Ausgabe 
5.11.1896 Zweites Blatt
 
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Wt 261 Zweites Blatt. Donnerstag den 5. November

1996

Der OKß-u" .Anzeiger erscheint täglich, mit NuSnahme de- MontagS.

Dir Gießener A>a«ilienv5älter werden bcm Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegk.

Kenerat-Anzeiger.

Gießener Anzeiger

vierteljährig« -bonncmeutsprels: 2 Mark 20 Pfg. mit Lringerlohn. Durch die Post bezog« 3 Mark 50 Pfg.

Rfbaction, Exprbitio« und Druckerei:

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Amts- nird Zlnzeigeblcrtt für den Mve!s Gieszen.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Dorm. 10 Uhr.

Alle Lnnoncen'Bureaux des In- und Auslandes nehm« Anzeigen fflr denGießener Anzeiger" «otgegen.

V" Oratisöeikage: Gießener Aamilienökätter.

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Bekanntmachung,

betreffend: die Einrichtung eines Arbeitsnachweises für die Provinzial-

Hauptstadt Gießen.

Der auf Grund der Bestimmungen des Ortsstatuts d. d. 5. Sep­tember s. c. eingerichtete Arbeitsnachweis tritt mit dem 1. No­vember a. c. in Wirksamkeit. Der Arbeitsnachweis hat die Aufgabe, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Ar beiter« jeglicher Art, Dienstboten und Lehrlingen und zwar überall beiderlei Geschlechts) Arbeit unentgeltlich zu vermitteln.

Der Arbeitsnachweis befindet sich im Bürgermeistereigebäude, gimmer Nr. 14, und ist an den Werktagen von 8 bis 1 Uhr und von 3 bis 6 Uhr geöffnet.

Die Führung der Geschäfte des Arbeitsnachweise» ist dem Bürger« »eistereigehülsen Nau übertragen.

Die Arbeitsvermittelung geschieht mittels Listen, welche nach Bedarf hinsichtlich der Berufsarten gesondert und für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Dienstboten und Lehrlinge je getrennt geführt werden. Die Eintragung der Gesuche erfolgt auf Grund von schristlicheu und mündliche», auch telephonischen Anzeigen; erstere find aus entsprechende« Formularen, welche aus Großh. Bürgermeisterei Zimmer Nr. 14 und an anderen demnächst noch bekannt zu ge­benden Stellen in der Stadt unentgeltlich verabsolgt werden, einzureicheu.

Besonders zu beachten ist, daß Arbeitgeber und Arbeit- «ehmer, welche den Arbeitsnachweis in Anspruch nehmen, verpflichtet sind, sosort demselben unter Bezugnahme aus de« Tag der Ausrage Kenntniß zu geben, sobald sie, sei es durch den Arbeitsnachweis, sei es ohne denselben, die ersorderteu Arbeitskräste oder die gesuchte Arbeit erlangen. Auf den Karten, mittels derer vom Nachweis den Arbeitgebern Arbeiter Mgewiesen werden, ist ein Vordruck enthalten, welcher entsprechend aus­zufüllen und dem Arbeitsnachweis alsbald zuzustellen ist.

Gesuche, welche nicht binnen 14 Tagen erledigt, zurück- gezoge» oder erneuert sind, gelten als erlösche«.

Der Beamte des Arbeitsnachweises ist verpflichtet, über Fragen der Gewerbeordnung, der Kranken-, Unfall-, Invalidität-' und Altersversicher­ung, sowie anderer socialpolitischen Gesetze auf Anfrage unentgeltlich Auskunft zu ertheilen, oder nöthigenfalls die Nachfragenden an die zu­ständigen Beamten Großh. Bürgermeisterei Gießen zu verweisen.

Beschwerden über die Geschäftsführung ober über den Beamten können in das in der Geschäftsstube aufliegende Beschwerdebuch eingetragen oder bei dem unterzeichneten Vorsitzenden der ^Deputation für den Arbcits Nachweis vorgebracht werden.

Die neugeschaffene Einrichtung kann nur dann den erwünschten Er­folg haben, wenn möglichst alle Arbeitsgesuche und alle freien Arbeits­stellen dem Nachweis angemeldet werden, welcher nach der Reihenfolge der Anmeldungen die letzteren zu erledigen suchen wird.

Das Publikum wird demgemäß ersucht, bei Bedarf von Arbeits­kräften aller Art die Dienste des Arbeitsnachweises in Anspruch zu nehmen.

Gießen, den 31. October 1896.

Die Deputation für den städtischen Arbeitsnachweis:

9716____________________Wolff, Beigeordneter.________________________

BekanmmKchrmg.

Der Voranschlag der Gemeinde Grüuiuge« für 1897/98 liegt vom 6. November d. I. an acht Tage lang zur Einsicht der Behelligten auf dem Bürgermeisterei-Büreau dahier offen.

Grüningen, den 3. November 1896.

Großherzogliche Bürgermeisterei Grüningen.

__Gilbert.______________________9799

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeinde Burkhardsfelden für 1897/98 liegt vom 6. November d. I. acht Tage lang zur Einsicht lex Beiheiligten auf dem Bürgermeisterei-Büreau offen.

Burkhardsfelden, am 3. November 1896.

Großherzogliche Bürgermeisterei Burkhardsfelden.

Hoffmann. 9792

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeinde Londorf für 1897/98 Hegt vom 6. November d. I. an acht Tage lang zur Einsicht der Be Heiligten auf dem Bürgermeisterei Büreau offen.

Londorf, den 3. November 1896.

Großherzogliche Bürgermeisterei Londorf.

Aumann. S800

Suppenwürze zu haben bei

MAGGI5

Carl Schwaab, Hoflieferant, Seltersmg.

»rflenS empfohlen werden Magpi'S hxaetisch« «ietzhLhnch-n zum spar- s»«eu und bequemen Gebrauch der Suppenwürze. 9785

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeinde Rüddingshauseu sür 1897/98 liegt vom 6. November d. I. an acht Tage lang zur Einsicht der Betheiligten auf dem Bürgermeisterei-Büreau offen.

Rüddingshausen, den 3. November 1896.

Großherzogliche Bürgermeisterei Rüddingshausen. _________________________Braun.___9802

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeinde Climbach für 1897/98 liegt vom 6. November d. I. an acht Tage lang zur Einsicht der Betheiligten auf dem Bürgermeisterei-Büreau offen.

Climbach, am 3. November 1896.

Großherzogliche Bürgermeisterei Climbach.

Stein. 9801

Chaussirarbeit

Die Befestigung der Fahrbahn der Landmannstraße mittelst Chaus- sirung aus Basalt, rd. 530 qm, einschließlich Lieferung der Mate rialien, soll

Dienstag de« 10. Nov. d. I, Vormittags 11 Uhr, öffentlich verdungen werden. Die Bedingungen liegen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Formulare, nach welchen die Angebote einzureichen, find auf Zimmer Nr. 7 erhältlich.

Zuschlagsfrist 14 Tage.

Gießen, den 3. November 1896. Das Stadtbauamt.

Schmandt. 9793

Mktti-DttMchiung.

Samstag den 14. November, Nachmittags 3 Uhr, werden im Saale desDentscheuHauses" zu Alsseld die mit dem 31. De- cember 1896 leihfälligen Domantas fischereien aus den Obersörftereien Alsfeld (Gemarkung Alsfeld, Eifa und Rainrod), Grebenau (Gemar­kung Bieben, Eulersdorf, Grebenau, Reimenrod, Udenhausen und Wallers­dorf), Romrod (Gemarkung Billerts Hausen und Zell), Badenrod (Ge­markung Altenburg) auf 12 Jahre verpachtet. Weitere Auskunft ertheilen die betreffenden Obersörftereien.

Pachtliebhaber, deren Qualification nicht notorisch vorliegt, haben sich spätestens bei Beginn der Verpachtung hierüber auszuweffen.

Alsfeld, den 1. November 1896.

9803 I. A.: Haberkorn.

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