Ausgabe 
4.2.1896 Erstes Blatt
 
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Dienstag den 4» Februar

Erlies Blatt

M. 29

vierteljähriger x,

Anrts- und Anzeigeblutt für den Ureis Giefzen

^rktvra^ ig,

Hratisöeitage: Gießener Aamitienötätter

Amtlicher Theil

erscheinender Intervention sich an den Deutschen

Kaiser um

wären die überwältigenden Sympathien der

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bi« Borm. 10 Uhr.

Die Gießener

»«den dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Der

Gießener Anzeiger erscheint täglich, nrit Ausnahme bei Montag«.

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schließungen in dieser Angelegenheit in die Oeffentlichkeit dringen, können nur auf Combiuationcn beruhen.

Der frühere ReichStagspräsident v. Levetzow wird Anfang Mai d. I. auS seinem Amte als LandeSdirecror der Provinz Brandenburg scheiden. Zu seinem Nachfolger ist der Führer der Conservativen, Frhr. v. Manteuffel, bestimmt.

Die gestern erfolgte Vernehmung der Redacteure desVorwärts" hat, wie diePost" hört, ergeben, dast eS nunmehr keinem Zweifel mehr unterliegt, daß der Redaction desVorwärts" vorzeitig ein Exemplar der den Amnestie- Erlaß enthaltenden Nummer de«Armee-VerordnungSblattes" in die Hände gespielt worden ist, daS unter allen Umständen aus der Druckerei desArmee-VerordnuogSblattes" gestohlen sein muß, da kein einziger Beamter ein Exemplar jener Nummer vorher zu sehen bekommen hat.

In der heutigen Sitzung deS BundeSrathes wurde dem ReichstagSbeschlusse betreffend einen Gesetzent­wurf wegen Abänderung dcs Paragraphen 2 des Gesetzes betreffend die Verfasiung und Verwaltung Elsaß Lothringens vom 4. Juli 1879 sowie auch dem ReichstagSbeschluffe betr. einen Gesetzentwurf wegen Aufhebung der dem Statthalter von Elsaß-Lothringen übertragenen außerordentlichen Ge- walten die Zustimmung versagt.

Hamburg, 1. Februar. Im Kaffenzimmer der Nord- deutschen Bank wurden heute abermals drei internatio­nale Bankräuber verhaftet, zunächst wegen dringenden Verdachtes des Taschendiebstahls und der Beihülfe dazu. Zwei nennen sich Commiffare TittS aus New York, der dritte will ein Jockey Taylor sein. Alle Namen dürften aber falsch und die Verhafteten selbst gefährliche Gauner sein.

Staaten auf Seiten des Deutschen Kaisers gewesen."

- Bezüglich der Umbildung der vierten Bataillone kann diePost" aus zuverlässiger Quelle mittheilen, daß die Blättermeldungen darüber unbegründet find. W:e mau diese Frage im Einzelnen zu lösen versuchen wird, und wann eine damit in Verbindung stehende Vorlage an den Reichstag ge­bracht werden soll, steht, so theilt diePost" mit, bis jetzt noch durchaus nicht fest, und alle Meldungen, die über Ent-

Netteste Nachr!chten»

Diprschm deL Brrre« .Herold*.

Halle a. S, 2. Februar. Gestern wurden zwischen dem hiesigen Magistrat und der Firma Kramer & Co. die Ver­handlungen betreffs Baues einer electrischen Bahn zwischen Halle und Leipzig beendet. Der Bau wird voraus­sichtlich noch bis Ende dieses Jahres fertiggestellt werden.

München, 2. Februar. Freiherr v. Hammerstein ist gestern Abend in Begleitung des Polizei Commiffars Wolff auf der Durchreise nach Berlin hier eingetroffen und wurde in der Königlichen Polizei-Direction internirt. Heute Morgen 8 Uhr wurde die Reife nach Berlin fortgesetzt.

Prag, 2. Februar. Der Wiener Personeuzug der Staatsbahn ist bet der Station GeraSdorf entgleist. Der Zugführer, ein Schaffner und drei Damen wurden schwer, mehrere andere Personen leicht verletzt. Die Entgleisung wurde durch daS Unwetter hervorgerufen.

Czernowitz, 2. Februar. In der Bukowina herrscht fett 48 Stunden ein furchtbarer Orkan, welcher einen coloffalen Schaden anrichtete. Viele Gebäude wurden zerstört, mehrere Dächer abgedeckt und Feuermauern eiugestürzt. Die Passage auf den Straßen ist lebensgefährlich.

Rom, 2. Februar. DerTribuna" wird aus Paris gemeldet, daß der NeguS, um die Italiener aus dem Felde zu schlagen, das Protectorat Frankreichs und Rußlands an­genommen hat.

Antwerpen, 2. Februar. Die Matrosen des Nord­deutschen LloyddampferSPreußen" geriethen mit den Matrosen des englischen DampfersHeatman" infolge einer politischen

Detttscher Reich.

Berlin, 1. Februar. Bezüglich des Eindrucks, welchen die Depesche des Deutschen Kaisers an den Präsi­denten der TranSoaal-Republik, Krüger, in amerikanischen Kreisen gemacht hat, gibt derNew Yorker Sun" an leiten- der Stelle folgende Erklärung ab: Einige britische UttlauderS und wenige Anglo ManiacS abgerechnet, gibt es in Amerika Niemanden, der nicht mit Bewunderung cuf den hochherzigen Deutschen Kaiser und deffen edle und gerechte That blickt. Diese Wahrheit kann der deutsche Botschafter vertrauensvoll seinem kaiserlichen Herrn melden. Infolge eines sehr bedauer­lichen JrrthumS wandte sich unser StaatS-Departement an Mr. Chamberlain in London um Schutz der Amerikaner in Transvaal. Wenn überhaupt eine Intervention in Transvaal zu Gunsten der Amerikaner nothwendig geworden wäre, so hätten wir uns nur an den Mann gewandt, der allein die Fähigkeit und den Willen gehabt hätte, uns seine Hilfe zu leihen, nämlich an Kaiser Wilhelm II. Wir wiffen, daß wir im Namen des ganzen amerikanischen Volkes sprechen, wenn wir hiermit den Berliner Staatsbehörden die Ver­sicherung geben, daß eS im ganzen Lande auf das Tiefste bedauert wird, wenn es unterlaffen wurde, bet etwa nörhig

Ausland.

Paris, 1. Februar. Wittwe Jules Favre'S, die lange Jahre Vorsteherin in einer Lehrerinnen-BtldungSanstalt in Sevres war, ist gestorben.

Paris, 1. Februar. AuS Tananarieo wird mit- getheilt, daß durch das energische Vorgehen gegen die Rebellen im Westen der Insel Madagaskar der Aufstand beendet sei. Die Rebellen könnten ihre Banden nicht mehr zu­sammenziehen und kehren zum größten Theile in ihre Hei- math zurück. Nach den Aussagen mehrerer Gefangener konnte man die Anführer ausfinden. Nach Beendigung der Untersuchung wurden dieselben erschaffen. Die Regenzeit hat in Madagascar begonnen. Man befürchtet, daß die Ocupa- tionStruppen viel von dem Fieber zu leiden haben werden. Die Genie Soldaten find damit beschäftigt, für die Soldaten Unterkommen zu schaffen.

Pari», 1. Februar. Der Ministerpräsident Bour­geois empfing gestern Abend eine Abordnung radicaler und sozialistischer Abgeordneten unter der Führung Go bl et S, die von ihm verlangte, daß das Leamten-Personal durch zahl- reiche Entlassungen gesäubert werde.

Bekanntmachung.

«« die Gr. Bürgermeistereien des DieustbezirkS der Gr. Districts-Eiunehmerei Treis a. d. Lda.

Lt. Verfügung Gr. Ministeriums der Finanzen, Ab- theilung für Steuerwesen, ist der Gr. DistriclS - Einnehmer der Districts - Einnehmerei Babenhausen, Dieter, zum Districts Einnehmer der Districts-Einnehmerei Treis a. d. Lda. mit dem Wohnsitz in Gießen (Diezstraße Nr. 8) ernannt worden.

Im Jntereffe Ihrer Ortsangehörigen ersuchen wir Sie, dieses in Ihrer Gemeinde durch die Schelle ortsüblich ver- tzffentlichen zu lassen.

Gießen, den 1. Februar 1896.

Gr. Mntamt Gießen.

gez. Rübe.

Schutz der Amerikaner zu wenden. Hätte die hochherzige und freundschaftliche Erklärung des Deutschen Kaisers zu einem Kriege zwischen Deutschland und England geführt, so wären die überwältigenden Sympathien der Vereinigten

Abg. Schröder (ftf. Vp): Das Vorgehen Singers beweist nur, daß man mit außerordentlichen Uebertretbungen auch die be­dauerlichsten Vorgänae zum Gegenstand politischer Verhandlungen macht. (Beifall.) Man verlangt sogar, es sollen alle seit längerer Zett von Herrn Braufewetter gefällten Urthetle redresstrt werden. Es ist «der doch unerhört, zu behaupten: wenn Jemand geisteskrank ist, so sei man berechtigt zu der Vermuthung, daß derselbe schon in früherer Zeit sich nicht in normalem Geisteszustand befunden habe. Dabei wirft Vorredner gar noch einem Collegium von vier anderen ehrenwerthen Männern, denen nichts nachzusagen ist, vor, trotz an­geblicher Kenntniß des Zustandes Brausewetters an dessen Urlheilen theilgenommen zu haben. Zu einem Ausnahmegesetze liegt nicht der geringste Anlaß vor ~ r

Abg. Schmidt-Warburg (Ctr.): Ich habe vor Jahren einmal mit Herrn Brausewetter zusammengewirkt, aber von geistiger Um­nachtung nichts wahrgenommen. Ich habe bedauert, daß Brause- wetter so oft feine persönliche Meinung ausfprach vor Entscheidung über die Schuldfrage. Aber für verrückt habe ich ihn deshalb nicht gehalten. Jedenfalls Hal ftüher Niemand an eine Umnachtung Brausewetters gedacht. Auch die Preffe nicht! Zeigen Sie mir ein Blatt, welches damals solchen Verdacht geäußert hätte. Wenn Singer meint, es bedürfe größerer Garantien, so möge er bei der Justiz- Novelle Anträge stellen, ich werde auch dem mich nicht entziehen. Keinesfalls bedürfe es eines Ausnahmegesetzes.

Adg. Lenzmann: (frs. Vp.): Ich muß Singer darin Recht geben, daß das Volksbewußtsein es nicht verstehen wird, wie U.theile bestehen bleiben können, an denen ein Geisteskranker theilgenommen hat. Die Vorwürfe gegen die anderen Richter finde ich nicht so sehr gerechtfertigt, und zwar deshalb, well das Verhalten des Herrn Brausewetter in den Gerichtsverhandlungen geradezu typisch ist für viele Vorsitzende preußischer Gerichte (Hört! hört!). Die Richter finden gar nichts Ungewöhnliches mehr darin, wenn die Vorsitzenden von den alten preußischen Grundsätzen abweichen, wonach bis zur Feststellung der Schuldfrage dem Angeklagten und seinem Verthei- diger gleiches Recht gewährt wird rote dem Ankläger. Die Vor­würfe gegen die Justizverwaltung sind nicht ganz unbegründet. Eine aufmerksame Justizverwaltung hätte sich längst sagen sollen, daß Herr Brauseroetter nicht am richtigen Platze sei. Derselbe wäre vielleicht ein guter Civllrichter gewesen. In diesem Augenblick ist jedenfalls die Revision unzulässig, weil die Frist abgelaufen ist. Wollen Sie etwa alle Urtherte Brausewetters kasfiren? Das würde die Rechtsficherhett schädigen. Begnadigung wäre nur Nothbehelf. Abhilfe bringt unser in der Commission für die Justiznooelle ge­stellter Antrag, der das W.ederaufnahmeoersahren auch zulassen will bei nachweisbarer Umnachtung eines Richters zur Zeit der Urthetts- fällung.

Abg. Stadthagen (Soc.) verbreitet sich über den Gegen­stand im Sinne Singers und schließt: Ich bedauere, daß der Herr Staatssecretär auf unsere Frage nicht eine wohlwollendere Erklärung abgegeben hat und bitte See, daS Gehalt des Staatssecretärs nicht zu bewilligen. (Heiterkeit.)

Abg. Lütgen au (Soc.) verlangt Wiederaufnahmeverfahren im Essener Metneidsproceß gegen Schröder u. Gen. Er habe in Dort­mund für sich in einer Anklage wegen Beamtenbeleidigung Freisprechung erzielt, weil das Gericht als nachgewiesen angesehen habe, daß der Gendarm Münter mit feiner Etdespsticht fahrlässig umgegangen fei.

Titel Staatssecretär wird genehmigt, desgleichen der Rest des Justizetats, sowie der Etat des Rechnungshofes.

Montag: Erste Berathung des bürgerlichen Gesetzbuches.

Meßmer Anzeiger

Kenerak-Wnzeiger.

Deutscher Aeichsrag.

29. Sitzung. SamStag, den 1. Februar 1896.

Die Zusatz-Erklärung zu dem internationalen Uebcreinkommen »on 1890 über den Eisenbahn-Frachtverkehr wird debattelos ge­nehmigt.

Es folgt die Beratbung des Justiz-Etats.

Bei dem Ausgabe-TitelGehalt des Staatssecretärs" wünscht

Abg. Bassermann (natl.), es möge bei Reotfion des Handels­gesetzbuches auch aus die berechtigten Wünsche der Handlungsgehülfen Rücksicht genommen werden, speciell betreffs der Kündigungsfristen und der Concurrenzklausel. Er empfiehlt gesetzliche Feststellung einer Minimalkündigungsfrist, etwa von einem Monat. Der excesfiven Anwendung des ConcurrenzverbotS müffe oorgebeugt werden durch Begegnung der Verbotschrist unter Berücksichtigung der Höhr des Gehalts. Ein Concurrenzverbot müsse überhaupt nur zulässig fein, wenn der Angestellte dafür ein Aequioalent durch entsprechend hohes Gehalt empfange. Auch müffe dem richterlichen Ermessen betreffs Herabsetzung der Vertragsstrafe und Begrenzung der Verbotsfrist Spielraum gegeben werden.

Staatssecretär o. Nieberding: Die verbündeten Regierungen sind gewillt, bei Neuregelung des Handelsgesetzbuches einen Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eintreten zu lasten. Zu den bezüglichen Verhandlungen sind auch die Arbeit­nehmer zugezogen worden und sie haben sich so einsichtsvoll gezeigt, daß aus eine befriedigende Regelung zu hoffen ist. Bezüglich der Kündigungsfristen stehen die verbündeten Regierungen auf dem Boden des vom Hause angenommenen bezügl. Gesetzentwurfs, aber sie hegen noch Zweifel, ob alle Bestimmungen desselben den Interessen der Gehilfen entsprechen. WaS die Concurrenzktausel anlangt, so ist weder deren völliges Verbot zulässig, noch auch das Fortbestehender jetzigen völligen Dertragsfretheit. Wir sind ernstlich bestrebt, einen guten Mittelweg zu finden.

Abg. Singer (Soc.) bedauert, daß es hiermit geh.', wie mit der Schneckenpost. Verträge mit Concurrenzclausel widersprechen der guten Sitte. Lebhaft bewegt wurde das Volk durch den Fall des in Wochnfinn verstorbenen Herrn Brausewetter. Ich erinnere an den Gummischlauch-Proceß, in dem nicht die Schuldigen unter Anklage gestellt waren, sondern wie das ja überhaupt bei uns geschieht D'-stenigen, an denen die Behördenihr Müthchen gekühlt haben. Wie bat Herr Brausewetter die Vertheidtger beschränk:!Sie können überhaupt nichts feststellen" undSie haben sich nicht mit der Person deS Staatsanwalts zu beschäftigen, sondern mit Ihren Clienten!" Diese Aeußerungen kennzeichnen das System. Herr Brausewetter lat eine Rechtsbelehrung an die Geschworenen damit geschloßen:ich schließe mich den Ausführungen des Herrn Staatsanwalts Wort für Wort an." In einem anderen Falle sagte er:Es ist unmöglich, daß Sie (die Geschworenen) dem Angeklagten mildernde Umstände bewilligen." Das in einer Rechtsbelehrung! Noch kurz vor seinem rranSport in eine Krankenanstalt hat Brausewetter noch Urthetle gefällt und auf drei Monate erkannt. Da fragt es sich denn, ob nicht die Richter ein Vorwurf trifft, die mit ihm zusammen Urtheil sprachen und die seinen Zustand längst hätten erkennen müssen. Hat doch sogar ein Gerichtsdiener gesagt, mit ihm ist nicht mehr auszu- tomtnen

Präsident v Buol: Mit Beschwerden über Personen müßte Sh der Redner an den preußischen Justtzmtnister wenden. Hier nnte es sich doch nur um Mängel der Gesetzgebung handeln.

Abg. Singer: Ich frage den Herrn Staatssecretär, denkt er, was zu geschehen habe, um solchen Mängeln in der Rechtspflege ab­zuhelfen? Im Rechtsberoußtsein des Volkes besteht jedenfalls die Auffassung, daß so gefällte Urthelle nicht fortbefiehen dürfen und daß von Gesetzeswegen das Wiederaufnahmeverfahren in solchen Umständen oorgeschrieben werden muß. DaS Mindeste, was ein Angeklagter »erlangen darf, ist doch, daß seine Richter sammtlich geistig normal find.

Staatssecretär v. Nieberding: Soweit mir die Thatsachm bekannt find, muß ich bestreiten, daß die Urthetle, an denen der Dersiorbene rnitgewirkt hat, von ihm in krankhaftem Zustande ge­fällt sind. Ebenso wenig haben die Collegen des Verstorbenen seinen Zustand als krankhaft erkannt ober erkennen müssen. Ich bestreite auch dem Vorredner daS Recht, auf solche beweislosen Behauptungen hin der preußischen Justizverwaltung Pflichtverletzung vorzuwerfen. Hätte die Verwaltung zu einem Einschreiten gegen den Verstorbenen Anlaß gehabt, so hätte ihr eS auch an Mitteln dazu nicht gefehlt. Aus anonyme Denunciationen und Zeitungsangaben konnte nicht eingeschritten werden. Lasten wir den Todter. ruhen! Sollten wirklich Urtheile unter Mitwirkung eines geistig Kranken gefällt werden, fo steht der Weg der Revision frei Auch hat die Justiz- Verwaltung die Möglichkeit, daS Verfahren auf Absetzung eines solchen Richters einzuleiten.

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