Mr. 79
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Die Gießener
werden dem Anzeiger »öchmtlich dreimal bcigdtgL
Zweites Blatt. Donnerstag den 2. April
Gießener Anzeiger
Kenerat-Wnzeiger.
189#
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Das neue hessische Einkommensteuergesetz.
Die bisherige Einkommenbesteuerung im Groß- herzogthum Hessen (Gesetz vom 8. Juli 1884) trug die Spuren ihrer Entwicklung aus einer klassenweise abgestuften Personalsteuer. Sie zerfiel, ähnlich der Unterscheidung der preußischen klasflfizirten Einkommensteuer und Klassensteuer, tu eine Einkommensteuer 1. Abtheilung (Einkommen von 2600 Mk. an) und in eine solche 2. Abtheilung (500 bis 2600 Mk. Einkommen). Am 1. April tritt das neue Gesetz vom 25. Juni 1895 in Kraft - eS erhält nach Dorbild der preußischen Steuerreform den DeclarationSzwang für Einkommen von 2600 Mk. an, eine stärkere ProgrefsionSscala nut größerer Heranziehung der höheren Einkommen, Erleich- trrungen bei den niedrigeren, weitere Befreiungen, mehrfache Verbesserungen im BeranlagungS- und Beschwerdeverfahren, iv-besondcre eine oberste ReclamationSinstanz im DerwaltuogS- grrichrshof.
Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Aufenthalt begründen die subjective Steuerpflicht in dem, durch die reichsgesetzlichen Bestimmungen über die Doppelbesteuerung bedingten Umfange. Im Ausland wohnende Staatsangehörige find mit dem aus Hessen fließenden Einkommen besteuert, Angehörige anderer deutschen Staaten stehen, falls fie in Heflen dvmizilirt, den Inländern gleich, in allen anderen Fällen unterliegt das aus Heflen fließende Einkommen (aus Grundbesitz, Gewerbe, Gehalt u. f. w.) der Steuerpflicht. Gleiche Grundsätze gelten für Reichsausländer. Bei Beiden erfolgt jtbod) Mangels einer mit Erwerb verbundenen Beschäftigung die Heranziehung zur Steuer erst nach einjährigem Wohnsitz in Heflen. Außer den physischen Personen erstreckt sich die Steuerpflicht auch auf Actlen-Gesellschaften oder Commandit- tzksevschaften auf Actien, hinsichtlich der Überschüsse, welche an die Mitglieder vertheilt, oder zur Reserven- oder Schuldentilgung verwendet werden. Steuerfrei sind u. A. jugendliche Personen unter 18 Jahren ohne selbstständiges Einkommen von mindestens 700 Mk. unter gleicher Voraussetzung auch ältere, in ihrer Ausbildung begriffene Besucher von Mterrtchtsanstalten. Hervorzuheben ist noch die Steuer- besreiung der KriegStnvaliden und mit Kriegsdecorationen geschmückten Personen für ihre gesetzlichen Bezüge und Ehren- seid» und die auf Reichsrecht beruhenden Begünstigungen ge- toifler Militäreinkommen.
Zur Feststellung der Steuerbeträge bestehen zwei Abteilungen. Die Pflichtigen von Abtheilung 1 (selbst- - stündige» Jahreseinkommen von mindestens 2600 Mk. an)
Fettilleton.
ihr Beschießung von Psayburg im Ishre 1870.
Von Fred Vincent.
(Schluß.)
Leider jedoch war das Wollen bester als das Können löb so war eS immerhin nur ein verhältnißmäßig geringer Ähetl unserer ausgehungerten, durchnäßten und durchfrorenen Mannschaften, der durch einen warmen Morgevtrunk erquickt »rrden konnte. Dann aber — und wir alle waren nur zu fr^ über diesen zeitigen Aufbruch — wurde wieder ange- trtttn und vorwärts ging es durch strömenden Regen uod »lausenden Sturm hindurch auf schlechten, aufgeweichteu Scgen, bergab und bergauf, im großen Bogen um Pfalzburg besten meist in die Felsen etngesprengten Werken auch licht die kleinste Spur der gestrigen Beschießung aozu- jihen war.
Das war der härteste Marschtag, den ich jemals erlebt chibe, denn ein einziger Blick auf die grauen, lederfarbenen «tzrfichter der Leute ließ deren tödtliche Erschlaffung erkennen, tun Scherz wurde laut, kein Lied ertönte in den Gliedern, feine Pfeife brannte — alles war dampfende, triefende Raffe mb das Master quoll bei jedem Tritt gurgelnd oben aus den Dlirselschäften heraus. Kein Rendezvous wurde gemacht — em solches wäre ja doch nur eine unnöthige Verzögerung gmcftn, denn die Brodbeutel enthielten im günstigsten Falle ■ir als schwammigen Brei die letzten, regendurchwetchten »radreste. Trotzdem aber lockerte sich die MarschdiSciplin etijt,, wenn auch die Bataillone auf den schmalen Wegen etwas länger wurden als sonst. So lange der Sturm Bunte, hielt derselbe die Leute noch so ziemlich munter, altin er ließ immer mehr nach, ebenso wie der Regen, und Ml 10 Uhr Vormittags hatten beide gänzlich aufgehört. Ar dann aber gegen Mittag die Sonne zum Durchbruch kam eib ihre sengenden Strahlen in die Schlucht hinabsaudte, deren enges Defilse unsere Colonnen fich hindurch
unter liegen dem DeclarationSzwang, für Abteilung 2 bleibt | die Veranlagung (Einschätzung) bestehen. Nächst der Ein- führung des DeclarationSzwangeS enthält die Steuerprogref- fion die wichtigsten Neuerungen. Jeder Steuerpflichtige wird nach seinem Gesammteinkommen aus Grundeigenthum, Capitalvermögen, aus Besoldungen, Pensionen u. s. w., überhaupt aus gewinnbringender Thätigkeit zu einem bestimmten, eine mäßige Progression verwirklichenden KlasfificationStarif veranlagt. Der Tarif enthält die Einkommens- und Steuer- klaste mit Beifügung der Steuercapiralien. Er beginnt in Klaste 1 mit einem Einkommen von 2600 Mk. bis weniger 2900 Mk. (280 Mk. Steuercapital) und steigt bis zur Klasse 51 (Einkommen von 44,000—45,000 Mk. Steuercapital von 8795 Mk.) und so fort, in der Weise, daß je 1000 Mk. mit 250 Mk. Steuerkapital je eine weitere Klaste bedingen. Bet Einkommen von 500—1700 Mk. sind die Steuercapitalten ein wenig erniedrigt, von 8500 bis 20,000 Mk. meist unbedeutend erhöht. Früher schloß die Progression», scala bet 20,000 Mk. ab, indem je 1000 Mk. mit 160 Mk. Steuercapital eine weitere Klaste bildeten, jetzt setzt fich hier die Progression weiter fort. Der Steueranschlag beträgt bei 44,000 Mk. Einkommen 8795 Mk. (gleich 20 pCt. gegen bisherige 16 pCt.) und da von hier an je 1000 Mk. zu 250 Mk. Steuercapital gerechnet werden, so kann das Steuercapital in den höchsten EinkommeuSsätzen annähernd 25 pCt. betragen. Bei einem Steuersatz von 16 Pfg. per Mark Steuercapital (1895/96) reicht hiernach künftig die Progression von 0,8 an bis annähernd 4 pCt., statt, wie bisher von 0,96 bis 2,56 pCt. Hierbei ist übrigens die Berück- sichtigung von die Leistungsfähigkeit vermindernden Momenten dahin erweitert, daß künftig der Steuerpflichtige nicht bloß in die nächste, sondern auch in die zwettniedrtgste Steuer- klaste versetzt werden kann.
Die Grundlage für dir Treu e rein sch ätzu ng bildet für die 1. Abtheilung die obligatorische Declaration. Für die Beschaffung des vollständigen Materials können auf Verlangen der Bürgermeisterei oder der Steuerbehörde die Haus- Haltungsvorstände zur Beantwortung bestimmt formulirter Fragen (Meldeangabe, Nachweisung der Steuerpflichtigen) aufgefordert werden. Gleiche Verpflichtung haben die Vorstände der Actiengesellschaften. In den Erklärungen wird neben den abzuziehenden Schulden und Lasten das Einkommen nach feinen Quellen (Grundbesitz, Pachtung, Gewerbe, Praxis), des nicht fixirten Arbeitsverdienst nach dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre, getrennt angegeben. Die zulässigen Abzugsposten, wie: Auslagen zur Erhaltung des
wandten, da begann unsere Situation kritisch zu werden, denn die Leute schliefen im Marschtreu ein. Bei anstrengenden Nachtmärschen war eS mir schon vorgekommen, daß Leute schlafend, ganz maschinenmäßig wettermarschirend, einen Fuß vor den anderen gesetzt hatten, allein eine am Hellen Mittag bei steter gleichmäßiger Fortbewegung schlafende Marsch- colonne, daS war mir etwas Neues. Und doch war es Thatsache, denn wir schliefen alle mehr oder weniger und ich habe mir selbst mehr als einmal in Gedanken zurufen müssen: jetzt hast Du geschlafen! um mich wieder auf- zurütteln. Wiederholt ließ der Major die Sptelleute anschlagen, doch auch daS half nur auf kurze Minuten, denn sehr bald setzten auch diese ganz von selbst wieder aus.
Aber auch die letzten drei schweren Stunden gingen vorüber und zwar im Allgemeinen besser, als mancher von un» gefürchtet hatte. Nur selten that einer der Leute im Schlafe einen Fehltritt und stürzte rasselnd zu Boden und meist gelang e» dem Zugführer mit Unterstützung deS Unter- offizierS du jour sehr ralch, solche Leute wieder auf die Beine und ins Glied zurückzubringen. Aber trotzdem athmeten wir alle erleichtert auf, als kurz nach drei Uhr Nachmittags daS kleine, armselige Vogeseudörfchen Heranje in Sicht kam, in welchem wir heute Marschquartier beziehen sollten.
Eine freudige Ueberraschung harrte unser hier, denn die Wagen mit der Verpflegung waren bereit» kurz vor unS ein- getroffen, und so konnte die gestern so unliebsam unterbrochene Bertheilung sofort wieder ausgenommen und die Leute in ihre Quartiere entlassen werden. Letztere waren allerdings über alle Beschreibung dürftig und beschrankt, so daß beispielsweise zwei volle Compagnien meines Bataillons io dem kleinen Dorfkirchlein untergebracht werden mußten und der Pfarrer in seinem bescheidenen Wohnhause neben dem Brigadestab den RegimeotSstab und die Stäbe, sowie die meisten Offiziere -zweier Bataillone zu beherbergen hatte. Trotzdem wären alle fröhlich und guter Dinge, hingen doch unsere nassen Uniformen zum Trocknen auf der Leine und hatten wir wenigstens ein Dach über dem Kopf! Und als
Einkommens, Zinsen erweislicher Schulden, rechtsverbindliche Lasten, Steuern und Communalumlagen, sind erweitert durch Hiuzutritt der Leben-Versicherungsprämien bi» zu 400 Mk. und oller Beiträge zu BersicherungS-, PensionS-, Wittwen- und Waisenkassen. Hierzu kommen die regelmäßigen Abschreibungen für Abnützung der dem landwirthschaftlichen Betriebe dienenden Gebäude, Maschinen, Betriebsmittel. Für den Unterhalt deS Steuerpflichtigen und seiner Familie findet keinerlei Abzug statt, auch kommen Verwendungen zu Meliorationen, Geschäftserweiterung, Capitalanlagen oder Capitalabtragungeü und Beiträge zur Mobiliarverficherung nicht in Betracht.
Die Declarationen find alljährlich nach erfolgter Bekanntmachung bei den Bürgermeistereien abzuliefern, vo» wo sie dem Vorsitzenden der VeranlagungScommisfionen z>- gehen. Mit Ausnahme von Actien- und Commanditactie«- Gesellschaften kann die Declaration-Pflicht denjenigen Steuer- zahlern nachgelassen werden, die im letzten Steuerjahr bereits zur Einkommensteuer zugezogen waren, den Wohnsitz nicht gewechselt und keine höhere Steuern bedingende Einkommens- Verbesserung erfahren haben. Auch die Stemrpfltchligeu der Abtheilung 2 (500 bis 2600 Mk. Einkommen) find nicht nur zur Selbsteinfchätzuug berechtigt, sondern auch auf Aufforderung der VeranlagungScommtsfionen dazu verpflichtet.
Die bisherigen Veranlaguugsorgane find im Wesentlichen beibehalten. Für jeden Sreuerbezirk sungirt für die Veranlagung auf Grund der Declarationen eine gewählte Commission unter Vorsitz des staatlichen Steuerbeamten. Letzterer leitet das Veranlagungsgeschäft. Er stellt die Einkommenssteuerpflichtigen fest, und zieht über alle Vermögens- und Erwerbsverhältnisse genaue Nachrichten ein. Die Ergebnisse kommen in die Hauptsteuerliste des Bezirks, die Commission prüft die Vorschläge ihres Vorsitzenden, auf deren Verlangen sind die Steuerpflichtigen zu Aufklärungen verpflichtet. Das Ergebniß der Veranlagung wird dem Pflichtigen schriftlich mitgerheilt. Remonstrationen behuf- neuer Beschlußfassung oder Reclamationen an die Landescommission (bestehend auS 9 von den Provinzialausschüsse« au- den Bezirkseinwohnern gewählten Mitglieder unter Vorsitz eines MtnisterialcommissärS) find zulässig. Diese kann nöthigenfallS eine genaue Feststellung der Vermögens- und EinkommenSverhältnisse der Reclamanten veranlassen, Zeugen eidlich vernehmen lassen, den Reclamanten auffordern, Urkunden, Pachtcontracte, Schuldverschreibungen, Handelsbücher u. s. w. vorzulegen- äußersten Falls ist der Reclamant zur Erklärung au EideSstatt oufzufordern. Gegen dir Entscheidung
später bei Einbruch der Dunkelheit abermals ein heftiger Gewitterschauer in dcm engen GebirgSthal uiederging, da war der Unterschied in der Lage zwischen dem gestrigen und dem heutigen Abend ein so gewaltiger, daß aus allen den kleinen Häusern an der schmalen Dorfstraße muntere Soldatenlieder in die Nacht hinauSschallten. Am anderen Morgen jedoch zeigte unser Krankenrapport zum ersten Male Fälle von Dhflenterie und Ruhr."
„Sie haben recht, alter Freund, das waren Anforde- rungeu, wie fie höher wohl an keine andere Truppe während de» ganzen Feldzuges gestellt worden sein können."
„DaS mag wohl sein, doch habe ich deßhalb nicht die Sprache auf diese schlimmste Episode unserer Regimentsgeschichte gebracht, um ein besonderes Lob für unS in Anspruch zu nehmen, sondern lediglich, um meine frühere Bemerkung zn beweisen, daß nicht die großen Schlachten mit den glorreichen Siegen, von welchen alle Welt spricht, die höchsten Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Tüchtigkeit einer Truppe stellen, sondern vielmehr die Märsche mit ihren häufig geradezu unbeschreiblichen Anstrengungen, Entbehrungen und Strapazen, sowie andere Momente, bei welchen absolut keine Ehren zu holen find und die für gewöhnlich Niemand einer besonderen Erwähnung werth hält."
„Und daS ist recht gut, denn wenn mancher von un« im Voraus gewußt hätte, was in dieser Beziehung von ihm verlangt werden würde, ich glaube fast, er wäre vielleicht mit weit weniger Begeisterung in den Kampf gezogen, al« wir alle fie vor fünfundzwanzig Jahren empfunden haben. Aber ich finde noch eine andere schöne Nutzanwendung für Ihre Geschichte, daß nämlich unsere deutschen Soldaten, so lange fie im Stande sind, so außergewöhnliche Schwierigkeiten zu überwinden, ohne an DiScipltu und Schlagfertigkeit zu verlieren, jedem Feinde getrost gegenübertreten können! Daß es aber stet- so bleiben möge, darauf, lieber alter Regimentskamerad, wollen wir heute unser letztes Gla« leeren !"


