Ausgabe 
19.2.1895 Erstes Blatt
 
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1893

Dienstag den IS. Februar

Erstes Blatt

Nr. 42

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis <6ieszen

Gratisbeilage: Gießener Kamikienßkätter.

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Lanahmr von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgmden Tag erscheiumden Nummer bis Barm. 10 Uhr.

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deS CongostaateS. Als Gründe der vorzeitigen Annec- tirung wird die Nothwendigkeit, dem Congostaat eine feste innere Organisation zu geben und die begonnenen Eisenbahn­bauten zu vollenden, angeführt.

WB. Berlin. 18. Februar. Der Kaiser empfing heut« Dormittag die Deputation deS Bundes der Landwirthe. Der Audienz wohnten bei der Chef des CivilcabinetS, der Land» wirthschaftSminister und der Minister deS Innern.

Mainz, 18. Februar. In der hiesigenStadt- Halle" brach heute Morgen Feuer aus. Dasielbe zer­störte einen Thetl der Carnevalödecoration und der Decke.

40 Pfg. bei Hem Serrenfarten 1 Ak, / 1371

Sodann soll folgender Absatz angefügt werden:Hat der Thäter in der Absicht gehandelt, auf den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Staatsordnung hinzuwirken oder darauf ge­richtete Bestrebungen zu fördern, so tritt Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren ein; auch kann auf Zulässigkeit von Polizei­aufsicht erkannt werden." Abg. Spahn (Ctr.) erklärt, für das Centrum sei der neu vorgeschlagene Absatz unannehmbar. Abg. Dr. Barth (frs. Bgg) constatirt, daß der Paragraph in der Fasiung der Regierungsvorlage zu den ungeheuerlichsten Consequenzen führen müsie. Absatz 2 müsse abgelehnt werden. Staatssecretär Nteberding beklagt die Stellungnahme deS Centrums, die einer großen und ernsten politischen Partei nicht entspreche. Die Regierung müsie mit der Thatsache rechnen, daß im Verfolg der politischen und social-wirthschaft- lichen Entwickelung sich eine innere Revolution vollziehe, die zum gewaltsamen Ausbruch führen könne. Abg. Munckel (frs. Voiksp.) bezeichnet es als unerhört, eine bloße un­gehörige Sprache mit Zuchthaus zu bestrafen. Abg. Zimmer­mann (Antis.) führt aus, die bestehende Gesetzgebung reiche völlig aus. sie müsse nur, wie im Königreich Sachsen, gegen die Socialdemokratie richtig und entsprechend auch im Reiche angewendet werden. Die wettere Berathung wurde sodann auf Mittwoch vertagt.

Bremen, 16. Februar. Mit den hier gesammelten 119000 Mk. sind für die Hinterbliebenen der mit derElbe" Verunglückten ca. 260000 Mk. eingegangen; es ist aber noch mehr dringend Wünschenswerth.

Metz, 16. Februar. Infolge von Schneewehen sind große Verkehrs st örungen, namentlich auf,den französischen Grenzbahnen und der Strecke Basel-Ostende eingetreten. Der Großherzog von Luxemburg war aus der Heimreise letzte Nacht zu sechsstündigem Aufenthalt auf der Strecke Mvrchtngen- Remilly'Metz genöthigt.

CkrHiä^rigec Avouncmetttsvrcis: 2 Mart 20 Pfg. mit BriNgkrloisN. Durch bie Pop bezogen 2 Mark 50 Pfg.

ÄeboctioM, krptditto» und Druckerei:

Kchutflrahe Ar.7. Fernsprecher 51.

Deutscher Reich.

Berlin, 16. Februar. In der RetchStags-Commission für die Umsturzvorlage begann heute die Berathung deS von der Regierung beantragten § 126 des Strafgesetzbuches. Gegenwärtig hat der Paragraph folgende Fasiung:Wer durch Androhung eines gemeingefährlichen Verbrechens den öffentlichen Frieden stört, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft." Zu der vorgelegten Novelle ist zunächst beantragt, das Wortgemeingefährlichen" zu streichen.

tocafc* unb ^provinzieller.

Sieben, den 18. Februar 1895.

*» Empfang. Se. Königliche Hoheit der G r o ß h e r z o g empfingen am 16. Februar u. A. den Pfarrer M u h l von Doden­hausen bet Ulrichstein; zum Vortrag den Staatsminister Finger, den Cabinetsrath Römheld.

** Ruhestaudsversehung. Se. Königliche Hoheit der G r o ß ° Herzog haben Allergnädigst geruht, den Vortragenden Rath bei dem Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, Geheimen Oberschulrath Friedrich Greim, auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen treuen und vorzüglichen Dienste, mit Wirkung vom 1. April d. I. an, in den Ruhestand zu versetzen und demselben das Comthurkreuz zweiter Klasie des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.

* Ernennung. Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, den Dtrector der höheren Mädchen­schule Victoriaschule zu Darmstadt, Dr. Heinrich Eisenhuth zum vortragenden Rath bet dem Mintstertum des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegen­heiten, unter Verleihung des AmtstitelsOberschulrath", mit Wirkung vom 8. April d. I. an, zu ernennen.

* Sitzung des KreisausschuffeS. Am verflossenen Sams- tag fand eine öffentliche Sitzung des Kreisausschusses statt, in welcher über zwei Gesuche zum Betriebe von Schauk- wirthschaften verhandelt wurde. Die C. Dräbing Wittwe dahier will die in der Klinikstraße Nr. 2 bestehende Schank- wtrthschaft weiterbetreiben und har sich in der öffentlichen KreiSausschußsitzung von dem Rechtsanwalt Grünewald dahier vertreten lassen. Nachdem mehrere Zeugen vernommen worden waren und der Vertreter der Gesuchstellerin seine Anträge vorgebracht und ausführlich begründet hatte, wurde der Frau Dräbing Wittwe die Erlaubniß zum Weiterbetriebe der betreffenden Schankwirthschaft ertheilt. Wilhelm Meyer zu Gießen, vertreten durch Rechtsanwalt Jost da­hier, suchte Ende vorigen Jahres darum nach, in dem Hanfe Neustadt 1 neben seinem Ladengeschäft auch Wein, Bier und Branrnwein auszuschänken. Das Gesuch wurde im De- cember v. I. vom KreisauSschuß abgewiesen, weil ein Be- dürfntß zum Ausschank von Branntwein nicht vorlag und auch das Local an sich nicht ganz geeignet und polizeilich schwer zu controliren sei. Der Vertreter des Gesuchstellers erklärte in der Verhandlung, daß W. Meyer daS Gesuch um Branntweinverzapf zurückziehe und nur Wein, Bier und Obst­wein ausschänken wolle, und suchte zu erläutern und zu be­gründen, daß das Local allen Anforderungen entspreche. Der Kreisausschuß beschloß hierauf, dem Antrag entsprechend, die nachgesuchte Concession zu ertheilen.

** Knustverein. Die permanente Kunstausstellung im ThurmhauS am Brand hat sich anhaltend eines lebhaften Besuches zu erfreuen, und die aufltegende Liste der neu ein» getretenen Mitglieder gibt weiteres Zeugniß dafür, daß der Kunftveretn Anklang findet mit seinem Bemühen, eine seither recht fühlbare Lücke im geistigen Leben unserer Stadt auS- zusüllen. Die gegenwärtige Ausstellung, welche uns voraus­sichtlich noch im Laufe dieser Woche verlaffen soll, weist neben Recht Gutem und Gutem erstmals auch einige Stücke auf, denen wir dieses Prädikat nicht zuerkennen möchten, welche aber darum für Bildung und Prüfung des künstlerischen Ge­schmacks keineswegs ohne Werth sind: gibt es ja doch im Genuß und Verständniß der Kunst keinen besseren Lehrmeister als den Vergleich.Alte Bekannte" zeigt uns ein größeres Genrebild von Carl von Scholten (Berlin) in der halb ehrfurchtsvollen, halb schalkhaften Begrüßung, welche drei Stromer auf der Landstraße dem preußischen Gendarmen zu Theil werden lassen; von dem seinen Humor und der sorg­fältigen Behandlung dieses Bildes sticht grell ab ein Farben­scherz von Heilig (Karlsruhe) mit dem TitelGnomen- leiben" und der etwas unwahrscheinlichen Preisangabe von 500 Mk. EineFtschhalle in Amsterdam" von Hans Her- mann (Berlin) zeigt eine meisterhafte Behandlung und

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Bekanntmachung,

betreffend Feldbereinigung in der Gemarkung Ruttershausen.

In der Zeit vom 21. dss. Mts. bis 7. März 1895 liegen 1) Die Zutheilungskarten,

1 Band Vesitzstandsverzeichniß,

1 Band Gütergeschosse und deren Zusammenstellung auf dem Amtszimmer der Großherzogl. Bürgermeisterei Ruttershausen zur Einsicht der Betheiligten offen.

Termin zur Entgegennahme von Reclamationen gegen die Besitzstandsaufnahme, welche schriftlich einzureichen sind, wird auf Freitag den 8. März er. von Vormit­tags 10^2 bis 11% Uhr in dem Rathhause zu Rutters­hausen anberaumt. Indem ich die Betheiligten hierzu ein­lade, bemerke ich, daß in dem Termine Nichterscheinende mit Hinwendungen ausgeschlossen sind.

Hieran anschließend wird von Vormittags 11% Uhr bis 12V2 Uhr Termin zur Entgegennahme der Wünsche bezlglich der Zutheilung der neuen Grundstücke des I. Feldes mbr. Gemarkung anberaumt.

Die Wünsche sind schriftlich einzureichen, müssen Flur und Nummer der zusammenzulegenden Grundstücke enthalten und vom Eigenthümer unterschrieben sein.

Ausdrücklich hervorgehoben wird, daß diejenigen Wünsche in erster Linie Berücksichtigung finden, welche auch ein that- sächliches Zusammenlegen der Grundstücke eines Besitzers bezwecken.

Gießen, den 16. Februar 1895.

Der Vollzugs-Commisiär Dr. Wallau, Großherzoglicher Kreis-Amtmann.

Alle Annoncen-Bureaux btS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

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Der tzteßener Anzeiger erscheint täglich, wM Ausnahme deS Montag».

Die Gießener ^«mitten b kälter werden dem Anzeiger wSchentlich dreimal beigelegt.

Gießener Anzeig er

Kenerat-Anzeiger.

Arrslarrd.

Wien, 16. Februar. Die Einfuhr von Rindvieh nach Oesterreich aus folgenden Gebieten ist bis auf Weiteres unbedingt verboten worden: auS den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg, Hildesheim und Posen, aus den KreiShauptrnannschaften Leipzig und Zwickau und aus dem Herzogthum Anhalt. Diese Verbote treten an Stelle des Ministerialverbotes vom 11. Januar d. I.

Budapest, 16. Februar. Aus verschiedenen Landestheilen werden starke Schneefälle gemeldet. Der Eisenbahn­verkehr ist auf mehreren weiteren Linien eingestellt ober äußerst erschwert. In Temesvar ist der Schneefall ein derartiger, daß die Nachbargemeinden von der Stadt gänzlich abgeschlossen sind.

Arco, 16. Februar. Das Befinden des Erz­herzogs Albrecht, welches in voriger Nacht recht be­friedigend war, hat sich heute Vormittag wieder wesentlich verschlechtert.

Lugano, 16. Februar. Aus Befehl des BundesrathS verhaftete heute die Polizei die italienischen Anarchisten Bacini, Bianchi und Majoccho. Dieselben werden ebenso tote der schon früher wegen einer Contravention gegen das Alkohol­monopol verhaftete Anarchist Bossa ausgewiesen. Fünf weitere Anarchisten werden noch gesucht.

Loudon, 16. Februar. Nach einer bei Lloyds ein­gegangenen Depesche auS Deal wurden dort gestern Abend am Strande 46 gestempelte, an Adressen in Newyork und Umgegend gerichtete Briefe aufgefunden. Dieselben find nicht im Geringsten beschädigt und wurden der Postbehörde Über­geben. Kurz darauf wurde dortselbst auch ein mitElbe gezeichneter Rettungsgürtel anS Land gespült.

Petersburg, 16. Februar. Heute Morgen traf hier die außerordentliche chinesische Gesandtschaft ein und wurde ans dem Bahnhofe von dem Personal der hiesigen chinesischen Gesandtschaft, sowie dem Vertreter deS Hofes und deS Mi­nisteriums des Innern empfangen.

Depeschen des BureauHerold".

Berlin, 17. Februar. Das Befinden deS Kaisers hat sich so gebessert, daß derselbe heute das Bett verlassen konnte.

Berlin, 17. Februar. Die königliche Akademie der Künste hat den Fürste'n Bismarck zum Ehrenmitglied gewählt.

Rom, 17. Februar. Das nächste Consiftorium soll in der zweiten Hälfte des Monats März stattfinden, ein weiteres wird in der ersten Hälfte deS Junt abgehalten werden, im ersten sollen neue Bischöfe, im zweiten neue Car­dinale und Nuntien ernannt werden.

Brüssel, 17, Februar. Die Blätter veröffentlichen heute die Begründung deS Gesetzes, betreffend die Uebernahme

Amtlicher Theil.

Gießen, den 16. Februar 1895. Star.: Die Vertilgung der Raupennester.

DaS Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien bezw. Loeal- polizeibeamten des Kreises.

Wir beauftragen Sie, in Ihren Gemeinden unter Hin­weis auf § 368 pos. 2 des Reichsstrafgesetzbuchs, Art. 80 des Feldstrafgesetzes zur Vertilgung der Raupennester an Bäumen, Sträuchern und Hecken unter dem Bemerken öffent­lich aufzufordern, daß gegen Diejenigen, welche dieser Auf­forderung nicht längstens bis zum 1. April l. I. entsprochen haben werden, auf Grund der genannten Gesetzesstellen An­zeige erhoben, sowie daß die Vertilgung auf Kosten der Säumigen angeordnet werden würde.

Wir erwarten, daß Sie die Feldschützen bei Erfüllung ihrer Obliegenheiten in dieser Beziehung überwachen und die bezüglich der säumigen Baumbesitzer auzuordnende Reinigung alsbald nach Ablauf des Termins anordnen, so daß die Säuberung bis zum 15. April überall vollständig auSgesührt ist. Außerdem ist gegen die Säumigen Anzeige zur Feldrüge nach § 368 pos. des Strafgesetzbuchs zu erheben.

Auf den der Gemeinde gehörigen Grundstücken wollen Sie die Säuberung von den Raupennestern auf Gemeinde­kosten alsbald veranlassen.

Wenn hiernach auch jeder Baumbesitzer selbst zur Ver­tilgung der Raupennester verpflichtet erscheint und dieselbe gegen ihn erzwungen werden kann, so empfiehlt es sich doch viel mehr, wie es in manchen Gemeinden Üblich ist, daß die Gemeinde die Vertilgung in die Hand nimmt. In den be- tteffenden Gemeinden, welche diesen Weg eingeschlagen haben, werden taugliche Personen bestellt, welche auf Kosten der Gemeinde und unter Aussicht des Ortsvorstandes die Säu­berung der Bäume vornehmen, wodurch eine bedeutend größere Garantie für eine gründliche Reinigung geboten wird. Wir können Ihnen dieses Verfahren nur empfehlen.

Ihrem Berichte, daß in Gemäßheit vorstehender Ver- sügung die Vertilgung der Raupennefter erfolgt ist, sehen wir bis zum 15. April d. I. entgegen.

v. (Sagern.