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Samstag den 19. Januar
1895
Zweites Blatt.
Nr. 16
Gießener Anzeig er
Kenerat-Mnzeiger.
Aintr- und Anzeigeblatt für den Kreis Gieren.
]" chralisöeitage: Gießener Iamitienötälter.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Dorm. 10 Uhr.
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
SUbartion, Srpcbitiac und Druckerei:
Kchntstraße Ar.7.
Iernsprechcr ÖL
Lierteffähriger ASo»ne«cntsprei»r 2 Mark 20 Psg. mtt Bringerlohu.
Durch die Post bezöge« 2 Mark 50 Pfg.
Die Gießener Anmiliendläller «erden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Der
-ießener Anzeiger erscheint täglich.
*ght Ausnahme deS Montags.
Anrtlichev Theil.
Bekanntmachung,
betreffend oic Prüfung der Bewerber um die Berechtigung -um einjährig'freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1895.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1895 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meldung des Ausschlusses von dieser Prüfung
spätestens bis zum 1. Februar 1895
bei der unterzeichneten Commission einzureichen.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speiellen das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfuugs - Com- Mission nur dann auzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthalts- •tt hat.
2 Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a. Geburtszeuguiß;
b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des BaterS oder Vormundes beglaubigt fein-
e. ein Uubefcholteuheitszeugniß, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist-
cL ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
i. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
4. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche ent ein Uubescholtenheitszeugniß beizulegen.
Neber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden zestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anlage 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. Novbr. 1888 — Regierungs-Blatt fr. 27 von 1894) Aufschluß.
Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf specielle Ladung kann nicht gerechnet «erde».
Darmstadt, den 27. December 1894.
Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
Buchinger, Regierungs-Rath.
Bekanntmachung,
1 tieffenb den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen, hier insbesondere den Handel mit französischen Löffeln.
Nach einem Schreiben des Herrn Reichskanzlers werden "n französischen Fabrikfirmen Löffel in großer Menge nach keutschland eingeführt, welche einen mit den Bestimmungen
Gesetzes vom 25. Juni 1887, betreffend den Verkehr >it blei- und zinkhaltigen Gegenständen im Widerspruch ichenden, außergewöhnlich hohen Bleigehalt aufweisen. Jns- kfonbere in den Löffelfabrikaten der Firma Japy Frvres «id Comp. zu Beaueourt (Haute Saone) und in ihrer Filiale zu Paris (rue du Chateau i Bau No. 11) sollen sich Mengen von Blei vorfinden, »rlche die in Deutschland zulässigen Grenzen weit übersteigen.
der That hat eine im Kaiserlichen Gesundheitsamt vor- jtnommene Untersuchung von Löffeln der genannten Firma tmee Gehalt von nicht weniger als 38,85% Blei ergeben, ehrend nach dem bezeichneten deutschen Gesetze der Marimal- irhalt an Blei auf 1% festgesetzt ist.
Um einerseits den Gesundheitsschädigungen vorzubeugen, »tlche unter der Bevölkerung durch Löffel von so hohem Aeigehalt hervorgerufen werden können und andererseits die «Mimische Industrie vor dem unlauteren Wettbewerb mit hlch rninderwerthiger »nd außergewöhnlich billiger Aaare zu
schützen, erscheint es geboten, dem Handel mit Löffeln französischer Herkunft, insbesondere mit Fabriken der Firma Japy FrßreS und Comp. erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden und gegen den Vertrieb gesetzwidriger Waare mit Nachdruck einzuschreiten.
Zu diesem Zwecke wird sowohl das kaufende Publikum wie aber namentlich die Händler von dem unzulässigen Blei- gehalt der französischen Löffel in Kenntniß gesetzt unter dem Anfügen, daß die Polizeiorgane angewiesen sind, den Vertrieb der verbotswidrigen Waare strengstens zu überwachen und UebertrerungSfälle zur Anzeige zu bringen.
Zugleich weisen wir darauf hin, daß derjenige, welcher den Vorschriften des oben genannten Reichsgesetzes zuwider Gegenstände gewerbsmäßig verkauft oder feilhält mit Geldstrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft bestraft wird. Neben dieser Strafe kann auf Einziehung der verbotswidrig hergestellten, verkauften oder fellgehaltenen Gegenstände erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gehören oder nicht. Ist die Verfolgung oder Verurtheilnng einer bestimmten Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbstständig erkannt werden.
Gießen, den 16. Januar 1895.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, den 14. Januar 1895.
Betr.: Obstbaumwärter- Cursus zu Friedberg im Jahre 1895. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen
an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.
Ich benachrichtige Sie hierdurch ergebenft, daß der laudwtrthschaftliche Bczirksoerein Gießen in dem Voranschläge pro 1894/95 eine Subvention von 700 Mk. sür junge Leute, welche an einem Obstbaumwärter Cursus theilnehmen, in Ausgabe vorgesehen hat. Der Betrag von 300 Mk. ist dem landw. Bezirksverein von der Sparkasse zu Grünberg unter der Bedingung zur Verfügung gestellt worden, daß auch jungen Leuten aus den zum Sparkaffenbezirk Grünberg gehörenden Orten zum Besuche eines Obstbaumwärter-Cursus die entsprechende Subvention bewilligt wird.
Bewerber um Bewilligung "dieser Subvention aus den zum Kreise Gießen und den zum Sparkassenbezirk Grünberg gehörenden Gemeinden der Kreise Alsfeld und Schotten werden zur alsbaldigen Einreichung ihrer Gesuche und etwaiger Zeugnisse bei der betr. Bürgermeisterei unter dem Ansügen aufgefordert, daß unter mehreren Bewerbern die Priorität der Anmeldung Anspruch auf vorzugsweise Berücksichtigung gibt, und daß die Subvention namentlich unbemittelten Personen zugewendet werden wird. Die Thetl- nehmer müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Der Lehrcursus für Odstbaumwärter zu Friedberg dauert 10 Wochen. Der Unterricht beginnt den 4. März, dauert bis zum 30. März und vom 17. April bis 4. Mai 1895 und im Juli und August 2 Wochen und im September 1895 eine Woche. - M-L TM M
Junge Leute, welche an dem rubr. Obstbaumwärter- Cursus Theil nehmen, erhalten eine Subvention von je 70 Mk. auS der Bezirksoereinskasse.
Die Großh. Bürgermeistereien werden ersucht, dieser Bekanntmachung die thunlichste Verbreitung zu verschaffen, Anmeldungen entgegen zu nehmen und dieselben unter Be- gutachtung der Gesuche an Großh. KreiSamt Gießen bis zum 20. Februar l. I. einzusendeu, damit die Gesuche dem Ausschüsse zur Prüfung und Genehmigung rechtzeitig vorgelegt werden können.
Zugleich ersuche ich Sie weiter, geeignete Zöglinge für den genannten Cursus ausfindig izu machen, und zur Anmeldung zu veranlassen.
Carl Jost.
Obftbaueurse zu Friedberg während des Frühlings und Sommers 1895.
Obstbaucursus für Baum«AundI.Straßeu- wärter in der Gesammtdauer von 10 Wochen. Der erste Theil dauert vom 4. bis 30. März und vom 17. April bis 4. Mai. Der zweite Theil, im Juli oder August, dauert 2 und der dritte Theil im September 1 Woche.
Die Theiluehmer müssen das Alter von 'mindestens 16 Jahren haben und sich allen Arbeiten in den Pomologischen Gärten und anderen Obstanlagen willig unterziehen. Der
Unterricht für hessische Baum- und Straßenwärter ist frei; das Honorar für solche Theilnehmer aus Hessen, welche lediglich im eigenen Interesse den CursuS besuchen, beträgt 10 Mark, für Nichthessen 15 Mark.
Baumwärter, welche eine Unterstützung seitens deS zuständigen landwirthschaftlichen Bezirksvereins (im Kreise Friedberg bis zu 75 Mark) zu ihrer Ausbildung wünsche«, müssen sich bei dem Dircctor des landwirthschaftlichen Bezirksvereins melden und den Bedürftigkeitsnachweis erbringe«.
Während des Cursus wird in folgenden Fächern Unterricht ertheilt von nachbenannteu Lehrern:
Dr. v. Peter: Grundzüge des Pflanzenlebens, äußerer und innerer Bau des Obstbaumes, Bodenkunde «d Düngung, Lebensthätigkeit des Obftbaumes. v
K. Reichelt: Obstsortenkunde, Obstbaumpflege, Obstbaumzucht, Krankheiten des Obstbaumes, schädliche Thiere, Obstverwerthung; — Demonstratiouen und praktische Arbeiten.
Ringshausen: Uebungen im geschäftlichen Aufsatze, Berechnungen.
Repetitionscursus fürBaum- undStraße«- wärter vom 1. bis 6. April. Solche Baum- und Straßenwärter, welche schon einen Cursus im Obstbau durchgemacht ober längere Praxis hinter sich haben, können au diesem Cursus theilnehmen. Nach bestandener Schlußprüfuug erhalten dieselben, wenn sie ein Alter von 20 Jahren besitzen, den Titel „Bereinsbaumwart des Oberhessischen Obstba«- vereius". Der Cursus ist honorarfrei.
Der Beginn anderer Curse wird rechtzeitig beka««t gegeben. Anmeldungen sind schriftlich an den Dirigent«» der landw. Winterschule, Herrn Dr. v. Peter, zu richte«.
Der Aufsichtsrath der landw. Winterschule.
Dr. Braden.
Das Vorkommen von Viehseuchen im Großherzogthum Hessen
während des Monats December 1894.
Milzbrand wurde festgestellt in Beienbelm, Kreis Friedberg, am 8. und in M-lbach in demselben Kreise am 23. und 27. Decernb« bei je einem creptrten und am 18. December in letztgenanntem Drtt bei einem nothgeschlachtelen Rinde.
Rauschbrand wurde festgestellt in Langsdorf, Kreis Gieße«, bei einem creptrten Rinde.
Rotz. In Nieder-Ramstadt, Kreis Darmstadt, stehen 3 Pferde bei 3 Besitzern und in Eberstadt, in demselben Kreise, 1 Pferd wegen Ansteckungsverdacht unter polizeilicher Beobachtung.
Derselben Maßnahme sind unterworfen in Bleichenbach, Kreis Büdingen, 2 Pferde eines Besitzers, in Büdesheim, Kreis Fliedderg, 28 Pferde eines Besitzers, in Ober-Eschbacd, in demselben Kreise, 1 Pferd und in Haixheim, Kreis Marnz, 2 Pferde eines Besitzers. In Nonnenroth, Krers Gießen, und in Ober-Eschbach, Kreis Friedberg, ist je ein wegen Ansteckungsverdacht unter Beobachtung stehendes Pferd crepirt, die Seuche bei ihnen jedoch nicht festgestcllt morde«.
Die Maul- und Klauenseuche ist erloschen in Eberstadt, Kreis Darmstadt, in Urberach, Lengfeld, Wiebelsbach, Lichtenberg «»d Groß-Bieberau, Kreis Dieburg, in Klein-Gumpen, Ederbach Erbach und Höchst, Kreis Erbach, und in Ober-Flörsheim, Kreis WormS.
Die Seuche herrscht fort in Reichelsheim, Rohrbach und Untere Ostern, Kreis Erbach, in Königstädten, Raunheim, T«ebur »nd Wallerstädten, Kreis Groß-Gerau, in Kostheim, Kreis Mainz, ««fr in Zotzenheim, Kreis Alzey.
Die Seuche wurde festgestellt und war am Schluffe des Monats wieder erloschen in Lorsch, Kreis Bensheim, in Gundernhaufe», Babenhausen, Eppertshausen, Harpertshausen und Rohrbach, Kreis Dieburg, in R mback, Kreis Heppenheim, in Esselborn, Kreis Alzey, und in Wörrstadt, Kreis Oppenh im.
Die Seuche wurde festg. stellt und herrschte am Schluffe des Monats noch fort in Wixhausen, Arheilgen, Nieder-Beerbach, Er-- bausen und Pfungstadt, Kreis Darmstadt, in Bensheim, in S'cke»- hofen, Schlierbach, Lengfeld, Langstadt und Wembach, Kreis Diebur-, in Bockenrod, Ober Kinzig, Hummetroth und Klein-Gumpen, Kreis Erbach, in Stockstadt, Worfelden, Groß G-rau, Rüss-lsheim, Biedesheim, Dornheim und Geinsheim, Kiels Groß-Gerau, in H.ppenhei«, in Hechtsheim, Kreis Mainz, in Welgesheim und Framersheim, Kreis Alzey, und in Osthofen, Gundersheim. Eppelsheim, Pfeddersheim, Heßloch und Dorn-Dürkheim, Kreis Worms.
Die Räude wurde bei einem Pferde in Darmstadt fest- gestellt.
Die Räude gilt ferner als vorhandm unter den Schafe« in Storndorf und Vadenrod, Kreis Alsfeld, und in Bingenheim, Kreis Büdingen-
Sitzung der Stadtverordnete«
am 17. Januar 1895.
Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, die Herren Beigeordneten Georgi und Grüneberg, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Adami, Brück, Emmelius, Flett, Habentcht, Helfrich, Hehltgenftaedt, Homberger, Jughardt, Keller, Löber, Petri, Dr. Ploch, Dr. Schäfer, Scheel, Schiele, Simon, Dr. Thaer, Schmall, Vogt und Wallenfels.


