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9.5.1896 Erstes Blatt
 
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ilr. 109 Erstes Blatt. Samstag den 9. Mai 1896

Trr »schwer Anzeiger rd'rint täglich, H lu-nahmr bei Montags.

De Gießener : liniflcabfälter dn dem Anzeiger Bi4-nHi4 dreimal heigelegt.

Gießemr Anzeiger

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Amts- und Anzeigeblntt für den Ureis Giefzen.

»IN. hme vo» Anzeigen zu der Nachmittags für de» A<n frtrtO» ftttl Alle Annoncen-Bureaux des In. und Auslandes nehm«

Minden Lag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. ^lUUSxVtUUyt. ^UUlUUllUlUUtl. Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Amtlicher Tbeil.

Bekauutmachuug.

Cie Grundbesitzer, welche ihren Grundbesitz entweder ganz o:cm thnilweise nicht selbst bewirthschaften, werden hierdurch a.nfjtfoibett, bet der Bürgermeisterei derjenigen Gemeinde, kil itrtin Gemarkung die Grundstücke liegen, biS zum Il Jimi 1. I. schriftlich oder mündlich zu Protocoll den Ätaöiag zu stellen, daß der auf die Steurrcapitalien ihrer Gjmnbfücke oder einzelner derselben entfallende Beitrag zur WSkwssgenoffenschaft von einem Anderen, als BetriebSunler- me fnitc zur Zahlung Verpflichteten, erhoben werden. Die An- t riijt müffen auch die nöthigen Angaben über die Pacht- eiRhägniffe der einzelnen Loose enthalten.

Evdann wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mmt § 10 der Verordnung vom 11. Juli 1888 von nach- vemseschneten Objecten eia Beitrag zur Berufsgenossenschaft n-utl ttchoben wird:

1) von Grundstücken, welche zu einem land- oder forst- niirthschaftltchen Betriebe überhaupt nicht gehören -

2) von allen Gebäuden nebst zugehörigen Hofräumeu, HauS- und Ziergärten-

8) von Grundstücken von Betrieben, deren Sitz außerhalb bttl Landes gelegen tst-

4) van steuerpflichtigen Grundstücken, deren land- und forst- irbrthfchaftliche Benutzung dauernd eingestellt ist, fei eS, daß jede Nutzung aufgehört hat, fei eS, daß an Stelle brr land- oder forstwirthschaftlichen eine gewerbliche Be­nutzung getreten ist (z. B. Verwandlung eines Ackers In einen Steinbruch).

Diejenigen Grundbesitzer, welche derartige BefreiungS- qrMr, die sich der amtlichen Kenntniß entziehen, geltend nnmdim Können, werden aufgefordert, die Befreiung bei der BMgrrmeisterei derjenigen Gemarkung, in welcher daS Grund- kicnf gel tgen ist, bis zum 1. Juni l. I. zu beantragen.

Hießen, den 5. Mai 1896.

Großherzogltches KreiSamt Gießen, v. Gagern.

Gießen, den 5. Mai 1896.

B füll.: Die land- und forftwirthschaftliche BerufSgenoffen- schaft für daS Großherzogthum Hessen.

M Großherzogliche Kreisamt Gießen

»«: die Großh. Bürgermeistereien deS Kreises.

Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald auf »rtMliche Weise zur öffentlichen Kennrniß bringen lassen.

Unter Bezugnahme auf § 5 und 10 der Verordnung vom 11. Juli 1888, die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen betr., und unsere Ausschreiben vom 10. und 18. Mai sowie vom 17. Juli 1889 (Anzetgeblatt Nr. 112, 119 und 167 drittes Blatt) machen wir Sie noch daraus aufmerksam, daß die Grundbesitzer, welche ihren Grundbesitz nicht selbst bewirthschaften, bet der Anmeldung daS RechtSverhältniß (z. B. Pacht re.) und die Pachterträgniffe der einzelnen Loose anzugeben haben.

Heber die gestellten Anträge haben Sie ein Register nach der Zeitfolge der Anträge in vorschriftsmäßiger Form (cf. Formular A. zu der Verordnung vom 11. Juli 1888, S. 93 des Regierungsblattes) zu führen und dies Register spätestens bis zum 15. Juni l. I. unter Anschluß der ge­stellten Anträge und der dazu gehörigen Nachweise an «ns einzusenden.

Innerhalb gleicher Frist find die Anmeldungen ein­getretener BefreiungSgrüude von der Beitragspflicht (cf. § 10 der allgem. Verordnung) mit dem von Ihnen zu führenden Antragsregister uns mttzntheilen. Die Anträge sind von Ihnen zu prüfen und nach Befund als richtig zu bescheinigen.

Sodann weisen wir Sie unter Bezugnahme auf § 14 und 15 der genannten Verordnung hierdurch an:

1) Verzeichnisse der in den Gemeinden etwa vorhandenen landwirthschaftlicheu Nebenbetriebe (z.,B. von Fuhrwerks-, Drescheret-, Brennerei-, Molkerei-, Stein- bruchs-, Sandgruben-, Lehmgruben-, Torfstich-, Ziegelei-, Kalköfen, Kellerei-Betrieben rc.), soweit diese Betriebe nicht bereit- nach dem gewerblichen UnfallversicherungS- gefctz vom 6. Juli 1884 versichert find.

2) Verzeichnisse der außerhalb des Grotzherzog- thums gelegenen Grundstücke, welche zu einem landwirthschasNichen Betrieb im Großherzogthum ge­hören, mit Angabe dieser Grundstücke nach der Kataster­bezeichnung der Größe und des Eigentümer-,

an den Vorstand der land- und forstwirthschaftlichen BerufL- genossenschast, Herrn RegierungSrath Nover in Darmstadt, bis Ende Juni l. I. einzusenden.

v. Gagern.

Bekanntmachung, betreffend die Abhaltung eines Friedens- bezw. JugendfesteS am 10. Mai 1896.

Aus Anlaß deS am 10. l. Mts. stattfindenden ZugeS der Schulen werden die nachbenannten Straßen und Plätze während der beigefügten Zeit für den Verkehr von Wagen, Radfahrern und Reitern polizeilich gesperrt:

a. Die Neustadt, die Marktstraße, der Marktplatz, die Schulstraße, die Neuen Bäue und der Neuenweg - von 2 bis 2*/z Uhr Nachmittag--

b. Die Gartenstroße, von der Südanlage bis zur Grün­bergerstraße und die Grünbergerftraße bis zom Aufgang auf den Trieb, von 2J/2 bis 3 Uhr.

Gießen, den 8. Mai 1896.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

v. Bechtold.

Deutscher Reichstag.

86. Sitzung. Donnerstag, den 7. Mai 1896.

Am BunbeSrath-tische: StaatSsecretär Nieberding.

Auf der Tagesordnung: Dritte Lesung deS Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.

S 1 gibt ein Klagerecht auf Unterlassung unrichtiger Angaben tn öffentlichen Bekanntmachungenüber geschäftliche Verhältnisse, insbesondere über Beschaffenheit, Herstellungsart oder PreiLbemessung von Maaren rc."

Abg. Lenzmann (frs. Vp) erneuert den in der zweiten Lesung abgelehnten Antrag auf Streichung der Wortegeschäftliche Verhält­nisse, insbesondere". Die Richter könnten unmöglich sachverständig genug sein, um gegebenen Falls zu beurteilen, ob sich aus den An­gaben über geschäftliche Verhältnisse irgend welcher Art das Delict deS unlauteren Wettbewerbs ergebe. Um welche Schwierigkeiten eS sich da handle, sei aus zwei neueren Streitfällen betr. Salvatorbier und Boonekamp ersichtlich. Auch werde die allgemeine Fassung die chicanösesten Denunciationen veranlassen.

Abg. Hilpert (Bauernbund) plaidirt für Aufrechterhaltung deS Beschlusses zweiter Lesung, welcher im Sinne dieses Gesetzes die landwirthschaftltchen Maaren und Erzeugnisse ben gewerblichen gleichstellt.

Abg. Roer en (Ctr.) bittet dringend, die Wortegeschäftliche Verhältnisse insbesondere" aufrechtzuerhalten, da die vielseitigen Fälle unlauteren Wettbewerbs im Gesetze doch nicht erschöpfend aufgezählt werden könnten und der richterlichen Beurteilung Spielraum gelassen roerben müsse.

Abg. Bassermann (ntl.) und Ja cobskötter (cons.) wünschen ebenfalls nur Aufrechterhaltung jener Worte.

Unterstaatssecretär Rothe tritt dagegen für den Antrag Lenz- mann ein. Es sei entschieden vorzuziehen, dem Richter ganz klare Delicte anzugeben, an welche er sich halten könne, als eine so unklare, auslegungsfähige Bestimmung.

Der Antrag Lenzmann wird abgelehnt und $ 1 gemäß den Be­schlüssen der zweiten Lesung angenommen.

S 5 enthält die Bestimmungen gegen die QuantitätsoersLlei^r- ungen. Hier beantragt Abg. Rösicke eine etwas andere Fassung, durch welche klarer und zweifelsfrei gestellt werden soll, daß die Bundesratbsbefugniß, ben Handel nur in bestimmten Mengeneinheiten oder mit Mengenangabe vorzuschreiben, sich nur auf Maaren beziehe, die nach Zahl, Länge oder Gewicht (also nicht nach Hohlmaßen) gehandelt werden. Als neuen Absatz beantragt er ferner, daß für den Einzeloerkehr mit Bier in Flaschen ober Krügen die Angabe des Inhaltes unter Festsetzung angemessener Fehlergrenzen vorgeschrieben werden kann. Endlich beantragt er eine Resolution betr. Vorlegung eines Gesetzentwurfs über Aichung der Bierfässer in nächster Session.

Feuilleton.

Berliner Ausfleitnngsbriese.

(Von unserem Korrespondenten.)

V.

Berlin, 6. Mat 1896.

Beilin hat nun seine feierlich eröffnete, aber noch lange lidtll |titlßcBerliner Gewerbeausstellung".

ilgemeln konnte man vor der Eröffnung die Versicherung abgßch'.n hören, Saß sich die Berliner Ausstellung von den- lenhßn anderer auswärtiger Plätze dadurch vorthetlhaft unter« scheM würde, daß Alles bet der Eröffnung am 1. Mai fix unb» |ntig fein würde unb nun muß man doch offen zugeben, dahq dJi Vieles im Argen liegt. Wenn es wirklich darauf anMlLnmen wäre, die Ausstellung erst nach Fertigstellung zv tnissoen, dann wäre der Termin vielleicht erst auf den 1. :.$ii oder noch später festgesetzt worden.

ReS ist unfertig, sowohl da- Aeußere als auch da» JnvM! der Ausstellung, der Vergnügungspark, die diversen SekÜMiMrdtgketten wie Kairo, Alt-Berlin usw., die Garten- anlmuifi rc. Selbst zu den Restaurants kann man seine Zurich nicht nehmen, denn dieselben bieten augenblicklich noch ctura reiijt ungemüthlichen Aufenthaltsort, der Wind pfeift butt« cli: Spalten des leicht gebauten Fachwerks unb bei dtefrivserllcht-kalten Witterung soll dies gerade keine Annehm- lichL« idn.

8i« aber die größte Verwunderung hier hervorruft, ist der,:'Wind, daß die AuöstellungSleitang nicht gleich von Änö«jiDni der Ausstellung an für ausreichende Beleuchtung gefofc|i hit. Vorläufig hüllt sich nämlich noch daS gefammte AuSnMdmgS-Terrain nach eiutretenber Dunkelheit mit 8nflttatiniii von Kairo in tiefste Finsterniß und eS macht

einen recht erheiternden Eindruck, wenn man bemerkt, mit welchen möglichen unb unmöglichen Beleuchtung-gegenständen die einzelnen Unternehmer ihre Localitäten zu erhellen suchen. So sah ich am Sonntag ben Welt Musik-Palast von Schippa- nowsky durch Talglichte, welche in Selterwasserflaschen gesteckt waren, beleuchtet, wa- selbstverständlich zur Erheiterung der Anwesenden nicht unwesentlich beitrug. Um diesem unleid­lichen Zustande baldmöglichst ein Ende zu machen, hat ein unternehmungslustiger Industrieller von dem ArbeitS-Ausschuß die Erlaubniß erhalten, Maschinen zur electrischen Beleuchtung aufzustellen, welche den einzelnen Interessenten, die vorläufig noch kein electrisch^S Licht von der Ausstellung beziehen können, die Möglichkeit bietet, ihre Etablissements beleuchten zu können. ES ist nämlich augenblicklich noch nicht abzusehen, wann die allgemeine electrische Beleuchtung in der Ausstellung fertig- gestellt wird. Die Electrotechniker gaben Hoffnung, daß dieses bis Mitte dieses Monats der Fall sein wird- nachdem nun aber die Au-stellung-leitung obige Erlaubniß ertheilt hat, erscheint uns diese- noch zweifelhaft.

Leider ist der Besuch der Ausstellung, veranlaßt durch die leidigen WitterungSverhältniffe noch ein recht mangelhafter und bei Weitem unter der angenommenen Durchschnittszahl zurückgeblieben. Man hatte angenommen, daß der tägliche Besuch alS Minimum 50000 Personen betragen müßte- diese Zahl ist bis jetzt lange nicht erreicht worden, da z. B. am Montag nur ca. 5000 Personen Zutritt begehrten. Am Sonntag hingegen war der Besuch, wenn man die außer» ordentlich ungünstige Witterung in Anschlag bringt, ein recht guter, da 60000 BilletS verausgabt wurden.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich gleich betonen, daß die Verkehrsverhältnisse leider noch nicht bei Weitem auf der Höhe find, was namentlich auf die Eisenbahn zutrifft. Bei der Zahl von 60000 Besuchern entfällt höchstens die Hälfte derselben auf die Eisenbahn und die Ausgabe, diese verhältniß-

mäßig sehr kleine Zahl von Personen zu befördern, hat diese Behörde wenig glücklich gelöst, da die Züge der Stadt- und Ringbahn, sowie die der Görlitzer Bahn auf dieser kleinen Strecke bi- zu einer Stunde Verspätung hatten. Wie sollen sich die Verhältnisse erst gestalten, wenn an einem vom Wetter begünstigten Sonntage 300- bi- 400000 Personen befördert werden sollen? Da diese Frage speciell für die auswärtigen Besucher acut ist, so wollen wir dieselbe on dieser Stelle etwas eingehender behandeln.

Die Verbindung nach der Ausstellung vertheilt sich einmal auf die Stadt- unb Ringbahn, Pferdebahn, elektrische Bahn, Omnibusse, die Mail Coach unb die Dampfer unb andrerseits auf die Kremser, Droschken unb Privatfuhrwerke. Für die­jenigen Fremden, welche nicht in der Lage find, sich eines Mieth-fuhrwerk- oder einer Droschke zu bedienen, was immerhin größere Kosten verursachen würde, ist eS am rathsamsten, die electrischen unb Pferdebahnen zu benutzen unb so einzu­richten, baß man dieselben an ben Endpunkten besteigt. Eine einfache Droschkenfahrt, vom Zentrum der Stadt nach dem Au-stellung-park, kostet sowohl Droschke zweiter Klasse, al- auch per Taxameter (Droschke erster Klasse) für zwei Personen 2 Mark, für vier Personen 2.50 Mark, doch ist für ben Fremben zu bedenken, daß die Rückbeförderung sich viel schwieriger als die Hinfahrt gestalteten dürfte. In Hinsicht auf die Ausstellung haben sich hier viele neue Unternehmungen gebildet, darunter auch die oben angeführte Mail Coach- Compagnie, eine Gesellschaft, welche hochelegante, vierspännige englische Sportwagen zur Beförderung des die Ausstellung besuchenden Publikum- in Dienst gestellt hat. Der Preis pro Platz beträgt 2 Mark, Halteplätze sind die hervorragendsten Hotels. Ueber dre Beförderung nach der Ausstellung lassen wir noch einen Artikel folgen.