Ausgabe 
23.5.1895 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

dlchkch 7 Nnifi,

"""> «k

JMrtiht m

'Khmern ani S?

8t*

^mwelsahrt: cert,

56'Nf»Wl!*a

iritage.

unnea.

bends 8 Uhr ert.

ichfei». Mx

46 52

arms Wwe.

hinten

Carl Lenz.

mi sik, l. Weller W»e. rdeburfche [erben gesucht Marktplatz^ junge lato i-erma-ttti fohrlM

finWH iS**5*?* 'Ä

geller- Lte nithfoeb. isenfolg®1

Erbsensuppe Knochen, SauerUra Kartoffelpurre. 1Tert ceFfemf

- ui*

Äff* iS«*- ich* , 9Sed*N

'S*'

1fö7 Sft***^ jjtf*

lrt>

1898

Nr. 520 Zweites Blatt. Donnerstag den 23. Mai

Der Gießener -«zelger erscheint täglich, -mit Ausnahme deS Montag«.

Die Gießener A»«mitievvktller werden dem Anzeiger wüchentlich dreimal beigelegt.

Kemrat-Z<nzeiger.

Redaction, Txpeditio* und Druckerei:

Kchutstraße Ar.L.

Fernsprecher 51.

Gießener Anzeiger s

2lints- und Anzeigeblutt füv den Tiveis Gietzen.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bi« Borm. 10 Uhr.

Gratisbeilage: Gießener Aamilienbtätter.

Alle Annoncen-Bureaux deS In- und LuSlande« nehme« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Amtlicher Theil.

Gießen, am 20. Mai 1895.

Betr.: Erlaß von Dienstvorschriften für das Verfahren der Zwangsvollstreckung im Verwaltungswege.

DaS Grobherzogliche Kreisamt Metzen

au die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

In dem im Regierungsblatt 1894, Nr. 11 erschienenen Dienstvorschriften rubricirten Betreffs ist in dem § 123, Seite 161, hinter dem Wortenichtgerichtlichen" einzufügen: oder in dem gerichtlichen und nichtgerichtlichen".

Sie wollen für entsprechenden Nachtrag dieser Worte in Ihren Regierungsblättern und in den etwa in Ihrem Besitze befindlichen Separatabdrücken der genannten Dienst- Vorschriften Sorge tragen.

Bei Gelegenheit werden wir uns von dem Befolg dieser Verfügung überzeugen.

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Die Provinzial ° Aohleuweide bei Merlau beginnt in diesem Jahre am 1. Juni. Die Fohlen müffen an diesem Tage zwischen 10 und 1 Uhr Mittags daselbst mit gezeichneter Halfter und Kette, sowie mit Gesundheits­schein von Großherzoglicher Bürgermeisterei oder Veterinär- «rzt abgeliefert und den 30. September d. I. um dieselbe Tageszeit abgeholt werden, wobei der Besitzer beim Ein­sangen behilflich sein muß.

Die Fohlen erhalten, neben Behandlung und Weide- futter aus circa 34 Hectaren, bei trockenem Wetter Klee­gras oder bei nassem Wetter Heu und außerdem pro Tag und Stück l1/, Pfund Hafer aus der Vereinskasse. Jeder Besitzer kann jedoch Haserzusatz in Natur oder durch Selbst­zahlung geben lasten.

DaS Weidegeld für bezeichnete Zeit von vier Monat beträgt pro Fohlen 39 Mk. 04 Pf. oder pro Tag 32 Pf. und muß die Hälfte beim Eintrieb und die andere Hälfte vor dem 1. August l. I. an die Verwaltung resp. Groß­herzoglichen Baurath Dr. Dieffeubach in Grünberg bezahlt werden. Allenfallsige Curkosten der Fohlen muß der Eigen- thümcr bezahlen. Letzterer kann wegen begründeter Ver­hältnisse fein Fohlen zu jeder Zett zurückoehmen und bezahlt dann nur die benutzte Wetdezeit. Kranke und bösartige Thiere, fowie über l1/« Jahr alte Hengste, welche die Anderen Thiere stören, können auSgeschlosten werden. Sonstige

Auskunft ertheilt der genannte Großherzogliche ^Baurath Dr. Dteffenbach.

Laubach, den 18. Mai 1895.

Der Präsident des landwirthfchaftl. Vereins von Oberhesten: Friedrich Graf zu SolmS - Lajub ach.

Zum Himmelfahrtsfefl.

Lieblicher ist kein Festtag von der Natur geschmückt als der HimmelfahrtStag. Der Vögel munteres Lied in früher Morgenstunde, der Glockenklang, der die weiche Maienluft bewegt, das Blüthenkleid, drin Bäume und Sträucher und Blumen prangen, der milde und doch so erfrischende Odem deS Frühlings, der die Welt durchzieht in der Morgenstille, das Alles webt sich zusammen zu der Festtagsstimmung, deren Wärme und Tiefe keines LtedeS Ton und keiner Dichtung Glanz vollständig abbtlden, die man eben nur erleben kann in ihrer vollen, klaren, herzerhebenden Wirklichkeit. Und dennoch wir wissen und haben am HimmelfahrtStage viel mehr noch als diese festliche Frühlingssttmmung. WaS hätte denn sonst auch an einem solchen Tage ein Menschenkind, dessen Gemüth gedrückt ist von banger Sorge? Die Sorge fragt ja nicht danach, welcher Tag im Kalender steht, sie verschont kein Alter, keine Jahreszeit, keinen Stand. Und wenn eins die frtschgrüne Welt ansehen muß mit der Trauer im Herzen um eine geliebte Seele, die der Tod ihm entrissen hat? Oder was soll man dem sagen, welchem der über­quellende Reichlhum der Natur, wo die Blüthen verschwenderisch auSgestreut find, um so wehmüthiger berührt, je ärmer, je unbefriedigender, ja vielleicht je zerrissener sein eigenes Herz ist?

Den Christen stören diese Fragen und Gedanken nicht in seiner Festtagsfreude- im Gegentheil. Unsere FesttagS- stimmuog ist nicht gebunden an daS Gesicht deS Himmels, nicht abhängig vom Lauf der Natur, kein bloßer Wiederhall von dem, waö die Welt ist und bietet wir wären sonst mit unseren tiefsten HerzenSanliegen betrogen. Unserem Glauben öffnet sich über dieser Welt eine andere, ein wirk­liches Himmelreich, in dem die Sonne nicht untergeht, dessen ewige Leuchte die Huld des Allmächtigen ist, wo es keine Veränderung noch Wechsel von Freud und Leid, von Licht und Ftnsteruiß gibt. Daß dieses Himmelreich durch JesuS Christus, den ewig Lebendigen, unS aufgeschlossen worden ist, daS bleibt der Brunnquell unserer FesttagSfreude am Hirnmel- fahrtsmorgen. Das Leuchten der FrühltngSnatur ist doch nur ein Abbild von der Herrlichkeit, die droben ist. Alles Vergängliche ist nur ein Gleichutß. Wer aber den wahren

Himmel mit demZAuge des Glaubens schaut, der möge auch als rechter Jünger Christi neue Freudigkeit in sich erwecke», durch die Liebe den^Htmmel hinetnzutragen in diese arme Welt!__________________________________________________

Deutscher Reichstag.

97. Sitzung. Dienstag, den 21. Mai 1895.

Zweite Lesung der Branntweinfteuer-Novelle.

S 1, wonach die Gesammtjahresmenge deS Conttngmts, welche zum niedrigeren Abgabenfatze xu versteuern ist, alle 5 Jahre einer Revision unterzogen wird, wird angenommen. 8 2 handelt von der Vertheilung des Conttngents auf die einzelnen Brennereien, welche neu nur alle fünf, statt wie bisher alle drei Jahre erfolgt.

Abg. Richter (frf. 93p.) bemerkt, die Gründe für eine Ver­längerung der Conttngentirungs - Periode von 3 auf 5 Jahre, feien verschwindend gering gegenüber denen, die für eine kürzere Darwr sprechen. ES würden dadurch geradezu Realprtvilegten für bestehende Brennereien geschaffen, nachdem wir unS seiner Zeit bet der Ge­werbeordnung bemüht haben, derartige Realprivtlegien abzufchaffm. Im Uebrigen sei dies ein Eingriff in das bayerische Reservatr^t.

Bayer. Bevollmächtigter v. Geiger bestreitet, daß eS sich hier um ein bayerisches Rchervatrecht handele.

Abg. Weiß (frf. Vp.) erklärt, eine wirkliche Reform d« Branntweinsteuer sei nur möglich, wenn die LtebeSgabm abgeschafft würden.

Mtntstertal - Director Geiger repltcirt, durch Aeußerung« des Vorredners veranlaßt, seine Aasführungen.

Abg. Richter (frf. 93p.) bittet um Wiederherstellung der Regierungsvorlage.

Nachdem Abg. Ga mp (Rp.) für die Beschlüsse der Commission nochmals eingetreten, Abg. Richter (frf. Vp.) einen formellen An­trag auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage etngebracht hat, erfolgt die Abstimmung. Absatz 1, welcher die Neu-Conttngenttrmig in 5 Perioden festsetzt, wird angenommen, Antrag Richter abgelehnt und der darauf bezügliche Paragraph in der Commissionsfassung ge­nehmigt, die übrigen Paragraphen werden unverändert angenommen.

Artikel 2 der Vorlage bandelt von der Brennsteuer. Zunächst wird 8 1 berathen, welcher die Staffelsätze nach Maßgabe deS Umfanges der Production festsetzt. ES entspinnt sich eine leb­hafte Debatte, in der von verschiedenen Setten Anträge gestellt »erbat. Schließlich ergiebt die Abstimmung die Annahme des 8 1 mit einem Eompromtßantrag Gamp u. Gen., wonach von den landwirthschaft- lichen Genossenschaftsbrennereien, die als solche schon am 1. April 1896 bestanden, für den Umfang deS bisherigen Betriebes die Steuer n»r zu 3/t der im Paragraphen angegebenen Sähen erhoben roerbat barf.

Morgen 12 Uhr: Weiterberathur g, Colonialvorlagen, Nach- tragsetat, Wahlprüfungen.

Deutsches Reich.

Berlin, 21. Mat. Der deutsche Botschafter am Wiener Hofe, Graf Philipp zu Eulenburg, ist beim Kaiser in Pröckelwitz eingetroffen. Gegenüber den Gerüchten, welche der Pröckelwitzer Reise deS Botschafters eine besondere politische Bedeutung beimeffen, wird von

Feuilleton.

Der Nord-Dstser-Lsnal.

(Nachdruck derboten.)

Binnen wenigen Wochen wird die feierliche Eröffnung deS Nord-Ostsee Canals stattfinden und hiermit eines der größten und bedeutsamsten Friedenswerke deS neuen Deutschen Reiches seine Weihe erfahren. Glänzende mehrtägige Fest­lichkeiten, zu denen der Deutsche Kaiser, als der erlauchte Bau- und Schirmherr des gewaltigen Canalunternehmens, alle seefahrenden Nationen Europas, sowie auch mehrere tranSoceanische Völker eingeladen hat, find bestimmt, die Schlußsteinlegung deS großen Werkes zu umrahmen und schon hierdurch dessen weittragende Bedeutung kundzuthun. Eine Auserlesene Festversammlung, an ihrer Spitze Kaiser Wilhelm und die deutschen Bundesfürsten, wird dem EröffnungSacte beiwohnen und hierdurch ebenfalls die Wichtigkeit dieses Ereig­nisses illustriren.

Zum eigentlichen Festtage, an welchem die Schlußstein- legung bei Holtenau erfolgt, ist der 21. Juni bestimmt, eS würden demnach zwischen dem Ende und dem Anfang des CanalbaueS fast genau acht Jahre liegen, denn am 3. Juni 1887 erfolgte durch Kaiser Wilhelm I. die Grundstein­legung zum Bau der Holtenauer Schleuste und damit zum Canal selbst. Die Vorgeschichte deS Riesenunternehmens reicht allerdings schon in den Beginn der 60er Jahre zurück, die KriegSeretgnisse von 1866 und 1870 brachten indessen eine nothgedrungene Verschiebung des Planes mit sich, die längere Zeit andauerte, bis sich endlich die Reichsregierung jur Herstellung des neuen Canals entschloß. Die dem Reichstage unterbreitete betreffende Regierungsvorlage, welche die Kosten deS gefammten CanalbaueS auf 156 Millionen Mark veranschlagte, wurde am 16. März 1886 genehmigt,

im Juli deS genannten Jahres erfolgte die Einsetzung der kaiserlichen Canal-Commission, die alSbald mit den nöthigen Vorarbeiten begann, und am 3. Juni 1887 vollzog dann, wie schon erwähnt, Kaiser Wilhelm I. die feierliche Grundstein­legung zum Canal.

Die neue Wasserstraße, welche nunmehr die Ostsee mit der Nordsee verbindet, weift eine Gesammtlänge von 98,7 Kilometer auf, ihre westliche Mündung befindet sich bei Brunsbüttel an der Unterelbe, ihre östliche Mündung liegt bet Kiel, in der Nähe von Holtenau. Der Nord- Ostsee-Canal ist gleich den Canälen von Suez und von Korinth ein sogenannter Niveau Canal, den die Schiffe in einem Zuge durchfahren können, ohne hierbei durch An­wendung von Kammerschleußen erst gehoben oder gesenkt werden zu müffen. Schleußen befinden sich überhaupt nur an den beiden Mündungen des Canals, sie dienen jedoch lediglich dem Zweck, die Einwirkung der wechselnden Wasser« stände der Nordsee und Ostsee zu paralhfiren. Diese Schleußen besitzen solch große Dimensionen, daß sie noch Schiffe von 150 Meter Länge aufnehmen können, sie ge­nügen also für die größten deutschen Panzerschiffe, welche 112 Meter lang find. Ueberall in der Sohle des Canals ist eine Breite von 22 Meter, im Wasserspiegel aber eine solche von 65 Meter vorhanden- die Tiefe beträgt durch­gängig 8,5 Meter. Obwohl sich Schiffe von 12 Meter Breite überall im Canal bequem auszuweichen vermögen, so sind doch noch acht Ausweichestellen vorhanden.

Eine Anzahl Brücken Überspannen den Canal und zwar der Linien Itzehoe-Heide, Neumünster-Heide, Neumünster- Schleswig. und Klel-Eckeruförde bienen übrigens auch dem Chauffeeverkehr. Außerdem gibt es in Rendsburg neben der dortigen Eisenbahnbrücke für Neumünster Schleswig noch eine zweite Brücke, welche lediglich für den Chauffee­verkehr bestimmt ist. Bon diesen Brücken find diejenigen von LevenSau (Linie Kiel - Eckernförde) »nd Grünenthal

(Linie Neumünster-Heide) imposante Hochbauten, welche mit ihren Bogen von 165 Meter, resp. von 156 Meter lichter Weite den Canal in einer Höhe von 42 Meter über dem Wasserspiegel kühn übersetzen, diese Höhe gestattet selbst beet größten Kriegsschiffe baS Pasfiren ber Brücken. UebrigeuS vermitteln auch zwölf Fähren den Verkehr zwischen den beiden Canalufern.

Die Wichtigkeit und Nützlichkeit deS Nord-Ostsee-CanalS wird nach zwei Seiten hin hervortreten, nach der militärisch­strategischen und nach der wirthschaftlicheu. Für die ReichS- regiernng liegt der Schwerpunkt des jetzt beendeten Unter­nehmens offenbar in seiner strategischen Bedeutung, wie denn ja auch der Entschluß zum Bau des Canals tu erster Linie durch Erwägungen militärischer Natur veranlaßt worden ist. Der Nord-Ostsee-Canal ermöglicht es der deutschen Ostsee- und Nordsee-Flotte, sich binnen zwölf Stunden zu einem Ganzen zu vereinigen und so entweder in der Nordsee oder Ostsee einem feindlichen Geschwader mit dem gehörigen Nachdruck entgegentreten zu können. Natürlich kommt der Canal auch der eigentlichen Küftenvertheidigung Deutschlaud- in einem künftigen Kriege ungemein zu Statten, wirkliche Blockaden der vaterländischen Küsten durch feindliche Ge­schwader oder Landungsversuche feindlicher Truppen werden in Zukunft nur noch unter dem Zusammenwirken besonders günstiger Umstände für den Feind möglich sein. Durch die neue Wasserstraße in den Nordmarken des Reiches sieht sich also die -deutsche Flotte in den Stand gesetzt, bei etwaigen kommenden kriegerischen Berwickelungen sich rasch vereinigen zu können, besonders gefährdeten Küstenpunkten schnell und mit Nachdruck zu Hilfe zu eilen und überhaupt ihre Schiffe besser zu verwenden und auszunutzen, als dies ohne den Canal im Kriegsfälle möglich fein würde.

(Schluß folgt.)