Ausgabe 
14.6.1896 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt. /

»t. 138

Sonntag den 14. Juni

1806

Keneral-Wnzeiger.

und 2hi$cigcblatt für den Kreis Gietzen

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ilii'S den Verhandlungen der Zweiten Kammer der hessischen Stände.

nn. Darmstadt, 12. Ium 1896.

Die Sitzung wird um 9 Uhr eröffnet. Auf der Tages- oefcs steht zunächst die Interpellation der Abgg. Metz- D ümirdt und HaaS-Offenbach, die Zusammensetzung driiii Deichverbände betr. Die Interpellanten fragen di«UH!Lterung, ob sie nach dem am 21. Februar 1893 gr faliih lyeschluß über die Zusammensetzung der Deichverbände untilii! Zuziehung der Städte Mainz und WormS in diese Bdttünre, dem jetzigen Landtage die vorläufige Entschließung übt« (»itefen Beschluß mittheilen wolle. Staatsminister F!»i,e!r beantwortet die Interpellation dahin, daß, wenn erst di ieitOung der Deichverbände stattgesunden habe, die Regte- ru M: idi die Regelung dieser Frage herantreten könne. Sei di »üieschehen, dann werde der Kammer eine Vorlage zu- geK'. Abg. Reinhardt bestreitet, daß die Städte IRIft:; und Worms durch ihre Hafenbauten die Schuld an de ra iialfiudenden Ueberschwemmungen tragen. Dteie Bauten fei iit mf eigene Kosten ohne StaatShülfe auSgeführt worden. $1la;!iube nicht, daß die Städte WormS und Mainz nach dvaabi'immbaugesetz zu Dammbauten herangezogen werden to itü.. Die Ursache der Ueberfluthungen liege nach dem Udteul der RetchScommisfion in der badischen Rhein-Correc-

tion. Abg. Schröder sagt, die Annahme deS Abg. Reinhard bezügl. der UeberfluthungSursache sei nicht ganz richtig. Die RetchScommisfion habe sich ausdrücklich dahin ausgesprochen, daß durch die bedeutenden Einengungen des Stromes bet WormS und Mainz die Ueberfluthungen rechts und links des Rheins herbeigesührt worden seien, und seien auch ganz bestimmte Vorschläge und Verbefferungen gemacht worden, um diese Schäden zu mildern. In diesem Sinne hätten die betr. Rhetngemriuden gebeten, daß diese beiden Städte in die Deichverbände eingezogen würden. Abg. Metz begreift die staatsmännische Erklärung der Regierung, um einer unbequemen Frage auSzuweichen. Die gegebene Antwort der Regierung sei ihm räthselhaft. ES wäre seiner Ansicht nach bester gewesen, wenn die Regierung gesagt hätte: Wir haben noch keinen Beschluß hierüber gesaßt. Er be­streitet ebenfalls die Ansicht Reinhardts bezüglich der Rhein- Correetion in Baden. Diese habe nicht den geringsten Einfluß. Damit ist die Interpellation erledigt.

Nunmehr tritt die Kammer in die Generaldebatte Über die Vorlage der Regierung, betreffend den Gesetz­entwurf, die Polizei-Verwaltung im Großherzog- thum. Die Vorlage bezweckt, mit Rücksicht auf die Wich­tigkeit der Organisation in Stadt und Land und besonders im Interesse einer energischen Handhabung der Poltzeigewalt in den größeren Städten des Landes, die Organisation der Polizei in diesen Städten so zu regeln, daß die Bolizei regelmäßig von staatlichen Behörden und Beamten auSgeÜbt werden soll- daß ferner die Möglichkeit der Bestellung staatlicher Polizeibeamten in den Landorten im BedÜrfnißfall zu gewähren und die Befugntste der Polizeibehörden unter Zugrundelegung der zur Zett bestehenden Vorschriften gesetz­lich zu fixiren ist. Die Regterun-; b'hält sich vor, in den großen Städten einzelne mit den localen Einrichtungen und Bedürfnisten der Städte im engen Zusammenhang stehende Zweige der Polizeiverwaltung, auf Antrag der Städte an Stelle des Kreisraths dem Bürgermeister zu übertragen, lieber dieser Regierungsvorlage leuchtete kein guter Stern. Denn während tn dte General-Debatte eingetreten wurde, circultrte schon ein Antrag im Hause auf Ablehnung der Specialdebatte für die einzelnen Artikel deS Gesetzes. Mtnistertalrath U fing er begründet in eingehender Weise dte Vorlage. Er betont, wie durch Anwachsen der Städte und das Aufblühen der Industrie sich die Nothwendigkeit einer anderen Regelung deS PolizetwesenS herauSgestellt habe. Die Regierung habe sich die größte Mühe gegeben, insbeson­dere durch Berathung der Vorlage in einer Vorcommisfion, alle Wünsche nach Möglichkeit zu befriedigen. Dabet sei die Regierung von der Ansicht ausgegangen, daß eS nur nützlich für dte ganze Organisation sei, wenn auch dte städtische Polizei tn dte Hände deS Staates gelegt werde. Er em­pfiehlt dem HauS die Vorlage zur wohlwollenden Berathung und Annahme. Abg. Metz-Gießen als Berichterstatter kann dem HauS nur dte Specialberathung deS Gesetzes em­pfehlen, trotzdem er nicht verhehle, daß man tm Ausschuß sehr ge° rheilter Ansicht über dte einzelnen Gesetzesparagraphen gewesen sei. Für ihn sei insbesondere der Art. 28 deS Gesetzes, der bestimmt, daß die örtliche Polizeiverwaltung an Stelle der Bürgermeister einem besonderen Bezirkspoltzeibeamten über­tragen werden soll, nicht annehmbar. Er frage daher die Großh. Regierung, ob sie beabsichtige, an diesem Artikel 28 festzuhalten. Sollte dies aber nicht der Fall sein, so müsse er gegen daS Gesetz stimmen und, soweit er die Stimmung im Hause kenne, müsse im verneinenden Fall das Gesetz al- gefallen angesehen werden. Staatsminister Finger theilt zunächst dem Hause mit, daß er bereit sei, auf die Inter­pellation Osann und Genossen bezüglich der Verstaatlichung der Hessischen Ludwig-bahn zu antworten und bittet den Präsidenten, die- auf dte morgige Tagesordnung zu stellen. Zur Gesetzes Vorlage übergehend, betont derselbe, daß sich die Regierung zum Erlaß des vorliegenden Gesetzes veranlaßt gesehen habe, nachdem vielfach Wünsche nach dieser Richtung laut geworden seien. Bis zur letzten Stunde seien ver­schiedene Ansichten über daS Gesetz laut geworden. Er hoffe aber, nachdem sich die Situation geklärt habe, seien auch die Wolken und Nebel verschwunden. Nur der Abg. Metz habe noch einen Makel gefunden, insbesondere bezüglich deS Art. 28 deS Gesetzes. Er müsse sagen, der Herr Abgeordnete hat aus einer Mücke einen Elephamen gemacht. Denn so ge­fährlich, wie dieser Artikel hivgestellt worden sei, sei er nicht. Wenn aber der Herr Abgeordnete baß Eintreten in dte Spezialberathung von dem Wegfall deS Art. 28 abhängig gemacht habe, so müsse er sagen: Die Regierung wird unter keinen Umständen darauf verzichten, davon kann überhaupt keine Rede sein. Abg. Jöckel kann sich mit dem Gesetz- Entwurf nicht befreunden. Die Polizei gehöre in die Hand

eine- Mannes, der energisch handele, der jederzeit zu haben und nicht mit Arbeit und Dienstgeschästen überlastet sei. DaS sei aber bei einem KreiSrath der Fall. Abg. Schmitt findet eS überhaupt sonderbar, daß eine so wichtige Gesetzes- Vorlage noch der Kammer am Ende der Session vorgelegt werde. Er behauptet, daß der heutige Zustand bezüglich der Polizeiverwaltung in Mainz besser sei, wie der durch daS neue Gesetz geschaffene, selbst wenn die Stadt Mainz 100000 Mk. weniger zahlen würde wie seither. Die Städte seien zufrieden mit dem, was sie haben und es sei nicht richtig, baß sich bte Verhältnisse gegen früher geänbert hätten. Der Bürgermeister müsse dem KreiSrath gegenüber unabhängig bleiben. Durch daS Gesetz sei bteS nicht mehr ber Fall. Abg. Ullrich spricht sich ebenfalls für Ablehnung beS Gesetzes aus, inSbesonbere da bieseS ben bestehenben Ver­hältnissen nicht entspricht. Im Lause ber Debatte geißelt berselbe noch bcn Erlaß beS KreiSrathS von Offenbach bezüglich beS Verbots beS Besuchs von Tanzvergnügungen minberjähriger Mäbchen. DaS Verbot sei aber nur tn ben Orten erlassen worben, wo bie- Mehrzahl ber Bewohner sozialbemokratisch wären. In nationalliberalen Ortschaften sei ein solches Verbot nicht erlassen worben. Wie sich das verhalte, darüber habe er dte Regierung interpellirt, aber noch keine Antwort erhalten, trotzdem dies schon sehr lange sei. Abg. Wasserburg ist kein besonderer Freund der Polizei, aber er gesteht zu, daß man nicht ohne sie sein kann. Bezüglich der Uebertragung der Polizeigewalt an dte Bürger­meister sei er aber anderer Ansicht, wie der Herr Staat-- Minister. Der habe vorhin mit Entrüstung gerufen: Wollen Sie denn die Polizei dem Bürgermeister übertragen? Warum denn nicht? In Mainz könne er und Jeder mit seinem Bürgermeister über polizeiliche Sachen sprechen und werde auch jederzeit gehört. Da- ist doch etwas ganz andere-, al- wenn da ein uniformirter Beamter sitzt und empfängt. Ein Antrag der Abgg. Schmitt und Genossen wird verlesen. Derselbe beantragt, den Gesetz-Entwurf, ohne Eingehen in die Spezial-Debatte, abzulehnen. Für die RegierungS-Borlagc treten noch ein die Abgg. HaaS, Wolfs- kehl und Berg st räßer.

Nach erfolgter Abstimmung über den Antrag Schmitt und Genossen auf Nichteintrttt in die Spezialberathung wirb berselbe mit 24 Stimmen gegen 12 Stimmen angenommen. Damit ist bas Gesetz gefallen. Schluß 1 Uhr.

Dspescht« btl B«e«u »Herold*.

Berlin, 12. Juni. Der Kaiser wirb den morgen Abenb hier etntreffenben chinesischen Vicekönig Li Hung Tschang Sonntag Mittag halb 1 Uhr im königlichen Schlosse in feierlicher Aubienz empfangen. Eine EScadron wirb bei ber Auffahrt ber Galawagen eScortiren. Eine Ehren- compagnie nimmt mit Fahnen unb Regimentsmusik im kleinen Schloßhofe Aufstellung.

Berlin, 12. Juni. Heute Vormittag haben auf dem Tempelhofer Felbe bte Besichtigungen ber ®arbe- Cavallerie-Regimenter ber Berliner Garnison durch den Kaiser ihren Anfang genommen. Beim Exerciren kamen infolge deS durch den Regen aufgeweichten Boden- verschiedene Unfälle vor.

Berlin, 12. Juni. In parlamentarischen Kreisen wurde heute der Beschluß deS BundeSrathS, betreffend die Ver­längerung des NotenprivilegiumS der württem- bergischen Notenbank, vielsach besprochen. Wie die Post" hört, besteht die Absicht, da durch den Beschluß die Möglichkeit einer Verstaatlichung der Reichsbank für längere Zeit unmöglich gemacht wirb, diesen auch tm Plenum, und zwar bet der zweiten Lesung deS Depot-GesetzeS, zur Sprache zu bringen.

Berlin, 12. Juni. DerRetchSanzeiger" veröffentlicht das Gesetz, betreffend Feststellung eine- Nachtrags zum HauShaltS-Etat für die Schutzgebiete auf baS Etatsjahr 1896/97.

Berlin, 12. Juni. Die Mitglieder der ReichStagS-Com- Mission für daS ReichSvereinSge fetz traten mit Aus­nahme der Reichspartei und Deutsch-Conseroativen zu einer Berathung zusammen. ES wurde beschlossen, bei der dritten Lesung im Plenum als Artikel 1 dte Annahme deS folgenden Satzes zu empfehlen: Vereine jeder Art dürfen miteinonber in Verbindung treten. Entgegenstehende landeSgesetzltche Be­stimmungen sind aufgehoben.

Berlin, 12. Juni. Wie auS Rom gemeldet wird, kam eS gestern in der PeterSkirche anläßlich der Procesfion zu wüsten Auftritten. Eine große Anzahl meist betrunkener Matrosen von dem tn Ctvtta-Bccchta ankernden englischen

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