Nr. 58 Drittes Blatt. Sonntag den 8. März
1896
Gießemr Anzeiger
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Sitzung -er Stadtverordneten
am 6. März 1896.
Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, die Herren Beigeordneten Wolff und Georgi, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Adami, Brück, EmmeliuS, Faber, Flett, Dr. Gaffky, Dr. Gutfleisch, Habenicht, Haubach, Heichelheim, Helfrich, Heyligenstaedt, Jughardt, Keller, Kirch, LooS, Löber, Dr. Ploch, Dr. Schäfer, Scheel, Schmall, Dr. Thaer, Bogt und Wallenfels.
Zu dem Gesuch des Herrn Jacob Hildebrand von Heuchelheim um Erlaubniß zur Belaffung eines Backstein- Häuschens im Neustädter Feld beschließt die Versammlung Verlängerung der s. Z. ertheilten widerruflichen Erlaubniß bi» Frühjahr 1897.
Gegen das Gesuch deS Herrn H. EmmeliuS um Er- laubnlß zur Errichtung einer Remise in Backsteinmauerung, mit Falzziegeln gedeckt, am Schwarzlachweg, hat die Der- sammlung nicht- zu erinnern- die Befürwortung des Gesuchs erfolgt ausnahmsweise und widerruflich.
Herr Goldarbeiter Carl Brück hat um Erlaubniß zur Errichtung eines Neubaue- an Stelle seines abzubrechenden alten Hauses an Kreuzplatz- und KaplanSgaffe-Ecke nach- gesucht. Der Neubau soll in Fachwerk, mit vorkragendem Erker errichtet, und deshalb die Dispensation von den Bestimmungen deS 8 18 des OltSbaustatutS oachgesucht werden. Die Versammlung befürwortet das Gesuch unter der Bedingung, daß der Neubau in die Fluchtlinie des Ktnkel'schen HaufeS zu stehen kommt, und die Ecke nach der KaplanS- gaffe zu abgeschrägt wird.
Der Versammlung ist Seiten- deS Großh. KreiSamtS das Projekt der Kreisstraße von Gießen nach Wißmar (W e g in der Lichtenau) nebst den Erläuterungen vorgelegt worden- die Angelegenheit wird die nächste Kreis- bezw. ProvinzialtagS Sitzung beschäftigen. Der Stadt wird danach an- gesonnen, daS ersorderltche Gelände vollständig kostenfrei zu stellen, sowie die auf 30,000 Mk. veranschlagten Kosten, wovon V* = 7500 Mk. die Stadt ganz zu übernehmen hat, zinsfrei vorzulegen. Die Straße erhält eine Kronenbreire von 6 Meter, soll in Abständen von 50 Meter Material- lagerplätze erhalten und mit Obstbäumen bepflanzt werden. Die Versammlung erhebt den hierzu von der Baudeputatton gestellten, mit den obigen Angaben im Allgemeinen überein- stimmenden Antrag zum Beschluß.
Da- der vorigen Versammlung vorgelegte Local- reglement, nach welchem während b eß Gottesdienstes über den Ktrchenplatz die Fuhrwerke nur im Schritt fahren sollen, wurde nach nochmaliger Berathung in der juristischen Commission mit der Aenberung wieder vorgelegt, daß die während de- Gottesdienstes auf
zustellenden Warnungstafeln bei etntretender Dunkelheit zu erleuchten find. Was die Strafandrohung aus § 366, 10 betreffe, theilt Herr Oberbürgermeister mit, daß die Com- misfion von einer solchen nicht habe absehen können, weil das Reglement sonst seine Wirkung verfehle- man habe in der Commission die Ueberzeuguug, daß die Polizei vorzugsweise sich auf Verwarnung beschränken, und nur in groben Fällen von Uebertretung Strasverfolgung eintreten laffen werde. Die Versammlung beschloß nach längerer Debatte Annahme des Reglements mit 13 gegen 13 Stimmen, wobei die Stimme des Vorsitzenden den Sttchentscheid zu Gunsten de- Reglements gab.
Zum folgenden Gegenstand: Erlaß einer Wochen- markt-Ojrdn ung lag der Versammlung ein Entwurf vor. Herr Oberbürgermeister Gnaujth gab hierzu die Erläuterungen über die Gesichtspunkte, welche bei Entwurf der Matktvordnung maßgebend gewesen. Als solche werden vorzugsweise angeführt: Entlastung deS Marktplatzes angesichts der Ausdehnung des mit der Entwickelung der Stadt Schritt haltenden MarktverkehrS- Schutz besonderer Markt- arttkel vor Verderben durch Ungunst der Witterung- Einschiebung eines weiteren Markttages infolge eingetretenen Bedürfniffe« und mit Rücksicht auf solche Markttage, welche durch ungünstiges Wetter oder auf sie fallende Feiertage beeinträchtigt oder unmöglich gemacht werden. Von Erhebung von Marktftandgeld soll abgesehen und solches nur für die Marktlauben (für ständige Besucher vielleicht zum Satze von 75 Mk. jährlich, für unständige zu 3 Mk. wöchentlich) erhoben werden. Die Erhebung von Marktftandgeld wurde als außerhalb des Verhältnisses zwischen dem Auswand an Controle u. s. w. und dem Ertrag stehend bezeichnet.
In der GeneraldiScuffion sprach sich Herr Haubach für Gestattung deS HausirenS aus verschiedenen Gründen, auch im Jntereffe der am Markkbesuch behinderten Hausfrauen miß. — Herr Jughardt wüvscht, die Mark.dauer nicht zu sehr einzuschränken, auch mehr Berücksichtigung der Jahreszeiten. — Herr Wallenfels ist für Belaffung deS Buttermarktes auf dem Marktplatz- Herr Löber für Gestattung des Verkaufs von Butter außerhalb des ButtermarkleS, namentlich an heißen Tagen. — Herr Oberbürgermeister Gnauth bemerkte, daß daS Haufiren an Nichtwochenmarkt' tagen nicht verboten fei. — Herr Bogt ist für Verlegung des Buttermarktes. — Herr Scheel tritt für den dritten Markttag ein, hat auch nicht-gegen das Verbot deS HausirenS etnzuwenden. — Herr Jughardt möchte auch denjenigen Rechnung tragen, die Butter, Eier ufw. an Händler abgeben, demnach während des Marktes in den Geschäften der Auf käufer verkehren wüffen. — Herr Helfrich wünscht, daß auch dem Kletnverkauf von Kartoffeln Rechnung getragen werden möge durch Zulassung derselben auf die für Gemüse
bestimmten Plätze. Der Entwurf wurde hierauf in nachstehender Faffung angenommen:
§. 1. Am DienStag, Donnerstag und SamStag jeder Woche findet in Gießen Wochenmarkt statt.
§. 2. Die Marktzett dauert dabet in der Zeit vom 15. April bl- 15, September etnfchl. von 7 Uhr Morgens biß 1 Uhr Mittags, im Uebrigen von 8 Ubr Morgens dis 2 Uhr Mittags.
3. Zum Verkauf auf den Wochenmärkten zugelafsen sind die fämmtlichen in 8- 66 der Gewerbeordnung aufgeführten Gegenstände deS WochenmarktverkehrS; die Wochenmärkte sind aber vorzugsweise bestimmt zum Fetlbteten solcher Erzeugniste des Boden-, der Land- und Forstwtrthschaft, wie der Jagd und Fischerei, welche alS Lebensmittel dienen, sowie von Blumen, Pflanzen und Samen.
8. 4. Zu Wochenmärktp'ätzen sind zunächst bifttmmt:
a. der Marktplatz für Geflügel, Wfldpret und F'sche,
b. die Schulstraße für Beeren und Obst in einzelnen Körben, c. der Lmdenplatz für Kartoffeln, Gemüse, Pflanzen, Blumen und Samen, t „
d. die Marktlaubenstraße für Butter, Safe und Eier,
c. der Eanzleiberg und Brand für Kartoffeln, Kraut und Obst auf Wagenladungen,
f. der Oswaldsgarten für Heu und Stroh, Holz und Brennmaterialien auf Wagenladungen,
g. die Marktlauben für die unter a.biS d.aufgesührten Gegenstände.
8. 5. Die auf den offenen Marktplätzen (a btS f.) deS $ 4 Feilbtetenden bekommen ihre Plätze durch den Marktmeister nach der Reihenfolge ihres Eintreffens und in der Art angewtefen, daß die Maaren gleicher Gattung sich thunlichst in denfelben Rethen befinden, und der freie Durchgang nicht behindert wird; ebenso müffen die Zugänge und Zufahrten zu den umliegenden Häusern ftrtbleiben. Kein Verkäufer darf ohne Erlaubniß des Marklmetfters den einmal eingenommenen Patz wechseln; spätesten- mit Ablauf der Marktzett jedoch baden die Verkäufer th,e Plätze zu räumen. Standgeld ist für diese Plätze nicht zu entrichten.
8. 6. Die gedeckten Marktlauben (g. des S- 4) dagegen werden je aus die Dauer eines Rechnungsjahres unter die Liebhaber meistbietend versteigert; einzelne Lauben, welche nicht fürs ganze Jahr vergeben sind, werden auch auf kürzere Zett, zum Mindesten aber auf die Dauer einer Woche an die Verkäufer nach der Reihenfolge der Anmeldung zu der tarifmäßigen Gebühr abgegeben.
8. 7. Außerhalb der Markttage und Marktzeiten ist das Feilbieten von Gegenständen des WochenmarktverkehrS am Stand auf den vorgenannten offenen VerkaufsplStzen verboten und nur in den gedeckten Maiktlauben gestattet.
Ausnahmsweise kann im Bedarfsfälle auch das Filbtelen von Obst und Bodenerzeugnissen am Stand an bestimmten anderen P ätzen der äußeren Stadt, und an den Thoren der inneren Stadt in jeder Zett wtderrmUcher Weise von Großh. Poltzetamt im Etn- verständniß mit der Stadlverordneten-Dersammlung und gegen — im Einzelfall festzusitzende — Gebühren erlaubt werden.
8. 8. Gegenstände des WochenmaiktoerkrhrS, welche an Markttagen oh- c feste Bestellung von außerhalb hier etngesührt werden, dürfen vor Beginn der Marktzett überhaupt nicht, und während der ersten drei Stunden nur auf den dafür bestimmten und angewiesenen Verkaufsplätzen, also auch nicht im Umherztehen fett geboten werden.
8. 9. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Wochenmarktordnung werden in Gemäßheit deS 8- 149, 6, der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe btS zu 30 Mk., im Falle des UnoermSgenS mit Hast bis zu 8 lagen bestraft.
(Schluß folgt.)
Fenilleton.
Wochendriese aus der Residenz. (Originalbericht deS „Gießener Anzeigers").
Z. Darmstadt, 6. März.
Der „Deutsche Abend" des Schvlvereins. — Bo» Hoftheater. — Städtische Frage«. — verschiedene».
Mit einem Über alle- Erwarten günstigen Ergebniß hat der am vergangenen SamStap vom „Verein für Er- Haltung des DeutfchthumS im AuSlande" veranstaltete „Deutsche Abend" abgeschloffen. DaS erfreuliche Resultat war wohl in erster Linie dem vortrefflich zusammengestellten Programm zu danken, daS die Namen hervorragender Künstler zierte, dann aber auch der regen Thätigkeit deS ComitöS. Eine dichte Zuschauermenge, darunter Prinz Wilhelm von Hessen, füllte den Saalbausaal. Die Eröffnung deS Programms bildete ein von Herrn Rützel in Mainz gedichteter, schwungvoller Prolog, den Herr Hosrath Wünzer mit bekannter Meisterschaft declamirte. Daran schloß fich ein Concert, dem Fränl. Ab ich und die Herren Richmel und Eckel ihre bewährte Mitwirkung geliehen hakten. Die festliche Ansprache, die Zwecke und Bedeutung deS Vereins auseinander- setzen sollte, hatte Herr Gymnafialdirector Nodnagel freundlichst übernommen und seiner Redekunst fiel eS nicht schwer, die Nothlage deS DeutfchthumS im Ausland zu schildern. In historischer Betrachtung toteß der Redner nach, welche Verluste daß deutsche Wesen im Osten, Süden und Westen erlitten habe, wie sehr eine Unterstützung der muthigen Vorkämpfer für deutsche Art in den gefährdeten Provinzen nothwendig sei, eine Unterstützung, die freilich der Staat nicht leisten könne, sondern die patriotisch gesinnten Bürger
übernehmen müßten. Sehr wirksam arrangirte lebende Bilder, die Herr Maler Horst zusammengestellt hatte, veranschaulichten die Worte des Redners. Außerdem brachte das Programm noch die Aufführung eines luftigen Schwankes „Lukretia", deffen Derfaffer selbst verdienstvoll mitwirkte. Um die Einstudirung harte sich Herr Hofschauspteler Hacker bemüht, so blieb denn der Erfolg nicht aus. Dem künst- lerischen Thetle des Programmes folgte natürlich noch ein flotter Ball. Das finanzielle Ergebniß der Veranstaltung war glänzend, und wir vermuthen, daß der Verein, der übrigens auch in Gießener Studentenkreisen viele Mitglieder besitzt, von nun an öfters mit ähnlichen Darbietungen hervortreten wird, die auch ganz geeignet sind, ihm neue Mitglieder zuzusühren.
Eine recht interessante Woche war die verflossene auch für die Besucher des Hoftheater-. Herr Schneider von München, der schon am Mittwoch tn Otto Ludwigs „Erb- sörster" einen glänzenden Erfolg hatte feiern dürfen, setzte sein interessantes Gastspiel am Freitag als „König Lear" fort. Auch tn dieser Rolle fesselte er sein Publikum in jeder Scene und die sonst so zurückhaltenden Darmstädter bereiteten dem trefflichen Künstler große Huldigungen. Herr Dreher, der schon zum zweiten Male in dieser Spielzeit bei uns Einkehr hielt, um drei seiner Glanzrollen zu spielen, hat fich schon durch sein erstes Gastspiel zum Liebling des hiesigen Publikums gemacht,' daß bewies der starke Andrang an den Abenden, wo er auftrat, und der reiche Beifall, der feine in der That überwältigend wirkende Comik belohnte. Zunächst dürfte nun tn den Gastspielen eine kleine Ruhepause eintreten, denn in der nächsten Woche soll die erste Wiederholung von Grillparzers Trilogie „Daß goldene Vließ" beginnen und die Oper rüstet fich laut Zeitungßmeldungen zu zwei interessanten musikalischen Premieren, Gramann- „Irrlicht"
und C. Flinschß, eineß Darmstädters, „Morton". Endlich sollen auch noch in dieser Spielzeit Wagners „Nibelungen", durchweg mit einheimischen Kräften besetzt, zur Darstellung gelangen. Für den Monat April steht uns dann noch ein Künstlerjubiläum bevor, die Feier der 25jährigen Zugehörigkeit des Herrn Hofschauspieler Edward zur Darmstädter Hofbühne. — Eine für die Stadt fehr wichtige Frage wurde jüngst in einer Versammlung des MartinviertelS-VereinS besprochen, die beabsichtigte Verlegung der Direction der Main- Neckarbahn nach einem anderen Platze. Don Neuem zeigte diese Protestversammlung den Segen des Bestandes der Bezirksvereine, in denen städtische Fragen von allgemeinem Jntereffe nun immer in richtiger Weise und — toaß die Hauptsache ist — zu richtiger Zeit besprochen werden können. Die heftige Opposition der Bürgerschaft gegen daß VerlegungS- project, die fich in dieser Versammlung deutlich zu erkennen gab, wird wohl mit dazu beitragen, die ganze Frage in einem für die Stadt günstigen Sinne zu lösen.
Daß Programm für die Feftfeier des 275jährigen Bestandeß deß Leibgarde-Jnfanterie.Regiments am 10. und 11. März ist nun auch bekannt gemacht. Da- nach soll am 10. März Abends tn den Räumen des Regt- mentScafinoS ein Commers der inacttven und activen Offiziere deS Regiments stattfinden. Am Morgen deS 11. ist dann große Parade vor Seiner Königl. Hoheit dem Groß- Herzog und Mittag- findet großes Festessen statt. Für den Abend wird eine nur für geladene- Publikum bestimmte Feft- vorstellung im Hoftheater geplant, in der nur Militärperfonen Mitwirken. Es sollen dabei lebende Bilder au- der Geschichte deS Regiments und Chorgesänge ausgesührt werden. Die Mannschaften werden den festlichen Tag dann noch durch Compagntebälle rc. feiern.
Von sonstigen interessanten Veranstaltungen wäre dann


