Sonntag den 26. Mai
189S
Nr 122
Erstes Blatt
Gießener Anzeig er
Kenerat-Mnzeiger
Zlints- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Hratisöeitage: Hießener Kamitienötätter
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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für bew folgenden Tag erscheinenden Nummer bi« Borm. 10 Uhr.
Alle Lnnoncen-Bureaux de« In- und Auslandes nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
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Die Gießener MamtkieuSräller werden dem Anzeiger »öchmtlich dreimal beigelegt.
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#Uje*cr Aazelger erscheint täglich, Mit Ausnahme de« Montag«.
Gefunden: 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Cigarren- Etui, 1 silb. Löffel, 1 Notizbuch, 1 Romanbuch, 2 Handschuhe, 1 Schleier, 1 Packet, 1 Kinderschuh und 1 Pferdedecke.
Gießen, den 25. Mai 1895.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
I. V.: Wolff, Regierungs-Assessor.
Wolff» telegraphisches Correspondenz-Bureau. Berlin, 24. Mai. Wie die „Post" schreibt,
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den Bundesrath steht in seiner laufenden Session noch eine ganz neue größere Vorlage io Aussicht, und zwar eine solche bezüglich der Bildung von Handwerkerkammern/ sie befindet sich zur Zeit im RetchSamte des Innern in Ausarbeitung.
über der ursprünglichen Fassung. Hoffentlich wird der für unsere Geschäftswelt so wichtige Gesetzentwurf dem Reichstage gleich beim Beginn seiner nächsten Session endlich vorgelegt.
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Der Verrath von Betriebs- und Geschäfts- Geheimnissen.
Seit dem Auftauchen der Frage einer gesetzgeberischen Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes im geschäftlichen Leben hat den meistumstrittenen und schwierigsten Punkt in dieser Materie der Verrath von Betriebs- und Geschäfts- Geheimnissen gebildet. Bot doch schon die Definition des Begriffes eines Betriebs- oder Geschäfts-Gehetmniffeö ihre besonderen Hindernisse dar, während daneben das Problem, die berechtigten Interessen der Besitzer von Betrieben und Geschäften mit jenen ihrer bisherigen Angestellten einigermaßen in Einklang zu bringen, fast noch schwierigere Setten aufwieS. Der ursprüngliche Entwurf des geplanten Gesetzes gegen die illoyale geschäftliche Toncurrenz befriedigte denn auch gerade in den Bestimmungen betreffs des Verrathes von Fabrik-- und Geschäfts-Geheimnissen allgemein sehr wenig, und spectell von dem § 7 mußte besorgt werden, daß durch seine damalige Fassung jedem Lehrling und Angestellten eines Geschäftes die spätere Verwerthung der in demselben erlangten Kenntnisse und Erfahrungen fast unmöglich gemacht werden würde.
Der kürzlich vom BundeSrath genehmigte, umgearbeitete Entwurf des genannten Gesetzes hat nun, wie in so manchen anderen Punkten, so auch hinsichtlich der Verhinderung deS BerratheS von Geschäfts- und Betriebs-Geheimnissen unleugbare Verbesserungen erfahren. Vor Allem ist an dem neuen Entwurf das Bemühen anzuerkennen, den Interessen der GeschäftSangeftellten in Hinblick auf die künftige Selbst- ständigmachung derselben mehr Rechnung zu tragen, ohne doch hierdurch zugleich natürliche geschäftliche Rechte der Prinzipale zu verletzen. In dieser Hinsicht verdient namentlich die Bestimmung hervorgehoben zu werden, welche die absolute Schweigepflicht nur auf die Dauer des Vertrages deS Angestellten mit seinem Prinzipal beschränkt, während die erwähnte Verpflichtung nach der früheren Fassung sogar noch zwei Jahre über den Endtermin des Dienstvertrages hinaus dauern sollte. Nur in dem Falle, wenn sich der Prinzipal durch schriftliche Zusicherung Seitens der Angestellten gegen den Verrath bestimmter Geheimnisse noch über die Dauer deS Vertrags hinaus gesichert hat, soll die Mittheilung an Andere noch fernerhin strafbar sein. ES wird also eine schriftliche, den Gegenstand des Geheimnisses specialifirende Zusicherung der Verschwiegenheit Seitens deS Angestellten verlangt. Dies hat für den Angestellten den Voriheil, daß der Prinzipal bei Beginn des Dienstverhältnisses oder für die Dauer desselben nicht schlechthin alle Einzelheiten seines Geschäftsbetriebes als Gehetmniß bezeichnen und sie somit nicht der späteren Benutzung durch Andere entziehen kann. Außerdem beseitigt die genaue Abgrenzung der geheim zu haltenden Gegenstände des Betriebes jede Unsicherheit und jede Handhabe zur späteren chikanösen Ueberwachung eines feine Stellung aufgebenden Angestellten.
Man kann zugeben, daß die Specialisirung dessen, was ein Geschäftsinhaber als sein Gehetmniß ansieht, durch ihn selbst, und die Beschränkung der Schweigepflicht hierüber auf die jedesmalige schriftliche Anerkennung deS Angestellten die Bedenken gegen das Operiren mit dem Begriffe des Geschäfts-und Betriebs-Geheimnisses abschwächt. Freilich erscheint auch die Gefahr eines Mißbrauches der vom Angestellten abgegebenen schriftlichen Versicherung keineswegs ausgeschlossen, dies z. B. dann, wenn eS sich darum handelt, Angestellte an der späteren berechtigten Verwerthung ihrer erlangten Kenntnisse über Bezugsquellen und Absatz-Gelegenheiten in einer späteren Stellung zu verhindern. Auch enthält der jetzige Entwurf Bestimmungen, welche direct den erweiterten Schutz der Prinzipale gegen die Ausbeutung ihrer Geschäftsgeheimnisse bezwecken, und zwar durch jene Stellen, welche auch die mißbräuchliche Benutzung fremder Geheimnisse Seitens dritter Personen mit empfindlichen Strafen bedroht. Alles in Allem genommen, bedeutet der vom Verrath der Geschäfts- und Betriebs - Geheimnisse handelnde Theil des Gesetzentwurfes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes eine unleugbare Verbesserung gegen-
Derrtsches Reich.
Berlin, 24. Mat. In Der Sitzung des Reichstages vom 22. d. M. ist es gelegentlich der weiteren Specialdebatte über die Novelle zum Branntweinsteuergesetze zu recht unliebsamen Zwischenfällen gekommen. Abg. v. Kar- dorff, der Führer der Freiconservativen, griff den Abg. Richter mit der Beschuldigung an, er und seine politischen Freunde verttäten lediglich die Börseu-Juteressen, was den freisinnigen Parteichef zu einer scharfen Erwiderung mit einer Anspielung auf die bekannte Affaire des Abgeordneten und KreuzzeitungS-RedacteurS v. Hamm erst ein veranlaßte. Abg. Singer (Soc.) griff die Hammerftein'sche Angelegenheit sofort lebhaft auf, woraus sich dann scharfe, persönliche Auseinandersetzungen zwischen Frhrn. v. Hammerstein, Singer und Richter entwicketten. Herr v. Hammerstein erklärte hierbei, daß er gegen die „Kleine Presse" in Frankfurt a. M. wegen der von diesem Blatte wider ihn in seiner redactionellen Stellung erhobenen Anschuldigungen Strafantrag gestellt habe. Dann folgte wiederum eine äußerst gereizte und in persönlichem Tone gehaltene DiS- cussion zwischen dem ReichSParteiler Gamp und Herrn Singer, in welcher ersterer ziemlich deutliche Zweifel an dem Vorhandensein eines stärker entwickelten Ehrgefühles bet dem genannten Socialistenführer durchblicken ließ; natürlich fiel die Antwort des Abg. Singer entsprechend dieser Provocation auS. Wiederholt mußte Präsident von Buol mit Ordnungsrufen in diese verschiedenen Polemiken eingretfen.
— Weder daS Börsenreformgesetz noch die Vorlage zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes find dem Reichstage vor Abschluß seiner Arbeiten noch zugegangen, allerdings hätte eS auch keinen Zweck mehr gehabt, diese wichtigen gesetzgeberischen Stoffe dem Parlamente unmittelbar vor Thoresschluß zu unterbreiten. Da fie aber im Bundesrathe jetzt so gut wie fertiggestellt worden find, so darf man wohl annehmen, daß fie dem Hause gleich zu Beginn seiner nächsten Sesfion vorgelegt und von ihm hoffentlich auch bald in Angriff genommen werden. Für
Depeschen des Bureau „Herold".
Berlin, 24. Mai. Der Kaiser ist heute früh auS Pröckelwitz abgereist und trifft Abends 6 Uhr im Neuen Palais in Potsdam ein. Heute Abend 8 Uhr findet anläßlich des Geburtstages der Königin von England im königlichen Schlosse ein großes Diner statt.
Berlin, 24. Mai. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht daS Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum ReichShauShaltSetat für 1895/96.
Berlin, 24. Mai. Wie die „Nordd. Allg. Ztg." hört, steht eS noch nicht fest, ob schon tu der heutigen Sitzung des Plenums deS Bundesraths über die Ausschußanträge zu dem Entwürfe eines Kirchengesetzes und eines Gesetzes, betr. die Pflichten der Kaufleute bet Aufbewahrung fremder Werthpapiere, berathen werden kann.
Berlin, 24. Mai. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Reihe von Ernennungen für den preußischen Eifenbahnrath, darunter befinden fich die Reichstags- abgeordneten Graf Kanitz, Freiherr v. Stumm, v. Arnim, v. Helldorf, die Vertreter der Landwirthschaft, des Handels- standeS und der Industrie.
Berlin, 24. Mai. Hterfelbst wurde eine Bande von zwanzig Einbrechern und Hehlern verhaftet, welche seit einiger Zeit die vornehmeren Viertel von Charlottenburg und Schöneberg in Schrecken versetzte, indem fie dorr zahlreiche Einbrüche verübte.
Berlin, 24. Mai. Gouverneur Major v. Wißmaun wird der „Kreuzzeitung" zufolge in einigen Wochen nach Oftasrika abreisen. Die eigentliche Uebernahme seiner neuen Stellung erfolgt am 15. Juni, an welchem Tage der Urlaub deS früheren Gouverneurs v. Scheele abläuft.
Karlsruhe, 24. Mai. In Tauberbischofsheim ist eine Typhusepidemie ausgebrochen. Einige 20Personen find bereits erkrankt.
Laibach, 24. Mai. Gestern Abend lP/< Uhr ist hier wieder ein heftiger Erdstoß wahrgenommen worden, welcher mehrere Secunden andauerte.
Mailand, 24. Mai. Der „Eorriere della Sera" berichtet aus Brindisi: Bei dem Prinzen Fräs so er« schienen fünf Männer, welche sich dem Prinzen, welcher ministerieller Wahlcaudidat ist, als dessen Anhänger vorstellten. Plötzlich stürzten fie sich auf die im Zimmer Au- wesenden, zogen ihre Dolche hervor und richteten ein förmliches Blutbad au. Zwei Bediente des Prinzen wurden tödtlich verletzt und wurden sterbend ins Spital gebracht. Die Angreifer konnten erst nach heftigem Kampfe festgenommen werden.
Paris, 24. Mai. Die Regierung hofft, daß die Kammer am nächsten SamStag die von ihr geforderten Credite für die Errichtung eines Denkmals zu Ehren der im Jahre 1870/71 Gefallenen mit großer Mehrheit genehmigen werde. Die Grundsteinlegung soll zu einem großartigen Feste Anlaß geben, bei dem der Präsident der Republik, sowie sämmtliche Minister, Kammer, Senat, Armee und Marine zugegen sein werden. Ferner wird daS Ministerium dem Anträge der Socialdemokrateu, das Denkmal der Statue von Straßburg in Bronce gießen zu lassen, fich
Feier der Eröffnung des Nord-Ostsee-Cauals die Chefs sämmtltcher europäischer Botschaften in Berlin, von den nichteuropäischen nur der nordamertkantsche Botschafter, Runyon, eingeladen.
Berlin, 24. Mat. Die verstärkte Agrarcommisston deS Abgeordnetenhauses nahm einstimmig den Antrag Ring- Gamp an, betr. die Neuregelung der PreiSuotiruugen für die preußischen Viehmärkte durch Anstellung vereidigter Makler, sowie Bestrafung wissentlich falscher Angaben über die gezahlten Preise.
Wien, 24. Mai. Die „Polit. Corresp." meldet auS Konstantinopel: Der türkische Dampfrad-Aviso „Fuad" ist abgegangen, um die Türkei bei der Eröffnung deS Nord- Ostsee -CanalS zu vertreten.
Halifax (England), 24. Mai. In einer hiesigen Woll- fabrik wurden gestern fünf Frauen durch eine Kessel- exploston gelobtet.
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Deutscher Reichstag.
99. Sitzung. Freitag, den 24. Mai 1895.
Der Abg. Möller (ntl.) hat sein Mandat niedergelegt.
Dritte Berathung des Branntweinsteuer-Gesetzes.
Graf Kanitz (cons.) erklärt, auch heute für daS Gesetz stimmen zu wollen. t „
Abg. Liebermann v. Sonnenberg theilt mit, daß einTheil seiner Freunde daS Gesetz aunebmen würde.
Abg. Meyer-Halle (fts. Vg.) äußert fich gegen die Vorlage.
Abg. Paasche (ntl.) bedauert daS agitatorische Anftteten deS Gratm Kanitz im Verfolg seiner Ausführungen.
Abg. Richter (fts. Vp.) betont nochmals die ablehnende Haltung seiner Partei und kennzeichnet das Verhalten der Agrarier der Regierung gegenüber.
Abg. Manteuffel (cons.) nimmt den Abg. Kanitz in Schutz.
StaatSsecretär Bötticher pflichtet den berechtigten Klagen bei, daß die Erledigung deS Börsen- und Margarinegesetzes in dieser Session nicht gelungen sei. Redner erwähnt die wiederholte Beschlußunfähigkeit deS Hauses.
Abg. Graf Arnim (cons) bedauert, daß das Börsengesetz nicht Vorgelegen habe.
Schatzsecretär Posadowsky führt aus, die Regierung suche zunächst da zu helfen, wo es am dringlichsten ist, so bei dem Branntwein- und Zuckersteuergesetz. Redner tritt dann noch den Aussührungm der Abgg. Meyer-Halle und Richter entgegen.
Abg. Singer (Soc.) hätte das Börsengesetz gerne gesehm, das Margarinegesetz jedoch nicht.
Nach kurzen Bemerkungen deS Staatssecretärs Bötticher und des Abg. Meyer-Halle schließt die Generaldebatte. Es findet noch eine kurze Spectaldebatte statt, worauf die Branntweinsteuer-Novelle mit 165 gegen 85 Stimmen angenommen wird.
In dritter Lesung wird sodann die Zuckersteuer» Novelle genehmigt. Ebenso erfolgt die Annahme des Gesetzes über die Schutztruppe.
Bei dem Nachtragsetat finden unwichtige Auseinandersetzungen zwischen den Staatssecretären Posadowsky und Bötticher einerseits und den Abgg. Limburg - Stirum (cons.) und Lieber (Ctr.) anderseüs statt, worauf auch dieser genehmigt wird.
Das Haus erledigt sodann einige Wahlprüfungen nach dem Anträge der Commission und nimmt einen Antrag v. Bennigsen (ntl.) an, wonach durch die Mandatsniederlegung des Abg. Möller (ntl.) des letzteren Mandatsprüfung überflüssig geworden sei.
Es wird noch die Etatsüberstcht pro 1892/93 und die Petition deutscher Invaliden der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen.
Die Tagesordnung ist erschöpft. Der Reichskanzler verliest die kaiserliche Botschaft, datirt Pröckelwitz, den 23. Mai und schließt die Sitzungen des Reichstages. Der Präsident erklärt nach dreimaligem Hoch auf den Kaiser die Sitzung für geschlossen. Die Socialdemokraten hatten vorher ben Saal verlassen. Schluß 3</i Uhr.
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