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H. Darmstadt, 6. Juni. Das Großherzo gliche Paar, sowie Prinz und Prinzessin von Rumänien und deren Kinder sind heute Nacht nach England abgereist. Die Ankunft in London (Clarence House) erfolgt Abends 7 Uhr 10 Min.

CocoUs rrird provhtsielies,

Gießen, den 6. Juni 1895.

** Bon der Universität. Im Sommersemester 1895 find an der Universität immatriculirt 568 Studirende, nicht immatriculirt 28; es nehmen somit an den Vorlesungen Thetl insgesammt 596 Hörer, 40 mehr als im Wintersemester. Unter den immatriculirten Hörern befinden sich 131 Nicht­hessen.

** Oberhesfischer Geschichtsverein. Mitglieder der Ge­schichtsvereine von Gießen und Marburg trafen sich gestern in Kinzenbach und wanderten das Bieberthal aufwärts über Königsberg nach Hohensolms zur Besichtigung des Schloffes, von dort über Blasbach nach Wetzlar. Der Fürstlich Solms'sche Archivar Herr Pfarrer Allmenröder berichtete vom Uebergang der Burg und des Amtes Königsberg an Hessen im Jahre 1357 unter Heinrich II. dem Eisernen und der theilweisen Restitution an den Grafen Otto von Solms unter Heinrich HI., dem Reichen, schilderte sodann nach Aufzeichnungen in Erdaer Kirchenbüchern die Belagerung des von den Hessen-Darm­städtern besetzten Königsberg durch die Schweden und Hessen- Casieler im Jahre 1647 und erläuterte schließlich Anlage und Bauart des Hermannsteins an der Hand vorgelegter Skizzen durch den Vergleich mit den ältesten normanischen Donjons. Der Vortrag stellte das Wesenhafte eines absolut beherrschten Stoffes in durchsichtiger Klarheit heraus und der ertragreiche Tag hätte in jeder Hinsicht befriedigt, wären mehr Gießener der freundnachbarlichen Einladung des Marburger Vereins gefolgt.

** Vierte LaudeSversammluug der interuatioualeu crimi- nalistischeu Vereinigung. Am ersten Sitzungstage der vierten Versammlung der Landesgruppe Deutsches Reich der inter­nationalen criminalisttschen Vereinigung, Mittwoch den 5. Juni, wurde über folgendes Thema verhandelt:Erscheinen die Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuchs über die correctionelle Nachhaft reformbedürftig?"

Herr Profeffor Dr. R. v. Hippel (Straßburg), als erster Referent, vertrat die nachfolgenden, von ihm aufge­stellten und der Versammlung vorgelegten Thesen:

1. Zur erfolgreichen strafrechtlichen Bekämpfung des Bettels und der Landstreicherei bedarf es in erster Linie einer sachgemäßen Verwendung des Arbeitshauses.

2. Die heute zulässige Nebenstrafe der correctionellen Nach­haft mittelst Ueberweisung an die Landespolizei ist als unzweckmäßig zu beseitigen. Das Arbeitshaus ist. als Hauptstrafe gegen gewerbsmäßigen Bettel und wieder­holten Bettel aus Arbeitsscheu zu verwenden, wenn diese Delicte von arbeitsfähigen Personen begangen werden.

3. Die Ausweisung von Ausländern hat erst nach ver­büßter Arbeitshausstrafe einzutreten, nicht an Stelle der Einsperrung im Arbeitshause, wie dies heute geschieht.

4. Gegen jugendliche Personen unter 18 Jahren ist Arbeits- hausstrafe unzulässig.

5. Unter Vorbehalt der Schaffung einheitlicher Grundsätze über die Behandlung unverbefferlicher Gewohnheitsver­brecher ist der Mindeftbetrag der Arbeitshausstrafe auf 6 Monate, ihr Höchstbetrag auf 2 Jahre festzusetzen. Die Strafzumeffung ist Sache des Richters im Etnzel- falle.

6. Der harten Bestrafung in den schwersten Fällen des Bettels ist die Straflosigkeit des Bettels im Nothstande gegenüber zu stellen. Dieselbe hat auch dann einzu­treten, wenn die Nothlage eine selbstverschuldete war.

7. Soweit das Arbeitshaus nicht in Frage kommt, ist der Bettel mit Haft nicht unter einer Woche, welche geeig­netenfalls durch hartes Lager und Verbüßung bet Wasser und Brot geschärft werden kann, zu bestrafen; der heutige zulässige Arbeitszwang während der Haftstrafe ist bei- zubehalten.

Zur Begründung dieser Thesen, deren Ausführung im einzelnen der Referent sein jüngst erschienenes BuchDie strafrechtliche Bekämpfung von Bettelei, Landstreicherei und Arbeitsscheu. Berlin, 1895. Otto Liebmann" gewidmet hat, wurde insbesondere ausgeführt:

1) Die Wichtigkeit des Arbeitshauses sei allgemein an­erkannt; die Arbeitshausstrafe wirke in erster Linie in hohem Grade abschreckend und führe hierdurch zu geregelter Thätig- keit zurück. Freilich müsse sie strenge gehandhabt werden und längere Zeit dauern. Der Bundesrathsbeschluß vom Jahre 1889 bestimme ein Minimum von 6 Monaten. Weiter aber wirke auch das Arbeitshaus direct bessernd, zu­mal es sich in der großen Mehrzahl um von Jugend auf Verwahrloste und Gewohnheitstrinker handle. Endlich würden durch die bloße Thatsache der Freiheitsentziehung sehr viele Individuen unschädlich gemacht. Durchschnittlich bezifferten sich die Corrigenden im Deutschen Reich auf 1314000 pro Tag. Was die Art der Arbeit anlange, so sei der land- wirthschaftlichen Arbeit eine größere Rolle zugewtesen als in den sonstigen Strafanstalten.

2) Zur zweiten These bemerkte der Referent, es empfehle sich deswegen nicht, die correctionelle Nachhaft mittelst Ueber- Weisung an die Landespolizet eintreten zu lassen, wie dies der Bundesrathsbeschluß von 1889 vorschreibe, weil hier sich die Erscheinung gezeigt habe, daß ungemein ungleichmäßig verfahren werde und die Laudespolizeibehörde in der Regel über die Angemessenheit der Unterbringung im Arbeitshaüse kein eigenes Urtheil habe, sondern aus den Gerichtsacten. Wozu da der Umweg? Damit gebühre dem Gerichte die Entscheidung und zwar müsse das Arbeitshaus Hauptstrafe werden und nicht als Nebenstrafe der Haftstrafe facul- tativ zur Seite treten. Dann werde es auch vermieden

werden, daß Hunderte von Bettlern und Vagabunden un­zählige, oft erhebliche Vorstrafen erlitten hätten, bevor sie ins Arbeitshaus kämen, wo dann nichts mehr zu bessern sei. Natürlich dürfe eine solche erhebliche Strafe, Wiedas Arbeits­haus, nur in den schweren Fällen derGewerbsmäßig- fett" undaus Arbeitsscheu im Rückfall" zur An­wendung kommen, und Voraussetzung sei, daß es sich um Personen handle, welche sich durch ihrer Hände Arbeit zu er­nähren vermöchten, falls sie nur wollten. Die Grenze zwischen Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen sei freilich flüssig, allein man dürfe auf diese Bestimmung nicht verzichten; Krüppel und Invalide gehören nicht ins Arbeits­haus, sondern der Armenpflege rc.,

3) sei es doch sicher, daß der Ausländer, wenn er wisse, daß ihm das Arbeitshaus drohe, unser Land viel mehr scheuen werde, als bisher, wo er mit wenigen Tagen Haft durchschlüpfe.

4) Jugendliche Personen gehörten nicht in die Arbeits­häuser, weil sich hier bei gemeinschaftlicher Arbeit eine Trennung von den Unverbesserlichen nicht gut durchführen lasse, und so deren schlimmer Einfluß zu befürchten sei. Auch handele es sich nur um sehr wenige, sodaß die Ein­richtung besonderer Arbeitshäuser für Jugendliche nicht lohnend sein würden.

5) Sehr richtig sei die Bestimmung des Bundesraths- Beschlusses von 1889, daß die Strafe des Arbeitshauses von erheblicher Dauer sein müsse, mindestens 6 Monate. Die Abstufung im weiteren müsse nach der heutigen Bestim­mung ins Ermessen des Gerichts gestellt werden, da die Frage der sogenannten unbestimmten Strafurtheile noch nicht reif sei.

6) Bettel im Nothstand, ja selbst in fahrlässig herbei­geführter Nothlage, müsse straffrei sein; also nur Bettel aus Arbeitsscheu sei zu bestrafen, dagegen sei es Aufgabe der staatlichen Wohlfahrtspflege, die Nothdürftigen zu versorgen.

7) Bei einem gewissen Mittelgebiet, wo das Arbeits­haus nicht am Platze erscheine, also bei gelegentlicher Bettelei aus Arbeitsscheu im Gegensatz zur These 2 sei eine Haft­strafe angemessen mit event. Strafverschärfungen, aber nicht unter einer Woche und mit Arbeitszwang.

Somit sei das Arbeitshaus ein gewichtiges Strafmittel und müsse im Einzelnen einer genauen Ausgestaltung unter­zogen werden.

Herr Regierungsrath Dr. von Engelberg (aus Mannheim) schloß sich im Allgemeinen den Aus­führungen des Vorredners als Correferent an. Von den von ihm ausgestellten und verteidigten Thesen seien hier nur die erwähnt, mit denen die v. Hippel'schen im Gegensatz stehen oder die etwas Weiteres bringen:

1) Die Arbeitshäuser (staatliche Anstalten) sollen den Zweck haben, 1) gus Arbeitsscheu in einen un­geordneten Lebenswandel gerathene.Personen wieder an die Arbeit zu gewöhnen und 2) die Besserungs­unfähigen dagegen unschädlich zu machen.

2) Die Dauer der Arbeitshausstrafe beträgt bei Besse­rungsfähigen sechs Monate bis drei Jahre, bei Uv- verbefferlichen zwei Jahre bis lebenslänglich. Bei wiederholten Einweisungen hat eine bestimmte Steigerung der Strafdauer einzutreten.

Ferner trat von Engelberg dafür ein, auch Jugendliche ins Arbeitshaus zu schicken. Im Uebrigen stehen seine Aus­führungen mit denen v. Hippels in Übereinstimmung und erörterte Redner auch die v. Hippel'sche These 8:Die äußere und innere Organisation der Arbeitshäuser muß für ganz Deutschland nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen."

In der Discussion, an der sich die Herren Asch rot, v. Liszt, Koblinsky, Kronecker, Felisch, Lepp- mann, Zucker, Schubert, Sommer und Frank be- theiligten, wurden verschiedene Amendement-Anträge gestellt. Im Wesentlichen bezog sich die Discussion auf die Frage der Jugendlichen, wobei sich die Mehrzahl der Redner für die These 4 (v. Hippel) aussprach, sowie auf die Thefe 7 bei v. Hippel und die mitgetheilte These 2 bei v. Engelmann. Es wurde über den Begriff der Arbeitsfähigkeit gestritten und die Möglichkeit, bei Kostschmälerung harte Arbeit zu leisten. Gegenüber dem Einwurfe, daß vor Allem Arbeitercolonien und derartige Anstalten geeignet seien, dem Bettelunwesen zu steuern, wurde darauf hingewiesen, daß es sich ja in gegenwärtiger Verhandlung nur um die strafrechtlichen Maß­regeln handle. Mit Recht wurde dagegen gegen These 2 v. Engelbergs opponirt, soweit sich um die lebenslängliche Einsperrung ins Arbeitshaus für Unverbesserliche handelte.

Zum Schlüsse fand über die Thesen 2, 4, 5, 7 von Hippels, sowie 1 und 2 von Engelbergs, sowie über die gestellten Abänderungsanträge eine Abstimmung statt, deren Resultat die Annahme der von Hippel'schen Thesen 2, '4, und 7, sowie 5, mit der redactionellen AbänderungUnter Vorbehalt der Frage nach der Behandlung" stattder Schaffung einheitlicher Grundsätze über die Behandlung un­verbesserlicher Gewohnheitsverbrecher", war, ebenso Annahme der These 1 von EngelbergS, Ablehnung von dessen These 2 und endlich Annahme der von Hippel'schen These 8 in fol­gender Fassung gemäß Antrag Aschrot:Die äußere und innere Organisation der Arbeitshäuser muß für ganz Deutsch­land nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen. Die Arbeits- Hausstrafe ist in staatlichen Anstalten nach den Grundsätzen des Progressivsystems zu vollstrecken."

Sämmtliche sonstige Anträge wurden abgelehut. Schluß der Sitzung 2 Uhr.

**nn Siebente Wander-Versammlung Deutscher Gewerbe- fchulmäuuer zu Darmstadt. 4. Juni. Die Verhandlungen wurden um 9 Uhr fortgesetzt mit der Begrüßung der er­schienenen Theilnehmer durch den derzeitigen Präsidenten der Großherzogl. Centralstelle für die Gewerbe, Geh. Baurath Sonne, und Namens der Centralstelle. Oberbürgermeister Morneweg begrüßte die Versammlung Namens der Stadt Darmstadt, die es sich zur Ehre rechne, zum Festort gewählt zu sein. Er wünschte den Verhandlungen Gedeihen und

Glück zum Nutz und Frommen unseres Deutschen Handwerke Professor Lincke von der technischen Hochschule Überbrachte Grüße und die besten Wünsche von dem Professorencollegium der Anstalt. Nach diesen officiellen Begrüßungen fanden noch Berathungen in den Sectionen und Vorträge statt, wo­rauf um 1 Uhr gemeinsames Mittagsmahl tm Saalbau folgte. Nachmittags wurde eine Besichtigung der Sehens­würdigkeiten der Stadt vorgenommen, und Abends fand ge- müthliche Vereinigung statt. Morgen Früh um 10 Uhr wird die zweite Hauptversammlung stattfinden, wobei die Wahl des Vorstandes und des nächsten Festorts vorgenommen werden soll.

5. Juni. Die zweite Hauptversammlung des Verbandes Deutscher Gewerbeschulmänner wurde heute Morgen um 10y4 Uhr im städtischen Saalbau durch Director Fiedler- Breslau eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung machte der Vorsitzende der Versammlung die Mitteilung, daß Herr Director Jessen-Berlin aus dem Verein wegen Krankheit ausgeschieden sei. Er schlage vor, daß man den Mann, der den Verband ins Leben gerufen, und seine ganze Kraft ge­widmet habe, eine besondere Ehrung zu Theil werden laffe, indem man denselben zum Ehren-Vorsitzendeu des Verbandes ernenne. Dieser Vorschlag findet begeisterte Aufnahme und einstimmige Annahme. Dieser Beschluß wurde dem also Geehrten sofort telegraphisch mitgetheilt. Zur VorftandS- wahl übergehend, werden die Herren Director Cathiau, Dr. Glinz er-Hamburg, Director Seipt-Königsberg, Baugewerbe-Schuldirector Schuster-Leipzig und Lautz- Wiesbaden in den Vorstand wieder- resp. neugewählt. Die von Dr. Bo ödste in-Elberfeld geprüfte Rechnung ergiebt die Richtigkeit der Kassenführung für 1893/94 und 1894/95, welche mit einem Kassebestand von 1948 Mk. 44 Pfg. ab­schließt. Er beantragt die Enlaftung des Rechners. Der Vorsitzende spricht dem Rechner Dr. Glinzer, der mit un­ermüdlicher Treue seines Amtes gewaltet habe, den Dank des Verbandes aus, worauf demselben Entlastung zu Theil wurde. Hierauf hält Herr Dr. Wenzel einen hochinteres­santen Vortrag überKostenberechnungen im Hand­werk", insbesondere bei der Bethetligung desselben bei Submissionen. Der Redner schilderte die im Kampf umS Dasein bei dem Handwerk zu Tage getretenen Schäden, in­dem er darauf hinwies, wie insbesondere bei Submissionen, nur um eine Arbeit zu erhalten, von dem Meister 10, 20, ja bis zu 50% Abgebote gemacht würden. Solches Ver­fahren führe den unbedingten Vermögensverfall dcs Betref­fenden mit sich, der nur mit der Uebernahme der Arbeit wieder ein Loch zumachen wollte, womit ein anderes viel tiefer werde. Von allen Seiten würden.leidenschaftliche Vorwürfe gegen das jetzige SubmisfionSverfahren erhoben, und Staat und Gemeinde hätten die Pflicht, in diesen Miß­stand einzugreifen, umsomehr, als man überall Klagen über Geschäftshunger und Ernährungsnetd höre. Ein solches Geschäftsgebahren sei aber für einen tüchtigen, wohlgeschulterr Handwerkerstand verwerflich. Hierdurch nehme man dem Andern das Brod, und setze sich selber in Noth. Dem Staat, dessen Pflicht es sei, für die Hochhaltung der Standesehre im Handwerk durch die Ausbildung der Lehrlinge u. s. w. zu sorgen, der habe auch die Pflicht, die Ursachen dieses eminenten Krebsschadens zu beseitigen. Um das Mittel, dies zu erreichen, seien dem jungen Gewerbe­treibenden bei guter Zeit tüchtige kaufmännische Kennt­nisse und eine rechnerische Tüchtigkeit und Fertig­keit in seiner gewerblichen Fortbildungsschule beizubringen. Mir der Fachbildung müsse die kaufmännische Bildung Hand in Hand gehen. In dieser Beziehung seien die Handwerkerschulen u. s. w. noch viel zu einseitig ausge­bildet. Die Unkenntniß der Handwerker im Wechselwesen und die Unkenntniß beim Aufftellen von Kostenberechnungen bringe jährlich viele Hunderte an den Bettelstab. Sehr oft stellten Meister gar keine Kostenberechnung auf, sonder« verfahren dabei nach Gutdünken. Diese Uebelstände dräng­ten immer mehr darauf hin, in sämmtlichen Gewerbe­schulen Kostenberechnungskurse in ihr Pro­gramm aufzunehmen. Gewissenhafte Buchführung und Sicherheit im Rechnen seien die Vorbedingungen dazu. Was man heute hie und da als Buchführung sehe, entspreche nicht den einfachsten Formen, und nur der Zähigkeit und der Aus­dauer des deutschen Handwerks sei es zu verdanken, daß noch nicht an dieser Sünde und Nachlässigkeit zu Grunde gegangen sei. Sache des Staates sei es, diesem entgegen zu treten. Erst wenn dies geschehe, sei eine Besserung in dieser Frage zu erreichen. Reicher Beifall wurde dem Redner zu Theil und auch der Vorsitzende gab den Gefühlen des Dankes für diesen interessanten Vortrag demselben gegenüber Ausdruck. Ein weiterer interessanter Vortrag von Dr. T h or- mälen-Hanau überKunstschmiedearbeiten" schloß die Reihe der Thematas. Nachdem noch über den Ort der nächsten Wanderversammlung berathen war, wurde für 1896 Berlin, in dessen Mauern die deutsche Gewerbeausstellung ftattfindet, einstimmig gewählt. Mit den besten Wünschen und auf Wiedersehen in Berlin wurde die siebente Wanderversammlung deutscher Gewerbeschulmänner geschlossen. Den heutigen Verhandlungen hatte im Auftrag des Großherzogs Oberst­hofmarschall von Wefterweller zu Anthony sowie der Beigeordnete Köhler beigewohnt. Heute Nachmittag findet noch ein Ausflug nach Auerbach statt.

**nn. Dritte Hauptversammlung des Allgew. Deutschen Lehreriuueuvereius zu Darmstadt. Unter dem bewährten Vorsitz des Frl. Helene Lange-Berlin wurden die Ver­handlungen am gestrigen Tage um 11 Uhr Vormittags fort­gesetzt, und der Besuch derselben Seitens der höchsten Kreise Darmstadts, welche den geräumigen Saal der Vereinigten Gesellschaft bis auf das letzte Plätzchen füllten, zeugen von dem lebhaften Interesse, das man den Bestrebungen des deutschen Lehrerinnen-Vereins daselbst entgegenbringt. Nach Erledigung einiger geschäftlicher Angelegenheiten sprach Frl. A. W islicen ins - Straßburg über die wissenschaftliche Ausbildung der Oberlehrerinnen, Frl. E. Schliemann-