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Gießener Anzeiger
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1896
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^Deutscher Reichstag.
US. Sitzung. Donnerstag, den 2. Znli 1896.
Am Bandesrathstische : StaatssecretSr v. Bötticher, Minister s. Hammerstein.
Vor der Tagesordnung erklärt Abg v. Manteuffel: Unaufschiebbarer Geschäfte halber habe er gestern nicht anwesend sein Annen; andernfalls würde er in der Schlußabstimmung für das Bürgerliche Gesetzbuch gestimmt haben.
Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung des Mar- gartnegesetzes.
Abg. Rettich (cons.) betont die Minderwerthigkett der Margarine. Die Margarine sei, wie von Sachverständigen nachgewiesen, wegen ihre« SteartngehalteS schwer verdaulich; es liege also auch im Interesse der Consumenten, daß der Genuß von Margarine möglichst eingeschränkt werde. Redner bedauert, daß in zweiter Lesung das Verbot der Margartnekäse nicht beschlossen worden sei. An den Be- stimmungm über die Färbung der Margarine und über Trennung der Verkaufsräume für Butter und Margarine müsse festgehalten «erden. Lasse die Regierung hieran das Gesetz scheitern, so würde auch der kleine Rest von Vertrauen schwinden, den fie in landwKH- schaftlichen Kreisen noch besitze. ™
Abg. Benoit (frs. 93g.): Gegen die Margarine lägen lediglich Petitionen interesstrter Producenten vor, dagegen keine eiiMe Petition von Haussrauen, die doch zu allermeist berufen seten^K-r den Wertb oder Unwerth der Margarine ein Urtheil abzugeb^D,s bisherige Margarinegesetz genüge vollkommen. / 9
Abg. Schultz-Lupttz (Rp.) für dieMsag- ift aber Gegner deS Farbeoerbots. Dieses werde nicht tö[nüktn und in den Kreisen b n? t Oele einer genauen gesund-
!°n LÄhL und weicher s-rne- den Znl.tz
Minister °* ^“"^frftein erklärt vorweg, hier nicht als preußischer Landwirth,LKg^jst„ spachen, sondern als Ver- 52er ."Regierungen. Bei diesem Gesetz handelt es
6 k1 e° v****^1 Bekämpfung unlauteren fraudulösen Wett- oewerbs, denn^^ etwa die Margarine gesundheitlich gemeingefährlich -- Sr ‘‘^em Falle man dieselbe sogar einfach verbieten müßte — ein Beweis bisher nicht erbracht Für die Bekämpfung des'fraudulösm Wettbewerbs sei das völlig ausreichend, was die Regierung Vorschlag«. Man dürfe nicht durch ein Färbeverbot einem Nahrungsmittel der ärmeren Bevölkerung ein schlechteres Aussehen geben wollen. Wollte man ein solches aussprechen, so müßte man es auch hinsichtlich der Butter thun, aber vor einem Butterfärbe
verbot müsse er doch dringlich warnen, denn gerade dadurch würden die Landwirthe schwer geschädigt, ihr Butterexport aufs Spiel gesetzt werben. Ebenso müsse er warnen vor der Trennung der Verkaufsräume für Butler und Margarine, denn abgesehen davon, daß dieselbe schwer durchführbar sein würde, würde eine solche Trennung möglicherweise gerade dem Margarineabsatz zu gute kommen zum Nachtheil namentlich der billigeren, geringwerthtgen Butter. Was Phenolphthalein anlange, so sei diese Frage noch nicht abgeschlosien, man möge also nicht mit solchen Dingen gesetzgeberisch experimenttren. Und was den Antrag Schultz, betr. die Einfuhr von Orlen und Fetten anlange, so müßten die ntchtgesundheitschädlichen Stoffe vermöge der Handelsverträge zugelassen werden, die bedenklichen Stoffe aber würden ja auch jetzt schon an der Grenze zurückgewiesen.
Abg. Harm (Soc.) hält die ganze Vorlage für überflüssig, protestirt aber namentlich gegen die Trennung der Verkaufsräume und gegen das Verlangen nach einem Färbeverbot. Letzteres würde die Fabrikanten nur nöthigen, sich eines bestimmten, bereits butter- LhnUch gefärbten amerikanischen Oeles als Rohstoff zu bedienen, zum Schaden unseres heimischen Rohstoff-Absatzes.
Abg. Weber-Bayern (Etr.) äußert sich im Namen seiner süddeutschen Freunde für die Vorlage. Auch in Bayern habe man erkannt, daß eine strengere Declarirung der Margarine von Nutzen sür die Landwirthschaft sein würde.
SS 1 und 2 werden debattelos angenommen.
Zu S 3 der Vorlage liegt der Antrag Schultz-Lupitz (Rp.) vor, dem Bundesrath die Befugntß zu ertheilen, daß bei der gewerbsmäßigen Herstellung von Margarine Phenolphthalein oder ein anderes zuverlässiges Kennmtttel verwendet werden muß.
Auf eine Anfrage des Abg. Paasche (nl.), wie die Regierung sich zur Frage der Färbung der Margarine stelle, erwidert
Staatssecretär v. Bötticher: Der Bundesrath ist auf Grund sehr sorgfältiger Erwägungen zu dem Entschlüsse gekommen, dem Färbeverbot nicht zuzustimmen (Bravo!), daß im Gegen- theil die verbündeten Regierungen einem, diese Bestimmung enthaltenden Gesetzentwürfe, die Zustimmung versagen müßten sBravo links). Dieser Beschluß ist von der preußischen Negierung einstimmig, vom Bundeörath mit überwiegender Mehrheit angenommen worden. Nur schwerwiegende Gründe des öffentlichen Wohls könnten die Färbebestimmungen, für die es bisher an jeder Analogie fehle, rechtfertigen. (Sehr richtig!). Man ist aber keineswegs sicher, daß mit dem vorgeschlagenen Mittel der erstrebte Erfolg auch erreicht wird; es ist im Gegenthell erwiesen, daß durch Verwendung gewiffer Oele das Färbemittel unwirksam gemacht werden kann. Eine Folge des Färbens würde sein, daß die ausländische Margarine der einheimischen gegenüber Im Vortheil sein würde, denn e8 ist unmöglich, bei der Einfuhr genau zu controlliren, ob ein Product Butler oder Margarine ist. Auch die Hoffnung, den Butterconsum zu heben, halten die verbündetm Regierungen für irrig. Leute, die keine Butter bezahlen können, kaufen doch Margarine. (Rufe rechts: Unstvn! Unruhe). Und so lange in dieser Beziehung auch nur ein Zweifel besteht, wäre es für den Gesetzgeber ein bedenklicher Schritt, eine Maßregel zu treffen, die als Unicum bestehen würde. Das Gesetz will der Landwirthschaft nützen, aber nicht einen erlaubten Gewerbetrieb schädigen.
Abg. Bachem (Etr.) spricht für daS Färbeverbot, denn dieses sei ja eben ein Mittel gegen den unlauteren Wettbewerb. Auch die Arbeiter hätten ein Interesse daran, das zu erhalten, wüsste forderten, und nicht eine andere, gertngwerthige Maare. Er und seine Freunde bedauerten dringend die Erklärung des Staatssecretär«, fie würden es aber noch mehr bedauern, wenn der Bundesrath diese Erklärung wahrmachen und die Vorlage wegen deS FärbrverbotS ablehnen sollte.
Jedenfalls werde das Centrum an den Beschlüssen zweiter Lesung, also auch am Färbeverbot, festhalten. Dem Bundesrath biete fich hier eine Gelegenheit, den agrarischen Wünschen in maßvoller Weise entgegenzukommen.
Abg. v. Podbielski (cons.) schließt fich dem Vorredner an.
Nachdem sodann Abg. Herbert (Soc) den S 3 bekämpft, wird der Paragraph unverändert in der Fassung -weiter Lesung, also mit dem Färbeverbot, angenommen. (Beifall bei Conservativen und Centrum).
Die SS 4 bis 6 werden debatteloS, unter Ablehnung des Antrages Schultz Lapitz, angenommen.
Bei S 7 erklärt Minister v. Hammer st ein, auch die Annahme dieses- Paragraphen, die Trennung der Verkaufsräume, würde dem Bundesrath dieses Gesetz unannehmbar machen. (Unruhe rechtsund im Centrum).!
Nachdem sodann Abg. Benoit kurz die Annahme, Abg. Go<tz- Oberhausen die Ablehnung eines Abänderungsantrages Auer empfohlen, wird der § 7 angenommen.^
Zu allen weiteren Paragraphen wurden die vorliegenden Anträge zurückgezogen. Bei dem letzten Paragraph beantragt Abg. von Manteuffel Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 1897. k-• >
Abg. Richter: Weshalb nicht schon am 1. Juli 1896? Ich beantrage dies (Heiterkeit).
Abg. v. Manteusfel: Auch mir würde dies sehr recht sein, ich schlage aber den späteren Termin vor aus Rücksicht auf die verbündeten Regierungen (große Heiterkeit links), damit dieselben Zeit haben, sich zu überlegen, ob sie das Gesetz nicht doch noch an- nehmen wollen. Lehnen sie dasselbe ab, so würden die Regierungen damit nur zeigen, daß fie den Landwirthen nicht einmal mehr mit kleinen Mitteln zu Hilfe kommen wollen. (Lachen links).
Abg. Richter: Wenn der Abg. v. Manteuffel so rücksichtsvoll gegen die verbündeten Regierungen ist (Heiterkeit), so will ich gegen dieselben nicht weniger rücksichtsvoll sein und ziehe meinen Antrag zurück (Heiterkeit).
Nunmehr wird beschlossen,ßdatz das Gesetz am 1. Januar 1897 in Kraft trete.M
Auch die gesammte Abstimmung über daS Gesetz wird sodann sofort vollzogen. Die Annahme erfolgt durch Conservatioe, ReichS- partei, Centrum nebst Anhang desselben, sowie die Abgg. Heyl zu Hernsheim und Graf Oriola.
Auf der Tagesordnung steht noch die Interpellation Arnim, betr. die Getretdenotirungen an der Berliner Getreidebörse. Auf Vorschlag v. BennigsenS willigt jedoch der Interpellant im Hinblick auf die Geschäftslage ein, heute auf die Erledigung dieses Gegenstandes zu verzichten/
Reichskanzler Fürst Hohenlohe verliest die kaiserliche Botschaft, durch welche der Reichstag mit dessen Zustimmung bis zum 10. November vertagt wird. Der Reichskanzler fährt dann fort: Zugleich habe ich mich eines Auftrages Sr. Majestät und der verbündeten Regierungen zu entledigen, indem ich in seinem Namen und Namen der verbündeten Regierungen dem Reichstage danke und Anerkennung ausspreche für die außerordentliche Opferwilligkeit und Hingebung, mit der er das große Gesetzgebungswerk dieser Tagung zur Verabschiedung gebracht hat. Durch die durch muhevolle Arbeit nunmehr geleistete Einführung eines einheitlichen bürgerlichen Rechtes ist ein neues Band um die Nation geschlungen, besten Bedeutung für die Stärkung ihrer Kraft nach Innen und die Befestigung ihres Ansehens nach Außen zu keiner Zeit verkannt worden ist. (Bravo.) Daß es auf dem Gebiete unserer ideellen unb wirth- schastlichen Interessen reiche Früchte zeitigen, daß eS mit dem Bewußtsein gleichen Rechtes für Alle auch das Bewußtsein gleicher Pflichten gegen das Vaterland und Mitbürger fördern und festigen möge, das ist ein Wunsch, den Sie, meine Herren, mit den verbündeten Regierungen theilen werden (Bravo!) Indern der Reichstag für die Erfüllung diefts Wunsches die wesentliche Grundlage geschaffen hat, hat er sich — ich spreche es gerne im Namen Seiner Majestät des Kaisers und Seiner hohen Verbündeten aus — um das Vaterland wohlverdient gemacht. (Lebhafter Beifall aus allen Seiten des Hauses.)
Präsident v. Buol gibt im Namen des Hauses der Freude Ausdruck über die hohe Anerkennung und den Dank, die dem Hause soebm zu Thell gewordm. Wir finden darin den Lohn für unsere mühevollen Arbeiten, von denen wir hoffen, daß sie dem Vaterlande zum Segen gereichen werden. Ich persönlich spreche noch meinen herzlichen Dank für die Unterstützung auö, die mir so vielfach von dem Hause zu Theil geworden ist.
Abg. v. Bennigsen dankt sodann dem Präsidenten für die Hingebung, die Umsicht und Gerechtigkeit, mit der er in der so langen, anstrengenden und erfolgreichen Session seines Amtes gewaltet. Auf seine Aufforderung erheben sich die Mitglieder des HauseS zu Ehren des Präsidenten von ben Plätzen.
Nach einem Dankeswort des Präsidenten auch an seine Herren Collegen vom Präsidium und Bureau schließt der Präsident mit einem Hoch auf den Kaiser, in welches die Anwesenden dreimal lebhaft einstimmten. Sämmtliche Mitglieder des Hauses erhoben fich während dessen von den Sitzen, nur ein socialdemokratischer Abgeordneter (die übrigen hatten fich inzwischen aus dem Saale entfernt) blieb sitzen. (Ruse rechts: naus! naus!) worauf der Prä- fident mit erhobener Stimme ausrief: Ich schließe die Sitzung!
Schluß gegen 2»/4 Uhr.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 2. Juli. Das Großherzogliche Paar mit der Prinzesfin Elisabeth und der Prinzesfin Victoria von Battenberg werden am SamStag von JltnSkoje abreisen und Montag hier eintreffen. Der Großherzog wird zunächst auf Jagdschloß WolfSgarten Hof halten.
Neueste Nucheichteu.
Wolff« telegraphisches Korrespondenz-Bureau.
Berlin, 2. Juli. In der heutigen Sitzung des Bundes- rathes wurde dem Entwürfe eines Gesetzes betr. die Ab
änderung der Gewerbeordnung die Zustimmung ertheilt und dem Entwürfe eines Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes betr. die Erwerbs- und WtrthschastS- genossenschaften vom I. Mai 1889 in der vom Reichstag beschlostenen Fastung zugestimmt.
Berlin, 2. Juli. Die Ansprache, welche der Staatssecretär deS Reichsmarine-Amtes, Hollmann, bei dem gestrigen Festmahle im Marine - Offiziercafino an den Kaiser richtete, hat folgenden Wortlaut: „Ew. Majestät haben durch die huldvolle Uebernahme des Taufactes diesem bedeutsamen Tage eine besondere Weihe, auch Ew. Majestät Marine einen erneuten Beweis Allerhöchst deren gnädigen Wohlwollens gegeben. Die Marine kann fich für beglückt halten und eS mit Stolz der Welt verkünden, wie Ew. Majestät niemals Mühe und Anstrengungen scheuen, um sich an die Spitze der Marine zu stellen, wo es gilt, die Ereignisse hervorzuheben, welche die Merksteine in der Entwickelung der Marine bilden. Mit glühenden Segenswünschen haben Ew. Majestät heute daS stolze Schiff seinem Element übergeben, nachdem Aller- höchstderselbe dem Täufling einen Ehrennamen zu verleihen geruht hatte, der einen neuen Zuwachs bildet, der die Erinnerung an die unvergeßliche Gestalt und die unvergänglichen Thaten Allerhöchstdero hochseligen Vaters lebendig erhält. Große Pflichten erwachsen daraus der Marine- aber eingedenk der Vergangenheit des dahingeschiedenen Herrschers und in vollem Bewußtsein der ihr im Kriege wie im Frieden zufallenden hohen Aufgaben übernimmt sie dieselbe in dem Bewußtsein, daß der feste Wille der halbe Weg zum Vollbringen ist. Mit welch erhebendem Gefühl mögen heute Ew. Majestät das Schiff auf seinem Laufe in sein Element begleitet haben. Bin ich doch ein Zeuge, wie Ew. Majestät den regsten Antheil an der Entstehung des Schiffes genommen haben und wie Allerhöchderselbe in rastloser Arbeit und nie ermüdender Vorsorge nur von dem einen Wunsche beseelt waren, der Marine eine starke und kriegstüchtige Waffe in die Hand zu geben. Wie oft habe ich beim Betreten des Arbeitszimmers Ew. Majestät über die Pläne des Schiffes gebeugt gefunden, mit prüfenden Augen den Linien der Eon- structton folgend und die Eigenschaften des Schiffes abwagend, immer darauf bedacht, Besseres an die Stelle des Gaten zu setzen. Gott möge geben, daß das Schlachtschiff „Kaiser Friedrich III." in seiner Vollendung den Allerhöchsten Erwartungen hinsichtlich seiner Gefechtsstärke und Kriegseigenschaften entspricht und somit im Krieg und Frieden die ihm zugewiesene Stelle ausfülle. Wir vereinen uns heute wie immer und überall in demGelöbniß unentwegterTreue und ganzer und voller HingabeanEw. Majestät und geben gemeinsam unserer Huldigung Ausdruckdurch den Ruf: „Ew. Majestät leben hoch, hoch, hoch?"
Leipzig, 2. Juli. Der vereinigte 2. und 3. Strafsenat deS Reichsgerichts verurtheilte heute den angeblichen HaudlungSreisenden Johann Schmidtkonz aus Stadtamhof in Bayern wegen Verbrechens gegen den § 3 des Reichsgesetzes über den Verrath militärischer Geheimniffe in zwei Fällen zu 10 Jahren Zuchthaus, 10 Jahren Ehrverlust und Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht. Der Angeklagte wurde sür überführt erachtet, militärische Geheimnisse fich verschafft zu haben, um fie an eine auswärtige Regierung weiter zu geben.
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Berlin, 2. Juli. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht die Verleihung des Großkreuzes des Rothen AdlerordenS in Brillanten an den chinesischen Vicekönig Lt-Hung- Tschang, ferner au eine Anzahl Mitglieder deS Gefolges deS VicekönigS.
Berlin, 2. Juli. Im Norden der Stadt, Putbuser- straße 14, wurde heute Nachmittag ein Geldbrtefträger von zwei jungen Burschen überfallen. Geld ist nicht abhanden gekommen. Die beiden Burschen wurden verhaftet.
Berlin, 2. Juli. Oberhofprediger Kögel ift heute im Alter von 67 Jahren gestorben.
Berlin, 2. Juli. Die „Nordd. Allg. Ztg." ist in der Lage, alle Gerüchte, nach denen mehrere Minister amtS- müde seien, als erfunden zu bezeichnen.
Berlin, 2. Juli. Die eudgiltige Beschlußfassung des BundeSrathS über daS Bürgerliche Gesetzbuch wird, wie die „Post" erfährt, erst dann eintreten, wenn die Zustimmung der einzelnen Regierungen zu den im Reichstage in dritter Lesung getroffenen Entscheidungen eingeholt ist.
Berlin, 2. Juli. Im „Reichsanzeiger" wird bezüglich eines unter der Ueberschrist „M ilitürftSkalischeSocial- politik" im „Vorwärts" erschienenen Artikels erklärt, daß durch Kündigungen in der Spandauer Gewehrfabrik nicht eine größere Anzahl Arbeiter stellungslos geworden sei, sondern


