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5.1.1896 Zweites Blatt
 
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Sonntag den 5 Januar

1S96

M. 4 Zweites Blatt.

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2lmtlid?er Theil.

Gießen, 3. Januar 1896.

Betr.: Das Reichsgesetz vom 14. Mai 1879 über den Ver­kehr mit Nahrungsmitteln.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an das Großh. Polizeiamt Gießen

mnd die Großh. Bürgermeistereien der Land­gemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vöm 26. Februar 1886 (Anzeigeblatt Nr.. 46) sehen wir der Einsendung der vorschriftsmäßigen Auszüge aus der von Ihnen zu führenden Tabelle über die im Jahre 1895 vor« genommenen Untersuchungen von Nahrungsmitteln und Ge. brauchsgegenständen bis zum 20. Januar d. I. entgegen.

Sie wollen in der Tabelle auch angeben, bei welcher Stelle (z. B. dem chemischen Untersuchunqsamte für die Pro­vinz Oberheffen) die betreffenden Untersuchungen stattgefunden haben. Die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden werden diesbezüglich auf unser Ausschreiben vom 26. März vor. I. (Anzeiger Nr. 75, betr.: Ausführung der Controls von Nahrung«» und Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen durch das chemische Untersuchungsamt für die Provinz Ober­hessen in dem Kreise Gießen) hingewiesen.

v. Gag ern.

Bekanntmachung,

betreffend das Ersatzgeschäfl für 1896.

Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr- Ordnung werden alle im Jahre 1876 geborenen Militär- pflichtigen, sowie die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hin­sichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernden Aufenthalt habe«, oder in demselben als Studenten, Gymnafiaften und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirth- schaftsbeamte, Handlungsdtener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit aufgefordert, sich behufs

E ntiagung ihrer Namen in die Stammrolle, in der Zeit vom IO. bis zum 25. Januar l. I. bet der Bürger- meisteret threS Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthalts­ortes, zu melden, und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren find, ihren Geburtsschein, welcher nunmehr von dem betreffenden Standesamt zu erwirken ist, und wenn fie fick bereits bei einer früheren Musterung gestellt haben, ihren LoosuugS-Schein vorzulegen.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Die­jenigen, welche die Anmeldung unterlaffen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Theilnahme an der Loosung ausgeschloffen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden.

Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrtkherrn zu diesen Anmeldungen verpflichtet.

Die Großherzogltchen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu laffen.

Gießen, den 3. Januar 1896.

Der Civtlvorfitzende

der Großherzogltchen Ersatz-Commission Gießen.

Dr. Melior.

Der Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuches.

Mit dem bevorstehenden Wiederbeginn seiner Arbeiten im neuen Jahre wird der Reichstag auch an eine Aufgabe herantreten, wie sie von solcher Bedeutung und Wichtigkeit, und zugleich von solchem äußerlichen Umsange, die deutsche Volksvertretung seit Jahren schon nicht mehr beschäftigt hat. Denn wie bestimmt verlautet, wird der Entwurf des bürger­lichen Gesetzbuches im Laufe des Januar an den Reichstag gelangen, und steht eS zu erwarten, daß alsdann daS HauS ohne Zögern die Berathung dieses gewaltigen gesetzgeberischen Materials beginnen wird. Man darf wohl hoffen, daß sich die deutsche Volksvertretung bet den Verhandlungen über daS bürgerliche Gesetzbuch vor Allem von patriotischen Erwäg­ungen und großen nationalpolitischen Gesichtspunkten leiten laffen wird, handelt eS sich doch um daS endliche Zustande­kommen der langersehnten Recytseinheit unseres Volkes, durch welche daS gewaltige Bauwerk des deutschen Reiches erst

seine eigentliche Krönung ersahren würde. Denn daS bür gerliche Gesetzbuch, welches jetzt nach mehr als 20 jähriger mühevoller und gewissenhafter Vorarbeit dem Reichstage zur Beschlußfaffung unterbreitet wird, ist bestimmt, dem bunten Durcheinander deS bisherigen Rechts in Deutschland mit hundertlei verschiedenen Arten von Laudrechten, Gaurechten, Loealrechten u. s. w. ein Ende zu bereiten, und an seiner Stelle ein der politischen und nationalen Einigung Deutsch­lands entsprechendes einheitliches Recht zu setzen. Man kann der zweiten Commission, welche sich sieben Jahre lang mit der Prüfung und Umarbeitung des ursprünglichen EntwurseS deS bürgerlichen Gesetzbuches beschäftigte, das Zeugniß nicht vorenthalten, daß fie es hierbei verstanden hat, bei allem Festhalten an den praktischen Bedürsniffen deS Lebens im neuen Reiche doch auch gewiffe hergebrachte particulare Eigenheiten möglichst zu schonen, und dergestalt manche tief­eingewurzelte Anschauungen mit dem erstrebten einheitlichen Rechte nach Kräften in Einklang zu bringen. Demnach stellt das Werk des bürgerlichen Gesetzbuches in seiner jetzigen Gestalt keineswegs einen radtcalen Umsturz aller unserer Einrichtungen und Gepflogenheiten auf dem Rechtsboden dar, sondern gewtffermaßen eine Verschmelzung älterer und neuer Zeit, welcher Charakter gewiß nur dazu dienen wird, die Einführung des künftigen Gesetzbuches zu erleichtern.

Nicht verkennen läßt sich, daß der Entwurf deS bürger- lichen Gesetzbuches sowohl in Laienkreisen, wie im Juristen- stande bereits auf zum Theil recht lebhafte Gegnerschaft ge­floßen ist. Man har hierbei dem großen Werke Vorwürfe nach verschiedenen Richtungen hin gemacht, namentlich soll ihm recht sozialer und wahrhaft deutscher Geist fehlen, es soll keine volkSthümliche Sprache reden, und die meisten RechtSsragen in abstracter, unpractischer Weise behandeln. Aber diesen Einwendungen steht wiederum die schon öfters von ganz hervorragenden RechtSlehreru, u. A von dem be­rühmten Leipziger Juristen Profeffor Sohm, ausgesprochene Ueberzeugung deS entschieden größten TheileS unserer Juri­stenwelt gegenüber, daß der vorliegende Entwurf des bürger­lichen Gesetzbuches seiner Bestimmung im Großen und Ganzen gerecht werde, und besonders gerade das soziale Wohl neben dem Jntereffe des Einzelnen berücksichtige. Allerdings ent* hält die Arbeit, wie man auch von letztgenannter Seite un­umwunden zugiebt, noch eine ganze Anzahl mehr oder weniger hervorstehender Fehler und Mängel, aber dieselben werden

Feuilleton.

In Pari».

Erzählung auS dem KriegSjahre 1870/71 von C. v. Falkenberg.

(4. Fortsetzung.)

Aber daS Renommiren half den Parisern nichts. Die deutschen Truppen erschienen bald in der Nähe von Paris. Die Vororte mußten geräumt werden und bald war Paris mit dem eisernen Gürtel deutscher' Belagerungstruppen umfaßt. Auch die Familie Lacroix wußte ihren Landsitz zwischen Paris und Versailles aufgeben und ihr HauS in der Rue deS ClochetteS in Paris beziehen, wo jetzt auch Ernest wohnte.

Einige Zeit hegten die Pariser von ihrer Widerstands­kraft noch fabelhafte Hoffnungen, aber die Siege über die Belagerer blieben auS.

In Paris wurden ferner mit der zunehmenden Belage« rungSnoth und Theuerung ein Pfund Cervelatwurst kostete schon nach wenigen Wochen 15 Francs, ein Pfund Rindfleisch 22 Francs alle Leidenschaften der leicht erregten Bevöl­kerung wach und fanatische Geister gelangten zu Einfluß in der Führung der öffentlichen Angelegenheiten.

Schon hatte sich die Gruppe der Communisten in der Kammer enger zusawmengeschloffen, schon spielten einzelne Revolutionäre eine große Rolle bei dem Volke. DaS Pariser Volk sehnte sich eben immer nach neuer Veränderung!

Zu diesen Menschen gehörte in dem Viertel, wozu auch die Rue Dupreil zählte, Monsieur Longtrard, der Freund RougimontS, jetzt Capitän der Nationalgarde. Don dieser wurde der Sicherheitsdienst auf der Straße gehandhabt. Der Befehlshaber von Paris, General Trochu, der den Mann des Volkes spielte, hatte sich mit der allgemeinen Einrichtung der Nationalgarde bei der Bevölkerung einen Stein ins Brett gesetzt, während er zugleich damit verdeckte, daß nicht viel Liniensoldaten zur Vertheidigung der Riesen- lestang zur Hand waren.

* *

Ernest Robin besuchte auS Vorsicht die Straße Dupreil nur zur Abendzeit, obwohl ein Zusammentreffen mit Adolphe Rougimont, der ihm allein Widerwärtigkeiten bereiten konnte, nicht gerade zu sürchten war. Niemand ahnte, daß der Schurke Rougimont das HauS, worin Cecile wohnte, Tag und Nacht umschlich.

Eines Abends hatte Ernest die Straße Dupreil noch nicht erreicht, da seffelte seine Aufmerksamkeit ein Volksauflauf, welcher mit Waffengewalt unterdrückt werden mußte. National­garden schloffen einen Bäckerladen, den der hungernde Pöbel von Paris stürmen wollte.

Plötzlich hebt Ernest den Blick und schaut in daS erstaunte Gesicht RougimontS.

Ein preußischer Spion! Ein preußischer Spion!" ruft da der Schurke mit lauter Stimme und läuft dem rasch Davonschreitenden nach.

Ein Spion!" schreit er immer fort, und die Volks­menge, die jetzt einen anderen Zeitvertreib in Aussicht hat, stürmt hinter Ernest drein.

Bald ertönen wilde Rufe:

Haltet den Spion? Paris ist verrathen! Hängt den Spion! An die Laterne mit dem Berräther!"

Capitän Longirard war auch gleich mit National­gardisten zur Hand und besetzte den HauSeingang bet Eclairs.

Ernest stürzte leichenblaß in MortnS Stübchen und rief:

Rasch, rasch, Vater Morin! Rougimont und eine böse Rotte ist hinter mir! Der Elende hat mich für einen Spion erklärt."

Der Alte hörte das Getobe des Pöbels und stieg schnell mit Ernest die verborgene Treppe zu den Katakomben hinab, wo sich Ernest in einem dunkeln Winkel verbarg. Dann eilte Morin zurück, um dem Pöbelhaufen entgegenzugehen.

Longirard führte das große Wort. Ein Spion sei inS Haus gelaufen, er müffe ihn verhaften.

Sie irren!" sagte Morin ruhig.Hier ist Niemand!"

Da trat Rougimont vor und schrie:

Alter Fuchs, Du spielst mit Robin unter einer Decke! Du bist von Cecile, welche den Preußen liebt, gekauft, um ihm beizusteheu."

Schämen Sie sich!" entgegnete der alte Mann, und zu dem Capitän gewandt, sagte er:Durchsuchen Sie daS Haus!"

Ja, sucht!" gebot der Capitän seinen Leuten.

Aber jetzt trat Herr Praille, der als angesehener Repu­blikaner mit in der Regierung saß, den Leuten entgegen.

WaS wollen Sie hier, Capitän?" frug er.

Einen Spion fangen!" war die Antwort.

Aber das ist wohl ein Jrrthum! Wie soll in die belagerte Stadt jetzt ein Spion kommen? Auch gibt es hier nicht- zu sptontren."

Jetzt rief aber Rougimont frech:

Wenn Herr Eclair, Ihr Compagnon, seine Tochter mit einem hergelaufenen Deutschen verlobt, so ist hier Alle- möglich !"

Ein furchtbarer Knall überhob Praille der Antwort. Eine Bombe auS den weittragenden Geschützen der.Belagercr fiel auf der Straße nieder, explodirte und tödtete und ver­wundete mehrere Schreier. Außerdem flogen Glasscherben von zertrümmerten Fenstern und Thüren umher. Wie weg­gefegt war gleich darauf der Pöbelhaufen:

Diese Preußen beschießen die Stadt!" schrie man entsetzt und floh nach allen Richtungen.

Auch Capitän Longtrard verschwand sammt seinem Freunde Rougimont und den Nattonalgardiften.

Ernest Robin wartete inzwischen unten in den Katakomben zwei lange, bange Stunden vergeblich und hielt sich schon für verloren. Da erschien endlich der ehrwürdige Morin, erzählte Ernest, daß eine einschlagende Bombe die Schreier sammt den Nationalgardisten vertrieben habe und führte dann Ernest durch die Katakomben zu Matthieu, wo er einstweilen in einer Kammer versteckt wurde, da man zunächst gar nicht wußte, wohin man den Verfolgten bringen sollte.

ES war gegen Ende November und die Dinge fingen an für die belagerte französische Hauptstadt sehr bedenklich zu werden. Die Lebensmittel wurden jeden Tag theurer. Fast sämmtliche Zugpferde, soweit ^sie nicht von der Armee bereits in Anspruch genommen waren, wurden auSgemustert und geschlachtet, um den Hunger der Bevölkerung zu stillen,