Ausgabe 
11.1.1896 Erstes Blatt
 
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Rr. 9 ErstcZ Blatt. Samstag den U. Januar 1896

Der Hketzener Anzeiger erscheint täglich, Ausnahme dcS Montags.

Die Gießener Damitiendtätter werden,dem Anzeiger wücheiill'ich dreimal beigrlegt.

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Amtlicher Theil.

Bekanntmachung,

betreffend die Maui- und Klauenseuche. Z

Der Ausbruch der Maul-und Klauenseuche zu Nieder« Seemen, Kreis Schotten, ist in mehreren Gehöften fest- gestellt und daraufhin die Gemarkungs-Sperre angeorduet worden.

Gießen, den 8. Januar 1896.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

betreffend die Maul« und Klauenseuche.

Die in Langenhain, Kreis Friedberg, ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen.

Gießen, den 8. Januar 1896.

GroßherzogltcheS Kreisamt Gießen. ___________________v. Gauern.___________________

Bekanntmachung,

betreffend die Maul« und Klauenseuche.

Nachdem die Maul« und Klauenseuche in Londorf erloschen ist, werden die verfügten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben.

Gießen, den 9. Januar 1896.

GroßherzogltcheS Kreisamt Gießen.

_______________o. Gagern.___

Bekanntmachung,

betreffend die Ausführung des Krankenversicherungsgesetzes, hier die Errichtung von Baukrankenkaffeu für den Bau der Nebenbahn FriedbergHungen.

Wir bringen zur Kenntniß der Jatereffenten, daß jede der bet dem rubr. Bahnbau betheiltgten Firmen (G e b r. Helf manu in Frankfurt am Main und Kitterle und Christner in Hanau) eine Baukrankenkaffe errichtet hat.

Der Sitz der Baukrankenkaffe der Firma Gebr. Helf- manu Vorsitzender A. W. May befindet sich in Friedberg, derjenige der Baukrankenkaffe von Kitterle und Christner Vorsitzender Geschäftsführer Fe in dl er in Melbach.

Friedberg, den 3. Januar 1896.

GroßherzogltcheS KreiSamt Friedberg.

Dr. Braden.

Deistischer Reichstag.

11. Sitzung. Donnerstag, den 9. Januar 1896.

Präsident o. Buol wünscht den Mitgliedern deS HauseS ein gutes neues Jahr und theilt mit, er habe Seiner Majestät tm Namen des Hauses dessen Th-tlnahme an dem Verluste ausgesprochen, welchen daS königliche HauS betroffen. Der Kaiser habe in einem Telegramm, welches der Prästdent verliest, seinen wärmsten Dank ausgesprochen.

Aus der Tagesordnung steht die erste Lesung deS Börse,n- imd deS Depotgesetzes.

Minister v. Berlepsch: Die verbündeten Regierungen haben sich bei diesen Gesetzen im Wesentlichen auf den Standpunkt der Lörfen-Enqarte Commission gestellt. Einen entscheidenden Werth legen sie auf die hier vorgescklaaenen Befugnisse des Bundesraths. Daß davon nur sachverständiger Gebrauch gemacht werden wird, da­für bürgt schon der Beirath des Börsenausschusses. Die berechtigte Thätigkeit des Einzelnen wird sich auch in Zukunft fnt entfalten könn n. Aber das Interesse der Allgemeinheit muß mehr als bisher gewahrt werden durch Beichränkuna des Börsensptels Unberufener »nd Unbemittelter unb der Beeinflussung der Börsencourse. Ein­wände hat man namentlich erhoben gegen den Staatscommissar an ter Börse und gegen die Börsenregister. Die Staatsaufsicht muß aber zur Verbinderung betrügerischen Treibens vorhanden sein, und zu dem Zwecke bedarf <3 eines Commissars, der die Dinge aus der Räbe beobachtet. Durch das Register wird den Betreffenden kein Makel angehestet. Ohne solche Registei läßt sich auch gar nicht der Prozeßeinwand des Differenzspiels beseitigen. Betreffs des Termin- tandels mit Getreide haben sich die Regierungen den Satz der Enquete-Commission angeeignet: die Formen, in denen der Handel sich bewegt, dürfen nicht in Widerspruch stehen mit den Interessen )er Consumenten und Producenten. Man möge zu dem Bundes- rathe das Vntrauen haben, daß er von seinen Befugniffen den oor- -stchtigsten Gebrauch machen wird. Das Depotgesetz bezweckt Schutz wor Allem gegen Verlust deponirter Werthe, besonders durch Fest- Aellung deS Eigenthumsbegrtffs bei Weiterverpfändung von Bankier 8» Bankier. Betrügereien wird ja auch dieses Gesetz nicht ganz ver- Ht»dern, aber doch den Laien einen gewissen Schutz gewähren. Biele Bestimmungen des Entwurfes sind üb rdies von einer Reihe von Banken bereits eingesührt. Beide Gesetze bieten ja viele technische Schwierigkeiten, aber wenn Sie an dem Entschluss- festhalten, die Arbeiten der Enquete-Commission richtig zu verwerthen, werden Sie doch ein brauchbare« Gesetz schaffen.

Abg. Graf Kanih (cons.): Ich bin kein Feind deS Handels, Lalle vielmehr den reellen Kaufmann für den besten Freund deS ÄandwirttzS. Aber gerade der reelle Kaufmannstand »erlangt selber

nach einer gründlichen Reform des Börsenverkehrs. An und für sich halte ich die Börie für ein nothwendiges und nützliches Institut, aber gerade deshalb wünsche ich sie frei von den ihr anhaftenden Schäden. Was die Einzelheiten der Vorlage anlangt, so müßten die Besuznisse des Staalscommtssars viel mehr ausgedehnt werden, er muß minveftens soweit sofort einschreiten dürfen, wie in Wien. Der Börsenausschuß ist zu sehr aus Börsenmitgliedern zusammen­gesetzt. Auch der übrige Handel, Industrie und Landwtrthschast müßten im Ausschuffe mehr vertreten sein. Weiter ist der Ausdruck Ehrengericht hier unangemessen, es müßte Discipltnarhof heißen, wie die Eiquete-Commission empfahl. Ehrengericht paßt mehr für Oifiztere, Rechtsanwälte u s. w., aber nicht für ein Gericht von so hervorragenden Elementen. Die Vorschläge des Entwurfs zur Sicherstellung reeller Coursfestfiellungen sind noch nickt völlig aus­reichend; eine bessere Lösung ist freilich schwierig, lieber die Zu­lassung ausländischer Papiere werden noch Erwägungen nöthig sein. Erst kürzlich hat ja das kraftvolle Eintreten der Regierung für die deutschen Interessen im Auslande den ungctheiltesten Beifall gesunden, nicht nur im Lande, sondern auch in diesem Hause (Bravo.) Bis­her hat das Börsencommissariat immer seine Aufgabe dahin auf­gefaßt, alle ausländischen Papiere zuzulassen. Die Haftpflicht für Prospecte muß sehr sorgfältig geprüft werden, sonst werden unsere Emitenten ganz abgeschreckt zum Vortheil des Auslandes Vielleicht könnte für Zulassung ausländischer Papiere eine Controlstelle für ganz Deutschland geschaffen werden. Einen Terminhandel in fungiblen Waaren halten wir für unbedenklich, in anderen Waaren jedoch, und insbesondere in Getreide, nicht, wegen den Manipulationen, die mit dieser Waare ftattfinden und den Handel verhindern, einen entsprechenden Preis für gute Waaren anzulegen. In derselben Richtung wirkt der Handel mit fictrver Waare schädlich. Mit dem Börsenregister hat die Vorlage das Richtige getroffen, namentlich durch Ausdehnung des Registers sowohl auf Fonds- wie Producten- börse. Eine gewlsse Steigerung der landw'rthschaftlichen Preise wird ja diese Börsenreform zur Folge haben, aber vor zu großen Hoff­nungen sollte man sich hüten. An dem Depotgesetz ist das Selbst­eintrittsrecht des Commtsstonärs bedenklich, da hierdurch das Inter­esse des Commissi närs immer im Gegensatz zu dem des Committenten gerathen muß. Das Angeben eines Strohmannes durch den Com- missionär müßte als Betrug angesehen werden. Diese ganze Borsenreform ist nicht nur eine wirthschaftliche, sondern eine sociale Frage. Möge Deutschland mit Aufräumung der vorhandenen Miß­stände den Anfang machen!

Abg. Meyer-Halle (srs.): Ich sah voraus, daß mir Jemand zurusen werde: Mönchlein, Mönchlein, Du gehst einen schweren Gang. Es ist heute wohl erlaubt, das Interesse der Landwirthe zu vertreten, das Jntereffe an Prämien und Liebesgaben; a^er bedenk­lich ist es, für das Interesse des Handels, bedenklicher noch, für das Jntereffe der Börse einzutreten. Ich halte den Börsenverkehr in denselben Formen, in denen er sich entwickelt hat, für unentbehrlich, und wenn Sie diese Formen abschaffen, werden andere wiederkehren. Diese Vorlagen wcxden Gesetze werden, wennmögltch noch mlt Ver­schärfungen. Geschieht dies aber, so werden die kleinen Bankiers zu Gunsten der großen Bankiers und Productenhändler und die Provinzbankiers zu Gunsten der Hauptstädtischen geschädigt. Außer­dem wird nicht die eigentliche Börse den Schaden baden, sondern der Verkehr und die producttenden Erwerbsstände. Der Producent hat nur den Vortheil davon, wenn ihm gegenwärtig der Mittels­mann zwischen ihm und dem Consumenten seine Ernte aus einmal bezahlt, die er sonst nur allmälich während eines ganzen Jahres loswerden würde, da der Consument seinen Bedarf nur für den Tag deckt. Der Händler geht aber, wenn er die Waare eines ganzen Jahres kaust, ein Rifico ein und dafür muß er irgend eine Prämie haben. Den Terminhandel Unbefugter, reiner Speculanten, miß­billige auch ich. Aber es thul Mancher, was nicht seines Geschäfts ist. Es gehen Manche auf die Jagd, die nicht treffen können oder treffen, was sie nicht treffen sollen. (Heiterkeit.) Das Börsenregister halte ich für so gefährlich nicht, aber durch dasselbe gestatten Sie gegen eine Gebühr, Geschäfte, die Sie sonst veruUheilen. Glauben Sie doch nicht, daß an der Börse so große Vermögen gesammelt werden, daß da lauter Millionäre find. Wenn einmal ein Minister die Börse einen Gtftbaum nannte, so hätte höchstens gesagt werden dürfen: unter dem mächtigen Schatten des Baumes der Börse finden sich auch giftige Kräuter. Und wo wäre das nicht der Fall?! Die Schwankungen der Preise liegen in den Verhältnissen außerhalb der Börse; je größer der Verkehr an der Börse ist, desto mäßiger äußern fich jene Schwankungen, lieber den Verlusten an ausländischen Papieren solle man nicht vergeffen, welche große Summen Deulsch- lanb auch an ausländischen Papieren gewonnen hat!

Graf Kanitz empfiehlt eine Centralstelle für Prüfung von Commissionen; leider sagt er nicht, wie er sich die Einrichtung dieser Centralstelle denkt. Sorge Jeder für fich! Wer fein Geld zu verlieren hat, soll sein Geld sicher anlegen. Es ist einmal eine Strömung vorhanden, die das Gesetz annehmen will; über die Wirkungen werden sich unsere Nachfolger zu unterhalten haben.

Abg. Gamp (Rchsp.): Die Beantwortung des Eingriffes auswärtiger Gegner durch die englische Börse beweist die politische Bedeutung der Börse. Die Börsenreform ist nöthig, da seit Jahren die Börsenvertreter zögern, selbst diese Reform in die Hand zu nehmen und Leute, die einen Versuch in diesem Sinne unternehmen, boycottiren. Der erfolglose Versuch der preußischen Regierung, gegen den Terminhandel einzufchreiten, läßt erkennen, daß nur die Reichs­gesetzgebung erfolgreich eingreifen kann, weil sonst beim Eingreifen einer Einzelregierung das Börsengeschäft fich in einem Rüchbar- ftaate neu etablirt. Die Vorlage anlangend, so wird die Macht- befugniß des StaatScommiffars, namentlich bei der Preisfeststellung, vergrößert werden müffen; ebenso bedürfen die Bestimmungen über die Errichtung des Börsenausschuffes genauerer Prüfung. Nach ge- wiffen Vorkommniffen ist es bedenklich, dem Ausschuffe so weit­gehende Befugnisse zu übertragen. Bei der Preisfeststellung werde man auch anderen Körperschaften eine Mitwirkung nicht versagen können. D«e Bestimmungen über die persönliche Haftung bei Emisi Ronen ge-.üuen; wünschenswerth wäre allerdings noch, daß die Emifstonsstelle verpflichtet würde, beim Börsen-Commtffariat dm Nachweis zu führen, daß gewisse Anforderungen, die man an das solide Börsengeschäft staken muß, erfüllt find. Der b»isen»Sßige Terminhandel ist entbehrlich. Fällt er fort, so vereinfacht fich daS

Geschäft und es kann nur verkauft werden, was vorhanden ist. Für das Getreidegefchäft ist das von besonderer Wichtigkeit, um so mehr, als 40 pCt. des vorhandenen Getreides nicht lieferfähig ist. So 'st der argentinische Weizen ein Mittelding zwischen Roggen und Weizen und deshalb durchaus minderwerthig. Hier wird die Staatsaufsicht künftig im Jntereffe der Landwirthschast nachdrücklich einfchreiten können. Für die Beurtheilung der Creditwürdigkeit wird die Ein- tragung in das Börsenregister sehr wirksam sein. Auch die An­legung eines Registers zur Eintragung aller Termingeschäfte, das öffentlich auszulegen wäre, würde sehr wohlthätig wirken. In dem Depotgesetz, das im Wesentlichen zu billigen ist, wird die Nummer­angabe der gelieferten Stücke nicht zu entbehren sein. Hoffentlich kommt ein alle Theile befriedigendes Gesetz zu Stande.

Reichsbankpr äsident Koch: Die Vorschläge der Enquete-Com­mission haben theilweise eine Verschärfung erfahren und eine leiden­schaftliche Erörterung zur Folge gehabt, die hier glücklicher Weise vermieden worden ist. Erfreulich war es, daß keine allgemeinen Vor­würfe gegen den Handelsstand erhoben worden find, in seiner Ge- sammtheit, in seinem Kern hat er sich gesund erwiesen. Leider ist es ibm nicht möglich gewesen, die Einrichtung aus eigener Kraft zu schaffen, welche die Vorlage bezweckt. Der Staatscommissar ist ein noch unbeschriebenes Blatt, seine Befugnisse noch über die Vorlage hinaus zu erweitern, ist bei der Neuheit Vieser Stellung nicht un­bedenklich. Die Emissionsprüfung allein wird kaum eine Sicherheit dafür gewähren, daß nur foltde, ausländische Papiere an der Börse gehandelt werden; das Publikum dürfe sich nicht der Verpflichtung entziehen, die Gute der gekauften Werthe selbst zu prüfen. Hoffentlich gelingt es, ein Gesetz zu Stande zu bringen, das den Auswüchsen des Börsentreibens wirksam entgegentritt, ohne den berechtigten Einfluß der Börse zu schädigen.

Weiterberathung morgen.

Zleuefte Nachrichten.

Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau.

Berlin. 9. Januar. In dem Danke aus die Glück­wünsche' der Berliner Stadtverordneten zum Jahreswechsel sagt der Kaiser, die Begeisterung, mit der die ErinnerungS« tage deS Vorjahres in der Reichshauptstadt begangen worden seien, erfüllten ihn mit Befriedigung. Der Kaiser vertraue darauf, daß die Mahnung aus jener großen Zelt an daS jetzige Geschlecht, Treue bis in den Tod gegen König und Vaterland allezeit als ein theureS Erbe zu bewahren, in den Herzen der Berliner Bürger nachhaltigen Widerhall gefunden habe.

Berlin, 9. Januar. Der Bundesrath überwies den Antrag Preußen« betreffend die Regelung der ArbeitS« Verhältnisse der Bäckereien dem zuständigen Ausschuß.

Berlin, 9. Januar. DieNordd. Allg. Ztg." schreibt: Auf den klaren Nachweis, daß die Suzeränetät Eng« landS über Transvaal nicht mehr besteht, weiß die englische Presse nur zu erwidern, daß durch die Convention von 1884 zwar die Artikel derjenigen von 1881 aufgehoben, nicht aber deren Einleitung, in welcher Transvaal als subject to the suzerainty of Her Majesty bezeichnet wird. Dieser Einwand ist unhaltbar, denn der Vertrag von 1884 hat ebenfalls eine Einleitung, worin die Worte subject to the suzerainty rc. beseitigt find und von zweierlei Einleitungen gilt selbstverständlich die spätere. Thatsächlich hat England seit els Jahren niemals ein anderes Recht gegenüber der Südafrikanischen Republik geltend ge« macht, als dasjenige des Artikels 4 deS Vertrags von 1884, wonach internationale Verträge nach ihrem Abschluß der eng­lischen Regierung vorzulegen find. Die Transvaal hat seit 1884 ohne Beanstandung von englischer Seite daS active und passive Gesandtschafts- bezw. Consularrecht ausgeübt, ihre auswärtige Politik selbstständig geleitet und mit anderen Staaten durch ihre eigenen Organe Verhandlungen gepflogen. Auch hat beispielsweise England keinen Widerspruch erhoben auf dem Weltpoft-Congreß in Wien 1891. Alles dies könrue England nicht dulden, wenn es das Recht der Suzerainetät besäße. Daher steht die Auffaffung der englischen Preffe nicht nur in directem Widerspruch mit dem klaren Wortlaut des Vertrages von 1884, sondern mit der constanten Praxis der englischen Regierung. Und damit fällt der von jener Preffe gegen Deutschland erhobene Vorwurf, daß eS fremde Rechte antaste, wenn es jene Suzerainetät bestreite, in Nichts zusammen.

Bern, 9. Januar. Eine gestern in Olten stattgehabte Versammlung der schweizerischen Brauer ei besitz er hat beschloffen, gegen den Bierboykott und eventuellen Ausstand energischen Widerstand zu leisten.

Bellinzona, 9. Januar. Nach einer Meldung au8 Brissago verlautet daselbst gerüchtweise, daß bei einem heftigen Sturme in der vergangenen Nacht der auf dem Lago- Maggiore dieustthueude italienische Zollkreuzer sammt seiner Bemannung untergegangen sei.

London, 9. Januar. DaS Reuter'sche Bureau meldet auS Pretoria unter« 7. d. MtS.: Wie verlautet, wären die Behörden im Besitz von Documenten, aus welchen hervor­geht, daß die Wirren lediglich daS Ergebniß eines ComplottS