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11.10.1896 Zweites Blatt
 
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B*. 240 Zweites Blatt

Sonntag den 11. Oktober

1896

Aints- und Anzeigeblutt für den Ureis Gieren.

Hratisöeitage: Hießmer Aamikienölätter.

Innahm« von Anzeigen zu der Nachmittag- für den Tag erscheinenden Nummer bi- Bonn. 10 Uhr.

Alle Amroncen-Bureaux de- In- und Lu-lande- nehmen

Anzeigen für denGießener Anzeiger" entge- ,i

Reboction, Lxpe.'NZN unb Druckerei:

Zchntflratze Z!r.7.

Fernsprecher 51.

vierteljähriger , A-onnemcntspretH- 2 Mark 20 Pfg. mit vringerlobn.

Durch die Post bezöge» 2 Mark 50 Pfg.

Die Gießener pRmiltenölätker »erden btm Anzeiger »lchenttich dreimal beigelegt.

Der

Athener Anzeiger et scheint täglich, eit Ausnahme bei Montag-.

Gießener Anzeiger

Aeneral-Mnzeiger.

Anrtlichev L'heii.

Bekanntmachung.

Stt c.: Die Maul- und Klauenseuche zu Dorf Gill.

In Dorf-Gill ist die Maul- und Klauenseuche aus» Erbrochen und Gehöftsperre angeordnet worden.

Gießen, den 9. October 1896.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gag ern.

Bekanntmachung.

In den Gemeinden Laufdorf, Kreis Wetzlar und Wald­girmes, Kreis Biedenkopf, ist die Maul- und Klauenseuche aiigebrocheu und Gemarkungssperre angeordnet worden; in 6m (Gemeinden Volpertshausen und Weidenhausen, KrctS Atzlvr ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

Gießen, den 9. October 1896.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagerv.

Bekanntmachung, bitrtfmb Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf das stärkere Auftreten der Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg und in den angrenzenden Miellen wird die Abhaltung der auf den 15. October in kntzbach und der auf den 27. und 28. October in Fried­ing »nstehenden Rindvieh- und Schweinemärkte verboten.

Die Krämermärkte, sowie der Pferdemarkt nn 27. und 28. Oktober z« Friedberg finden füatt (nicht aber der Faselmarkr am 28. October).

Friedberg, den 6. October 1896.

Großherzogliches KreiSamt Friedberg. Dr. Braden.

Loeal-Pottzei-Realemeut,

lletr.: Den öffentlichen Zettelanschlag in der Stadt Gießen.

stach Anhörung der Stadtverordneten . Versammlung mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums vom $1« September l. Js. zu Nr. M I. 25 073 für den Bezirk LI« C ladt Gießen verordnet wie folgt:

§ !.

Bekanntmachungen, gewerbliche Anzeigen, öffentliche An- kWigiungen, insbesondere von Belustigungen, Versamm- L nagen und Aufführungen, soweit dieselben nicht den öffent- lilchn Verkehrsintereff n dienen, dürfen innerhalb der Stadt (3 8 legen und deren Gemarkung, vorbehältlich der Ausnahme- blkfimmungen in § 2 und § 3, nur an den von der Stadt Q h&en errichteten Anschlagsäulen und angebrachten Tafeln LWschlagen werden und zwar nur durch die seitens Groß- hiriWlicher Bürgermeisterei Gießen dazu berechtigten Per- fi oaen. Diese bedürfen hierzu der Erlaubniß Großherzog- lichn Polizeiamts Gießen und haben einen auf Namen lvMnden, von Großhrrzoglichem Polizeiamt Gießen aus- ztzchHenden Legitimationsschein bei sich zu führen.

§ 2.

, Im Uebrigen ist die Anbringung der in § 1 erwähnten BHlmnlmachungen rc. nur mit Zustimmung des Eigenthümers biia^ör. Gebäudes ic. und unter der Voraussetzung zulässig, beüi tie Plakate auf einer, von Großherzoglichem Polizeiamt «m hierzu für geeignet erklärten Anschlagstafel befestigt

§ 3.

D'ie Bestimmungen der §§ 1 und 2 beziehen sich nicht aufs Be kanntmachungen, welche von Grundstückseigentümern otrrr Miethern ausschließlich in ihrem Prioatintereffe an ihese» eigenen Grundstücken, Häusem oder MiethSräumen aus- ge,Agtl oder angeschlagen werden.

S 4.

Zmwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen sowie aLrMrche Beschädigung, Beschmutzung und widerrechtliche SÄaifcumg der Anschlagstafeln und Säulen, Abreißen von AWcugen von denselben, werden unbeschadet höherer all- granulär Strafbestimmungen mit einer Geldstrafe bis zu Mil', bestraft.

§ 5.

vorstehendes Local Polizei-Reglement tritt am 15. Do loitioet L. Js. in Kraft.

Stehen, am 6. October 1896.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung,

betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Ringels-

Haufen, Kr.is Gießen.

Nachdem sich mehr als ein Fünftheil der beseitigten Grundeigentümer in der Gemarkung Ringelshausen, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, unterschriftlich für die Einleitung des Verfahrens der Feld­bereinigung der Gemarkung Ringelshausen erklärt haben, und nachdem innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einwend, ungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit dieses Ergebnisses erhoben worden sind, hat die Grobherzogliche Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der Feld bereinigungsarbeiten angeordnet.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleichzeitig sämmtliche beteiligten Grundbesitzer zu der in Gemäßheit des Art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887, Samstag den 24. October l. I., Vor­mittags 11 Uhr, zu Ringelshausen stattfindenden Versammlung ein. Diese Versammlung hat:

1. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächen­gehalt, oder den Abschätzungswerth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Maffegrund- siücken, sowie ferner ob die Beiträge nach BedÜrfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Capitalaufnahme aufgebracht werden sollen.

2. Die zur Vollzugscommission zu berufenden Sach­verständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mit­glied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.

Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten oorgebracht und berathen werden.

In dieser Versammlung hat ein jeder anwesende be- theiligte Grundeigentümer eine Stimme; die Beschlüsse er­fordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich.

Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat zu 1. die Vollzugscommission bie- erforderlichen Beschlüsse zu fassen, zu 2. die Großherzogliche Obere landwirtschaftliche Behörde die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.

Friedberg, den 6. Octoder 1896.

Der Bereinigungscommissär:

8896 Dr. Göttelmann, Kreisamtmann.

Erntedankfest.

Der heutige Tag giebt der Menschheit besonderen Anlaß zum Danke. Wir feiern das Erntedankfest des Jahres. Darum schicken wir voran den DankeSpsalm:Lode den Herrn, meine Seele, und was in mir ist, seinen heiligen Namen."

Es ist dieses Fest, gerade weilS auch von Denen be­gangen wird, die fern von allen Feldern in den eng zusammen- gedrängten Städten wohnen und deren Beschäftigung eine andere ist, als das Feld zu bebauen, eine Anerkennung für die Mühe unb Arbeit deS Landmanns. Ja, es ist mehr/ eS ist das Zugrständniß Aller, daß auf des LandmannS Schultern sich der Ban dcS ganzen Staates errichtet. Denn der Erfolg seiner Arbeit giebt das Maß ab für den Lohn, den alle andere Arbeit trägt. Darum freuen sich am Ernte­dankfeste Alle mit dem Landmanne und senden ihren Dank mit ihm zum Herrn empor für den Lohn, den er seiner Arbeit gegeben, für den Segen, den er auf die Felder gelegt hat.

Abrr freut sich heuer auch wirklich der Landmann über die Ernte? Ist rS nicht, als ob wir die Landwtrthe klagen hörten:Die Ernte ist vergangen, der Sommer ist dahin, und uns ist keine Hilfe gekommen." Wir können es ja nicht ableugnen, daß eS traurig um die Landwirthschaft bestellt ist. Die Kosten sind hoch, die Preise deS Getreides gering viele ernste Landwtrthe sagen, daß die Kosten für die Ge­winnung deS Getreides höher seien als der Werth desselben. Was sollen wir sagen, wenn uns versichert wird, daß die Landwtrlhe alle Jahre zusetzen und dem Untergange entgegen» gehen ?

Aber klagen sie denn allein klagt nicht auch der Handwerker, daß er nicht mehr bestehen könne, daß er zu Grunde gehe vor der Macht deS CapitalS, daß es dahin kommen werde, daß schließlich nur noch die großen Eapltalisten regieren würden und alle übrigen Knechte, ja Sklaven des GroßcapitalS seien?

Wie viel Wahrheit in dem Allen sei, wir wollen es nicht untersuchen- wir wollen heute unseren Dank nicht durch

die Sorgen und das unzufriedene Murren verkümmern, sondern unß der Gaben GotteS dankbaren Herzen- freuen. Erst der Dank gibt Freude an der Gabe, er ft die Freude an der Gabe macht reich. Wo in einem Hause der Friede GotteS herrscht und Genügsamkeit und Mäßigkeit als Engel ihm zur Seite stehen, da kommt man mit Wenigem weiter als anderwärts mit viel mehr. Wenn Gott nur zur Arbeit Gesundheit und Gelegenheit schenkt, dann kommt man über manchen bösen Tag leichter hinweg, man vergißt die Sorge.

Der Landmann hat wieder gesäet und geerntet zugleich im Dienste für die Millionen der Städter, die wie die Vögel deö Himmels nicht säen und nicht ernten, und unser Vater im Himmel ernähret sie doch. Unterdessen aber haben auch die Leute in der Stadt nicht gefeiert. Unzählige Hände haben rastlos sich bewegt, unzählige Maschinen haben gearbeitet, das ganze riesige Getriebe des städtischen Lebens, des städtischen Handels und Wandels ist in Thätigkeit gewesen, um wieder den Brüdern draußen auf dem Lande ihre tausend­fachen Bedürfnisse zu erfüllen. Der Austausch geht daS ganze Jahr hindurch. Die Ernte aber soll ihn auf- Neue uns recht in Erinnerung rufen, die Ernte, wo dieser Austausch aufs Neue beginnt, wo aufs Neue endlose Eisenbahnzüge die Früchte deS Landes den Städten zusühren und die städtischen Magazine füllen, wo aufS Neue das Land Credit und Anrecht sich schafft auf die Erzeugnisse der Werkstätten und Fabriken, auf die Maaren in den Läden und Kaufhallen. Die Ernte ruft aufs Neue uns zu:Ihr allesammt aus Stadt und Land gehört zusammen! In tausendfacher Beziehung seid ihr auf einander angewiesen! Einer hängt mit seinem Glück und Leben vom Anderen ab ! Gott will eS, daß ihr zusammen- haltet, daß ihr als ein Volk von Brüdern euch fühlt! Gemeinsam sollt ihr tragen eure Last, gemeinsam kämpfen gegen Noth und Elend in eurer Mitte, gemeinsam euch freuen an eures GotteS reichen, freundlichen Gaben!"

Dermifd?ies.

lieber bie Kosten bei ReichStagsharrses, dessen Besich­tigung wohl kein Besucher Berlins versäumt, finden fich einige Angaben in dem WerkeBerlin und seine Bauten". Aus der französischen KriegSkosten-Entschädigung wurden 24 Mill. Mk. bereit gestellt, die fich mit den Zinsen auf 29,617,000 Mk. vermehrten. Die Grunderwerbskoften be­trugen rund 7,222,000 Mk.- für die Bau Ausführung waren 21 Millionen verfügbar. Hiervon fallen auf den Rohbau nebst den Steinmetz urb Bilühauer-Arbeiten an den Fronten, dem Kuppelbau mit Kupferarbeiten und Vergoldung rund 13 Millionen, auf den inneren Ausbau mit den Heizungs­und Lüftungsanlagen und der Wasserversorgung 71/, Mill., für Nebenanlagen, das Kessel- und MaschinenhauS, die Rampen und für die Bürgersteige 600,000 Mk. DsS sind im Ganzen 21,000,000 Mk. In dieser Summe find nicht mit enthalten die Kosten für dieGermania" von Begas oberhalb des westlichen Mittelbaues (93,000 Mk.), für die Figurengruppen über dem Nord« und Südeingange (51,600Mk.), für die Reiterstandbilder von Maison auf den seitlichen Auf­bauten der Ostfront (60,000 Mk.). Diese Kosten wurden auS dem KunstsondS des preußischen Staates gedeckt. Für die innere Ausstattung des Hauses wurden außerdem 127,500 Mk. bewilligt, für Möbel 600,000, für Beleuch­tungskörper 400,000, für Vorhänge und Teppiche 275,000 Mk. Die Ausschmückung der Hallen und Säle durch Bildwerke und Gemälde wird noch eine Reihe von Jahren erfordern.

In bet vom Oberlehrer RupperSberg verfaßten Saar­brücker Kriegschronik ist auch dem Braunschweiger Husarenritt am 4. August 1870 ein Ehrenplatz an­gewiesen. Der Verfasser der Kriegschronik erzählt, wie der Braunschweiger Husar Rowold, der zur Feldwache deS Lieutenants v. König gehörte, auf einem Patrouillenritt über die alte Brücke von St. Johann nach Saarbrücken galoppirte, auf dem Schloßplatz einen Schuß aus dem (Karabiner gegen eine dort rastende Franzosentruppe abfeuerte unb bann, von Schüssen verfolgt, ben Rückweg antrat. Der Husar kam zu Sturz, gelangte aber mit dem Pferde wieder auf und zwar jenfeit der Saar. Dieser Vorfall gab dem Oberlehrer RupperSberg Anlaß, auf dem jüngsten Saarbrücker Festbankett zu Ehren deö 7. Ulanen-RegimentS darauf hinzuweisen, daß der ehemalige Lieutenant der Braunschweiger Husaren, der Führer jener Husarenpatrouille, der jctzige Eommandenr der 7. Ulanen, Oberst v, König, sei. Dieser gab nun zu dem Vorgang eine ergänzende Darstellung. DerNeuen Saar­brücker Ztg." zu Folge erzählte der Oberst: Am 4. August befanden ro'r uns in unmittelbarer Nähe von St. Johann auf Feldwache - ich machte einen RccognoScirungSritt und