Ueberschuß der Reichsdruckerei 21 160 Mk. höher, Ueberschuß Ser Elfenbahnverwaltung 1 941 700 Mk. höher, Einnahmen au- dem Bankwesen 2 116 800 Mk. niedriger, verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 1 102 875 Mk. niedriger, Veräußerung ehemaligen FrstungSterrainS 1 171 138 Mk. niedriger und Ueberfchüffe aus früheren Jahren 4 662 457 Mk. höher, inSgesammt also um 12 328 775 Mk. höher. Diesem Mehrbeträge treten hinzu die als nachträglicher Capital« zuschuß für daS EtatSjahr 1895/96 vorgesehenen 178 483 Mk.- d e gewöhnlichen Einnahmen ergeben mithin gegen daS Vorjahr einen Mehrbetrag von 12 507 258 Mk. Zur Deckung de- Mehrbedarfes bet den Ausgaben in der Höhe von 24 209 238 Mk. fehlen hiernach 11 701 980 Mk., welche bet den Matrikularbeiträgen in Zugang gebracht find. WaS die Einzeletat- anlangt, so wird angesetzt für daS Auswärtige Amt selbst 74 270 Mk., für Gesandtschaften und Consulate 209 350 Mk., für Allgemeine Fonds 45 820 Mk. und für die Colonialverwaltung 32 930 Mk. mehr. Der Mehrbedarf des RrichSamtS des Innern ist hauplsächltch verursacht durch den um 3 331 500 Mk. erhöhten RerchSzuschuß zur In- validitätS- und AlterSverficherung. Ferner find mehr eingestellt: 10 000 Mk. zur Förderung der künstlichen Fisch- zücht,- neu eingestellt werden ein Betrag von 50 000 Mk. zu Anforderungen für Einrichtungen und Veranstaltungen, welche allgemeinen Interessen des deutschen Handels und Gewerbes dienen. Für den ordentlichen Etat der Verwaltung deS RetchSheereS wird angesetzt: 1. an fortdauernden Ausgaben bet einem Gesammtbedürfniß von 486 460645 Mk. gegen dar Vorjahr 6 935 571 Mk. mehr; 2. an einmaligen Ausgaben bei einem Gesammtbedürfniß von 46 046 965 Mk. gegen daS Vorjahr 772 370 Mk. mehr, zusammen also 7 707 941 Mk. mehr- davon entfallen an fortdauernden Ausgaben auf Preußen 5 629 936 Mk., Sachsen 27 109 Mk., Württemberg 493 459 Mk., Bayern 785 067 Mk.- an einmaligen ordentlichen Ausgaben kommen auf Preußen 1 832 549 Mk. weniger, auf Sachsen 1 925 352 Mk weniger, auf Württemberg 405 076 Mk. mehr- an einmaligen außerordentlichen Ausgaben entfallen auf Preußen 761 430 Mk. weniger, auf Bayern kommen autheilSmäßig an einmaligen ordentlichen Ausgaben 427 963 Mk. weniger, zusammen 4 542 218 Mk. weniger. Zur Erläuterung bemerkt die dem Etat beigegebene Denkschrift: Im Vorjahre war durch den Nachtragsetat von den darin vorgesehenen einmaligen Ausgaben deS ordentlichen Etats zu thunlichster Vermeidung einer nachträglichen Erhöhung der Matricularbeiträge ausnahmsweise ein Betrag von 5 314 588 Mk. auf den außerordentlichen Etat übernommen. Da für 1897/98 die Deckung der sämmtltchen einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etat- wieder aus den gewöhnlichen Einnahmen erfolgt, so kommt durch den Wegfall jenes Zuschusses jetzt im ordentlichen Etat ein Mehrbedarf von 5 314 588 Mk. zur Erscheinung, mithin gegen daS Vorjahr mehr 772 370 Mk. Im Einzelnen ist hervorzuheben, daß die Geldverpflegung der Truppen einen Mehrbedarf von 1 243 550 Mk., die Naturalverpflegung um 3 605 257 Mk. aufwetst. Im Martneetat ist vorgesehen eine Steigerung der Ausgaben für Geldverpflegung der Marine- thetle um 733 680 Mk., für den Betrieb der Flotte um 970049 Mk., Instandhaltung der Flotte und der Werftanlagen um 1 086 413 Mk. - an einmaligen ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben für die Marine find vorgesehen: 66 545 594 Mk., darunter 7 673 000 Mk. erste Rate für ein Panzerschiff 1. Klasse, zwei Kreuzer 2. Klasse, einen Aviso, zwei Kanonenboote, ein TorpedodivistonSboot, vier Torpedoboote, ferner 1000 000 Mk. für ein großes Trockendock in Kiel. In dem Etat des Reichkschatzamtes find gegen daS Vorjahr an Ueberweisungen an die Bundesstaaten 16 584 000 Mk. mehr eingestellt.
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Sieben, den 13. November.
• • Die Bedürfnißfrage -um Ausschank von Braoutweiu betr. Der Pr ovtnztalauSschuß hatte kürzlich über ein Gesuch um Erlaubniß zum Betriebe einer Schankwüthschaft zu ent scheiden und dabei auch die Frage, ob eS ein Bedürfntß ist, vor dem Genüsse kalten Getränkes ein Gläschen Branntwein zu trinken, prüfen müssen. Diese Frage wurde jedoch verneint, und da die Begründung der Abweisung dieses TheileS deS Gesuchs weitere Kreise interesssren dürfte, so lassen wir dieselbe hier wörtlich folgen: „Daß auch auf die von 88 Prr- sonen unterschriebene Eingabe, durch welche ein Bedürfniß zum Branntweingenuß vor dem Btergenuß bewiesen werden sollte, kein entscheidende- Gewicht zu legen ist, nachdem durch die ausführlichen Gutachten deS Großh. KretSgesundhetts- awtS Gießen, und deS DirectorS deS hygienischen Instituts der Lande- Universität, Prof. Dr. Gafsky dargethan worden ist, daß die im Publikum Hierlands vielfach verbreitete Meinung, man müsse sich durch ein Gläschen Brann,wetu vor den Gefahren deS Genusses von kaltem Biere schützen, nicht berückftchtigenSwerth erscheint. Nach den genannten Gutachten ist eS zwar richtig, daß den gesundheitlichen Nachtheilen von in größerer Quantität genossenem kalten Getränke durch vorherigen Genuß von Branntwein vorgebeugt werden kann, welcher die Magenschleimhaut in einen Zustand reichlicherer BlutsÜllung versetzt, die Flüssigkeit in dem ziemlich unempfindlichen Magen entsprechend vorwärmt, und ihren Uebertritt aus dem Magen in den vorzugsweise reizbaren Dünndarm verzögert. Da aber ziemlich dieselbe Wirkung durch einen vor dem Biere genossenen Bissen fester Speise, z. B. BrodeS, erzielt werden kann, wie dies ja in anderen Ländern durchaus üblich ist, wo das Brod auf jedem Biertische steht. Da eS Überdies Pfl.cht des WirtheS ist, da« Bier nicht in zu kaltem Zustande zu schänken und auch die Gäste sich selbst dadurch schützen können, daß fie daS Bier anfänglich nur schluckweise und in hinreichenden zeitlichen Zwischenräumen genießen, so ist der Genuß von SchnapS zu dem fraglichen Zwecke entbehrlich und kann den mit der Gewöhnung des SchnapSgenuffeS' verbundenen phtzfischen
und moralischen Gefahren gegenüber ketnenfalls als ein ve- dürfniß anerkannt werden."
• • Organisation bei Handwerks betr. In der Sonntag- Sitzung des engeren Ausschusses des LandeSgew erbever- etnS in Darmstadt hob der Vorsitzende, Herr Geh. Baurath Sonne, in seiner Eröffnungsrede hervor, daß die von den OrtSgewrrbevereinen und von einzelnen Mitgliedern des LandeSgewerbvereineS in der OrganisationSangelegenheit er- statteten Berichte darin gipfeln, daß 37 von 43 OrtSvereinen und 8 von 10 einzelnen Mitgliedern die Zwangsinnungen ablehnen, während 6 Vereine und 2 einzelne Mitglieder dieselben als empfehlenSwerth bezeichnen. Die Ausführungen deS Vorsitzenden kamen zu dem Ergebutß, daß ZwangS- innungen im Allgemeinen trotz der ihnen zu Gebote stehenden größeren Geldmittel nicht leistungsfähiger fein würden, als freie Innungen, und daß dem ländlichen Handwerk (dem Handwerk in Dörfern n. f. w.) mit den Zwangsinnungen ganz entschieden nicht gedient sei. — Die am vergangenen Montag in Frankfurt a. M. stattgefundene gemeinschaftliche Sitzung der Süddeutschen Gruppe deS Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller und deS Mittelrheinischen Fabri- kanten-VereinS nahm bezüglich deS preußischen G-s-tzentwurfS über die Zwangsorganisation deS Handwerks nach drei aus- führlichen Referaten einstimmig folgende Resolution an: „Der Mittelrheinische Fabrikanten-Berein und die Süddeutsche Gruppe deS Vereins deutscher Elsen- und Stahltndustrieller sprechen sich unbedingt gegen die Annahme deS Gesetzentwurfs, betr. die Organisation deS Handwerks aus. Sie erachten die ZwangStnnungen, sowie die Organisation, der fie als Grundlage dienen sollen, um so weniger für annehmbar, als Unte scheidungsmerkmale zwischen den Gewerbetreibenden festgestellt werden sollen, die geeignet find, den Einzelnen in der freien Bethäligung seiner Kräfte und Fähigkeiten in einer der wirthschaftlich,n Entwickelung unserer Zeit nicht entsprechenden Weise etnzuengen und zu behindern. Die Bildung von Handwerkekammern wird für diejenigen Bezirke, in denen sich ein entsprechendes Bedürfniß geltend macht, unbedingt empfohlen."
- f- Nidda, 12. November. In dem Etablissement der neuen Uhl'schen Brauerei ereignete sich heute ein bedauerlicher Vorfall. Zwei Arbeiter waren mit dem AuSpichen und Reinigen von Fäffern beschäftigt, als plötzlich ein größeres Faß borstete und der eine Braubursche durch die abspringenden Thetle getroffen und zu Boden geworfen wurde, wobei derselbe mehrere Verletzungen an dem Oberkörper davon trug. — Ein den hiesigen Pferdehändlern Gebrüder Leopold gehöriges amerikanisches braunes Wallachpferd ging vorgestern auf dem Felde vom Geschirre durch, ohne daß es wieder eingeholt werden konnte. Bis heute Nachmittag war der Ausreißer noch nicht ermittelt.
J. B. Nidda, 12. November. In unserer Stadt wird, so Gott will, in Kürze ein Jubiläum gefeiert werden, daS mit Rücksicht auf die öffentliche Stellung deS Jubilars als ein sehr seltenes bezeichnet werden muß. Sind nämlich goldene HochzettSjubiläen an sich schon selten, so wird eS erst als recht selten bezeichnet werden müssen, wenn ein noch aettveS Stadloberhaupt die goldene Hochzeit feiert. Dieser Fall wird nun in aller Kürze bei unserem, auS einer hiesigen alteingesessenen Bürgerfamilie stammenden, alloerrhrtenBürger- meister, Herrn R u l l m a n u , eintreten, welcher mit seiner Gattin am 2. Adventssonntage (6. December) 1846 in den Stand der heiligen Ehe trat. Der Zufall will es, daß der JubiläumStag auch in diesem Jahre mit dem 2. AdventS- sonntage zusammrnsällt. Wenige Tage vor dem HochzeitS- jubtläum wird Herr Rullmann ein weiteres 50 jährigeS Jubiläum begehen und zwar in der Eigenschaft als Ktrchen- rechner. Die 25 jährigen Dtenstjubtläen als Bürgermeister, OrtSgerichtSoorsteher und Sparkassenrechner hat der Jubilar auch bereits zurückgelegt. Derselbe gehört, w e Wetter berichtet sei. bereit- seit 35 Jahren dem Stadtvorstand an, ist bereits 46 Jahre Gemeindeeinnehmer und trat vor 58 Jahren als Grhülse bet dem srüheren K eiSamt Nidda ein und ist somit im vollsten Sinne deS Wortes ein Veteran im öffent- ltchen Dienst. Wodurch Herr Bürgermeister Rullmann eS verstanden hat, sich die allgemeine Liebe und Verehrung zu erwerben, wosür gewiß die bereits dreimalige einftimmige Wiederwahl zum Bürgermeister als bester aber auch schönster Beweis gelten darf, sei späterer Mittheilung Vorbehalten. Was gewiß viele seiner Verehrer interesfiren dürfte, ist der erfreuliche Umstand, daß der Jubilar noch in voller körperlicher Rüstigkeit und geistiger Frische allen seinen Aemtern vorsteht - auch die Jubilarin erfreut sich der gleichen Vorzüge. Wenn wir auch sicher sind, dem Jubilar bet seiner allzugroßen Bescheidenheit mit vorstehenden Mittheilungen keinen Gefallen zu erzeigen, so glauben Mir unS doch den Dank vieler seiner Freunde und Verehrer, namentlich der auswärtigen, verdient zu haben.
4- Ober Wibdersheim, 12. November. Einem hiesigen Landwirthe sind in verflossener Woche kurz nacheinander zwei Stück Rindvieh gefallen, wovon daS eine mit Raufchbrand behaftet war. Für diese- Rind, welche- zu 130 Mark aß- geschätzt wurde, sind */| deS WertheS mit 104 Mark ander Kreiskasse dem betreffenden Viehbefitzer zu vergüten. SS ist diese- der erste Fall der Anwendung des am 1. September 1896 in Kraft getretenen hessischen Gesetzes Über die Entschädigung sür durch Milz- und Rauschbrand zu Grunde gehende Thiere.
4- Ranstadt, 13. November. Verflossenen SamStag stürzte der von hier gebürtige 19 Jahre alte Toglöhner Hämel in dem Sleinbruch seine- Brodherrn bei Bellmuth von seiner Arbeitsstätte au- einen 15 Mir. hohen Abhang herunter und trug hierbei solche innere Verletzungen davon, daß er a« Montag den Geist aufgab. Auf Antrag deS Arbeitgebers erfolgte gestern hier die Leichenöffnung behufs Feststellung der Todesursache. Gegen Abend konnte die irdische Hülle deS verunglückten dann auf dem hiesigen Friedhöfe beigesetzt werden, und folgte eine große Zahl Leid
tragender de« Sarge. Hämel hinterließ eine verwittwete Mutter und noch unversorgte Geschwister.
H. herchevhain, 13 November. Da die Gemeinde Herchenhatn sich besonders bemüht hat, einige Wüstungen, die sonst ziemlich ohne Werth und Ertrag waren, auszusorsten, ist ihr von der Staatskasse der ansehnliche Zuschuß von 200 Mark zu diesen Verbesserungsarbeiten in Aussicht gestellt worden, welcher Betrag in aller Nähe von der DistrictS- Eivnehmerei auSbezahlt werden soll. Bei anderen Gemeinden geschah eS auch, doch nicht in so ansehnlicher Weise, unsere arme Gemeinde kann den Zuschuß aber auch sehr gut brauchen.
-b- Aul dem Dbermalbe, 13. November. Nunmehr haben sich unsere trefflichen Hölzer auch den Weg in die Cigarrenbranche gebahnt, denn eine Ctgarrenktsten- und Cigarrenw'ckelfabrik in Hanau hat eine sehr bedeutende Musse an Buchenhölzern erstanden, die jedenfalls durch ihre guten Eigenschaften daS Fabrikqeschäfr sehr befriedigen werden.
n. Friedberg, 13. November. Nach Bekanntgabe der Geschäftsstelle deS Oberh. Obstbauvereins fielen auf der Allgem. Deutschen Obstausstellung zu Kassel nicht weniger als 26 Preise nach Oberhrssrn, darunter eine preußische StaatSmedaille und 6 Ehrenpreise. „In den Sortimenten Oberhcss.nS sah man besonders die Gravensteiner und Winter- Gold-Parmäne in vollendetster Ausbildung", sagt der Bericht.
Vermischte».
* Wahrend bei Kriegei von 1870/71 erhielt der jetzige Oberpostsecretär Mittenzwei in Greiz einen Schuß durch HalS und Lunge, doch heilte die Wunde und die Kugel trug der Genannte mit fich herum. Jetzt ist durch die Röntgen- strahlen der Sitz des Geschosses an der Spitze der dritten Rippe ermittelt worden.
* Ein wohl einzig dastehendes Stäubchen wurde einem Bürger der Schweizer Gemeinde Sch leit heim zu Thiil. Die Trommler-Vereine von Zürich, Wrinfelden, Winterthur und Schaffhausen zogen dem dort wohnenden tüchtigen Trommler-Jnstructeur der sechsten Division, Adjutant-Unter' offizier Meyer, anläßlich eines gemeinsamen VeretnSauSflugcS vor'S Haus und „schlugen" ihm auf über 50 Trommeln ein Ständchen. Allerdings ein schlagender Beweis für die große Beliebtheit dieses Obertrommlers.
* Die Kosten einer Präsidentenwahl in ben Bereinigten Staaten. In der „Contemporary Review" schätzte der Consul der Vereinigten Staaten in Birmingham, G. F. Parker, den ungefähren Betrag, der für politische Zwecke bei einer gewöhnlichen Wahl eines Präsidenten in der Zeit brm 1. August bis zum Wahltage im November au-gegeben wird, auf 30 bis 40 Millionen Dollars (135—200 Millionen Mk.) Dieser Betrag ist nur zur Beeinflussung der Menge für einen bestimmten Candidaten berechnet, da die wirklichen Kosten des Wahltages in jedem einzelnen Staate von d.n öffentlichen Abgaben und Steuern bestritten werden. Zwei Drittel der zuerst genannten Summe werden von sehr reichen Männern, die ein unmittelbare- Interesse an der Wall haben, zusammen gebracht, z. B. von Fabrikanten, die eirtu hohen Zoll für alle ihre Branche betreffenden Maaren wünschen, oder von Directoren verschiedener Gesellschaften, die fich beim neuen Präsidenten in Gunst setzen wollen. Auf diese Art fließen oft aus den entgegengesetzten Gründen große Summen in die Wahlbewegung.
* Der bekannte Hungerkunstler Dr. Tanner ist bei eincm Feuer in Cleveland (Ohio, Amerika) verbrannt. Dr. tonnet wurde zuerst bekannt, als er im Jahre 1880 in New yo k 40 Tage lang fastete. Seitdem haben Andere schon länger gehungert. Später verkaufte Tanner im Westen Patent- Medicamente und bann gründete er ein FindelhauS, aber auch dies Geschäft ging nicht recht. Schon im Jahre 1882 ließ fich feine Frau von ihm scheiden.
Aufschrift bcr Postsendungen.
Zur Sicherung schneller Beförderong uudBestellun- ber Postsendungen müssen auf denselben Empfänger und Bestimmung-- art so genau bezeichnet sein, daß jeder Ungewißheit »orgebeugt wirb. Dabei find namentlich felgenbe Punkte zu beachten:
1. Bet Postsendungen nach größeren Orten ist in der Aufschrift die Wohnung deS Empfängers möglichst genau anzugeben. Auch ist eS von Wichtigkeit, daß die WohnungSongabe stets an derselben Stelle der Aufschrift, nämlich unten recht-, unmittelbar unter der Angabe de« Bestimmungsorte«, erfolge.
2. Auf den nach Berlin bestimmten Sendungen ist, außer bei Wohnung de« Empfänger«, der Postbezirk (0., NO. k.), in welchem bie Wohnung fich befindet, hinter der Ortete* Jeichnung »Berlin* zu vermerken.
libt e- mit dem Bestimmungsorte gleich oder ähnlich lautende Postorte, so ist dem Ort-namen eine zusätzliche Bezeichnung betzufügen. Welche Zusätze für die OrtSnamev im Postvcrkehr al- maßgebend anzuschen find, ergibt fich «ul dem .Berzeichniß gleichnamiger oder ähnlich lautender Post- orte^, da« zum Preise von 10 Pf. durch Vermittlung lebet Reich-:Postanstalt bezogen werden kann.
4. Wenn der im Reichs Postgebret belesene Bestimmungsort iwn mit einer Postanstalt versehen, dessenungeachtet aber nicht al- allgemein bekannt anzunehmen ist, so empfiehlt rt fich, bi« Lage de- Ort« in der Aafschtift der Sendung noch bd Näheren zu bezeichne». Zu derartigen Bezeichnungen eigne« fich die Angabe deS Staate« und bei größeren Staaten bei palitischen Bezirk« (Provinz, RegterungSbeztik u. s. w.) io welchem der Bestimatung-oit beleg er. ist, ober auch die Angab« von größeren Flüssen ((Oder), (Elbe), (Rhein), (Main) uj, oder von Gebirgen ((Harz), (Niesengebtrge) icj Nicht m In bet find zusätzliche Bezeichnungen, wie ((Thüringen), (Altmark). »111 für den Zweck geeignet.
tsenoungen nach Ortschaften ohne Postaustalt ist außer dem eigentlichen Bestimmungsorte noch diejenige Post- anstalt anzugeben, von welcher au« die Bestellung der Sendung an den Empfänger bewirkt weiden bez. die Abholung erfolgen soll-
6. Wenn der Bestimmungsort einer Sendung in einem fremde» Postgebiete belegen und zu den weniger bekannten Orten »a rechnen ist, so ist außer dem Ortsnamen noch da« belrcflente Land bez. der Sanbeetbeil auf der Sendung anzugeben.
Die Beachtung dieser Punkte wird lur Herbeiführung ein« schleunig en lle Herkunft der Sendungen an den Empfänger wesentlich beitragen, unb t% liegt daher t» eigenen Interesse der Absender, die Aufschriften Xr Sendungen ui em ach genau aniuferttgen.


