit erschallt die Festglocke vom beschneiten Ktrchlhurme tn daS feierlich gestimmte Land hinaus. Der Julaften, der Weihnachtsabend, der Anfang und Glanz­punkt des ganzen großen Festes, tritt in seine Rechte.

Nun beginnt erst daS heiterste Treiben. In den Woh­nungen sind die Familien beisammen. Die Kinder werden beschenkt. Die Erwachsenen erhalten und schicken einander die Julklapper oder JulklappS, gediegene und scherzhafte Geschenke, die am liebsten heimlich zur Thür hereingeworfen werden. Für Lachen und Freude, auch manchmal für Aerger ist gesorgt. Aber wer könnte heute, am Julaften, etwa» übeluehweu? Sie find ganz allerliebst, die Saturualien des Nordens. Bis um Mitternacht sorgen sie für fröhliches Leben in allen Gaffen. Ueberall laufen Leute mit geheimnißvollen Packeteu, verhüllten JulklappS, umher unter dem kalten, nordischen Winterhimwel, der sich tiefblau .und sternenfunkelnd über den schwarzen, schneebesetzten Häusern auSspannt, der Himmel des heiligen WeihnachtSfekteS. Erst nach Mitter­nacht blickt er auf einsam und menschenleer gewordene Gaffen hernieder.

Anders ist der Julaften draußen aus dem Lande bei

den Bauern. Da hat er fich noch merkwürdige Züge aut altgermanischer Zeit bewahrt, Züge, die man zum Theil tn nur wenig veränderter Form auch bet der deutschen Weih­nachtsfeier auf dem Festlande wtederfindet.

Am Julabend muß Alles für die folgenden Tage fertig sein, damit an diesen die Feier eine vollkommene sein kann. Das Befinde soll möglichst frei und fröhlich die Festtage begehen können. Selbstverständlich darf eS nach Herzenslust von all den schönen Sachen effen, mit denen der Tisch tn dieser Zeit fortwährend bedeckt ist. Auch da» Vieh darf die hohe Zeit empfinden. Man läßt ihm vollständige Rahe, füttert eS bester und läßt sogar den Kettenhund von der Kette und bewtrthet ihn in der Stube.

Da prangen auf dem festlich verzierten Weihnachtstisch jederzeit tn großen Schüsseln Schinken, Stockfisch, dar tm Festkeffel über dem großen Feuer, in dem der gewaltige Julklotz lodert, bereitete Fleisch und süße WeihnachtSgrütze, die Julgröt, die mit Rofinen bestreut ist und io der Mitte eine mit geschmolzener Butter gefüllte Höhlung zeigt, tn die man die Grütze etntaucht. Die Julgröt ist die Hauptspeise eines richtigen Julfestes. Sie und den Juleber würde man selbst auf einem ärmlichen Tische nur ungern vermissen. Wenigstens am Julaften nicht. Bei Wohlhabenderen stehen fie die ganze Julzeit über mit allen übrigen Speisen und Getränken bis zu St. Knut auf dem Tische.

Der Juleber erinnert noch an den wirklichen gebratenen Eber, der in ganzer Größe, des Apfels Zier im Mund, an den Festen der alten Germanen aufgetragen wurde und am Julfefte nie fehlen durfte. Er deutete auf den heiligen Goldborfteneber FrehaS, des alten nordischen Sonnengottes (vor Wodan und Baldur) hin. Die Sitte des Schweine- fletscheffenS am Weihnachtsabende in deutschen Familien, in Bayern und der Mark Brandenburg eines SchweinSkopfeS zum ersten Feiertage, und die überall in Deutschland üblichen