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«r !66 Erstes Blatt. Freitag dm s7. Juli

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#U(e«er JUqetgtt erscheint täglich, mit Ausnahme de- Montag».

Die Gießmer

M«Mttte«5tStter Werden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal beigelegt.

Wchener Anzeiger

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Zlints- und Anzaigeblatt für den Ureis Gieren.

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»««ahm. von Anzeigen zu der Nachmittag- für de» I «lle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes n^ma

Anzeigen für denGießener Anzreger" entgegen.

21 mt lieb er Theil.

Bekanntmachung,

betreffend: Schießübungen.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung imGießener Anzeiger" Rr. 163 wird hiermit zur öffentlichen Kenutuiß gebracht, daß das für Freitag den 17. l. Mts. vorgefeheue Schießen des 3. Bataillons des Infanterie - Regiments Kaiser Wilhelm Nr. 116 nicht ftattfindet.

Gießen, den 16. Juli 1896.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Wochenmarktordnung für die Prodinzialhauptstadt Gießen.

Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 7. Juli 1896 zu Nr. M. I. 19703 wird im Einverständniß mit der Stadtverordneten« Versammlung auf Grund der §§ 69 und 149 der Gewerbe­ordnung unter Aufhebung der Wochenmarktordnung vom 24. Juni 1856 die nachfolgende Wochenmarktordnung für die Provinztalhauptstadt Gießen erlassen.

§ 1.

Am Dienstag, Donnerstag und Samstag jeder Woche findet in Gießen Wochenmarkt statt.

8 2.

Die Marktzeit dauert dabei vom 15. April bis 15. Sep« tember einschl. von 7 Uhr Morgens bis 1 Uhr Nachmittags, im Uebrigen von 8 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags.

§ 3.

Zum Verkauf auf den Wochenmärkten zugelassen find Me sämmtlichen in § 66 der Gewerbeordnung aufgeführten Gegenstände des WochenmarktverkehrS- die Wochenmärkte find aber vorzugsweise bestimmt zum Feilbieten solcher Er­zeugnisse deS Bodens, der Land« und Forstwirthschaft, wie der Jagd und Fischerei, welche als Lebensmittel dienen, sowie von Blumen, Pflanzen und Samen.

§ 4.

Zu Wochenmarktplätzrn find zunächst bestimmt:

a. der Marktplatz für Geflügel, Wildpret und Fische, b. die Schulftraßr für Beeren und Obst in einzelnen Körben,

o. der Ltndenplatz für Gemüse und Kartoffeln im Kleinen, Pflanzen, Blumen und Samen,

d. die Marktlaubenstraße für Butter, Käse und Eier, e. der Kanzleiberg und Brand für Kartoffeln, Kraut und Obst auf Wagenladungen,

f. der OSwaldSgarten für Heu und Stroh, Holz und Brennmaterialien auf Wagenladungen,

g. die Marktlauben für die unter a bis d aufgeführten Gegenstände.

§ 5.

Die auf den offenen Marktplätzen (a bis f) des § 4 Feilbietenden bekommen ihre Plätze durch den Marktmetster nach der Reihenfolge ihres Eintreffens und in der Art au« gewiesen, daß die Maaren gleicher Gattung fich thuulichst in denselben Reihen befinden und der freie Durchgang nicht be« hindert wird,- ebenso müssen die Zugänge und Zufahrten zu den umliegenden Häusern freibletben. Kein Verkäufer darf ohne Erlaubniß des MarktmeisterS den einmal eingenommenen Platz wechseln- spätestens mit Ablauf der Marktzeit jedoch haben die Verkäufer ihre Plätze zu räumen. Standgeld ist für diese Plätze nicht zu entrichten.

§ 6.

Die gedeckten Marktlaubeu (g deS § 4) dagegen werden je auf die Dauer eines Rechnungsjahres unter die Liebhaber meistbietend versteigert- einzelne Lauben, welche nicht für's ganze Jahr vergeben sind, werden auch auf kürzere Zeit, zum Mindesten aber auf die Dauer einer Woche an die Ver­käufer nach der Reihenfolge der Anmeldung zu der tarif­mäßigen Gebühr abgegeben.

§ 7.

Außerhalb der Markttage und Marktzeiten ist das Feil­bieten von-Gegenständeu des WochenmarktverkehrS am Stand auf den vorgenannten offenen DerkaufSplätzeu verboten und nur in den gedeckten Marktlauben gestattet. Ausnahms­weise kann im Bedarfsfälle auch daS Feilbieten von Obst und Bodenerzeugntssen am Stand an bestimmten anderen Plätzen der äußeren Stadt und an den Thoren der inneren Stadt iu jederzeit widerruflicher Weise von Großherzoglichem Polizeiamt im Einverständniß mit der Stadtverordneten-Ver- sammlung und gegen im Etnzelfall festzusetzende Ge­bühren erlaubt werden.

§ 8.

Gegenstände deS WochenmarktverkehrS, welche an Markt­tagen ohne feste Bestellung von außerhalb hier eingeführt werden, dürfen vor Beginn der Marktzeit Überhaupt nicht und während der ersten drei Stunden der Marktzeit nur auf den dafür bestimmten und angewiesenen Verkaufsplätzen, also auch nicht im Umherzieheu, feilgebolen werden.

§ 9.

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Wochenmarkt­ordnung werden in Gemäßheit deS § 149, 6 der Gewerbe­

ordnung mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, im Falle des Un­vermögens mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft.

Vorstehende Wochenmarktordnung tritt am 1. August 1896 in Kraft.

Gießen, den 16. Juli 1896.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

_______________ I. V.: Roth.__________________

Bekanntmachung.

Nachdem Wilhelm Stein dahier auS dem Institut der Dtenstmänner ausgeschieden ist und die Aushändigung der von ihm hinterlegren Dieostcaution verlangt hat, fordern wir Diejenigen auf, welche Ansprüche an diese Caution auS der Eigenschaft deS rc. Stein als Dtenstmann erheben zu können glauben, solche bei Meldung des Ausschlusses binnen acht Tagen bet uns vorzubringen.

Gießen, den 15. Juli 1896.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

I. V.: Roth.

Neueste NucheLchte«.

MolffS telegraphische« «orrespondenr-Bmem.

Berlin, 15. Juli. DieNordd. Allg.Ztg." führt auS: Da persönliche Angriffe derDeutschen Tageszeitung" auf den Staatsminister v. Bötticher anläßlich der Ablehnung deSMargarinegefetzes seitens deS BundeSrathS voraus- znsehen waren, sei ihnen kaum eine Bedeutung beizulegen. Zum Beweise der Haltlosigkeit der Annahme jenes Blattes führt dieNorddeutsche" auS: Was die angeblich verfrühte Beschlußfassung deS Bundesraths angrht, so sei der Grund der Antritt der Urlaubsreisen verschiedener Mitglieder. Auch war die Beschlußfassung vollkommen vorbereitet, da der BundeSrath schon vor der dritte» Lesung das Färbeverbot und die getrennten Verkaufsräume für unannehmbar erklärt hat. Nach Aufrechterhaltung der Beschlüsse in dritter Lesung deS Reichstages forderte StaatSsecretär v. Bötticher am 9. d. M. die BundeSrathSmttglieder auf, neue Instructionen einzuholen. Auf Grund der letzteren wurde gestern daS Margartnegesetz abgelehnt.

Jena, 15. Juli. Die medicinische Facultät der hiesigen Universität ernannte den Fürsten BtSmarck zumEhren« d octor. In dem betreffenden Diplom wird auf die morgen vor 20 Jahren erfolgte Eröffnung deS kaiserlichen Reichs- gesundheitSamteS und den Besuch deS Fürsten in Jena im Juli 1892 Bezug genommen.

Budapest, 15. Juli. Alle Anzeichen sprechen dafür, daß der Mord an dem Grafen Gzataray ein Racheaet unzufriedener Bauern ist, da die gräfliche Familie mehrere Befitzprocesse mit der Bauernschaft hatte, die bei der letzteren

^uiUdon.

Berliner AusstcUungsbrirfe.

lDon unserem Korrespondenten.)

(Nachdruck verboten.) XVI.

Berlin. 15. Juli 1896.

All-Berlin.

Die alten Berliner waren ausschließlich nur ein Krämer­volk. Hau- bei Haus befand fich eine Kneipe." So lautete die Eintragung eines splentgen Engländers in sein Notizbuch, als er nach seinem Besuche in Alt-Berlin fich charakteristische Merkmale über daS alte Berlin, wie eS vor 250 Jahren ausschaute, aufzetchnen wollte. Und in Wirklichkeit könnte man fich zu dieser Anficht ebenfalls bekehren, wenn man sich dieHandelei" diesen großmächtigen Trödelmarkt aus nächster Nähe anfieht. So großartig der ernste Thetl der Berliner Gewerbeausstellung auf unsere Fremdenwelt einwirkt, um so viel weniger eindrucksvoll bleibt gewöhnlich der mit dieser Ausstellung unseres JudustrtelebenS verbundeneKlimbim". In diesem Urtheil sind die Fremden so ziemlich einig und ich habe dasselbe zu meinem Bedauern sehr häufig vernehmen müssen. Allerdings muß ich mich dieser Ansicht auch an­schließen, etwas weniger wäre hier mehr gewesen, eS bleibt bäefer Mißgriff unserer Ausstellungsleitung um so bedauer­licher, als hierdurch der Gesammteiudruck etwa- abgeschwächt wird. Ich hatte neulich den Besuch eines Großindustriellen, welcher einige Tage zuvor die Nürnberger GewerbeauSstelluug bifichtigt hatte- als ich ihn um sein Urtheil über unsere LaSstellung ersuchte, sagte er mir recht bezeichnend:Die

Berliner Ausstellung ist amüsant, die Nürnberger aber interessant!" Ich glaube, unsere Berliner Ausstellung würde eher Anspruch auf daS Prädikatinteressant" und amüsant" erheben können, wenn daS Amüsante nicht gar so sehr ausgedehnt wäre und hierdurch daS Interessante Gefahr liefe, erdrückt zu werden.

Es ist ein reizvoller Anblick, welcher fich uns darbietet, wenn unser Blick hinüberschweift über den lieblichen, an- muthigen Karpfenteich, nach der Stelle, wo sich Zinnen und Thürme von Alt-Berltn erheben.

Ueber eine große, breite Brücke gelangen wir zu einem möchtigen Thurm, wo uuS Thorwächter in altdeutscher Tracht, alias Eontroleure, einer scharfen Musterung unterziehen. Nun gehtS hinein in den großen Trubel, durch kleine winklige Gassen und Gäßchen mit ihren winzigen, windschiefen, in alterthümlicher Bauart aufgeführten Häusern. Alt-Berlin, wie eS fich uns hier präsentirt, ist ein Abbild des einstigen Berlin, wie eS in den ersten Jahren unter der Regierung des Großen Kurfürsten bestanden hat, resp. bestanden baden soll. Damals hatte kurz zuvor der dreißigjährige Krieg Noth und Elend in- Land gebracht, Handel und Wandel lagen darnieder, die Städte waren zum Theil vernichtet und die Landwtrthschaft ja die Landwirthschaft war noch schlimmer daran als augenblicklich unserenothleidenden Agrarier. Der Regierung deS Großen Kurfürsten war e» Vorbehalten, etwas Ordnung in dieses große ChaoS hineinzubringen. Das verloren gegangene Vertrauen kehrte langsam wieder zurück und die Verhältnisse begannen sich langsam wieder zu bessern. In diesem Stadium befindet fich die alte Stadt, wie fie hier nach alten Abbildungen wiedergegeben ist. Ob Alles wirklich so ganz naturgetreu ist, ob nicht hier und da etwas erdichtet oder sonst den damaligen Verhältnissen künstlich nachempfunden

ist, wage ich nicht zu entscheiden- das Eine steht jedenfalls fest, daß einzelne Gebäude historisch echt wiedergegeben worden find. Und in allen diesen großen und kleinen Häuserchen befindet sich ein Handelsgeschäftchen oder eine Kneipe.

Wenn nun auch, wie ich schon oben andeutete, der Handel damals wieder im Emporblühen begriffen war und wenn auch, wie eS im Liede heißt,die galten Deutschen waS auch zweifellos auf die alten Berliner zutrifft tranken noch eins und tranken immer noch eins", so ist doch mit Sicherheit anzunehmen, daß Handel und Kneipleben keineswegs so stark ausgebildet waren, wie es uns hier erscheint. In den Kneipen spielt fich denn hauptsächlich daS eigentliche Leben und Treiben von Alt-Berlin ab. Der geistigeStoff", der den Besuchern hier geboten wird, ist ebenso reichhaltig wie gut, vom Scct herunter bis zum ordinärsten Schnaps, Alles ist hier zu haben, die geistige Nahrung hingegen minder vorzüglich, und häufig muß man fich sogar mit sehr drastischen Vorträgen abzufinden wissen. Für Unterhaltung ist jeden­falls in Hülle und Fülle gesorgt und wer in ungezwungenster Heiterkeit einmal einen Abend verbringen will, der verfehle nicht, die Sonderausstellung Alt-Berlin aufzusuchen. ES find theilweise dort sogar recht originelle Locale- so will ich nur der Bauernkneipe mit dem daranstoßeuden Bauern-- Museum Erwähnung thuu. Der redegewandte Wirth ein Berliner Original weiß hier in launigsten Worten zu den dort aufgestapelten alten Stiefeln, Töpfen, Hüten rc. Er­klärungen zu liefern, die mitunter die ungeheuerste Heiterkeit Hervorrufen.

Der verehrte Leser wird fich gewiß wundern, daß ich bis jetzt noch so gar keine Wanderung durch die Gassen von Alt-Berltn angetreten habe, aber ich muß offen gestehen, daß es fich bei der hohen Temperatur entschieden beffer in