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17.11.1896 Erstes Blatt
 
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Fr. 271 E^Aes Blatt Dienstag den 17. November

1806

Der frUfcenet Anzeiger «scheint täglich, »it Ausnahme ttS Montags.

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Deutscher Reichstag.

124. Pleuarfitzung. Samstag, den 14. November 1896.

Die Berathung der Justtznooelle wird fortgesetzt mit der Strafpr oceßordnung.

Noch S 7 deS bestehenden Gesetzes ist der Gerichtsstand bet hemjenigen Gerichte begründet, in dessen Bezirk die strafbare Handlung begangen ist.

Die Commission hat einen zweiten Absatz htvzugesügt, dahin, baß der Gerichtsstand für Preßdelicte abgesehen von d.n Fällen ber Prtvatklag' nur bei demjenigen Gerichte sein sog, in besten Bezirk die Druckschrift erschienen ist.

Geh. Rath Lenthe: Die Regierungen haben sich schon früher dagegen ausgesprochen, für die Presse in diesem Punkte Ausnahme­bestimmungen zu treffen, und sie haben aus den Erfahrungen der Praxis keinen Anlatz entnommen, ihre Ansichten darüber zu ändern. Der Paragraph wird mit dem von der Commission beantragten Zusätze angenommen.

Als S 8a der Vorlage ist die Bestimmung getroffen, daß der Gerichtsstand auch bei demjenigen Gerichte begründet ist, in besten Bezirk der Beschuldigte ergriffen ist.

Abg. Beckh (srs. Vp.) beantragt hinzuzusügen, daß dieses Forum iepreheneionis für die Presse nicht gelten solle. Den Fall angenommen, ein süddeuscher Redacteur habe gegen Preutzen einen beleidigenden Artikel geschrieben. Sollte e8 da zulässig sein, ihn, falls er etwa auf einer Reife nach der See in Köln ergriffen werde, ihn dort vor Gericht zu stellen? Dann würde ja der Betreffende, der in Bayern »egen des Prehvergehens vor ein Schwurgericht kommen würde, in Stein dieses Vorzuges verlustig gehen.

Geh. Rath o. Ttschendors spricht gegen diesen Antrag, durch ben wieder ein Sonderrecht für die Presse geschaffen werden würde, tzr glaube kaum, daß die verbündeten Regierungen dem zusttmmen Würden.

Abg. Beckh modlficirt, um ein Bedenken des CommiffarS zu erledigen, seinen Antrag dahin, daß er nur auf die Presse im Jnlande Bezug haben solle.

Der Antrag Beckh wird gegen Freisinnige und Socialdemo- kraten abgelehnt.

Dem S 13 beantragen Frohme u. Gen. eine Vorschrift dahin btnzuzusetzen, daß auf Verlangen eines Angeklagten mehrere gleich­zeitig bet Gerichten gegen ihn anhängige Strafsachen verbunden werden müsten, falls nicht etwa nach einstimmiger Ansicht durch diese Verbindung lediglich eine Verschleppung bezweckt wird.MM'

Geh. Rath v. Lenthe erbittet Ablehnung dieses Antrages, da für die Frage, ob mehrere Anklagen zu verbinden seien, lediglich Zweckmätzigkettsrückstchten in Betracht kommen dürften.

Der Antrag Frohme wird nach Befürwortung durch Abg. Stadthagen abgelehnt.

8 22 handelt von der Ausschließung eines Richters von der Ausübung des Rtchteramts. Nach dem bestehenden Gesetze erfolgt tzer Ausschluß u. A., wenn der Richter selbst durch die strafbare Handlung verletzt ist.

Ein Antrag Frohme will auch diemittelbare" Verletzung 16 Grund für die Ausschließung des Richters gelten lassen.

Abg. Stadthagen (Soc.) erinnert, den Antrag begründend, daran, wie sich doch offenbar nicht selten ein Richter auch in seiner Eigenschaft alsReferoeoffizter" verletzt fühle und daher auch nicht in einem Straffalle urtheilen dürfen, bei dem es sich umBeleidigung deS Offfzierftandls" handle.

Geh. Rath Lucas wendet gegen den Antrag ein, daß bei An­nahme desselben ja in ganz Deutschland kein einziger Richter in einer Sache Recht sprechen konnte, bei der die Anklage auf Beleidigung des Rlchierstandes laute.

Der Antrag Frohme wird abgelehnt.

Nach S 23 des bestehenden Gefetzes dürfen an dem Haupt- Verfahren vor der Strafkammer mehr als zwei von denjenigen Richtern nicht theilnehmen, welche bet der Entscheidung über die Eröffnung dcs Hauptverfahrens mitgewirkt haben, namentlich aber nicht der Berichterstatter.

Vorlage und Commisfion haben diese Bestimmung beseitigt.

Abg. Munckel will wenigstens an der Ausschließung des Berichterstatters festhalten, da btefcr zweifellos Stellung zu ber Echulbfrage genommen haben, also niemals ganz unbefangen bei ber Hauptoerhandlung sein werbe.

Geh. Rath o. Lenthe vermag nicht einzusehen, weshalb ber Berichterstatter ber Befangenheit verbächtiger sein solle, als bie etwaigen anberen Collegen, bie an ber Entscheidung über Eröffnung deS Verfahrens thetlgenommen.

Der Antrag wird abgelehnt.

8 25 des bestehenden Gesetzes setzt gewisse Fristen für Einbring- xng eines Antrages auf Ablehnung eines Richters wegen Befangen-

Der Antrag Munckel will auch eine spätere Einbringung de, Ablehnungsantrages noch zulassen, wenn der Antragsteller erst später, in der Verhandlung selbst, Anlaß zur Stellung des Antrages erhallen hat.

Abg. Stadthagen erwähnt, daß Richter schon gelegentlich zu Angeklagten und Zeugen sich ber Worte bebient hätten:Ochse, Halt s Maul" unbfrecher Kerl". So habe sich ber Ton in d-n Verhandlungen verschlechtert. Solle man nicht auch in solchem Falle «Wenigstens den Richter wegen Befangenheit ablehnen dürfen?

Geh. Rath Lucad: Ich glaube, ich brauche auf diese Angriffe tuf ben deutschen Richter nichts zu erwidern, weil ich weiß, daß das Haus sie gewiß nicht billigt. (Beifall.)I

Abg Munckel sormulirt seinen Antrag dahin, daß eine Ab­lehnung eines Richters wegen Befangenheit auch noch beantragt werden kann aus Grund von in der Hauptoerhandlung selbst ein- aetretenen Thalsachen.

In dieser Fassung wird der Antrag Munckel angenommen.

Bei 8 35, betr. Bekanntmachung der Entscheidungen, wird nach kurzer Debaite trotz des Widerspruchs des Commissars Geh. Rath v. Benthe ein Antrag Frobme angenommen, hahingebend, daß dem nicht aus freiem Fuße Befindlichen das Urtheil nicht mehrauf Verlangen", sondern in jedem Falle »orzulesen ist And außerdem in seinem Gewahrsam zu belasten ist.

8 53 des bestehenden Gesetzes bestimmt, daß öffentliche Beamte über Umstände, welche der Amtsverschwiegenheit unterliegen, nur mit Erlaubniß der vorgesetzten Dienstbehörde vernommen werden dürfen. Die Genehmiguna darf nur versagt werden, wenn die Ablegung des Zeugnisses dem Wohle des Reiches ober etn-.Ö Bunbesstaates Nach- thetl bringen würbe.

Abg. Frobme beantragt, biesen Paragraph zu streichen. Even­tuell sollen die G.ünde ber Versagung dem Gerichte mitgetheilt wer­den und dieses über die Berechtigung der Versagung befinden.

Geh. Rath v. Benthe bekämpft ben Antrag.

Abg. Bebel erinnert an bas Agent provocateur- unb Spitzel­wesen, so an ben Hauptmann o Ehrenberg. Dieser Spitzel unb Agent provocateur höbe ben Socialdemokraten Vorschläge nachgesagt, die er selber den Socialdemokraten gemacht bade. Er erinnere an ben Königlich preußischen Geheimpolizisten Schröder, unter besten Führung in Zürich Attentate verabredet worden seien von Anar­chisten. Auf solche Elemente stützte sich die Polizei. Auch bei dem Vereinkproceß" gegen Auer und Genossen vor einigen Monaten hier in Berlin habe sich die Polizei gestützt nicht nur aus daS, was sie selber gesehen unb gehört, sondern auch auf Vertrauensmänner, bie allesammt Lumpen seien. Daß bie Angeklagten unb das Gericht wissen müßten, mit wem sie es zu thun haben, zeige doch auch ber Schaffnerproceß in Frankfurt, wo der Hauptgewähremann der Polizei sich als ein wegen bösartiger Dinge bestrafter Mann herauSgestellt habe. DaS sei doch das erste Recht des Angeklagten, den Mann kennen zu lernen, der ihn belaste.

Geh. Rath v. Lenthe: Alles, was die Antragsteller angeführt haben, beweist nichts für ihren Antrag. ES beweist höchstens, daß, wenn es sich um Angaben von Vigilanten rc. handelt, die vorgesetzte Dienstbehörde die Erlaubniß zur Zeugnißablegung geben sollte. Daß aber Fälle Vorkommen können, wo thatsächlich das Interesse deS Reiches bie Versagung ber Erlaubniß gebietet, baS geben Sie doch auch selbst zu.

Der AntragFrohme wird gegen Socialisten und Freisinnige abgelehnt.

Sodann vertagt sich das Haus.

Montag 1 Uhr: Interpellationen betr. HamburgerEnthüllun­gen", Duellwesen unb Fall Brüsewitz.

Schluß 43/4 Uhr.

Ausland.

Bern, 14. November. Der BundeSrath wirb bet ber im December tagenden Bundesversammlung die Genehmigung des italienisch-schweizerischen Vertrages, betr. den Simpl on- Durchstich, beantragen. Dies wäre auch ohne die Petition der Jura-Simplon-Bahn und der betheiligten Cantone ge­schehen. Dem Vernehmen nach wird sich auch das italienische Parlament im Lause de- December über die Ratification des Vertrages aussprechen.

London, 14. November. DemDaily Telegraph" wird von seinem Correspondenten aus Prät orta von gestern gemeldet:Präsident Krüger hat mich ermächtigt, zu er­klären, daß der auSsührende Rath in Betreff der Entschä- digung wegen JamesonS Einfall noch zu keinem Entschluß gekommen sei. Die Entscheidung werde wahrscheinlich zu Ende der ersten Woche deS December getroffen werden. Die Entschädigung sei noch nicht festgesetzt, werde sich aber in ver­nünftigen Grenzen halten. Die Forderung werde der erg- lischen Regierung dtrect unterhreiter werden."

Neueste

Depeschen des BureauHerold".

Berlin, 15. November. Der Senioren-Convent des Reichstages war gestern zusammengetreten, um einige geschäftliche Fragen zu besprechen. Der Präsident Freiherr v. Buol theilte mit, daß an Initiativanträgen noch 28 bevorrechtigte, b. h. in den ersten vierzehn Tagen der Session eingegangene, und außerdem 14 später eingebrachte der Erledigung harren. Ueber die Reihenfolge, wie sie auf die Tagesordnung kommen sollen, machte man sich gestern noch nicht schlüssig. WaS den Arbeitsplan der nächsten Zeit betrifft, so soll nach Erledigung der Interpellationen die erste Lesung deS Etats folgen. Die weiteren Entschließungen wurden Vorbehalten.

Berlin, 15. November. Die Fraction der Polen beabsichtigt, unmittelbar nach dem Zusammentritt deS Land­tages eine Interpellation wegen der Aenderung der Pro­vinzialfarben einzubringen.

Berlin, 15. November. AuS Danzig wird gemeldet, daß dort gestern bei allen Truppentheilen nach social« demokratischen Schriften gesucht wurde- eS wurden verbotene Schriften jedoch nicht gefunden.

Lemberg, 15. November. Nahe bet Brz0zow ist gestern Nachmittag ein Luftballon mit zwei rusfischen Offi­zieren gelandet.

Arco, 15. November. In dem Befinden des Generäls Baratieri ist eine Besorgniß erregende Verschlimmerung eingetreteu. Der General hat einen doppelten Beinbruch mit Knochenzeriplitterung erlitten.

Brussel, 15. November.Gazette" bemerkt, daß Belgi en durch den Sieg der Goldwährung in den Ber­

einigten Staaten auf seine silbernen Fünf - Frankenfiücke 30 Millionen Francs einbüßen wird. Das Blatt fordert die Regierung auf, damit der Schaden nicht noch größer werde, Vorsichtsmaßregeln zu treffen:

Paris, 15. November. Eine bedeutende Getreide- firm a hat infolge des Steigens der Getreidepreise ihre Zahlungen eingestellt Die Passiva betragen 1,700,000, die Activa 1 Million Francs.

Petersburg, 15. November. Die Regierung hat ihre Zustimmung zur Einführung des Petroleum-Monopol- in der Türkei ertheilt.

Berlin, 16. November. Der Kaiser ist vorgestern Abend 11 Uhr nach dem Neuen PalaiS zurückglkchrt.

Paris, 16. November. In derRevue blanche" ver­öffentlicht Rosenthal eine Abhandlung über die Ent­hüllungen des Fürsten Bismarck. In derselben sucht Rosenthal zu beweisen, daß BiSmarck seit 1878 um jeden Preis ein Bündniß mit Rußland abschließen wollte. Dem Grafen Schuwalow soll BiSmarck sogar den deutsch-öster­reichischen Vertrag zur Kenntnißnahme vorgelegt haben, noch bevor dieser unterzeichnet war, und BiSmarck soll im Laufe deS Gesprächs eiE ärt haben:Wenn Oesterreich unser Ver­bündeter wird, so hat Rußland es gewollt,"

WB. Rom, 16. November. Die Reg'erung erhielt osficiell die Nachricht, daß der Friede mit Abesshnien am 26. October abgeschloffen sei. Menelik telegraphirte am 26. October die Nachricht an den König Humbert. Einer Depesche aus Narazini zufolge find die Friedensbedingungen folgende: Abschaffung des Vertrages betr. Utschalli, Aner­kennung der Unabhängigkeit AethtolienS, Ernennung einer Grenzcommiffion. Die Grenzlinien find vorläufig Mareb- Belesa Muna. Die FriedenSraiification erfolgt binnen Monatsfrist. Die Freilaffung der Gefangenen und Rück« fendung derselben über Haurar-Zetla und die Entschädigung für den Unterhalt der Gefangenen erfolgt nach billigem Er« messen der italienischen Regierung.

. Cocates nnd prrohtsieUes,

Gießen, den 16. November.

** ProviuzialanSschußfitzung vom 14. November 1896. In dieser Sitzung kamen vier öffentliche Sachen zur Ver­handlung. Die beiden ersten Gegenstände betreffen die Ge­suche des Friedrich Schmidt zu Lich und des Braumeisters Emil Machalett zu Lich um Erlaubniß zum Betriebe von Schankwirthschaften. Der erstere ist durch Herrn Rechtsanwalt Jost, der letztere durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Rosenberg vertreten. Die Gesuchsteller wohnen in der Nähe des Bahnhofs zu Lich und halten die Errichtung von besseren Schankwirthschaften für das reisende Publikum und namentlich auch für Touristen und Ausflügler nach Kloster Arnsburg und nach Münzenberg gerade in der Nähe des Bahnhofs für ein Bedürfniß. Schmidt will ferner im Interesse des leichteren Verkehrs eine Brückenanlage vor seinem Hause errichten. Trotzdem die beiden Anwälte sehr bemüht waren, den Provinzialausschuß von einem vorhan­denen Bedü'sniß zur Errichtung von Wirthschaften in der Nähe deS Bahnhofs zu Lich zu überzeugen, war dieser doch anderer Anficht und hat die beiden Recurse gegen die Kreis- ausschußerkenntnisse koftenfällig abgewtesen, auch jedem Antrag­steller einen an die Provinzialkasse zu zahlenden Averstonal- Betrag von 15 Mk. zur Last gesetzt. Der dritte Gegen­stand betrifft den Antrag auf Ausspruch der Enteig­nung von Grundeigenthum in den Gemarkungen Hungen, Inheiden und Feldheim für die Nebenbahn HungenFriedberg. Der Provinzialausschuß hatte bereit- durch Erkenntniß vom 18. Juli d. I. den Gegenstand der Enteignung und die zu zahlende Entschädigung festgestellt, heute aber in Gemäßheit ber Artikel 48 und 54 des Eni- eignungSgesetzeS vom 26. Juli 1884 die Enteignung einer ganzen Anzahl von Grundstücken unb Grundstückstheilen in den Gemarkungen Hungen, Inheiden und Fcldheim aus­gesprochen. Den Schluß bildet eine Klage des OrtS- armenverbandeS Mainz gegen den OrtSarmenverband Ober-Gleen wegen verweigerter Fürsorge für das un­eheliche Kind der Dienfimagd Marg. Morneweg von Ober- Gleen. Die Genannte hatte ihr im September 1893 ge­borenes Kind fortgesetzt derart mißhandelt, daß dasselbe auf Beschluß deS VormundschastSgerichtS auf Grund des Gesetzes über Erziehung verwahrloster Kinder in anderweite Pflege gegeben werden mußte, die Morneweg aber mit 2 Jahren Gefäugniß bestraft wurde. Die Strafe wird eben im Ge- fängniß zu Mainz verbüßt und dort schenkte die Genannte