schleuderte. Happel bemerkt, werm er den Debu» nicht auf. gefangen, hätte er sich da» Genick gebrochen. Auch dieser Zeuge erklärt, der alte Bötz fei eia ordentlicher Mann, der seinen Sohu drei Monate lang vor dem Vorfall ernährt habe, obwohl er selber nur wenig verdiene. — Die Kul- bach'scheu Eheleute schlldern den unter Anklage steheuden Vorfall nach den Mittheilungen des alten Bötz. Dieser habe zwei Nächte nach dem Vorfall bei ihnen geschlafen, weil er sich vor dem Sohn gefürchtet. — Die Wirthiu Konrad Walbot Ehefrau deponirt, bei ihr habe der Angeklagte die Shlvesternacht zugebracht. ES habe, wie üblich, Freibier gegeben und hat Bötz auch tüchtig gezecht, sodaß ers wie auch die anderen Gäste, wohl gespürt habe, aber voll sei er nicht gewesen, sonst hätte man eö ihm anmerken müssen. — Dem Zeugen Jacob W äh rum hat der Angeklagte am Tage nach dem Vorfall erzählt, er habe seinen Vater in der Nacht schrecken wollen und mit ihm etwas vorgehabt. — Heinrich Schneider, Ludwig Pfeffer und Joh. Walbot sind in der Sylvesternacht an dem Hause des Bötz vorbeigekommen und haben den alten Mann schreien hören. Die beiden Ersteren traten an daS Fenster, um zu sehen, waS loS war. Der Angeklagte rief ihnen zu, sie sollten machen, daß sie fortkämeu. Aus vorliegenden Acten wird constatirt, daß DebuS f. Zt. seinen Schwager wegen Mißhandlung und Bedrohung angezeigt hat, die Anzeige aber zurückzog, weil, wie er heute erklärte, der Angezeigte damals gedroht, ihn und seine Frau iu den Betten zu erstechen, wenn er be-
Der Sohn ist daß die That mit Ueberlegung auSgeführt, daher könne die Anklage nur dahin gehen, daß die Geschworenen die an sie gerichtete Schuldfrage bejahten, aber die darin enthaltene Ueberlegung verneinten, so daß sich die That des Angeklagten nur als TodtschlagSversuch darstelle. — Justizrath Dr. Reatz plaidirte kurz auf Verneinung der Hauptfrage. Der Angeklagte habe seinen Vater nur schrecken wollen. ES sei daS Gegentheil nicht bewiesen. Der alte Bötz habe unter seinem Etde ausdrücklich erklärt, daß sein Sohn weder seinen Kopf berührt, noch ihm den Strick etwa unter dem Kiffen hindurch um den Halt gelegt, damit bleibe nur die eine Möglichkeit, daß der Strick oder daS Teilchen vom Angeklagten dem
Düsseldorf, 2. März. Der Homöopath vr. Bolbediug | ist wegen grober Unregelmäßigkeiten in seiner ärztlichen Praxis | verhaftet worden.
Mahrisch Oftra«, 2. März. Die Meldungen aus dem Strtkerevier lauten fortgesetzt unruhig. Heute schloffen sich eia grober Theil der mährischen, sowie mehrere schlesische Gruben dem Ausstande an. Im Ganzen sind nur zwei Schächte in Dombrau und der Heinrichs-Schacht in Ostrau im Betrieb. Die Werke in Hruschau und CoakSaustaltea haben wegen Mangel an Material die Arbeit eingestellt.
Rom, 2. März. In Rom, Mailand, Turin und Neapel wurden gestern alle öffentlichen Volksversammlungen, tu welchen Abgeordnete der Opposition gegen die Afrika- Politik ErtSpiS und des Königs sprechen wollten, polizeilich verboten. Der Minister des Innern hat an die Präfecteu die telegraphische Weisung ergehen lassen, daß alle anti-patriotischen Umzüge untersagt werden sollen.
Paris, 2. März. Die gemäßigten Blätter erörtern die Rede des Präsidenten Faure in Dijon, in welcher er den StaatS-SocialiswuS des CabinetS Bourgeois billigte. Wir wollen nicht, daß die Gesetzgebung für die Arbeiter ein specielleS Regiment einführe, äußerte er. Wir wollen alle Freiheit achten, aber die Intervention des Staates ist noth- wendtg in gewissen Industrie-Städten, die weniger reich find, als Dijon. ____________
WB. Maffauah, 3. März. (Stefaniemeldung.) Die Italiener griffen am 1. März die Schoaner in drei Kolonnen an. Die rechte unter General Albernone traf die ganze schoanische Armee bei Abbararima, er mußte fich unter Beistand der Centrum-Colonne zurückziehen. Die Schoaner umgingen die Italiener rechts und links. Der Mckzug der gesammten italienischen Macht ging bis hinter Belesar. Wegen Terrainschwierigkeiteu ging die ganze Gebirgsartillerie verloren- die Verluste find unbekannt.
WB. Washington, 3. März. DaS Repräsentantenhaus nahm mit 263 gegen 16 Stimmen eine Resolution hinsichtlich Cubas au, analog derjenigen des Senats, worin die Aufständischen als kriegführende Macht anerkannt werden.
straft werde.
Damit ist die Beweisaufnahme erschöpft. — Der Erste Staatsanwalt, Herr vr Güng ertch, stellt den Antrag, die nicht vereidigten Zeugen, nämlich den alten Bötz sowie dessen I Schwiegersohn DebuS und dessen Frau, zu vereidigen Der Vertheidiger überläßt dies dem Ermessen des Gerichts.
Der Gerichtshof beschließt die Vereidigung — nur die Schwester des Angeklagten, die Ehefrau DebuS, erklärt gegen den Bruder keinen Eid oblegen zu wollen. Die den Geschworenen vorzulegeuden Fragen gehen dahin: „Ist der Angeklagte schuldig: in der Sylvesternacht den Vorsatz, seinen Vater zu tödten mit Ueberlegung auszuführen und ---- । durch Handlungen bethätigt zu haben, welche den Anfang
Schwurgericht. der Ausführung dieses Verbrechens enthält". Aus Antrag
W. Gießen, den 3. März 1896. deS Verteidigers wird die Nebenfrage für dn Fall der Verhandlung gegen den am 23. Juni 1868 zu Paris Verneinung der ersten Frage dahingestellt, „ob der Angeklagte geborenen Taglöhner Georg Bötz von Garbenteich wegen in der Sylvesternacht feinen Vater mit der Begehung eines Mordversuchs. (Fortsetzung.) Der Angeklagte erklärt, wegen Verbrechens bedroht hat '.
schweren Diebstahls, Beleidigung und Bedrohung vorbestraft Erster Staatsanwalt Herr Dr. ®ün0ert$ nimmt um zu sein, er gesteht zu, in den letzten 3 Monaten nicht ge- 31/* Uhr Nachmittags zur Begründung der Anklage daS
arbeitet zu haben, fein Vater hat ihn mit ernährt. Der Wort. Eine Miffethat, die so schwer und furchtbar ist, ftt
Angeklagte will in der Sylvesternacht die Absicht gehabt in Garbenteich begangen - ein Vatermord ist versus
haben, fich selbst aufzuhängen, er sei aber betrunken gewesen worden. Ein solche- Verbrechen Wit der Gesetzgeber im
und habe den Vorsatz wieder aufgegeben. Bötz beftrthtt, gtautn ^tert^um für fo unwog ich, daß er nicht daran
dem Vater nach dem Leben getrachtet zu haben, er habe dachte, eine Strafe dafür zu bestimmen. Anders sei die»
den Vater nur ängstigen wollen, es sei seine Handlung-, heutzutage, denn in seiner kurzen Praxis f"-n ihm zwei
weise dem Vater gegenüber nur Spaß gewesen. ES folgt solcher furchtbaren Verbrechen vorgekommen und d - Mörd r |
nun die Vernehmung der erschienenen 18 Zeugen, darunter hatten ihre That auf der Guilliotine verbüßen müssen. Der, die nächsten Verwandten deö Bötz. Bürgermeister Schwarz Vertreter der Staatsbehörde pracisirte darauf deThat-
von Garbenteich gibt dem Vater des Angeklagten daS beste bestandSmerkmale des Mordes, de» TodtschlagS und des
Zeugniß, auf den Sohn passe aber daS.Sprichwort „Müßig- Versuchs dieser Verbrechen und wendete fich dann zu,: Sach
gang ist aller Laster Anfang". Die verstorbene Mutter selber. Er will nicht davon reden, daß fich der Angeklagte
des Angeklagten hat diesen verhätschelt und verzogen. Der schon gegen die besetze des Staate«* f*®ey'
alte Bötz sei Taglöhner, der den Tag Mk. 1.60 verdient. Er lege größeres Gew cht auf die sittliche Qualität des An-
Der Zeuge erklärt, den Vorfall von dem Vater und dem geklagten. Und wie sei Botz aus der heutigen Verhandlung
Schwager des Angeklagten so erzählt bekommen zu haben, hervorgegangen? Als roher, arbeitsscheuer Geselle der
wie wir ihn vorstehend geschildert. Auf Befragen des Ersten fich von seenern alten, krumm gearbeiteten B°ter ernähr n
StaatSanwaltS erklärt der Bürgermeister, er traue dem laßt, als ein Mensch, der den kargen Lohn de- Alten Vater des Bötz nicht zu, daß dieser den Vorfall absichtlich in die Wirth-Häuser tragt. AuS der Verhandlung sei ausbausche zu dem Zwecke, den Sohn loS zu werden, ins hervorgegangen, daß e- Mutter gewesen, die an der Zuchthaus zu bringen — so hat der Angeklagte nämlich Erziehung de- Sohnes gefehlt, die ihn verwöhnt, verzogen früher behauptet. — Der Onkel des Angeklagten, KaSpar und verhätschelt und eben dieser Sohn hat der Mutter diese Kissel von Garbenteich schildert, wie sein Neffe in der Erziehung mit roher, brutaler Behandlung gedankt. Der NeujahrSnacht heimgekommen, er habe nicht geöffnet, als Angeklagte ist nicht nur roh, sondern auch feig. Von einem dieser klopfte und da sei die Aeußerung gefallen, „morgen Menschen, der die Absicht bekundet, seine nächsten Verwandten früh werdet ihr sehen, waS ihr noch nicht gesehen habt." NachtS im Bette zu ermorden, von einem solchen Menschen — Schuhmacher DebuS von Garbenteich, der Schwager ist auch daS schrecklichste — einen Frevel an dem geh^ltgten deS Angeklagten, schildert den Vorsall, der zur Anklage steht, Haupte deS Vaters zu begehen — zu erwarten. Redner nach den Mttrheilungen seines Schwiegervaters. Dieser geht nun zu den Vorgängen der Sylvesternacht über. ES
Zeuge hat mit dem Angeklagten in bitterer Fehde gelebt, hat den Angeklagten offenbar gewurmt, daß der Vater nicht
sie beschuldigen sich gegenseitig, daS Messer gegeneinander sofort bereit war, ihm die verlangten 16 Vf9- 5" geben, d e
gebraucht zu haben. — Auch die Schwester deS Angeklagten, dieser nachher doch zu schwach war, zu versagen, hier ist d e
die Ehefrau deS DebuS, hat gehört, wie der Bruder die Wurzel des Verbrechens. ES ist bewiesen, daß er beim Fort- Aeußerung gethan: „morgen früh, da werdet ihr sehen, waS gehen auf den alten Mann geschimpft, er hat ihm die ihr noch nie gesehen." Der Vorfall, welcher unter Anklage I 16 Pfg. nicht geben wollen. Der Aerger darüber hat ihn steht, ist ihr vom Vater mitgetheilt, wie wir ihn angegeben, offenbar die Nacht über nicht verlassen. DaS AuSsuchen deS — Auch der Polizeidiener Schöck giebt, nach Mittheilung geeigneten Seiles zeigt, waS der Angeklagte mit dem Vater deS Vaters und des Schwagers des Angeklagten, den Gegen- vor hatte. Was soll die Aeußerung deS Bötz vor der Thür stand der Anklage so wieder, wie die anderen Zeugen, seines Schwagers in der Nacht bedeuten? Er wollte den Der Beamte ist der Meinung, daß man in Garbenteich dem Alten erwürgen. Der eigene Vater des Bötz hat unter Bötz eine so schändliche That zutraue, wie sie ein Vatermord Eid erklärt, er glaubte, der eigene Sohn wollte ihm an- ist. Der alte Bötz sei ein fleißiger und ordentlicher Mann. Leben, seine anderen Angehörigen theilen diese Ansicht, ja alle
Hierauf wird der Vater deS Angeklagten, Jakob Bötz, Leute in Garbenteich trauen dem Menschen diese That zu und in den Saal gerufen- er giebt an, 60 Jahre alt zu sein, die Herren Geschworenen werden sie ihm auch zutrauen. Der er sei Wittwer und arbeite in der Backsteinfabrtk- er will Angeklagte hatte den Entschluß gefaßt, seinen Vater im Bett Zeugniß ablegen. — Er schildert den Vorfall, wie er ihn zu erwürgen, er hat auch mit Vorsatz gehandelt, auch den den Zeugen mitgetheilt, er kann nicht sagen, wie das Seil I Versuch, dieses Verbrechen zu bethätigen gemacht. Die heutige um den LalS gekommen, er sei vor Schreck starr gewesen I mündliche Verhandlung habe keinen Beweis dafür erbracht, und war überzeugt, es gelte um sein Leben. 7^ '?* c »—hA,,*r nnn* •
nachher ins Bett gegangen und etngeschlafen, der Zeuge hat wahrend deS Restes der Nacht kein Auge zugethan. Er kann fich im Allgemeinen nicht Über den Sohn beschweren, nur, daß dieser zu träge war, um fich Arbeit zu suchen. Richtig ist, daß der Sohn ein Mal wegen der mütterlichen Erbschaft mit ihm gesprochen, eS fei aber doch nichts vorhanden.
Heinrich Happel von Garbenteich kam dazu, wie der Angeklagte mit seinem Schwager Debus Streit hatte. Der Angeklagte hatte ein Messer in der Hand, daS er aber auf den Tisch warf, al- er de» Zeugen anfichttg wurde, er nannte seinen Schwager, der ein verkrüppelte- Bein hat, r w«.» --- —D.,
einen lahmen Hund, indem er ihn die Treppe hinunter- I Vater an den Kopf geworfen wurde, wie eS der Erstere 1 auf 6 Uhr verschoben.
der Beendigung der mit Beginn der Vtehmärkte anfaogeoda thieräcztlichen Untersuchung kein Vieh abgetrieben werde- dürfen. Ohne daS Vorhandensein der den Erlaß einer solchen Verordnung rechtfertigenden schweren Mißstände bestreiten zu wollen, konnte man fich doch der Einsicht nt* verschließen, daß eine derartige, zeitliche und läutnü* Zusammenfassung deS ganzen ViehmarktverkehrS nur zulLIst, und durchführbar fein würde, wenn der Marktplatz selbst wie die zur Untersuchung deS aufgetriebenen Vieh- fletrofre» ncn Einrichtungen auch geeignet fein würden, die geplant» strengen Vorschriften ohne allzu empfindliche Belästigungn und Verzögerungen für die Marktbesucher durchzuführen. 9® beiderlei Hinsicht mußte aber der derzeitige Zustand al» » zureichend anerkannt werden, indem der vorhandene Maiü- platz weder Raum zur gleichzeitigen Aufstellung de» F sammten, nach der Verordnung ihm zukommenden Vieh» bietet, noch die thierärztliche Untersuchung aller Thiere ® den wenigen Marktstunden durchführbar sein würde unerträgliche Hemmungen im Verkauf und Abtrieb dt» w nicht untersuchten VieheS. Ander-, wenn — wie geplant - ein neuer geräumiger Diehmarktplatz mit directem 8«*' anschluß und Viehhof (Stallungen) vorhanden sein wüldl, wobei eS ermöglicht wäre, da- vor den Markttagen ew- tresieude, im Viehhof eingestellt werdende Vieh al»bald « seiner Ankunft, jedenfalls aber vor dem eigentlichen w» in Ruhe zu untersuchen. Unter diesen Umständen mußte Stadtverordneten-Versammlung beschließen, ihre Zustim«^ zu der vorgelegten Polizeiverordnung oder zu ähnlichen stimmungen zu versagen, bi- zur Anlage eine» neuen WT Marktplatzes mit Viehhof (Stallungen). — Die in die' Richtung im Gang befindlichen, mit dem Umbau de» Bahnhofes zusammenhängenden Vorarbeiten konnten le richtSjahr noch nicht zum Abschluß gebracht werden.
•• Einjährigen - Prüfung. Von den 20 2 andidar für daS am SamStag Nachmittag zu Ende gegangene v* jährig-Freiwtlllgen-Examen haben dasselbe nur 8 bestan
•• Die Ausführung der Echuh'schen Pasfian faM nicht in der Stadtkirche, sondern in der JohanneSkirche p Infolgedessen ändern sich die Platzverhältniffe, ""rüber Nöthige in der Annonce enthalten ist. Auch ist der
auch behaupte, dem Letzteren um den Nacken gefallen sei, als er sich im Bette aufgerichtet. WaS der eigene Vater darüber sage, sei nicht beweiskräftig, denn dieser sei beeinfloßt von seinem Schwiegersohn, dem Debn». Strafe müsse ft sein Slient erleiden, aber da genüge die Bejahung der HUf». frage, während der Vertheidiger bittet, die Hauptftage verneinen. — In seiner Replik weist der Erste Staat», anwalt Dr. Güngerich darauf hin, daß eS der verthei. diger vermieden, ihm auf seine Gründe Gegengründe beizubringen, er sei über die eigentliche Anklage leicht hinweg, gegangen. Noch ein Mal sühne der Ankläger neue Momemr vor, die für seine Ansicht sprechen, daß der Angeklagte seine» Vater nach dem Leben trachtete. — Der Vertheidiger bemerkte, wenn er fich auf die Widerlegung der Einzel, heiten der Anklage nicht eingelassen, so habe er gemeint, in Rücksicht auf die vorgerückte Zeit beschränken zu sollen. — Nach kurzer Rechtsbelehrung zogen fich die Geschworenen um ß’/e Uhr zur Berathung zurück. Nach ^stündiger Ab. Wesenheit erschienen dieselben wieder im Saale und richten einer der Herren an den Borfitzenden, LandgerichtSrath Seegn die Frage, ob der Vater deS Angeklagten in der Nacht, m der Sohn den Angriff auf ihn unternommen, im ßlm»« mit dem Sohn noch verblieben sei? — Landgericht»rvj Seeger erklärte, diese Frage nicht beantworten zu dürfe, und eröffnete aufs Neue die Beweisaufnahme. Der Angeklaxr erklärte, da fein Vater im Saale nicht mehr anwesend »ar. daß dieser in fraglicher Nacht zu ihm ins Bett gekommen,» der nächsten Nacht aber außerhalb de» Hauses geschlafen Erster Staatsanwalt Dr. Güngerich bemerkte, daß die« für den alten Mann keine Bedenken gehabt, denn betanntl^ schlafe ein Angetrunkener fest, und daß der Sohn gleich ei» geschlafen, habe der Vater unter Eid bekundet. JustizrH Reatz bemerkt dagegen, daß, wenn der Vater seinen Eoh, für einen Verbrecher gehalten, dem er zutraute, er wolle ihn anS Leben, er nimmernuhr mit demselben in ein Bett sft gelegt haben würde. Nach nochmaliger Verlesung der Sch-ü^ fragen durch den Vorsitzenden zogen sich die Geschworenn ins Berathungszimmer zurück. Nach halbstündiger Berathvnz um 7 Uhr, verkündete der Obmann den Wahrspruch der &>
! schworenen dahin: Daß der Angeklagte des Mordversu4t nicht schuldig, daß aber die HülfSfrage, ob der Augeklazn der Bedrohung seine- Vaters mit einem Verbrechen schuld«, mit mehr als 7 Stimmen bejaht worden sei. Der Gericht» Hof verurtheilte den Angeklagten hierauf, dem Anträge bei Staatsbehörde gemäß, in eine Gefängnißstrafe von sich« Monaten, der höchsten zulässigen Strafe nach § 241 btl Reichs-Straf-Gesetzbuches
CoceU» tmb prwtnjköw»
Gießen, 3. März 1896.
Sießeuer Viehmärkte. Nach dem Verwaltuug»be^ich der Großh. Bürgermeisterei Gießen für 1894/95 wurden t genanntem Berichtsjahr' 36 Vieh- und Krämermärkte a» gehalten. Auf den ersteren waren aufgetrieben: 20,715 Eli/ Rindvieh gegen 15,394 im Vorjahre, und 14,278 Schleck« gegen 10,526 im Vorjahre. ES heißt dann weiter: tu
I bei Abhaltung der Viehmärkte neuerdings verstärkt hervor- getretenen Uebelftänbe hatten Großh. Polizeiamt Sießeazm Ausarbeitung deS Entwurfs einer Localpoltzeiverotdlnmg veranlaßt; es sollte danach insbesondere alles zum Zwtck bei Verkaufes hierher gebrachte Markt Vieh auch auf bem Pietz- markt aufgetrieben werden und nur dort gehandelt werbw
I dürfen, während der Handel mit solchem in hiesigen Wirch schäften und Privatställen sowohl, als auch an anderer Orten, ebenso wie das Haufiren mit solchem Vieh innerhalb der Stadt verboten werden sollte- deS Weiteren sollte vor
, M „i ®«”f‘ sl‘7«, letfltlto«1
"" ||[1 b >,n Saiff J“1
»‘Äw »• t*. "St ««41 i-l«1
|„W Shnstl»
fau«, .5B® Sa -°d I“' ‘ Xwfil,b'1J
W “f amcfiiTi «• ®' iu e •• VerichiiM brLoco--liv.L«amt Stribf,fonbf” S " k-h° Srirdb gen Verlin auS |u vorhanden, gitibiii eMi beet prenWe briilrt wird.
« Btibanb he in» nathsolgrnb ekiiger Zeit ging du i: hesfischen Forsts rerefin zu einem! «einsames Vorgehe S )ir es \W. $ ’ die Mrinurg t Anr4 aus die N
»esbessrrung zu erz Liebesgabe für bi; Langen. Diese an1 werben. Der Zwe
M'd, eine etngehei Bildung der Oberfä
Wendungen anjuftre
3 ?eflterung beotnat ^schiierigkeiten wi
»'taarmer Verband lckchea Mioißeriom, ftfnst zugehea lassen d'ltjioTtn nkbergtltfl Ei^inag der Frage hi 'asivig der Staatska vt nl.iv weder beadßä
** Tie Irinnen k W h«?. 3if..< 'Ah nach dem von! ?rnemigten Prograt 'l'lgr gestalten: Am «iSinteo des Osfiziei
"nechnsl
a
fllittiDod) den
- .^"iAiüags 2 DUi-if dem diesigenCr **f 8»»t in Gieße iw»»:
NfitV. n6^8tg
W) meistbielenb oei
MH Oriigerich
A-: Ä» ■ Wm
9. ? ‘•öormittanei 911' ‘kDetbenim itärv- • x Ehenn 37*arte,oei
, 85 ^dck'Stamm
7 g jM "
- < »7en,jto
HH7G
Eo*nNen:


