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And baß friedliche Zusammenleben und eine segensreiche gemeinsame Arbeit der Bürgerschaft, oft lediglich nur im Interesse des persönlichen Ehrgeizes einzelner Führer zum Schaden deS Gemeinwesens gestört, unmöglich gemacht wird. Bon der Innehaltung dieses Weges kann die BereinSleitung durch einen solchen Ausbruch der Kampfeslust eines einzelnen Gegners nicht abgebracht werden. — Die Versammlung genehmigte rinmüthig das Verhalten des Vorstandes und nahm alsdann die nothwendig gewordenen Ersatzwahlen in den Vorstand vor. ES wurden gewählt die Herren: Steuerrath Bahr, Fabrikant L. EmmeliuS, Professor Dr. Gaffsh, Güter« expeditionsvorsteher Räuber. Der Vorfitzende ertheilte hierauf Herr« RechtSanwalt Dr. Fuhr das Wort zu seinem Vortrag über den Gegensatz zwischen römischem Recht und deutschem Recht. In auch dem Nichtjuristen leicht verständlicher Weise zeigte der Vortragende an der Hand zahlreicher Beispiele den durch den Character des römischen Volkes bed ngten, streng logischen, consequenteu Aufbau des römischen Recht», begründet auf Freiheit und Macht, scharf getrennt von Sitte und öffentlichem Recht, aber innerhalb seines weitgespannten Rahmens Raum lassend für die Ausgestaltung des RrchtS- lebenS nach der das Leben beherrschenden, die unbeschränkte Freiheit deS Individuums modificirenden Sitte. Dem auf Selbstsucht basirten, energischen, zielbewußten, nur auf das Zweckmäßige gerichteten Character des römischen Volkes gegenüber steht der mehr vom GewüthSleben beherrschte, selten zielbewußte, sich in ParticulariSmuS verlierende, impulsive Character des Germanen. Er trennt nicht Recht und Sitte, üppig wuchern in reichster Mannigfatttgkeit die RechtSinftitute, schließt ein Stand gegen den andern, die Stadt gegen das Land sich ab, nirgends zeigt sich das energische Bestreben, für baß ganze Volk giltige Rechtsnormen aufzustellen, Privatrecht und öffentliches Recht sind oft untrennbar mit einander verbunden, scharf logische Rechtsbegriffe nicht entwickelt. Für ein solches Recht war die unbarmherzige Consequenz des römischen Rechtes, deffen grandios durchgebildete juristische Technik ein unentbehrliches, heilsames Erziehungsmittel. Kein Unglück, sondern ein Glück für das deutsche Volk war deshalb die Aufnahme deS römischen RechtS, die deutsche Rechtsem« Wickelung mußte durch daS römische Recht hindurch gehen, sie ist aber über dasselbe hinausgegangen. Die im deutschen Recht schlummernden socialen Elemente sind nicht ertödtet, sondern nur gestählt und lebenskräftig gemacht worden, Die die neueste Entwickelung der deutschen Gesetzgebung beweist. Der mit großem Beifall aufgenommene Vortrag regte in der Versammlung den Wunsch an, demselben einen weiteren Vortrag über einzelne Materien deS Bürgerlichen Gesetzbuchs folgen zu lassen. Der Vortragende erklärte sich hierzu bereit.
*• Mimische Darstellungen gibt ein hierin geübter Künstler heute Donnerstag Abend im „Lenz'schen Felsenkeller", lieber seine Leistungen schreibt man aus Marburg: Herr Jos« Wolff verstand es, mit verblüffender Genauigkeit mimische Darstellungen todter und noch lebender berühmter Persön- Welten zu geben, unter welchen die deS Kaisers Wilhelm I., Friedrichs des Großen, der beiden ehemaligen Reichskanzler, der kleinen Excellenz Windthorst am meisten Beifall sanden. Frl. Almira verstand als Handschattenspielkünstlerin die .chönften Figuren auf einen mit Papier überspannten Rahmen )U bringen. (S. Inserat.)
** ReichSbauk-Discout. Die ReichSbank hat den 'DiScont auf 3 pCt. und den LombardzinSfuß für Darlehen 'M I —jMj»——_
gegen ausschließliche Verpfändung von Schuldverschreibungen deS Reichs ober eineß deutschen Staats auf 8>/, pCt., gegen Verpfändung sonstiger Werthpapiere und Maaren auf 4 pCt. herabgesetzt.
•* Stempelmarkeu. Die Einnahmen aus Stempelmarken im Großherzogthum Heffen im Rechnungsjahre 1894—95 beliefen sich auf 1261847 Mk. 15 Pfg.
** Für Briefmarkensammler. Der französische Handels« Minister Mesureur plant die Ausgabe einer besonderen Serie von Briefmarken für diePariserWeltauSstelung von 1900, in der verschiedene Episoden der französischen Geschichte dargestellt werden sollen.
** Der Redactious-Maikäfer ist in Begleitung seines Stiefbruders, des RedactionS-Schmetterlingß, auch in diesem Jahre bereits erschienen. Beide wurden unß von Freunden unseres Blattes überbracht.
•* Berichtigung. Auf den Artikel der gestrigen Nummer über einen „vom katholischen Kirchengesangverein abgehaltenen ersten Familienabend" sei zur Berichtigung mitgetheilt, daß der Kirchenchor als solcher diesen Abend nicht veranstaltet hat. Die irrthümliche Auffassung mag wohl dadurch veranlaßt sein, daß der Ktrchenchor durch Vortrag einiger Lieder zu dieser Veranstaltung mitwirkte.
n. Friedberg, 11. Februar. Die Beiträge der KreiSgemeinden zu der Kreiskasse betrugen im Jahre 1893/94 inSgesammt 170,000 Mk., während die Beiträge zur Unterhaltung und Neuanlegung von Kreisstraßen die Höhe von 53,489 Mk. erreichten. Trotz dieser Einnahmen waren die Ansprüche, die an die Kasse gestellt wurden und nicht zurückgewiesen werden konnten, so groß, daß 40,500 Mk. geliehen werden mußten.
n. Bou der Nidda, 12. Februar. Ganz außnahmSweiS Hohr Preise wurden bei der Verpachtung der Fischereien in der Nidda zwischen Staden und Dauernheim erzielt. Eine kleine Abtheilung von wenigen hundert Metern kam dabei mitunter auf 40 biß über 50 Mk. Der Gesammt- erlöS erreichte etwa die vierfache Höhe deS seitherigen Pachtpreises. Die Fischerei ist auf dieser Strecke aber auch sehr ergiebig. ES werden da namentlich viele und schöne Hechte gefangen.
e- Lauter, 12. Februar. Bei der heutigen Gemeinde- rathSwahl wurden die am 4. October v. Js. gewählten Adolph Bolz, Christian Pitz und G eo rg H ei nrich Schmidt wiedergewählt.
P. Aus Oberhefseu, 12. Februar, schreibt man unß: In Nr. 35 Ihrer geschätzten Zeitung befindet sich von Ihrem Berichterstatter, § aus Oberhessen, ein Artikel, zu deffen Richtigstellung ich doch Einiges erwähnen möchte. Der betr. Einsender scheint nach meiner Anficht weder von Molke re i- noch vom Genossenschaftswesen etwas zu verstehen, denn sonst würde er nicht mit derartigen Artikeln, die jeder Begründung entbehren, an die Oeffentlichkeit treten. Bekanntlich hat das Mitglied einer Genoffenschaftsmolkerei das Recht, soviel Milch, als es zu seinem Haushalt braucht, znrückzubehalten; wenn es sämmtliche Milch liefert, so sieht dasselbe eben nur seinen Vortheil darin! Daß Magermilch keine Vollmilch sein kann, ist jedem richtigdenkenden Menschen einleuchtend, daß aber die Magermilch auch gern im Haushalte verwandt wird, davon scheint der Herr Berichterstatter nichts zu wissen. Auf alle Einzelheiten einzugehen, halte
ich nicht der Mühe für Werth, doch möchte ich dem Herrn Einsender, der, wie eß scheint, ein großer Freund von Dickmilch ist, den guten Rath geben, sich mit einem Landwirth dteserhalb in Verbindung zu setzen, seinen Wünschen wird, wenn der betr. Mtlchwirth dabei Schaden nicht erleidet, gewiß entsprochen werden. Daß der von Magermilch bereitete Schmierkäse (Matte) solchen von Buttermilch nach Sattenverfahren nicht nachsteht, richlige Zubereitung voraus- gesetzt, wird der Herr Einsender sich zu überzeugen Noch Gelegenheit haben. Diese Besorgniß wäre also grundlos! Wo endlich bekommt man die Buttermich? Nun, darauf muß ich den Herrn Verfasser des betr. Artikels fragen, was wohl das für Milch ist, die in einer Molkerei vom Buttern herrührt? Die Buttermilch von einer Molkerei ist ebenso schmackhaft, ja noch schmackhafter als die andere, dies bezeugt schon der Umstand, daß dieselbe ärztlich empfohlen und verwandt wirb. Daß der Herr Einsender nicht weiß, daß die Molkerei Käse aus Vollmilch, Halbmilch und Magermilch an die Mitglieder saft zum Selbstkostenpreis abg-ebt, nimmt mich bei der Uu- kenntniß, die derselbe in diesem Zweige bezeugt, nicht Wunder, und gestatte ich mir zum Schluß nur noch die Anfrage, wo in aller Welt nun noch Bedenken gegen Lieferung der Milch an eine Molkerei bestehen und was für Schaden dem Liefe- ranten dabei noch entstehen kann.
♦ -ch. Kinzenbach, 13. Februar. Die Kinzenbacher Mühle, welche auf der Karte den Namen „Oelmühlc" führt, wird demnächst wieder in Betrieb gesetzt werden. Durch die Firma Bock u. Meyer aus Cassel hat dieselbe eine neue innere Einrichtung erhalten. Während deS ganzen Winters wurde auf der Mühle gearbeitet, so daß wohl mit dem Monat März dieselbe wieder in Gang kommt.
Univerfitäts - Nachrichten.
Würzburg, 12. Februar. Zur Ehrung des Pros.ssor» Röntgen brachten ihm die Corps d-r Landsmannschaften und der Burschenschaften einen imposanten Fackelzüg. Der cand. med. Beck von den „Franken" hielt eine Ansprache, die mit einem Hoch schloß. Der Gefeierte dankte herzlich.
Literatur und Kanft
- »Deutschem Goldatenhort^, illustritte Zeitschrift für daß deutsche Heer und Volk. Herausgeber: General-Lieutenant z. D. H. v. Below. Preis pro Quartal 1.80 Mk. Verlag von Karl Siegismund. BerlinMauerstraße68. VII. Jahrgang. Heft 13 erschien soeben.
GotteMeust in der Synagoge.
Samstag den 15. Februar:
Vorabend 515 Uhr, Morgens 9 Uhr, Nachmittags 3 Uhr, SabbathauSgang 630 Uhr.
Gottesdienst der israelitischen Religionsgesellschaft.
Freitag Abend 5to Uhr, Samstag Vormittag 8» Uhr, Predigt, Nachmittag 3M Uhr, Sabbathausgang 680 Uhr. Wochengottesdienst
Morgens 6« Uhr, Abends 8 Uhr.___________
Rnnqt-An^fifAlInnn <tn Thurmhaus am Brand,
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