U"d
‘ Jreff & Cie.
Tuchlagrr, 1 ^^orstraße 17.
sv
in
ne Beiköchin, Nchemädchen »ald gejucht. Neue Kliniken.
ärztlicher Seite em- pfobWi bitogstea P"ise’
Spanische Wei"6 direct b«W’
Ue',Art,V.1Mr, J*" ^anlagen für . «toereien, z/.* <=>> Kuraa-/V?>T
ZsAV jS> 77 8ohn»UehL .W // °'° r« M.UU- bearbeitnBf. Hob.
ÄZ bu,bellMr.mMChlneD. / ... C0®P'*lU kl«g.» f6r gJ‘ r't,buchenB*«tb
,Ä« 81W«*6""8'
sHeiMngeboteJ Mergehülse & gesucht. gnofi
eyantt Bogt, SeltnsMg,
____ «S- Appel, ’H tüchtige «chreimr gegen aus Mort gesucht tivrich ramn, Aunnvd, Einen Gehülfeu, selbst. Arbeiter, sofort gegen guten it
k. Hohmeier, Schlosser.
tizek
ei hohem Lohne dauernde M. Rosenthal, Mgstrahe 13.
tüchtiger Junge
le Lehre treten fiel
Installateur P. Walter, KanlanSgasse 23.
tigere Mädchen vtr«dt vEschüfttgnag n sabrit M
bnU.
Ein junaes Mädchen, daö M irn hat, wirb gefixt «nrodttgtt-eaße 27, PW-
alieiwR**
Feinst snanisch611 Pwie such leutsdienCognac-
Rh0in*SU moseiwem®' *
Rr 157
Erstes Blatt.
Dienstag den 7. Juli
1896
Der
#U|e*er Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme de- Montag-.
Die Gießener Mamiktensrätter werden dem Anzeiger »vchmtlich dreimal brigelegt.
Gießener Anzeiger
Generat-Wnzeiger.
Vierteljähriger ASonnementsprei» » 2 Mark 20 Pfg. mU Bringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.
Redaction, Expedition und Druckerei:
KchulSraße Ar.F<> Fernsprecher 51.
2lwts- und Anzeigeblntt füv den Atvers Giefzen.
Annahme von Anzeigen zu der NachimttagS für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr.
Gratisöeikage: Gießener Aamitienökätter
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehm» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
2lmtiid?er Theil.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß Großh. Ministerium des Innern und der Justiz die Abhaltung der Biehmärkte zu
Gießen am 7. und 21. Juli,
Allendorf a. d. Lda. am 15. Juli,
TretS a. d. Lda. am 30. Juli
unter folgenden Bedingungen gestattet hat:
1. Für den Auf- und Abtrieb ist den Anordnungen des KreiSveterinäramtS gemäß je eine bestimmte Stelle zu schaffen.
2. Auf den Markt dürfen nur Thiere aus unverseuchten Orten deS GroßherzogthumS Hessen, Thiere von Händlern aber nur dann, wenn fie mindestens fieben Tage in unverseuchten hessischen Orten in seuchenfreiem Zustande zugebracht haben, aufgetrieben werden.
3. Außer der Controle der UrsprungSzeugniffe hat selbstverständlich auch die thierärztliche Besichtigung der Thiere vor dem Auftriebe zu erfolgen.
Gießen, den 6. Juli 1896.
Großherzogliches KreiSamt Gießen.
I- B. :
Dr. Wal lau.
Bekanntmachung,
die Abgabe der Einkommensteuer-Erklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1897/98 betreffend.
Nach Art. 20 des Gesetzes, die allgemeine Einkommensteuer betr., vom 25. Juui 1895 erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder Steuerpflichtige, welcher ein steuerbares Jahreseinkommen von 2600 Mk. oder mehr besitzt, über die Jahresbeträge seiner Einkommensbezüge, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bet der hierzu berufenen Veranlagungscommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und find dieselben, je nach der Wahl der Steuerpflichtigen offen oder verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit fie gehören:
1. zum Steuercommiffariat Gießen in den Landgemeinden bis zum 1. September d. I., in der Stadt Gießen bis zum 1. Oktober d. I.;
2. zum Steuercommiffariat Grüuberg in den Landgemeinden bis zum 15. August d. I., in der Stadt Grünberg brs zum 1. October d. I.;
3. zum Steuercommiffariat Hungen brs zum 1. September d. I.;
4. zum Steuercommiffariat Nidda bis zum 1. September d. I.
ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei deS Wohnorts oder auch direct bei dem betreffenden Steuercommiffariat abzuliefern.
Den außerhalb des GroßherzogthumS wohnenden Steuerpflichtigen werden die Formularien zu den Steuererklärungen durch die betreffenden Steuercommiffariate zugesendet, an welche die abzugebendeu Erklärungen innerhalb vier Wochen direct einzusenden find.
Von der Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung find nach Art. 21 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Veranlagungs-Commtsfion ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Einkommensteuer I. Abteilung (Einkommen von 2600 Mk. und mehr) gezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnfitz nicht gewechselt und keine Etnkommensverbefferung erfahren haben, welche ihre Versetzung in eine höhere Klaffe bedingt.
Nach Art. 22 deS Gesetzes haben die Einkommensteuer- rrklärung abzugeben:
1. für minderjährige, vermißte oder unter Vormund- schäft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;
2. für die Actiengesellschaften und Commanditgesell- fchaften auf Actien deren Vorstände in seitheriger Weise (ohne Benützung deS für die übrigen Pflichtigen allgemein vorgeschrieoeneu Formulars);
3. in allen anderen Fällen der Pflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten, ihm sowohl als seinen nicht selbstständig zur Einkommensteuer gezogenen Angehörigen zustehrnden Einkommens.
Denjenigen Steuerpflichtigen, welche Einkommen aus Äctien solcher Gesellschaften zu beziehen haben, welche als solche zur Hessischen Einkommensteuer gezogen find, wird bekannt gegeben, daß die EinkommenSbezüge aus Actien der nachverzeichneten Gesellschaften nicht mit dem vollen Betrag, mit welchem fie als Einkommen unter I Ord.-Nr. 9 der abzugebenden Steuererklärung zu verzeichnen find, sondern nur mit den nach den nachverzetchneten Procentsätzen zu berechnenden Beträgen unter II Ord.-Nr. 1 der gesetzlichen Abzüge in Ansatz zu kommen haben:
Procent
Allgemeine Elsäsfische Bankgesellschast 0,4
Bank für Handel und Industrie zu Darmstadt 23,1
Bonner Bergwerks- und Hüttenverein zu Oberkaffel 3,7
Chemische Werke zu Amöneburg 65,5
Fabrik feuer- und säurefester Producte zu Bad-Nauheim 33,3
Frankfurt-Offenbacher Trambahngesellschaft 30,8
Gesellschaft für Handel und Schifffahrt H. A. Disch 74,8
Hessische LudwlgS-Eisenbahn-Gesellschaft 59,8
Jmmobiliengesellschast, Süddeutsche 82,4
Mannheimer Portlandcementfabrik 62,3
Maschinenbau-Actiengesellschaft Nürnberg 45,5
Bierbrauerei Schöfferhof-Dreikönigshof vormals
Konrad Rösch 77,8
Stettiner Chamottefabrik, vormals Diedier zu Stettin 2,5
Süddeutsche Eisenbahngesellschaft 0,3
Verein chemischer Fabriken zu Mannheim 10,0
Verein für chemische Industrie zu Mainz 31,6
Vereinigte «Strohstofffabriken in Dresden 36,7
Außerdem werden die Steuerpflichtigen benachrichtigt, daß die Steuercommiffariate über etwaige Zweifel bezüglich der abzugebenden Steuererklärungen jederzeit bereitwillig Auskunft ertheilen werden.
Unter Bezugnahme auf die obigen Mittheilungen richten wir an die hiernach zur Eiureichung von Einkommensteuererklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke (unseres Bezirks) hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zu den angegebenen Terminen an die betreffenden Bürgermeistereien oder direct an uns gelangen zu lassen.
Die bei den Bürgermeistereien einlaufenden Steuererklärungen werden, und zwar insoweit verschloffen, uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden VeranlagungScommissioneu abgegeben werden.
Das Formular zu den Steuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.
Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, den 6. Juli 1896.
Für die Großherzoglichen Steuercommiffariate: Bähr. Kritzler. Snell. Schmitt.
Bekanntmachung, die Abgabe der Capitalrentensteuererklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1897/98 betr.
Nach Artikel 14 des Gesetzes, die Capiralrentensteuer betreffend, vom 10. Juli 1895, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Veranlagungs- commission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach Wahl der Steuerpflichtigen, offen oder verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit fie gehören:
1. zum Steuercommiffariat Gießen in den Landgemeinden bis zum 1. September d. Js., in der Stadt Gießen bis zum 1. October d. Js.;
2. zum Steuercommiffariat Grünberg in den Lano- gemeiuden bis zum 15. Angust d. Js., in der Stadt Grüuberg bis zum 1. Oktober d. Js.;
3. zum Steuercommiffariat Hungen bis zum 1. September d. Js.;
4. zum Steuercommiffariat Nidda bis zum 1. September d. Js.,
ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarteu hat, bet der Bürgermeisterei des Wohnorts oder auch direct bei dem betreffenden Steuercommiffariat abzu- ltefern.
Bon der Verpflichtung zur Steuererklärung find nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall be- sondere Aufforderung der Veranlagungscommtsfion ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar
vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Capitalrentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 Mk. jährlich erreichende Etnkommensverbefferung aus Capitalzinsen erlangt haben.
Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben die Capitalrentensteuererklärung abzugeben:
1. für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;
2. für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genoffenschaften, Gantmassen, Erbmaffen, soweit eine Steuerpfllcht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter;
3. in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten ZtnsenbezugS, welcher, sei eS aus eigenem Vermögen oder aus dem Vermögen seiner nicht selbstständig zur Capitalrentensteuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat.
Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Capitalrenteo- steuererklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar btS zu den angegebenen Terminen an die betreffenden Bürgermeistereien oder direct an uns gelangen zu lassen. Die bei den Bürgermeistereien einlaufenden Steuererklärungen werden, und zwar insoweit vei schlossen, uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden Veranlagungscommisfionen übersendet werden.
Diejenigen Steuerpflichtigen, welche auf Grund der Vorschrtsten des Artikel 14 des seitherigen Capttalrenten- steuergesetzes vom 8. Juli 1884 bereits im laufenden Steuerjahre eine Capitalrentensteuererklärung für die Steuerveranlagung für das Steuerjahr 1896/97 abgegeben haben, sind von der Abgabe einer neuen Erklärung auf Grund deS neuen Gesetzes entbunden, insofern nicht die Abgabe einer solchen Erklärung durch Veränderung der capitalrentensteuer- pflichtigen Bezüge bedingt werden sollte.
Das Formular zu den Capitalrentensteuererklärungen, welchem ein Auszug auS dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigesügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.
Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, den 6. Juli 1896.
Für die Großherzogltchen Steuercommiffariate: Bähr. Kritzler. Snell. Schmitt.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Betheiligten, daß der Auftrieb zu den dahier stattfin^enden Vtehmärkte« erst von 6 Uhr Vormittags an gestattet ist.
Auf den Markt dürfen nur Thiere aus unverseuchten Orten deS GroßherzogthumS Heffen, Thiere von Händlern aber nur dann, wenn sie mindestens 7 Tage in unverseuchte« Orten in seuchefreiem Zustande zugebracht haben, aufgetrieben werden.
Die UrsprungSzeugniffe find vor dem Austrieb de« revidirenden Beamten vorzuzeigen und darf der Verkauf von Vieh vor der kreiSveterinärärztlichen Untersuchung nicht stattfinden.
Gießen, am 6. Juli 1896.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
I. V.: Roth.
Deutscher Reich.
Berlin, 4. Juli. Die „Post" schreibt zu der Blätter- Meldung, laut welcher der KriegSmtnister Brousart von Schellendorff seine Demission etngereicht habe: Daß General Bronsart v. Schellendorff schon seit Monaten den Wunsch hegt, von seinem aufreibenden Amte sich ins Privatleben zurückziehen zu können, ist bekannt. Darüber aber, ob der Kriegswinister, der gegenwärtig auf Urlaub auf seinem Gute Marienhof weilt, die einleitenden Schritte za seinem Rücktritt jetzt wirklich unternommen hat, haben wir Bestimmtes nicht erfahren können.
Berlin, 4. Juli. Der Inhaber des hiesigen Getreide- CommissionSgeschäftS Gebr. Zuckermann, Michael Zuckerman«, hat sich erschossen, angeblich wegen bedeutenden Verlusten im Termingeschäft. — Der Börsenmakler Anton Blumenthal ist, der „Staatsbürgerzeitung" zufolge, unter Hinterlaffung zahlreicher Schulden und Börsendiffereozen flüchtig geworden.
Berlin, 4. Juli. Die beiden Burschen, die den Ueberfüll gegen einen Geldbriefträger verübten, find aus der I Haft entlassen worden, weil sich herauSgestellt hat, daß


