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A Maioz, 10. September. Entsprechend den Bestim­mungen bei den Staatsbeamten ist Seitens der Regie­rung die Verwaltung der LudwigSbahn veranlaßt worden, iümmtliche von den Beamten in Baar geleistete Kautionen zurückzuerstatten und an deren Stelle sichere Staatspapiere als Laution zu nehmen. Diese Anordnung, welcher die Oahnverwaltung erst letzter Tage vollständig nachzukommen tm Stande war, erforderte einen großen Arbeitsaufwand, indem sich die Zahl der Baarcautionen auf über 250 belief und neben der Rückzahlung der Baarbeträge jede einzelne Caution eine sehr umständliche, mit vielen Schreibereien der- knüpfte Behandlung erheischt, um den Wünschen der Regie- cung gerecht zu werden. Da mit Rücksicht auf die noch ausstehende Zustimmung des preußischen Abgeordnetenhauses die Verwaltung der LudwigSbahn noch nicht faktisch in StaatShände übergegangen ist, hat man einstweilen zwischen der Specialdirection der Bahn und der Regierung vereinbart, daß der Betrieb der am 1. October zu eröffnenden neuen Bahnlinie BodenheimGau-OdernheimAlzey von Seiten der Organe der LudwigSbahn bethätigt werden soll. Die Art des Betriebes selbst ist für die neue Linie von der Regie« rung bestimmt worden. Es werden auf der Linie, die nicht weniger wie 12 Zwischenstationen hat, täglich nach jeder Richtung bin vier Züge verkehren.

Scbrffsnach dichten.

Norddeutscher Lloyd, in Gießen vertreten durch die Agenten Carl LooS und I. M. Schulbos.

Bremen, 9. September. (Per transatlantischen Telegraph.] Der Postdampfer Karlsruhe, Capitän H. Walter, vom Nordd. Lloyd tri Bremen, ist heute 7 Uhr Morgens wohlbehalten in Newyork angekommen.

Bremen, 10. Septbr. (Per transatlantischen Telegraph.] Der Schnelldampfer Trave, Capitan C. Thalenhorft, vom Nordd. Lloyd in Bremen, ist gestern 1 Uhr Nachmittags wohlbehalten in Newyork angekommen.

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Etzan-elische Gemeinde.

Gottesdienst

Sonntag, den 13. September. 15. Sonntag nach Trinitatis. N« der Etadttirche.

Vormittags 9Vt Uhr: Pfarrer Schlosser.

Beichte und heil. Abendmahl für die Matthäusgemeinde. An­meldungen dazu bei dem Pfarrer der Gemeinde erbeten.

Nachfikünstigen Sonntag, den 20. September, findet Beichte und heil. Abendmahl für die MarcuSgemeinde statt.

3« der JohavueStircha.

Vormittags 78/< Ubr: Pfarrer Dingeldey.

Christenlehre für die Neuconfirmirten aus der LucaSgemeinde-

Vormittags 9/s Uhr: Pfarrer Dr. Naumann.

Vormittags 11 Uhr: Kindergottesdienst für die JohanneS- gemeinde. Pfarrer Dr. Naumann.

Nöchfikünfligen Sonntag, den 20. September, wird eine Collecte für die Kaiser-Wilhelm-Stiftung für deutsche Invaliden erhoben werden. _____________

Katholische Gemeinde.

(Nachdruck ohne Genehmigung untersagt.)

SamStag den 12. September.

Nachmittags um 5 Uhr und Abends um 8 Uhr Gelegenhett zur hl. Beichte.

Sonntag den 13. September. 16. Sonntag nach Pfingsten.

Vormittags von 6>/, Uhr an Gelegenheit zur hl. Beichte;

, um 6i/i Uhr erste hl. Mefie;

um 7Vi Uhr AuStbetlung der hl. Communion;

um 8 Uhr zweite hl. Mefie;

um 91/, Uhr Hochamt mit Predigt;

Nachmittags um 2 Uhr Muttergottesandacht.

An den Wochentagen ist die erste hl. Mefie um 6'/, Uhr, die zweite um 7Ve IM-

Gottesdienst der israelitischen ReNgionsgesellschafi

Freitag Abend 615 Uhr, SamStag Vormittag 8 Uhr, Nach­mittag 4 Uhr, Sabbathausgang 730 Ubr.

Nachmittag 315 Uhr «chrifterklärrrng. Wetzsteingafie 8.

Wochengottesdienst Morgens 5 Uhr, Abends t80 Uhr.

WttteruugSbericht vom 10, September.

Im Nordosten des ErdtheUS steigt der Luftdruck um erhebliche Zunahme und lagert dortsrlbst heute dn barometrisches Maximum. In Central-Europa dagegen ist das Barometer im Sinken, indem der niedrige Druck von Westen ber fortgesetzt an Raum gewinnt. Sein Centrum hat frine Lage westlich von Irland beibehalten. Die Witterung war am Morgen in den südlichen Theilen unseres Ge­bietes, woselbst noch relativ hoher Druck bestand, meist beiter, indefien ist im Lause b<8 TageS auch hier eine erhebliche Zunahme der Be­wölkung eingetreten.

Vo«aaSHGUiGa Bitimme i

TrübeS Wetter mit zeitweisen Niederschlägen.

Temperatur der Lahn und Luft

nach Reaumur gemessen am 11. Septbr., Mittags zwischen 11 und 12 Ufa: Wasser 13, Luft 16°.

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OktBlltst fit die Ml Gießen, betreffend: die Einrichtung eines Arbeitsnachweises für die Provinzialhaupt­stadt Gießen.

Auf Grund der Artikel 52 und 53 des Gesetzes, betreffend die Städteordnung für das Großherzogthum Hessen vom 13. Juni 1874, wird durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 16. Juli 1896 nach Anhörung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Groß- htrzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 28. Juli 1896 unter Nr. M.-J. 21937 für den Bezirk der Provinzialhaupt­stadt Gießen ein

Arbeitsnachweis

eingerichtet, für welchen folgende Bestimmungen maßgebend sind.

§ 1. Der Arbeitsnachweis hat die Aufgabe, zwischen Arbeit- grbern und Arbeitnehmern (Arbeitern jeglicher Art, Dienstboten und Lehrlingen und zwar überall beiderlei Geschlechts) Arbeit zu vermitteln.

§ 2. Die Leitung und Verwaltung des Arbeitsnachweises ist (einer städtischen Deputation übertragen, welche besteht:

1., aus dem Bürgermeister oder dem von ihm dazu beauf­tragten Beigeordneten als Vorsitzender,

2., aus acht von der Stadtverordneten-Versammlung gewählten Mitgliedern, von welchen je die Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie mindestens je drei Arbeitgeber und je drei Arbeitnehmer vorbehaltlich der in dem nachfolgenden Satz enthaltenen Einschränkung Beisitzer des Gewerbegerichtes sein müssen. Gemäß Artikel 52 der Städteordnung müssen mindestens zwei Mitglieder Stadtverordnete sein; es ist daher, soweit zur Deckung dieser Mindestzahl erforderlich, die Wahl nicht auf die Beisitzer des Gewerbegerichtes ge­schränkt. Sämmtliche Mitglieder der Deputation müssen nach Artikel 13 u. ff. der Stüdteordnung stimmberechtigte und wahlfähige Mitglieder der Stadtgemeinde sein.

Die Amtsdauer erlischt:

a) für diejenigen Mitglieder, welche Stadtverordnete sind, mit der nach der regelmäßigen Ergänzung der Stadtverord­neten-Versammlung stattgehabten Einführung der neu ge­wählten Mitglieder derselben, _

b) für die übrigen Mitglieder mit dem Ablauf der Zeit, auf welche die Beisitzer des Gewerbegerichts -gewählt waren.

§ 3. Die Sitzungen der Deputation werden von dem Vorsitzenden pack Bedarf oder auf Antrag von fünf Mitgliedern, jedoch mindestens alle tret Monate einberufen. Die Deputation ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder geladen und einschließlich des Vorsitzenden fünf Mitglieder Und zwar wenigstens zwei Arbeitgeber und zwei Arbeitnehmer ver­sammelt sind. Sind die Mitglieder zum zweiten Male zur Verhandlung Über denselben Gegenstand einberufen, aber dennoch nicht in genügender Hahl erschienen, so sind die Erschienenen über diesen Gegenstand unter allen Umständen beschlußfähig. .

Die Beschlüsse der Deputation werden nach Stimmenmehrheit ge­faßt; insoweit bei der Abstimmung Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ungleicher Zahl anwesend sind, haben sich die überzähligen Mitglieder ler stärkeren Seite und zwar zunächst die dem Lebensalter nach jüngeren :-er Abstimmung zu enthalten.

8 4. Alle Kosten für Errichtung und Unterhaltung des Arbetts- liachweises trägt die Stadt Gießen; die Arbeitsvermittlung selbst erfolgt unentgeltlich.

§ 5. Die für den Arbeitsnachweis erforderlichen Beamten werden rach Anhörung der Deputation auf Beschluß der Stadtverordneten­versammlung durch die Großh. Bürgermeisterei Gießen auf Widerruf an gestellt und entlassen.

§ 6. Die Mitglieder der Deputation erhalten, soweit sie nicht zugleich Stadtverordnete sind, für jede Sitzung, welcher |ie beiwohnen, eine Entschädigung von zwei Mark, und, falls die Sitzung mehr als einen halben Arbeitstag in Anspruch nimmt, eine solche von vier Mark.

§ 7. Bei Streitigkeiten, welche zwischen Arbeitgebern und Arbeit­nehmern über die Bedingungen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses entstehen und zu Ausständen oder Aussperrungen führen, stellt der Arbeitsnachweis seine Thätigkeit für die Betheiligten ein, sobald das dafür zuständige Gewerbegericht, oder im Falle der Unzuständigkeit des Letzteren die Deputation für den Arbeitsnachweis

auch nur von einem der streitenden Theile als Einigungsamt angerufen wird. Soferne vor diesem Einigungsamt weder eine Vereinbarung noch ein von beiden Theilen anerkannter Schiedsspruch zustande ge­kommen ist, beschließt die Deputation, ob der Arbeitsnachweis jür die Betheiligten wieder aufgenommen oder bis zur Beilegung des Streites eingestellt bleiben soll.

§ 8. Die Geschäfte des Arbeitsnachweises werden nach einer Ge­schäftsordnung, die von der Stadtverordneten-Versammlung nach An­hörung der Deputation erlassen wird, geführt. Die Vertretung der Anstalt erfolgt durch den Vorsitzenden der Deputation.

§ 9. Der Arbeitsnachweis tritt mit dem 1. November 1896 in Wirksamkeit.

Gießen, den 5. September 1896.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen

Gnauth. 811_2

Die Kunstausstellung im Thurmhaus am Brand ist von Sonntag den 13. ds. Mts., von Morgens 11 Uhr an, wieder geöffnet 8088

jBehördlicheAnzeigerJ

Die den Kirchverser Jntereffenten zustehende Gemeiudewaldjagd in der Größe von circa fünshunoert Kasseler Acker und sehr ergiebig in Hochwild, soll Dienstag den 15. September, Nachmittags um 4 Uhr, in der Rüker'schen Wirth- schäft öffentlich verpachtet werden wozu Pachtliebhaber freundlichst ein- geladen werden.

KirchvrrS, den 10. Septbr. 1896. Der Bürgermeister:

Schlag.8087

Versteigerungen

Samstag den 26. September,

Nachmittags 2 Uhr, soll auf dem hiesigen OrtSgericht die der Wittwe nur» Kinder des Wilhelm Tillmann in (Sieben gehörige Hosraiihe: Flur 1 Nr. 1108 69 qm bei der Kirche öffenllich meistbietend versteigert werden

Gießen, den 4 September 1896. Großh. Ortsgericht Gießen.

I 21.: Bogt.________7879

Samstag den 17. Moder,

Nachmittags 2 Uhr, soll aus dem hiesigen Ortsgertcht die den Philipp Map Erben in Gießen gehörige Hofraithe:

Flur 1 Nr 332 31 qm in der Katha- rinengaffe öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, den 4. September 1896.

Großh Ortsgericht Gießen- _________I. A-: Bogt.________7880

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