Ausgabe 
14.3.1896 Erstes Blatt
 
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beanstandet, in Rücksicht auf die Bebauung dieses Stadt- theils und der dann voraussichtlich eintretenden Belästigung der Anwohner.

Seit dem Inkrafttreten der OrtSfenerlöschord- nung find sowohl die beiden hiesigen freiwilligen Feuer­wehren in Bezug auf ihre numerische Stärke wie infolge ihres harmonischen JnetnanderwtrkenS, ferner durch die Erweiterung der Wafferleitung das gesammte Löschwesen so vervollkommnet worden, daß der Gedanke nahegelegt wurde, die seither 300 Mann starke Pstichtfeuerwehr aufzuheben, da deren Hilfe nicht mehr in dem Maße nöthig sei, wie zur Zeit ihrer Errichtung. In Rücksicht jedoch auf solche Brände, bei denen daS Wasser nicht auS den Hydranten genommen, sondern geschöpft werden müsie, habe man In der Deputation für daS Löschwesen der Meinung Ausdruck gegeben, daß die Pstichtfeuerwehr nicht ganz entbehrt, jedoch die Zahl der Pflichtigen bedeutend herab­gesetzt, und damit eine von Vielen empfundene Last vermin­dert werden könne. Die Deputation hat danach beantragt, versuchsweise die Zahl der zum Dienst in der Pflichtfeuer, wehr Heranzuziehenden auf 120 Mann herabzusetzen, und mit Rücksicht ans Dispensationen, Wegzüge u. s. w. eine Grundliste von 200 Mann aufzustellen. Der Antrag wurde, nachdem Herr Löber dem Wunsch auf möglichste DiSpensirung der zur Nachtzeit durch ihren Beruf in Anspruch genommenen Bäcker Ausdruck gegeben, zum Beschluß erhoben.

Hierauf trat die Versammlung in die Berathung deS Voranschlags für 1896/97. Derselbe stellt sich nach dem Referat deS Herrn Oberbürgermeisters günstig. DaS neue Einkommensteuergesetz mit seiner Selbsteinschätzung und progressiven Steigerung in der Einkommensbesteuerung habe die Gemeindesteuercapitalien um 79,401 Mk. erhöht, es sei möglich, ohne Erhöhung des AuSschlagScoeffizienten auszukommen. ES wurden hierauf diejenigen Posten erläutert, die mit mehr als 500 Mk. zu Ungunsten des neuen Voranschlags den vorjährigen überschritten. Bei Cap. 7, Schlachthaus, wird sich das Ergebniß infolge verminderter Einnahme an Schlachtgebühren und er­höhter Ausgaben für bauliche Zwecke um rd. 800 Mk. un* günstiger gestalten- bei Cap. 14, Volksschule und Fort­bildungsschule, beträgt die Mehrausgabe 6400 Mk., veranlaßt durch Erhöhung der Gehälter und bauliche Aenderungen- Cap. 15, Höhere und erweiterte Mädchenschule, rechnet mit einem Ausfall an Schulgeld im Betrage von 2600 Mk. Cap. 19, öffentliche Feierlichkeiten, ist um 500 Mk. erhöht worden, weil man mit den bisher ausgeworfenen Beträgen nicht ausgekommen sei- die Mehrausgabe von 900 Mk. unter Cap. 23, Straßenunterhaltung, entspricht der Ausdehnung des Straßennetzes, diejenige von 2100 Mk. bei Cap. 24 der dadurch veranlaßten Mehrausgabe für Waffer bei der Straßenreinigung, diejenige von 2000 Mk. bei Cap. 25 der Ausdehnung der Beleuchtung. Cap. 26 und 27, Oeffent- liche Anlagen und Brunnen, erfordern eine Mehrausgabe von 2600 Mk. in Folge erhöhten Wasserverbrauchs. Der bei Cap. 35, Parzellenvermeffung, vorgesehene Ausfall von 11,400 Mk. findet seine Erklärung in dem Wegfall der von den Grundbesitzern bisher geleisteten Kosten nach der nunmehr beendeten Vermrffung - Cap. 38, Armenpflege, erfordert einen um 1000 Mk. erhöhten Zuschuß zur Armenkasse - Cap. 44, Polizei, ist erhöht um 2700 Mk. infolge Erhöhung von Gehältern und Vornahme baulicher Aenderungen. Der bei Cap. 46, Allgemeine Verwaltung, entstehende Ausfall von 8900 Mk. findet seine Erklärung u. A. in dem Wegfall der von der Militärverwaltung erstatteten Gehalte für die Techniker am Kasernenbau und in den Kosten für die Volks­und Gewerbezählung- der Ausfall von 4500 Mk. bet Cap. 51, Capitalzinsen, ist begründet in dem Ausfall von Bauzinsen beim Bau der Caserne, an deren Stelle die Einnahme an Miethe tritt, und durch die Schuldenvermehrung.

Günstiger gestalten sich die Cap. 1, Rest auS vorderen Jahren - 2, Gebäude; 3, Grundstücke- 4, Waldungen (2500 Mk. Mehrerlös für Holz)- 5, Gaswerk (3800 Mk. Betriebsüber­schuß und Zinsen)- 6, Wafferwerk infolge Ersparung an Zinsen und erhöhter Abschreibung- 11, Waaganstalten durch lieber- gang der Hälfte der Gebühren von der GUngerich'schen Waage an die Stadt- 16, Realgymnasium und Realschule- 29, Kanäle,- 32, Tonnenanstalt- 63, Communalsteuern.

Herr Oberbürgermeister Gnauth berichtete am Schluffe seines Referats, daß tu Bezug auf Ansprüche an die Steuer­kraft der Einwohner in allen Städten des GroßherzogthumS dieselben nahezu gleich geblieben- sie schienen in Gießen höher, weil man hier erst seit ungefähr 10 Jahren begonnen, den Anforderungen gerecht zu werden, denen andere Städte schon früher gerecht geworden- auf der Stadt Gießen lägen die Lasten im Verhältniß zu den Städten Darmstadt, Offen­bach, Mainz und WormS deshalb schwer, weil sie die kleinste unter diesen Städten sei, trotzdem sei in Gießen die steuer­liche Belastung des Einzelnen noch am niedrigsten- diese Thatsache würde Diejenigen ermuthigen, die glauben, wir müßten uns einschränken- wenn weiter gefahren werde in der Vervollkommnung unserer technischen Werke und gemein­nützigen Institute, so könne Gießen getrost in die Zu­kunft schauen. Ein Anhalt, wie hoch die Ansprüche an die Steuerkraft tu Gießen im Vergleich zu anderen Städten HeffenS sind, ergibt sich aus nachstehender Ueberficht über die Communalsteuern und Octroi aus den Jahren 1895/96:

Darmstadt: Mainz: Offenbach: WormS: Gießen:

Eommunalsteuer Octroi (netto)

v*.

1188172

520500

1819776

510000

X 641512 265500

X

495000

163000

X

408267

97500

Beide» zusammen

1708672

2329776

907012

658000

505767

Communalsteuer pro

1 Normalsteuer,

*

§

kapital

27,000

29,400

25,800

26,898

28,800

Octroi deSgl.

11,828

6,853

10,678

8,857

6,878

Beides zusammen pro

1 v* Norm -6t.:R.

38,828

36,253

36,478

35,755

35,678

DeSgl. pro Kops der

JC

JC

X

X

X

Bevölkerung

26,45

30,07

22,68

22,78

21,80

Norm.-Steuer-Kap.

pro Kops

68,12

79,87

62,16

63,46

61,10

In der nun folgenden Spezialberathung deS Voranschlags wünscht Herr Helfrich Herstellung chausfirter Wege in den Walddtstricten, in denen größere Holzfällungen vorgenommen werden, da die schlechten Wege ungünstig den Erlös bei den Holzversteigerungen beeinflußten. Herr Oberbürgermeister Gnauth erklärt, die Oberförster hiervon benachrichtigen zn wollen. Herr Hehligenftaedt regt an, den Versuch mir Feldbahnen -um Transport deS Holzes zu machen. Herr Oberbürgermeister Gnauth bemerkt dazu, daß nach Mit» theilung der Oberförsterei die Verhältnisse zur Anlage von Feldbahnen in den Gießener Waldungen nicht günstig seien. Bei Cap. 7 fragt Herr Laubach an, weshalb weniger für Schlachtgebühren eingestellt sei. Herr Oberbürgermeister Gnauth erwidert, daß der Ansatz beruhe auf den Er­gebnissen der Jahre 1893/94 und 1894/95- im ersteren sei wegen deS Futtermangels sehr viel, im letzteren wegen des dann eingetretenen vtehmangels wenig geschlachtet worden. Zu Cap. 12, Kirchen, theilt Herr Oberbürgermeister Gnauth mit, daß der auf dem letzten Städtetag gefaßte Beschluß, die locale Kirchensteuer auf den Gemeindesteuer­zetteln kenntlich zu machen, noch nicht habe dnrchgesührt werden können - nach einer Entscheidung deS Kreisamts sei eine Beanstandung der Steuer-Veranlagung auS dem ange­führten Grund aber nicht zulässig- man habe deshalb von einer Beschwerde an Großh. Ministerium abgesehen, damit eine Verzögerung in der Aufstellung deS Voranschlags und der Ausgabe der Steuerzettel vermieden werde- es sei Hoffnung vorhanden, daß Großh. Ministerium dem Wunsche deS Städtetag» noch entsprechen werde und sei sonach zu empfehlen, eS diesmal bet dem kreisamtlichen Bescheid zu lassen, vorbehaltlich weiterer Erörterungen bei Gelegenheit der nächsten Budgetberathungen. Was daS Verhältniß der kirchlichen Anforderungen an den Gemeindesteuerpflichtigen betreffe, so könne er mittheilen, daß von den auf den Steuerzetteln verzeichneten Gesammt- beträgen IS1^ pCt. für Zwecke der evangelischen Kirche bestimmt feien, während die katholischen Gemeindesteuer- pflichtigen 8,4 pCt. zu entrichten hätten. Bei Cap. 44 bemängelt Herr Haubach die Verzögerung im Erscheinen deS Adreßbuches. Auf die Anfrage deS Herrn Heichel­heim, tote hoch der noch an den Reichsinvalidenfond abzu­führende Schuldenbetrag sei, bemerkt Herr Oberbürgermeister Gnauth, daß in diesem Jahre die letzte Rate (28500 Mk.) bezahlt werde. Bei Cap. 63, Communalsteuern, nahm Herr Dr. Gutfleisch daS Wort zu folgender Erklärung:

Ich muß bei dieser Gelegenheit eines Vorganges erwähnen, der vielfaches Befremden erregt bat. Vor einigen Monaten hak in einer Versammlung des Bezirksvereins Südwest ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und der juristi­schen Commission ein Referat über die Heranziehung de» Fernie'schen Bergwerkes zu den städtischen Steuern erstattet und dabei die Meinung vertreten, daß dieses Bergwerk nur in Gießen, nicht auch in Großen-Linden Steuer zu zahlen habe. Es wurde damit die Andeutung verknüpft, daß leider die juristische Commission anderer Ansicht fei, beeinflußt von einem Gutachten meinerseits, und daß hierdurch der Stadt jährlich eine Steuereinnahme von Tausenden entgehe. Hieran knüpfte sich in der Bezirksversammlung und später in der Preffe eine ausgedehnte Discusfion, welche geeignet war, in unserer Ollrgerschaft die Vorstellung zu erwecken, als habe die' jurtDsche Commission die städtischen Interessen schlecht gewahrt und als sei ihr wenigstens der Vorwurf zu machen, daß sie nicht eine Entscheidung dieser Steuerfrage auf dem Instanzenwege versucht habe.

Hiergegen ist nun zunächst festzustellen, daß, nachdem vor Jahren daS Steuercommissariat unter Billigung des Finanzministeriums gegen unsere Wünsche die Steuerpfltcht des Fernie'schen Bergwerkes zwischen Großeu-Ltnden und Gießen vertheilt hat, der Stadt hiergegen kein Rechtsmittel mehr zufteht. Für den Streit mehrerer Gemeinden über die Vertheilung der Steuercapttalien aus Betrieben, die in diese mehreren Gemeinden htneinreichen, giebt eS keinen geord- neten RechtSgang- die Gemeinden müssen sich bet dem Entscheid der Finanzbehörde beruhigen. Dies hätte der Referent des BezirkSveretnS beachten, er hätte aber andererseits daran denken können, daß der Vorsitzende des Bezirksvereins, der selbst DirectordeS Fernie'schen Bergwerks ist, ein gesetzlich geordnetes Beschwerderecht gegen die Heranziehung dieses Bergwerkes zur Großen-Lindener Steuer hat und daß ihm leicht und kostenlos der Weg eröffnet ist, dessen Nichtbeschreitung man der städtischen Vertretung vorwarf.

ES war aber auch um so weniger veranlaßt, daß der Referent deS BezirkSvereinS die Haltung der Stadt miß­billigte, weil doch er selbst in der juristischen Commission ebenfalls mit dem Referate dieser Angelegenheit betraut und zu der Schlußverhandlung der Commission trotzdem nicht er- schienen war. ES stand und steht ihm täglich frei, die Er­örterung dieser Sache auch im Plenum der städtischen Ver­tretung zu verlangen, und es ist daher nicht erfindlich, warum er sich mit seinem Begehren an eine öffentliche Volksversammlung wandte. Eine solche öffentliche Be­sprechung erscheint geradezu unzulässig im Hinblick auf den Umstand, daß eS sich um Gutachten handelt, welche tn ge­heimer Sitzung der juristischen Commission erstattet und be­sprochen sind und deren Veröffentlichung, wenn die Gemeinde Überhaupt einen weiteren Instanzenweg beschreiten wollte, ihr sehr hinderlich sein müßte. Ganz unzulässig war eS, daß sogar ein fast wörtlicher Abdruck deS einen Gutachtens in einer Zeitung erfolgte. Dieses Gutachten ist Bestandtheil der geheimen Acten der städtischen Vertretung- seine be­dauerliche Publication war überdies für mich persönlich mit dem Nachtheile verknüpft, daß eS mir unmöglich war, mich in der Oeffentlichkeit gegen die einseitige Auffaffung deS Gutachters zu wehren, da ich mich hierzu als Stadtverord­neter nicht befugt halten durfte.

Eine öffentliche Verhandlung dieser Steuerfrage halte ich auch in der städtischen Versammlung nicht für angängig. Da die Sache indeß in unserer Stadt ein größeres Aus­sehen erregt hat, al» sie verdient, so gestatten Sie mir, zur Sache selbst nur auf ein Doppelte- hinzuweisen: zunächst

darauf, daß in Preußen höchstinstaozliche, mir nachträglich erst bekannt gewordene Entscheidungen den Standpunkt meine» Gutachtens theilen, sodann aber darauf, daß die Stadt, wenn sie den Grundsatz zur Geltung bringt, die Steuer­veranlagung vom Sitze eines Unternehmens im Sinne de» Domicil» abhängig zu machen, ernste Schädigungen ihres Interesse» riflftrt. In diesem Falle würde beispielsweise die Verlegung de» Comptoir» und vetriebSdomicil» des Herrn Fernie nach Wetzlar oder auch nur in die Gemarkung Schiffenberg für Gießen den gänzlichen Verlust der seither in Gießen versteuerten Cap Italien zur Folge haben.

Ohne im Uebrigen weiter auf die Sache selbst eingehen zu wollen, mußte ich diese Darlegungen in meinem und ün Interesse der juristischen Commission der Oeffentlichkeit gegen­über für nöthig halten. Ihre Commission ist nicht unfehlbar, sie glaubt aber, hier nach bestem Ermessen daS Richtige ge­troffen zu haben. Wäre die» indeß auch nicht der Fall, so lassen wir un» ja eine Kritik auch in der breitesten Oeffent­lichkeit recht gern gefallen - wir dürfen aber wohl Alle den berechtigten Wunsch hegen, daß Stadtv er ordnete, welche eine solche Kritik üben wollen, hierzu unsere amtlichen Sitz­ungen benutzen, statt hinterher im Publikum unsere Beschlüsse zu tadeln, bei deren Verhandlung selbst witzuwirken sie ver­säumt haben.

Herr Petri ist mit dem Vorredner einverstanden­er habe die» auch bereit» in der Bezirk»versammlung gegen­über den Ausführungen des Herrn Stadtverordneten Grüne­wald geäußert.

Herr Oberbürgermeister Gnauth conftatirt unter dem Beifall der Versammlung, daß dieselbe einstimmig mit lammt- lichen Ausführungen de» Herrn Stadtverordneten Dr. Gutfleifch einverstanden fei.

Auf die Anfrage de» Herrn Dr. Schäfer, wie weit die Restaurirung-arbeiten am alten Canzleigebäude gediehen feien, bemerkte Herr Oberbürgermeister Gnauth, daß in Folge dringlicherer baulicher Arbeiten eine Beschleunigung deS UmbauprojecteS nicht möglich gewesen sei- man hoffe indeß, im laufenden Jahre wieder einen Schritt weiter gehen zu können durch Beseitigung der Anbauten mit schlechter Holzconstruction, doch sei man noch nicht im Klaren über daS, was an die Stelle der abzubrechenden Theile kommen solle, der Lösung dieser Frage müffe vorauSgehen daS Ein­vernehmen mit dem sogen. Kunstrath de» GroßherzogthumS. Damit war die Berathung des Voranschlag» beendet. Derselbe stellt sich, nachdem mehrere Anträge der Finanzcommission, den Rubriken Wasserwerk, Volksschule und Fortbildungsschule, Zwecke deS Kreises und der Provinz, Bäche, Erbauung von Straßen und Wegen, Capitalausnahmen und Rückzahlungen die näher bezeichneten Beträge zuzusetzen, angenommen worden, in Einnahme und Ausgabe wie folgt:

Einnahme

X

A. BetriebS-Rechnun».

Ausgabe X

83947.77

Rest auS vorderen Jahren

29007.08

16053.44

Gebäude, vermiethet

2391 -

28618.07

Grundstücke

8277.58

89910.

Waldungen

31406.90

67800.-

Gaswerk

68377.80

Wasserwerk

27003-

Schlachthaus

13276.2*

4190.-

Jagden

180-

3650

Märkte

794 29

120.-

Aichanstalt

50-

4000.-

Waaganstalten

2202.73

60801.98

Kirchen

62852 90

2459.72

Friedhöfe

481708

987 44

Volksschule und Fortbildungsschule

9090503

31262.29

Höhere und erweiterte Mädchenschule

58184 03

290.-

Realgymnasium und Realschule

2878404

50

Handwerkerschule und Localgewerbevereio

2191.63

4590.-

Vorschule deS Gymnasium»

5496

60.-

Aliceschule

589

Ocssentliche Feierlichkeiten

1000.-

Denkmäler

GcmeinnützigeZwecke außerhalb bet städtischen

100-

Verwaltung

1978«

1400.

Straßcnunterhaltung

236:18 50

25-

Straßenretnigung und Kchrichlabfuht

44400

Straßenbeleuchtung wissentliche Anlagen

26000.-

200.-

12440

Brunnen

8130 80

120-

Bäche

1080.-

Canäle

5306

EntwässerungSanstalten

856 26

2810

FilialarbeitShauS

2810

500.-

Tonnenanstalt

67 87

180.

Feuerlöschanstalten

3610 57

Faselvieh

Gemarkung»-, Flur- und Gewanngrenzen,

700-

Parzellenvermessung und Grundbuch»koften

2250.- i

50-

Werth und Schadenersatz von Feldstrafen

50-

Vertilgung schädlicher Thiere

400.-

Armenpflege

45350-

2410.-

Versicherung der Arbeiter

4430.

Jmvfung

380.

6719.30

Stiftungen

6273 33

Zwecke deS Kreises und der Prooiuz

74000.-

1800

Militärzwccke

5000.-

5346.57

Polizei

50733 04

148-

Oessentliche Sicherheit

2263.-

6421.22

Allgemeine Verwaltung

76178.55

Pensionen und Wittwengehalte

5877 84

5500.-

Schuldentilgung

54500.-

500.-

Grundzinsen und AnerkennungSgebühr

56.-

Einzugs- und Einschreibgeld

9404.

Capitalzinsen

215000.-

120750.-

Octroi

31015-

3900.

Hundesteuer

230.-

38.-

Anlheil von Stempeltaxen für Wanderlager

80-

Für die LandeSuniverstiät

924 46

6009.70

Fleischbeschau

Rettungsanstalt, Eholerabaracke und DeS-

7363 48

700-

insectionSanstalt

2027.11

49937

Zusammenlegung von Grundstück«

311.56

AuSgeliehme Eapilalim

891 69

_

Reservesond

2000-

BetriebScapttal

21923.»

437694 53

Eommunalsteuern

Rente der O berhessischcn Eisenbahn Gelände-

18775

Entschädigung

5761 74

1107433 19

Summe der BetriebS-Rechnun- __

1107433.19

30000."

1M91

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