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8.8.1896 Zweites Blatt
 
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(gemalt von Ottavio Albucci 1852), seine Frau, Georg Kerner (Bruder von JustiauS) als KarlSichüler, Theobald Kerner (vom Bismarckmaler Lenbach) ein vortrejflicheS Bild, Else Kerner (Theobalds Frau). Freundlich schauen fie alle aus uns herab. Nur Nikolaus Lenau bl'ckt etwas düster, als mahne er uns an feine eigenen Verse:Ahnen fie sein frühes Grab?" Antonius Meßmer kann man für eine« behäbigen Landwirth halten, der sein LooS freudig erträgt. Bleich und abgehärmt fieht die Seherin von Prevorst auS. Auf eine Carricatur machte mich mein Begleiter besonder- aufmerksam. Sie stellte eine Eule vor, die einen Schirm über fich gespannt hielt. Die ganze Zeichnung war sehr un» vollkommen und schien von einem Laten herzurühreu.Diese Zeichnung hat Friedrich Stoltze gemacht," erzählte Herr Kerner.Der Frankfurter Dichter war oft bet uns auf Besuch und prahlte stets mit seinem Talente fürs Malen. Dabei quälte er meine Mutter, fie sollte ihm doch einmal zu einem Bilde fitzen. Endlich gab meine Mutter nach. Und nun fing Stoltze zu zeichnen an. Dabei bat er fie:Frau Kerner etwas mehr mit dem Gesichte zu mir zu. So, jetzt den Kopf ein klein wenig gehoben, etwas ernster, nicht lächeln." Endlich war das Bild fertig. Sie können fich den Schrecken denken, den meine Mutter bekam, als fie das Bild etner Eule sah. Stoltze fiel beinahe uw, so belachte er seinen Witz." Auch von Hackländer hängt ein Bild da, das nach Aussage meines Begleiters den berühmten Schriftsteller treffend darstellt, ferner von Emanuel Getbel, vom Grafen Alexander von Württemberg, von dem schwäbischen Dichter« kleeblatt Schwab, Uhland und Meyer. Dichter auS nahen und fernen Landen, sowie andere Ritter deS Geistes waren oft und gern gesehene Gäste im Kerner'schen Hause. DaS HauS wurde ein Lebensalter nicht leer vou Gästen, die fich im guten Weinsberger Wein Begeisterung getruukeu. Wie mancher Gesangverein hielt vor dem Hause und sang: Wohlauf noch getrunken den funkelnden Wein," oderDer reichste Fürst" oder sonst ein Lied, daS der edle Dichter und Mensch in die Welt hinauSgeschickt.

(Fortsetzung folgt.)

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Rr. 185 Zweites Blatt.

Samstag dm 8. August

Der frieüetttt -«zei«er erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener MamitienSlätter werden dem Anzeiger »zchentlich dreimal beigelegt.

Gießener Anzeiger

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Amts- unb Anzeigeblatt für den Tkreis Gieren.

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In Weinsberg und auf der Wkibertrr«.

Reiseskizze von Joseph Kahn in Ranstadt (Oberhessen).

Ich wollte mir auf meiner Reise durch daS liebliche tzHwabenland den Ort betrachten, wo einst kräftige Frauen ihre Ehehälften als werthvollste Fracht auf ihren Rücken sorttrugen, und so löste ich ein Billet in Heilbronn nach der Nation Weinsberg. Zur Ruine Weibertreu kann man aber tichn gelangen, ohne an dem Hause des schwäbischen Dichters JusstinuS Kerner vorbeizukommen. Der Dichter ist schon lüigst tobt, aber sein einziger Sohn Theobald lebt noch und in dem Hause, daS fich einst sein Barer selbst gebaut. In im bekannten Buche, daS der Sohn zum Gedächtniffe seines inühmten VaterS geschrieben und unter dem TitelDaS SrruerhauS und seine Gaste" vor einigen Jahren veröffer.t- !>tt hat, erzählt er und, wie ihn sein Barer zu fich rufen litfe und zu ihm sagte:Das HauS soll auch nach meinem itbscheiden mein HauS sein. Ich will drin wohnen bleiben, lite Fremden, die eS besuchen, sollst Du in meinem Namen .mpsangen und fie sollen fich heimisch drin fühlen und Du stillst ihnen von mir erzählen."

Deßhalb vermochte auch ein kleines Abenteuer, daS mir merwegS zustieß, mich nicht von meinem Vorsatze abzubriugen, ml einem Besuche der Ruine auch die Emkehr in jene Mite zu verbinden, wo einst Dichter sangen und tranken. WAlich zwischen Heidelberg und Heilbronn fuhr eine ältere ÄE mit, die ganz Württemberg zu kennen schien und die ms Vergnügen darin fand, mir alle Merkwürdigkeiten, an wir vorbeiflogen, in einem unverfälschten schwäbischen W«cte zu erklären. Als ich ihr sagte, daß ich in Heil- UiMin umsteigeu wollte, um Kerner und dieWeibrrtreu" 8» besuchen, meinte fie:Ja, ja, Theodor Körner hat dort

Zett gewohnt. Sein Sohn ist aber ein griesgrämiger 2"vgseselle und wird Sie wahrscheinlich nicht htnetnlaffen." N Hütte weder Zett noch Muth, der lieben Dame ihre 8llmhAmer zu widerlegen, wenigstens den, welcher aus ihrer - lokenmtniß der deutschen Literaturgeschichte entsprang- waS Ihr rädere Behauptung betraf, so war ich mir selbst noch Jiity Lber die gesellschaftliche Stellung deS DichtersohneS im

Amtliche» Shell.

Nr. 25 des Reichs-Gesetzblatts, auSgegeben den 4. d. M., enthält:

(Nr. 2328.) Verordnung, betreffend die Einführung der deutschen Militär-Strafgesetze in den afrikanischen Schutz­gebieten. Vom 26. Juli 1896.

(Nr. 2329.) Verordnung, betreffend daS strafgericht- liche Verfahren gegen Mtlitärpersonen der afrikanischen Schutz, truppen. Vom 26. Juli 1896.

(Nr. 2330.) Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Großherzogthum Luxemburg über den Verkehr mit Branntwein. Vom 22. Mai 1896.

Gießen, den 6. August 1896.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Friedhofs-Ordnung

für die Gemeinde Lindenflmth.

Nach Anhörung und mit Zustimmung deS Gemeinde- rathS, sowie mit Genehmigung Großh. Ministeriums deS Jllv eru und der Justiz vom 30. Juli 1896 zu Nr. M.-J. 21925 wird hierdurch für den Friedhof zu Lindenstruth die nachstehende FriedhofS-Ordnung erlaffen:

§ 1.

Der Friedhof gehört der Eivilgemeinde Lindenstruth.

§ 2.

Der Friedhof wird mit einer gehörigen Einfaffung um- gaumt und durch einen Kreuzweg in Quadrate eingetheilt. Dir Gräber für Erwachsene werden von denen der Kinder getuennt angelegt und schon im Voraus für eine bestimmte flnzvhl abgemeffen und durch Nummern abgegrenzt.

§ 3.

Neben einer jeden einzelnen Grabstätte muß auf jeder Lanxseite ein Raum von 0,30 Meter liegen bleiben- ebenso laufe auf der oberen und unteren Seite der Grabstätte ein Raum von 0,400,50 Meter liegen bleiben, damit man zu

jeder einzelnen Grabstätte gelangen kann, ohne die anderen Gräber zu betreten.

§ 4.

Ein jedes Grab für einen Erwachsenen muß 2 Meter lang, 0,80 Meter breit und 1,50 Meter tief sein- für ein Kind bis zu 12 Jahren 1,30 Meter lang und 0,60 Meter breit.

§ 5.

Die Gräber können innerhalb des überlaffenen Grab- raumeS eingefriedigt und mit Grabdenkmälern aus Holz, Metall oder Stein verziert werden. Diese Verzierungen dürfen jedoch nicht über den vorgeschriebenen Raum deS Grabes hinauSragen.

§ 6.

DaS AuSschmücken der Gräber, sowie die Instandhaltung der Grabdenkmäler geschieht durch die Angehörigen der Ver­storbenen, welche in diesen Gräbern ruhen. Es muß der Weihe und dem Ernste des Friedhofs entsprechend geschehen.

§ 7.

Der Weg zwischen den einzelnen Grabstätten darf weder durch die Einfriedigung, noch durch die Denkmäler, noch auch durch Bäume, Sträucher und Blumen usw. beeinträchtigt werden.

§ 8.

Die Gräber dürfen erst nach Ablauf von dreißig Jahren seit der letzten Beerdigung wieder zu einer Beerdigung benutzt werden.

§ 9.

Die etwa fich vorfindenden Ueberreste von Verstorbenen find sorgsältig zu sammeln und in das neu geöffnete Grab zu versenken.

§ 10.

Ueber sämmtliche Gräber ist ein Verzeichniß nach fort» laufenden Nummern für jede Grabrethe in besonderer Ab- Iheilung zu führen, woraus der Name, daS Alter und der Stand des Verstorbenen ersichtlich ist.

§ 11.

Die specielle Aufsicht über den Friedhof und die Hand- habung der Friedhofsordnung wird durch den bestellten I Todtengräber, der zugleich Friedhofsaufseher ist, geübt. Der-

fehlungen desselben gegen die bestehenden Vorschriften werden dieciplinarisch geahndet.

§ 12.

Wer den Friedhof betritt, hat Alles zu vermeiden und zu unterlaffen, waS dieser heiligen Stätte unwürdig ist. Kinder dürfen nur unter Begleitung und Beaufsichtigung von Erwachsenen auf den Friedhof zugelaffen werden.

Alle Thiere ohne Ausnahme wüsten von dem Friedhof fern gehalten werden. Jeder Besucher des Friedhofs ist verpflichtet, den dienstlichen Anordnungen der Friedhofs- Commission und deS bestellten Friedhoss-AufseherS, welcher zur Ueberwachung der FriedhofS-Ordnung verpflichtet ist, Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen unterliegen einer Strafe bis zu drei Mark. Der FriedhofSaufseher hat sofort alle Ueber- tretungen der Friedhofsordnung der Großh. Bürgermeisterei zur Anzeige zu bringen.

§ 13.

Die allgemeine Aufficht über den Friedhof und den Befolg gegenwärtiger Vorschriften führt die FriedhofS-Com- misfion, welche aus dem evangel. Pfarrer, dem Großh. Bürgermeister oder seinem Stellvertreter und zwei Mitglieder« deS GemeinderathS besteht, die von demselben hierzu bestimmt werden.

§ 14.

Alle Anstände hinsichtlich der Friedhofs-Ordnung werden, vorbehältlich der Berufung an daS Großh. KreiSamt Gießen, welches endgültig entscheidet, durch die FriedhosS-Commisfiou entschieden.

Gießen, den 4. August 1896.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Gagern.

§§ Herchenhaiv, 4. August. Sin Nebenverdienst für dte ärmeren Leute der Umgegend besteht gegenwärtig in dem Suchen nach Himbeeren. Man sieht gegen Abend ganze Schaaren Leute aus dem n. hen Oberwald heimkehren, welche in Eimern schwere Lasten Himbeeren tragen. Der hiesige Kaufmann Sebastian Weidner (Bürgermeister) be»

Klaren und habe erst bei meinem Besuche erfahren, daß der- selbe schon längst ein glücklicher Ehemann und Vater ist. UebrigenS begegnete, wie Herr Kerner erzählt, seinem Vater selbst einmal eine komische Verwechselung. Ein Liederkrauz hielt einst vor seinem Hause, der Vorstand kommt herauf und fragt:Sind Sie der Dichter JustiuuS Kerner?"

3a," entgegnete der Dichter bescheiden.Wir sind ein Ltederkranz auS dem Bayerischen bei Würzburg und jetzt, nachdem wir die Weibertreu besucht haben, wollen wir Ihnen eines Ihrer schönsten Lieder fingen."ES wird mich sehr freuen," antwortete der Dichter gerührt und ging auS Fenster. Der Vorstand verabschiedete fich, ging hinunter und nach- dem die Sänger einen Kreis um ihn gebildet hatten, erhob er den Arm und fie sangen LützowS Jagd:WaS glänzt dort vom Walde im Sonnenschein?" Der Dichter ver» beugte sich und ries:Ich danke Ihnen von Herzen, meine Herren," und sie brachten ihm ein Hoch und zogen stolz von dannen. , ,

WeiuSberg ist nicht groß und in wenigen Minuten hatte ich das Ziel meiner Tagereise erreicht. DaS nette, epheu» umrankte Häuschen, ein wahres Asyl für einen Dichter, steht ganz am Ende deS Städtchens. Ungenirt zog ich die Schelle und sofort trat ein junges Mädchen heraus, dem ich mein verlangen höflichst vortrug. Sie bat mich, einige Augenblicke zu verziehen, dann schritt fie dem gegenüber- liegenden Parke zu und nach Verlauf von wenigen Minuten sah ich einen rüstigen Greis vor mir stehen. ES war der Sohn des Dichters, der 79jährlge Hofrath Theobald Kerner. Da daS Gehen dem Alten beschwerlich zu fallen toten, so wollte ich mein Verlangen zurückz'ehen, allein der alte Herr versicherte mir im freundlichsten Tove, daß daS Leiden kein schlimmes sei, und daß eS ihm Vergnügen mache, mir alle Denkwürdigkeiten, die Bezug aus daS Leben seines BaterS hätten, zu zeigen.

Ich folgte dem lieben Alten überall hin. Und überall ist was zu sehen. DaS Haus gleicht einem Museum, das nicht nur von persönlicher, sondern auch von nationaler Be- deutung ist. Unser erster Gang war in daS Wohnzimmer. Die Wände find vollständig bedeckt mit Bildern. Vorerst die Ahnenbilder Michael Kerner (ein Freund Luthers) und seine Frau (gemalt 1550). Dann kommt JustinuS Kerner selbst