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7.6.1896 Drittes Blatt
 
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1896

Dienstag den 9. Juni

Erstes Blatt.

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Kenerat-Z(nzeiger.

Rebochon, LxprdieiM nnb Drucftr«:

Attnsprecher 61. '

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er'tnv- t*m Anzeiger breimat kqidegt

Der

Z'ietter i *31 täglich. «MlLl nähme bti R rntagi.

Gießener Anzeig er w

Amts» unb Anzeigeblatt für den Kreis Gieren.

| HmtisöÄag-: Hikß-n-r KamiN-nör-wr.

Amtlicher Tbeil

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betreffend: Maul- und Klauenseuche.

Mibtm bei der Schafheerde und in einem Gehöfte -u i?lubrtagen die Maul- und Klauenseuche amtlich fest- grn Zlb «ordeu ist, wird dies mit dem Anfügen zur öffent- iichM siarntntß gebracht, daß wir Gehöft« und Gemarkung-« fpertA aiWeordnet haben.

-iißen, den 8. Juni 1896.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

»L»s den Verhandlungen der Zweiten Klammer der hessischen Stände.

nn. Darmstadt, 6. Juni 1896.

Die Sitzung wird heute um 8 Uhr eröffnet. Zur 'jl^dorbmung steht zunächst die Regierungsvorlage auf Er« ricchillilk eines Haltepunktes bei Rödgen an der blinh, lfifchen Eisenbahn, wofür der Betrag von i t,M> Ml. angefordert werden. Der Ausschuß schlägt dem vaiult tli: Genehmigung der Summe vor, und beschließt die KavEi ^demgemäß.

tzkzr glich eines Antrags des Abg. P fannstiel, die 'riuichnung einer Güterverladestelle auf der tuitiom Nieder«Ohmen der Oberhessischen Bahn betr., i etl^dl sich die Großh. Regierung auch heute wieder, wegen ungPÄgklidem BedürfnißnachweiS dem Antrag ablehnend geg ?nibet und auch der Ausschuß beantragt, den Antrag für erlebt ji.u erklären, was von der Kammer genehmigt wird.

W Gesuch des Bahnmeisters i. P. Feiger in Hungen um, WShung seines Ruhegehaltes wird damit erledigt, daß Ob aniilv^rath Ewald die Erklärung abgiebt, daß Feiger bet denm V^eau der Hessischen Nebenbahnen Verwendung ge- fun Äll Hut.

{in Gesuch der Exportbrauerei JustuS Hilde« ' r v°d iin Pfungstadt um käufliche Uebernahme Boimititl Bierwagen durch die Main-Neckarbahn oder Durfte:); hessischen Staat ruft eine lebhafte Debatte hervor. Diel:ibfl., HaaS und Osann halten den von der Großh. Rek^nirig gegen die Firma eingenommenen Standpunkt nicht |ut im nichtigen, die- umsoweniger, alS sich hier um die UntAM^ung des einheimischen Gewerbes handeln müffe, das bodirn i-rster Linie hier in Betracht komme. Der Ausschuß bcaurRtt demgemäß die Uebernahme der Reparaturkosten burnätlt Neckarbahn, waS einstimmige Genehmigung findet.

iinsem weiteren Gesuch der Mühlenbesitzer Fried. Fx[H. und Genoffen um Erlaß von TilgungS. r eiM! t ezw. Gewährung einer Entschädigung für Entziehung her - Laisserkrast durch die Quellwafferleitung von Gießen wtrnöiiioiS warmer Befürwortung durch die Abgg. Köhler, ä«ji|[ umb Erk, welch Letzterer auf die großen Nachtheile der: Menten hinwieS, keine Folge gegeben.

Hn die Herstellung der vor der Front des vörd« ltdilin ®ollegiengebäube6 zu Darmstadt hinziehenden ©twit bczw. zu deren Asphaltirung werden 4950 Mk. ^^ne Eingabe der Assistenten bei den Großh. St^k-n.Commissariaten um GehaltS-Erhöhung wurde eon3 zc-hh. Regierung in ablehnendem Sinne entschieden, da hIE! »ie lausende Finanzperiode Mittel hierfür nicht zu Gei'ti^ fänden, und die betreffenden Personen erst ganz kurz nchn riÄrer jetzigen Stellung befinden. UebrigenS beabfich. tiatk h Regierung bet der nächsten Budgetperiode eine Siege« lunaiiltir GehaltSverhältniffe der fraglichen Beamten, da eS aniimn fei, daß dieselben vorauSfichtlich längere Zeit rote$ licher in ihren betr. Stellungen zu verbleiben haben roewlic; ehe sie in eine andere Stelle vorrücken. Abg. ScM-eder als Berichterstatter kann Namens des AuS« fchv^ den Standpunkt der Regierung nur theilen, und cmp^ii eine Aufbefferung der Gehalte der genannten Be« am^otiegorie. Im Uebrigen beantragt der AuSschug, daS GeM Mr erledigt zu erklären, waS einstimmig angenom- menutil:).

Som Seiten des Abg. Muth wurde beantragt, eine Rervof,«! des Normal-LehrplanS der Volksschule voriPch^nen, und den örtlichen Derhältmffen entsprechende ©träumt )läne zu genehmigen. Abg. Muth, der seinen An. traiqp eingehender Weise begründet, wünscht insbesondere AuW^mg deS Nachmittagsunterrichts in den Sommer- rooitio. Der RegierungSvertreter, Geh. Oberschulrath

Eisenhuth weist auf die Undurchführbarkeit des Antrags I aus gesetzlichen und rein pädagogischen Gründen hin. Durch einen 7 stündigen Unterricht in der Woche, wie eS von dem Abg. Muth geplant sei, würden die Ziele der einklassigen Volksschule nicht erreicht. Abg. Hechler als Bericht« I erstatt» empfiehlt Namens des AuSschuffeS, dem Antrag keine Folge zu geben, und beschließt daS HauS gegen zwei Stimmen demgemäß.

Einen gleichen Antrag des Abg. Dael von Köth, der bezweckt, anzuordnen, daß während des Sommersemesters oder doch wenigstens in der Zeit vom l.Juni bis 15. August die Schulkinder auf dem Lande im Alter von 10 14 Jahren nur des Vormittags und diejenigen im Alter von 610 Jahren nur des Nachmittags die Schule zu besuchen Haden, beantragt der Ausschuß für erledigt zu erklären. Oberschulrath Eisenhuth empfiehlt den« selben, insbesondere weil den KreiSschul-Jnspectoren genügende Zett zur Gewährung von Sommerserien zur Verfügung stünde. Abg. LaÜtz erblickt in dem Antrag Köth wieder einen Versuch, um unser hessisches Schulgesetz nach und nach zu zerstören getreu dem WahlspruchDumm, Krumm und Stark" unserer Jugend die Schulbildung zu kürzen. Abg. Kramer begreift überhaupt nicht, daß man der Bevölkerung mit der Ver­minderung der Schulzeit einen Gefallen thue und daß man den Kindern auf dem Lande weniger Bildung geben wolle wie in der Stadt. Abg. Bähr stellt die Behauptung auf, der Nachmittagsunterricht tauge auf dem Lande überhaupt nichts, da schliefen die Kinder. Nach einer eingehenden Entgegnung seitens des Regierungs-Vertreters wird der Antrag gegen fünf Stimmen abgelehnt.

Die Einen müssen niedriger verkaufen, die Anderen höher einkausen. DaS ist die stete und naturgemäße Folge der Verwandlung eine« großen Marktes in einen kleineren. Bei einem kleineren Markte bat der Händler ein größeres Nisico, deshalb muß er höhere Gewinne beanspruchen. DaS ist der Schaden ebenso deS Consumentur wie deS Producenten. Gras Kanitz will durch seine Resolution die verbündeten Regierungen aufgesordert wissen, mit den ausländischen Regierungen über ein internationales Verbot deS Terminhandels In Verhandlungen zu treten. Run, die Regierung hielt ja aber dieses Verbot gar nicht für etwas Nützliches. In welche Lage kann unsere Regierung kommen, wenn sie wirklich solche Verhandlungen anknüpft und anderen Regierungen zumuthet, denselben Schwabenstreich zu begehen, den sie selbst vielleicht jetzt ibun wird. Redner wendet sich noch gegen dm Antrag Arnim zum S 50, wonach Rechtsansprüche auS verbotenen Termingeschäften, welche Jemand im AuSlande ab­geschlossen hat, unklagbar seien und sogaretwa schon Geleistetes soll zurückgefordert werden können."

Abg. v. Liebermann bemerkt in einer gegen Singer gerichteten Erwiderung, Vorfällen, wie dieser sie erwähnt habe, sei jede Partei ausgesetzt. Damit schließt die Gmeraldebatte. Abgesehen von einigen redactionrllm Aenderungen werden sodann die SS 1 bis 37 unverändert und debattelos angenommen. Zu SS 38 und 39, betr. die Voraussetzungen für Zulassung von Werthpapieren beantragm Graf Arnim, Dr. Bachem u. Gen., daß die Verpflichtung zu Btlanzpublikation, fall« eS sich um Zulassung von Metten oder Obligationen ausländischer Erwerbsgesellschaften handelt, sich nur aus die Dauer von 5 Jahren erstrecken und außerdem ganz in Weg­fall kommen soll, wenn es sich um staatlich garantirte Obligationen handelt. Antrag wird nach kurzer Empfehlung durch Abg. Gamp

i ""g* Eine "weitere Debatte entsteht erst wieder bei S 50, Börsen- krminbanbel. Hierzu liegt vor der Antrag Arnim : RcchtSanfpruche au« Termingeschäften, die im Auslande abgeschlossen wurden, aber in Deutschland verboten sind, sollen anklagbar sein. Eine ZwanSS- vollstreckung aus Urtheilen ausländischer Gerichte, solche Geschäfte betr., findet nicht statt. Etwa schon Geleistetes kann zurückgesorderl "^^aibg. Graf Schwerin (conf.) erklärt, er werde für das gänz­liche Verbot das Getreideterminhandels stimmen, auS den gestern von Bachem angeführten moralischen Gründen, obwohl er sich eine Wirkung davon eigentlich nicht verspreche.

Reichsbankpräsident Koch bittet um Ablehnung deS Antrages. D-S vorliegende Gesetz wolle doch nur die Verhältnisse an den deutschen Börsen regeln; die Uebertretung der in S 50 ausgesprochenen Termtnhandels-Verbote wird demgemäß auch in S 51 erschöpfend genug verhindert, durch Verweigerung der Benutzung der Börsen­einrichtungen rc. DaS Verbot des Terminhandels habe doch nur den Zweck, die Tyrannei desselben, bann durch ihn herbeigeführten Preisdruck zu vermeiden. Mit diesem Zwecke habe aber daS waS der Antrag Arnim verlange, nichts zu thun. Unsere größeren .firmen würden überdies immer im Stande bleiben, im Auslande Termin- aeschäfte zu machen. "Namentlich aber sei der Antrag Arnim mit unseren Verträgen, beispielsweise mit Oesterreich, nicht vereinbar.

I Wollten wir den Urtheilen österreichischer Gerichte die ZwangS- I Vollstreckung verweigern, so würde dadurch die Gegenseitigkeit in

Frage gestellt und der Rechtszustand in bedenklicher Weise erschüttert I roCrbe9ibg. Paasche (natl.) legt den verbündeten Regierungen leb­

haft das Verbot des Terminhandels in Kammzug ans Herz.

Abg. Gamp (Rp.) ist überzeugt, daß. wenn bei uns im Jn-> lande Ansprüche aus verbotenen Termingeschäften unklagbar seim, wir auch ohne Verletzung der Verträge und der Reciproc tät nicht verpflichtet seien, Urtheilen ausländischer Gerichte über dieselbe Art von Geschäften die Zwangsvollstreckung zuzugestehen.

Staatssecretär o. Marschall bezeichnet diese Auffassung als irrig. Laut S 661 der Eivilproceßordnung sei die Zwangsvollstreckung zu vollziehenohne Prüfung der Gesetzmäßigkeit des gerichtlichen UrlheUS . Siolberg tritt für den Antrag Arnim ein.

Abg. Barth legt Verwahrung dagegen ein, daß hier noch der I Bundesrath zu einem Verbot des Terminhandels in Kammzug auf- ßt'OrbMbflW©b(6 m i b t; 2Barburg (Cen'r.) begrüßt den Antrag Arnim I als eine erfreuliche Vervollständigung des Gesetzes. Bedenklich an dem Anträge sei ihm nur die Bestimmung, datz den betrenenden I Urtheilen auSländifcherGerichte in Deutschland die Zwangsvollstreckung I ^abg1"®rc? M mim bemerkt, er halte es für sehr erklärlich, daß

I Präsident Koch das Gesetz möglichst abzuschwachen bemüht sei, denn I derselbe habe ja von Anfang an der Börsenreform Widerstand ent- gegeng^setztprä.jbent Ugt hiergegen lebhafte Derwahrung ein.

Der Antrag Arnim wird, da auch ein großer Theil des Cen- I trums und fast alle Nationalliberalen gegen denselben stimmen, ab­gelehnt und S 50 in der Fassung zweiter Lesung angenommen, ebenso die Paragraphen 51-89. Endlich wird beschlossen, daß das Gesetz am 1. Januar 1897 in Kraft tritt und daß die dörsenmaßigm Termingeschäfte, die nur bis dahin gestattet sind, auch bis dahin ab-

I gewickelt sein müssen. Auch die Resolutionen Kanitz und Arnim werden angenommen, sowie schließlich das ganze Gesetz.

Es folgt die erste Berathung des Handelsvertrages mit 3OPO2lbg. Münch-Ferber (natl.) erklärt sich Namens seiner Freunde grundsätzlich mit dem Vertrage einverstanden, wünscht aber, daß die Regierung mit Japan in Unterhandlung trete, damit das Recht der japanischen Gllden, Erzeugnisse der fremden Jndustrre zu boycottiren, beschränkt werde, weil sonst der Vertrag für unsere

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dem bisherigen Zustande erhebliche Vortheile. Die lapanische R^ gierung habe es an Entgegenkommen nicht fehlm la'sm; es sei f-doch an Zugeständnissen nicht mehr zu erreichen gewesen.

I ° Damit ist die erste Lesung des Verttages beendet.

Während der Rede des StaatssecretarS sind sammtliche Lampen

Deutscher Reichstag.

98. Sitzung. SamStag, den 6. Juni 1896.

Am Bundesrathstische: Reichskanzler Fürst Hohenlohe, Staats- secretäre v. Bötticher und v. Marschall, Reichsbankprästdent Koch.

Datz HauS setzt die dritte Berathung des Börsengesetzes fort.

Abg. Graf Kanitz (c.) findet im Gegensätze zu den Darlegungen der Abgg. Freese und Barth, daß das Verbot des Getreidetermin­handels für die Landwirthe nur von Dortheil fein könne. Auch das fei nur eine Popanz, daß unser effectioer Getreidehandel sich nach erfolgtem Verbot deS Terminhandels nach dem Auslande, Rotter­dam, Amsterdam rc. ziehen werde. In Hamburg bestehe ja schon jetzt kein Terminhandel, ebenso an anderen hervorragenden Getreide­umschlagplätzen. In Antwerpen habe man zeitweilig den Termin- Handel gehabt, ihn aber wegen seiner nachtheiligen Folgen wieder abgeschafft. Weshalb solle das also nicht auch bei uns gehen?! Redner empfiehlt schließlich noch kurz fdne Resolution betr. inter­nationaler Verhandlungen behufs allgemeiner Abschaffung deS Getreideterminhandels.

Abg. v. Liebermann v. Sonnenburg (Antis.) wendet sich gleichfalls hauptsächlich gegen den Terminhandel. Zu bedauern sei nur, daß das Verbot des Terminhandels sich nur auf bas Ge- treibe beschränke. Wenn man von ber Börse spreche, so gelte das Wort bes Dichters:Wohin Ihr packt, Ihr werbet Juden packen!" (Heiterkeit). Man rede ja wohl auch von einer Börfen-Aristokratie, richtiger aber würde es heißen: Börsen-Kakistokratie. (Gelächter). DaS Börsengesetz sei ein Triumph des antisemitischen Gedankens, und namentlich danke er auch der nationalliberalen Fraction für deren Eintreten für diefeS Gesetz. Daß die Socialdemokraten daS Gesetz ablehnten, sei für dieses die beste Empfehlung.

Abg. Singer betont dem gegenüber, die Haltung ber Social- demokraten in dieser Frage sei von Anfang an eine confequente gewesen. Wenn Liebermann diese Angelegenheit dergestalt au, daS Persönliche zuspitze, nun bann muß er ihm bock sagen : Die Social- bemofratie habe Führer in ihren Reihen, bie nicht als Zuchthäusler, nicht als Meineiblge verurtheilt seien unb nicht von aller Welt ver­achtet würden, was nicht jede Partei von sich sagen könne. Er müsse bas sagen, well bie Antisemiten so austräten, baß man ent­weder mit dem Dreschflegel dreinschlagen ober sie stillschweigenb ver­achten müffe.

Präsibent Schmibt bittet ben Rebner, sich bezüglich ber Herren im Hause etwas zu mäßigen.

Abg. Singer bebauen weiter, batz Herr v.Plotz nicht zugegen sei. Thatsächlich habe berselbe speculiit, aber nicht bas mache er ihm zvm Vorwurf, sondern baß Herr v. Plötz, trotzbem er selbst speculirt habe, in solcher Weise feiner Entrüstung über bie Börse Ausbruck gebe. Die ganze gestrige Rebe beS Herrn v. Plötz sei nur eine Verlegenheitsrebe gewesen. Herr v. Plotz habe gemeint, er habe nur ein ganz klein wenig gespielt. Das erinnere an bie Person, die nach Verneinung der Frage, ob sie verheirathet sei, auf bie weitere Bemerkung: aber sie haben ja ein Kinb! geantwortet habe: aber nur ein ganz kleines! (Stürmische Heiterkeit.) UebrigenS fei ber '.Posten, mit welchem Plötz fpeculirt habe, keineswegs bas Minimum besten gewesen, was überhaupt an ber Börse auf Termin gehandelt werden könne. ,, t

Abg. Hahn (b. k. Fr.): Wären die Angriffe Singers auf

o Plötz berechtigt, so könne man am Ende auch schon den ver-

urtheUen, der einmal in seinem fieben Scat zum ganzen Pfennig

statt iu einem Zehntel gespielt habe. Zu verurtheUen ei nur die Ausbeutung Anderer. Herr v. Plötz habe aber nichts gethan, waS ihn zu feiner politischen Stellungnahme in Gegensatz bringe. Redner tritt dann noch für das Verbot des Terminhandel« ein, in welchem er einen Vorläufer des Antrages Kanitz par exceUence, also des staatlichen Ein- unb Verkaufs von ausländischem Getreide, "b"^Abg Bartb (frf. Vg.): Bei einem Verbot des Terminhandels werden sowohl die Producenten wie die Consumenten schlechter fahren.