1896
Erstes Blatt
Ife, 132
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Kenerat-Wnzeiger
und Anzeigeblatt für den Kreis (Sieben
Gratisbeilage: Hießener Kamilienbtatter.
Amtlicher Theil
ver-
Stockstadt, Er-
E ne Vorstellung der Gemeinden
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' liiatimt Bo« Anzeige« zu der Nachmittag« für de« Itytrbrn Lag erscheinenden Nummer bi« Bonn. 10 Uhr.
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Gegen denselben die
Stimmen wird der
Sonntag den 7. Juni
ti< Gießener >ß»>U»««kktller eieki dem Anzeiger WM-tnch dreimal ixigrlegt.
Der
1 K'i'Ct Anzeiger ent täglich, er ck Isnahme de« Montag«.
Gesuch Folge zu geben. Für diesen Abg. Schroeder, Hechler, HaaS u. A.
Abg. Muth und Breimer. Gegen 11 AuSschußantrag angenommen.
solchen Schießplatzes. Auch wenn der Schießplatz nicht In die Lampertheimer Gemarkung gelegt worden wäre, hätten Wormser Landwirthe diesen Thetl gepachtet. Er bestreitet auch den Werth, der diesem Gelände von anderer Seite bei- gemessen werde. Die Regierung habe nach seiner Ansicht ganz richtig gehandelt. DaS Gutachten der Commission spreche sich ganz entschieden für den jetzigen Schießplatz auS, umsomehr als ein weiterer Platz nicht zu finden sei, da der Platz auf der Bürgerweide nicht geeignet sei. Damit ist diese Interpellation erledigt.
ES folgt eine weitere Interpellation des Abg. Dr. Weber: Ob die Regierung gesonnen sei, den wiederholt ausgesprochenen Wünschen der städtischen Vertretung Offenbachs um Errichtung einer detachirten Strafkammer daselbst zu entsprechen, oder welche Gründe zur Zeit der Gewährung des Gesuches entgegenstrhen, und ob Erhebungen über die durch die StrasrechtSpflege bei der Strafkammer zu Darm« stadt für den AmtSgerichlSbezirk Offenbach eventl. Seligenstadt und Langen, erwachsenden Kosten gemacht worden find und wie fich dieser Kostenaufwand verhält zu den Kosten, welche durch Errichtung einer detachirten Strafkammer in Offenbach entstehen würden? — StaatSminister Finger beantwortete diese Anfrage dahin, daß nach § 78 deS Ge» richtSversassungS-GesetzeS nur wegen zu großer Entfernung von dem Hauptfltz der Strafkammer die Errichtung einer detachirten Strafkammer zulässig sei. Ob dieses mit dem AmiSgerichtSbezirk Offenbach, Seligenstadt und Langen vor- liege, fei zur Zett noch nicht erwogen worden. Eine Entscheidung mußte bis jetzt aber auch ausgesetzt bleiben, weil im Reichstag ein Gesetz-Entwurf vorliegt, der die Bildung von neuen Strafkammern und Regelung unseres Gerichtswesens nöthig machen wird, sobald dieser Entwurf Gesetzeskraft erhält. Was die Kosten betrifft, so würde nach den an- gestellten Ermittelungen ein Mehr von jährlich 3500 Mk. eintreten. — Abg. Dr. Weber sagt, was die Bedürfniß- frage betreffe, so sei diese entschieden zu bejahen. Er bedauert, daß er seinen Antrag nicht schon vor 17 Jahren ge°
Alzey um Gewährung einer Unterstützung für durch Gefängniharbeit zugezogene Verletzung, wodurch ihm am Mittelfinger der rechten Hand ein Glied amputirt werden mußte, wird trotz der ablehnenden Haltung deS RegierungS - Vertreters in Anbetracht der unglücklichen Verhältniffe des GesuchSstellerS der Großherzogl. Regierung
Tagesordnung:
Neuwahl für die ausscheidende Hälfte der Ausschuß- Mitglieder,
Vorlage der Rechnung für das Jahr 1895, Feststellung des neuen Voranschlags.
vringerlohn.
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Fernsprecher 51.
ine« den Verhandlungen der Zweiten Kammer der hessischen Stände.
nn. Darmstadt, 5. Juni 1896.
Bta Sitzung wird um 9 Uhr eröffnet. Zur Tages- orbtiui steht zunächst die Interpellation des Abg. Metz-Darm- stal'.i!«Hi>ser den Exercier- und Schießplatz in Rosen- xachm bet Worms. — StaatSminister Finger beant- ' woE iiiese Interpellation dahin, daß die Regierung in dieser Fr«^g! Atthan habe, waS nur möglich gewesen sei, inSbeson- terÄt:^ Interesse für den wirthschastlicheu Standpunkt, und daß'^ «sich wiederholt die größte Mühe gegeben habe, die Arii»!:erwaltung zu einer anderen Ansicht zu bekehren. Die Verlang der Garnison von WormS ist ins Auge gefaßt undit ch«r die Frage auch von sehr großer Bedeutung in vatMuLischer Beziehung, und die Regierung würde sich in ein,Wütigen Gegensatz mit der Armeeverwaltung bringen. Di,!>!!!!ivrgehobene wirthschaftliche Schädigung und die An- nabt»! M für die Anlage eines Schießplatzes in der Lampert- beittm: Gemarkung nothwendiger Weise kein Grund vorliege, fei r tmgi. Abg. Metz-Darmstadt bedauert, daß die Regie- rurnntitir der Gemeinde Lampertheim keinen Schutz gewährt habltii,iro)tzdem die Kammer beschloffen habe, daß die Regie- rnrnqtzrchebungen in dieser Sache anstelleu möge. Er finde rS liiti für correct, daß die Regierung die Verpachtung eines fiSoiiol.Him Geländes habe eintreten laffen, und daß man einen , ohne die Kammer zu hören, mit der preußischen 9h«he::mroaltting abgeschloffen habe, durch den mehr als 14MWsche Landwirthe geschädigt werden. — Abg. fRein- h a mi! betont daS militärische Jnterrffe in der Anlage eines
Stießen, den 4. Juni 1896.
Für den Ausschuß: v. Gagern.
Alle Innoncm-Bureau? be« In- und Äu«lanbe« nehm« Anzeigen für ben „Gießener Änjeiger" entgegen.
Kttfuude»: 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 goldener Mim, 1 goldene Vorstecknadel, 2 Broschen, 1 Taschenmesser, I!star Glacehandschuhe, 1 Manschette, 1 Taschentuch, «ISturze, 1 Baumsäge, 2 Gewichtsteine und 1 Stemmeisen.
Gießener Anzeig er “
schädigt, zumal die Gebühren für diese Tagsahrten seitens der Darmstädter Straskammer ziemlich scharf berechnet seien, denn die Gebühren seien sehr oft kaum so groß, als die Leute verdienen. Auch zu besonderen Ausgaben werde der Zeuge veranlaßt, die nach dem Antrag in Wegfall kämen. — Abg. Ullrich bedauert den ablehnenden Standpunkt der Großh. Regierung in dieser für Offenbach so eminent wichtigen Frage. Sicher für ihn sei, daß, falls die in Aussicht gestellte Neuorganisation der Gerichte nicht eintrete, sich die Kammer nochmals mit der Sache beschäftigen müsse. Ec weist ebenfalls auf die großen Opfer hin, die die Zeugen u. s. w. durch Jeitversäumniß haben, ohne daß bei der Ausmessung der Zcugengebühren Rücksicht hieraus genommen werde. — Ministerialrath Dittmar erwidert, die Regierung behalte sich die Prüfung dieser Frage vor, zumal es nicht ausgeschlossen sei, daß durch die Neuorganisation die Competenz der Schöffengerichte bedeutend erweitert werde. — Nachdem noch der Abg. Wasserburg die Nothwendigkeit einer Kammer für Strafsachen für Offenbach hervorgehoben hat, ist der Gegenstand erledigt.
Die Rückäußerung Erster Kammer wegen Abänderung deS Dammbaugesetzes, insbesondere des Art. 14, wird dahin erledigt, daß die Kammer auf früherem Beschluß beharrt.
Bezüglich der Verbesserung der Gehälter der Gemeinde-Forstwarte hatte die Kammer der Regierung vorerst zu dem genannten Zweck 20,000 Mk. zur Verfügung gestellt. Die Erste Kammer war dem Beschluß nicht beigetreten. Gegen 3 Stimmen beschließt die Kammer, auf früherem Standpunkt zu beharren.
In gleichem Sinn beschließt daS Haus gegen 9 Stim- men bezüglich der Antrags Metz-Darmstadt um Rücknahme der Verordnung vom 10. November 1886, den Betrieb von Wirthschaften und den Kleinhandel mir Branntwein und Spiritus betr. Die Rückäußerung Erster Kammer bezüglich der Vorlage der Regierung, den Gesetzentwurf, die allgemeinen Feiertage im Sinne der deutschen Wechselordnung in der Provinz Rheinhessen betreffend, wird nach dem Antrag des Ausschusses angenommen.
Einem Antrag deS Abg. Köhler aus Abgabe von Drucksachen an die Abgeordneten wird nach dem Antrag des Ausschusses keine Folge gegeben.
Ein Gesuch des Metzgers Leopold Baum IV. von
Bekanntmachung,
kttnffcnb: Abhaltung der Viehmärkte.
GaohherzoglicheS Ministerium deS Innern und der Justiz Hardie Abhaltung des Viehmarktes zu Lauterbach awa II. d. M. genehmigt, jedoch dabei bestimmt, daß nur ^juchlt ieh auf denselben aufgetrieben werden darf, daS la ui: ro^, zulegenden Ursprungs sch eins aus der näheren U jojthung Lauterbachs und auS hessischen Orten ftatiuii.
Dar siebentägigen Quarantäne unterliegt daS ausgetriebene V«us nicht.
Loiaterbach, 3. Juni 1896.
Großherzogliches Kreisamt Lauterbach.
Dr. Fischer.
Si eßen, am 6. Juni 1896.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
I. V.: Roth.
Bekanntmachung.
Di-' Mitglieder des zur Abstellung deS Bettels gegtün- deum lbaterstützungSvereinS (Armenverriu) in Gießen werden bivnkrä auf
DAttSiiag, deu 23. Juni d. I., Vorm. IV/a Uhr, in (i las Regierungsgebäude dahier zur jährlichen GÄmallVersammlung eingeladen. ___
dazu Vorgelegen.
seitdem gewachsen sei, und wie außerordentlich groß die Zahl der Fälle sei, die in Darmstadt verhandelt werde. Damit würden aber Zeugen und Sachverständige schwer ge-
Bekanntmachung, betreffend Die Schafräude in Huugeu. D°r Schasräude in Hungen ist erloschen und die ntijjtai Sperrrnaßregeln sind aufgehoben.
Siießen, den 4. Juni 1896.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
zur Berücksichtigung empfohlen.
Ein Antrag des Abg. Möllinger und Genossen, die Verhältnisse der hessischen land- und forstwirth- schaftlichen Berufsgenossenschaft betreffend, ruft eine längere Debatte hervor. Der Antragsteller wünscht eine Revision deS heffischen AuSsührungsgesetzeS zu dem Reichsgesetz über die Unfallversicherung der land- und forstwtrth- schaftlichen Arbeiter, da verschiedene Bestimmungen deS zuerst erwähnten Gesetzes eine zu hohe Belastung einzelner Landes- theile involviren und eine zu starke Aufwendung an Verwaltungskosten bedingen und daher abäuderungSbedürftig feien. Der Regierung-Vertreter, Ministerialrath Emmerling, kann sich von der Nothwendigkeit der in Aussicht zu nehmenden Revision nicht überzeugen, zumal erst die Generalversammlung der Genossenschaft hierüber zu entscheiden habe. Der Ausschuß beantragt dagegen, die Regierung zu ersuchen, dem Antrag sprechen die
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stellt habe, denn eine Nothwendigkeit habe schon damals Er weist darauf hin, wie Offenbach
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Berlin brotyt der heutigen 8« reu wiederhol essischen unb (c erachten unb tu: >ir fordern bahnt wesentliche Erb i und eventuil m Generalvnir ’ution sprechrc: t die Lage bet f >aran erinnert!, igte, bei atlic ie, daß ihm v tbtvigSbahu ter denselben DM :te der Regier:' Aeußerung 6nr nd. Diese! irr reters ries io mg hervor unb üemischt mit' len Regiemsiir n aller Fom» zurückgeamr Regierungrc-r- achde« i:r:, w*.**2 nute, wurde i*
seiden, Goddelau, Seehetm und Guntersblum um Regulirung deS AltrhetnS wird zur Zeit für erledigt erklärt, da die Regierung die Zusicherung gegeben hat, daß sie der Frage näher treten wird und daß die zur Deckung der AuSführungSkosten erforderlichen Mittel in den Voranschlag pro 1897/1900 eingestellt werden. Zur Zeit würden auch die seichtesten Stellen des Schiffsweges von der
AuSwündung deS SchiffSweges bis nach Ttockstadt durch Baggerung vertieft, soweit dies mit den vorhandenen Mitteln möglich sei.
Eine Vorlage der Großherzogl. Regierung auf Regulirung der Ufa , hier die Anforderung von 32,100 Mk. zu diesem Zweck, wird einstimmig, und ein Antrag deS Abg. Vogt, aus den Mitteln deS Kurfonds 10,000 Mk. zu entnehmen, und die von den Gemeinden aufzubringenden Kosten zu kürzen, wird gegen 5 Stimmen angenommen. Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Deutscher Reichstag.
97. Sitzung. Freitag, den 5. Juni 1896.
Am BundesrathStische: Frhr. v. Berlepsch.
Aus der Tagesordnung steht die dritte Beratbung des Börsengesetzes. ES liegen hierzu außer wenigen AbänderungS- anträgen zwei Anträge aus Resolutionen vor.
Eine Resolution Kanitz geht dahin, den Reichskanzler zu ersuchen, mit den ausländischen Staaten in Verhandlungen zu treten behufS Abschaffung deS TerminhandelS in Getreide- und Mühlen- fabrtkaten. . c
Ferner eine Resolution Gras Arnim und Kanitz, den Reichskanzler zu ersuchen, dem Bundebrathe resp. den Landesregierungen eine Reihe von GesichtSpunk.en für die Organisation der Productm- börsen zur Berücksichtigung zu empfehlen: amtliche Regtstrtrungs- stellen für die Geschäft? an den Productenbörfen, Regtstrtruvg der Geschäfte nach Umfang, Preis und Qualität des ObjectS ohne Nennung der Contrahenten: Etnsttzung von Eommtssionen, bestehend auS Landwirthen, Mullern und Händlern, behufs Feststellung der Grundsätze bezüglich der Qualitätsunterschiede der Getreedesorten; Sachoerständigen-Commtsstonen zur Schlichtung von Streitigkeiten, welche wieder auS Landwirthen, Müllern, Händlern bestehen sollen und ohne Kenntniß des EigenthümerS deS Streitgegenstandes urthellen sollen.
In der Generaldebatte nimmt zunächst daS Wort
Abg. Gamp (Rp.): Er bestreitet, daß etz sich bei dieser Gesetzgebung um Angriffe auf die kaufmännische Ehre handle, verthetdtgt die Etnsttzung des StaatScommtssarS, mit der in Bezug aus Staatsaufsicht auch keineswegs neues Recht geschaffen werde. Ganz unberechtigt fei die Stellungnahme der bekannten großen Versammlung von Kaufleuten gewesen, welche unlängst in Berlin stattgefunden, um vorliegendes Gesetz zu bekämpfen. Namentlich habe auch Herr Kühnemann-Stettin sich so große- Uebertretbungen schuldig gemacht, wie sie eines freien, rechtschaffenen ManneS unwürdig seien. Ganz haltlos fei besonders auch der Widerstand gegen die Eintragung in daS Börsenregtster für Diejmtgen, welche Termingeschäfte betreiben wollten. Ein Analogon bestehe doch «n dem Har delSregister und d« sei die Eintragung ja sogar ein Muhl Daß auch Landwirthe specultren, wisse tr sehr wohl, aber gerade weil er wisse, welche verheerenden Wirkungen dieses Speculrren gehabt habe, wolle er Alle, die nicht durch ihren ganzen Geschäftsbetrieb zu Termingeschäften genöthtgt seien, daran hindern durch den Regtsterzwang. Redner schildert weiterhin noch ausführlich die Rachthetle deS TerminhandelS, um die denselben betreffenden Bestimmungen des 8 50 zu recht- f<tl 8 Abg. Freese (frf. Vg.) wendet sich zunächst gegen das Verbot des TerminhandelS in Getreide, daS auch für die Landwirthe nachteilig fein werde, wegen deS vermehrten RisicoS deS Käufers, welches dmfelben zwingen werde, niedrigere Preise anzulegen, zum Schaden deS Verkäufers, deS Landwirths. Tas Börsenregister ferner


