u-t
■aiso^
Ehrsen und i$ tU| ‘ngiie^e,
**tea
4>''
,a9en etCl
B* Fuhr
^enstraße 25,
nothwendigen Chemi-
L e™,T^
R brauchsfertige Lüungt>
■ F**Jrbäder' Gold-Tiifitir.
M bader etc. etc., chemiwb N geprüft und praktisch «• II probt,empflehltdleAdler. M Drogerie Seitenweg v
Otto Schaaf
cniren von Damen- und verhüten wird prompt Mgefuhrl. Näherctz
Vahuhotfttttt II. ima neue jes-Häringe. □•Kartoffeln, if. Zwiebeln iÜW 37IM
& G. Wallenfels,
A Raett li.
Eine eiferne ideltreppe, i>, M M StaM bei ,g. MontanuS Nchs ileifstein , -rsu»i. Offerten sub il ed-d.Bl. 37j
enmchungm.
er untere Stock (ohne Ladm> ,seS, Ltcherstrahe 1, mH tttt ort tu vemiethen-
tzmUMW^
fe per i* I« *■' "1ÄW*- r-SMMsr r'’<r 3ä<«w
«ÄflSs-
W*!-* ff*"
,?rsy:
18US
Sonntag den 5. Mai
Erstes Blatt.
Nr. 105
Redaktion, Erp ^itioK vnd Druttcrn:
ZchutNratzc 'Ar.?.
Fernsprecher 51.
vierteljähriger ZvonncmentspreiL t 2 «Wart 20 Psg. mit Bringerlohn. Durch die Post erzog« 2 Mart 50 Psg.
Die Gießener y<mtfien6fättet werden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal deigelegt.
Der chleßener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme de» MontagS.
Gießener Anzeiger
Keneral-Wnzeiger.
Amts» und Anzeigeblatt för den Kreis (Siegelt.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr.
Hralisöeitage: Gießener Kamitienötätter.
Alle Annoncen-Bureoux des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
————
Amtlichen Theil.
Bekanntmachung.
Die Grundbesitzer, welche ihren Grundbesitz entweder ganz oder rhetlweife nicht selbst bewirlhschaften, werden hierdurch aufgefordert, bet der Bürgermeisterei derjenigen Gemeinde, in deren Gemarkung die Grundstücke liegen, bis ?zum l. Juni l. I. schriftlich oder mündlich zu Protokoll den Antrag zu stellen, daß der auf die Steuercapitalien ihrer Gründstücke oder einzelner derselben entfallende Beitrag zur Berufsgenossenschaft von einem Anderen, als Betriebsunter- nehmer zur Zahlung Berpslichteten, erhoben werde. Die An- träge müsien auch die nöthigen Angaben über die Pacht- erträgntsie der einzelnen Loose enthalten.
Sodann wird zur öffentlichen Kennmiß gebracht, daß nach § 10 der Verordnung vom 11. Juli 1888 von nachverzeichneten Objecten ein Beitrag zur Berufsgenossenschaft nicht erhoben wird:
1) von Grundstücken, welche zu einem land- oder forst- wirthschaftlichen Betrieb überhaupt nicht gehören;
2) von allen Gebäuden nebst zugehörigen Hofräumen, Haus- und Ziergärten-
3) von Grundstücken von Betrieben, deren Sitz außerhalb des Landes gelegen ist-
4) von steuerpflichtigen Grundstücken, deren land- und forst- wirthschaftliche Benutzung dauernd eingestellt ist, sei es, daß jede Nutzung aufgehört hat, sei es, daß an Stelle der land- oder forstwirthschastlichen eine gewerbliche Benutzung getreten ist (z. B. Verwandlung eines Ackers in einen Steinbruch).
Diejenigen Grundbesitzer, welche derartige BefreiungS- gründe, die sich der amtlichen Kenntniß entziehen, geltend machen können, werden oufgeforderr, die Befreiung bet der Bürgermeisterei derjenigen Gemarkung, in welcher daß Grund- stück gelegen ist, bis zum 1. Juni l. I zu beantragen.
Gießen, den 2. Mai 1895.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_______v. Gagern. _________
Gießen, den 2. Mai 1895.
Betreffend : Die land- und forstwirthschaftliche Berufs- genosienschaft für daS Großherzogthum Hessen.
DaS Grotzherzogliche Kreisamt Gietzeu
e* die «rotzd. Bürgermeister eie« de» AreiseA.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen lassen.
Unter Bezugnahme auf § 5 und 10 der Verordnung tzom 11. Juli 1888, die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschastlichen Betrieben beschäftigten Personen bctr., und unsere AuSschretben vom 10. und 18. Mai sowie vom 17. Juli 1889 (Anzeigeblatt Nr. 112, 119 und 167 drittes Blatt) machen wir Sie noch darauf aufmerksam, daß die Grundbesitzer, welche ihren Grundbesitz nicht selbst bewirthschaf en, bei der Anmeldung ta=» Rechtsverhältniß (j. B. Pacht 2C.) und die Pachterträgnisse der einzelnen Loose anzugeben haben.
Ueber die gestellten Anträge haben Sie ein Register nach der Zeitfolge der Anträge in vorschriftsmäßiger Form (cf. Formular A. zu der Verordnung vom 11. Juli 1888, S. 93 des Regierungsblattes) zu führen und dies Register spätestens bis zum 15. Ium l. I. unter Anschluß der gestellten Anträge und der dazu gehörigen Nachweise an uns einzusenden.
Innerhalb gleicher Frist sind die Anmeldungen etn- getretener Befreiungsgründe von der Beitragspflicht (cf. § 10 der allg. Verordnung) mit dem von Ihnen zu führenden Antragsregister «ns mttzulheiien. Die Anträge find von Ihnen zu prüfen und nach Befund als richtig zu bescheinigen.
Sodann weisen wir Sie unter Bezugnahme auf § 14 unb 15 der genannten Verordnung hierdurch an:
1) Verzeichnisse der in den Gemeinden etwa vorhandenen landwirthschaftlichen Nebenbetriebe (z. B. von Fuhrwerks , Drescherei-, Brennerei-, Molkerei-, Stein- bruchö-, Sandgruben-, Lehmgruben , Torfstich-, Ziegelei-, Kalköfen, Kellerei-Berriebcn rc.), soweit diese Betriebe nicht bereits nach dem gewerblichen Unfalloerficherungs- gesetz vom 6. Juli 1884 versichert find,
2) Verzeichnisse der außerhalb des Groffherzog thnms gelegenen Grundstücke, welche zu ernem landwirthschaftlichen Betrieb 'm Großherzogthum gehören, mit Angabe dieser Grundstücke nach der Katasterbezeichnung der Größe und des Eigenthümers,
an den Vorstand der land- und sorstwirthschaftlichen Berufs- j genoffenschaft, Herrn Regierungsrath Nover in Darmstadt, ;
bis Ende Juni l. I. einzusenden, von Gagern.
Gefunden: 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 silberner Ring, 1 Brosche, 1 Paar Handschuhe, 1 Kindermütze, 1 Arbeitsbeutel, 1 Stück Sammt, 1 Tagebuch, 1 Peitsche und 1 Chaisentritt.
Gießen, den 4. Mai 1895.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. I. V.: Wolff, Regierungs-Assessor.
Neueste Nachrichten.
Wolffs telegraphisches Eorrespondmz-Bureau.
Berlin, 3. Mai. Die offiziöse „Berliner Correspondenz" ! schreibt: „Unter den gegenwärtigen Verhältnissen kann im ! Interesse der Landwtrthschaft auf Zulassung von Arbeitern aus Rußland und Galizien zur vorüber- ; gehenden Beschäftigung in landwirthschaftlichen und industriellen Betrieben des Inlands noch nicht verzichtet werden. Die Oberpräsidenten sind neuerdings ermächtigt, solche Arbeiter zur vorübergehenden Beschäftigung zuzulaffen. Von einer zeitlichen Begrenzung dieser Ermächtigung ist abgesehen. Nach- theile auf nationalem Gebiete durch Zulassung solcher Arbeiter machten sich bisher in erheblicher Weise nicht geltend. Wenn einerseits verhindert werden muß, daß die einheimische deutsche Arbeiterbevölkerung durch die fremden Elemente verdrängt wird, so tst andererseits darauf Bedacht zu nehmen, daß die Annahme ausländischer Arbeiter zur vorübergehenden Beschäftigung nicht unnöthig erschwert wird. AlS Regel für den Zeitpunkt, wann die zugelassenen Arbeiter das diesseitige Staatsgebiet wieder verlassen müssen, kann allgemein erst der 15. November angenommen werden.
Stuttgart, 3. Mai. Die Zweite Kammer nahm mit 56 gegen 24 Stimmen den Antrag der demokratischen Partei gegen die Umsturzvorlage an. Gegen den Antrag stimmten die Centrumsfraction und vier Mitglieder der Rttterbank. Ministerpräsident Frhr. v. Mittu acht erklärte: Die Regierung könne sich bezüglich ihrer künftigen Abstimmung im BundeSrath nicht öffentlich binden- fie verhehle aber nicht ihre schwersten Bedenken, wenn der Reichstag die Vorlage in der Commisflonsform annehme. In der Entgegnung auf die Rede des Abg. HauSmann erklärte der Minister des Weiteren: Die Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers stehe ausschließlich dem Kaiser zu. Niemand habe sonst darein zu reden. Man solle die Rechte des Reichsoberhauptes achten, wenn man gegebenen Falles seine eigenen Rechte gewahrt sehen wolle. (Lebhafter Beifall.)
Paris, 3. Mai. Die Abendblätter melden aus Nancy, die Industriellen des Vogesen-Departements ersuchten den Arbeitsminister, einen dem Ostcanale parallelen ! Weg Herstellen zu lassen, um den für lange Zeit unbenutz- ■ baren Hafen Girancourr zu ersetzen, wohin gegenwärtig zahl- reiche Kohlenschiffe aus dem belgischen und deutschen Kohlenbecken kommen. — AuS Cherbourg wird berichtet, die rumänischen Kriegsschiffe „Elisabetha" und „Mircea" würden auf der Fahrt nach Kiel Ajaccio, Algier, Brest und Cherbourg anlaufen. Der Marineminister hat auf Ersuchen deS hiesigen rumänischen Gesandten angeordnet, daß der rumänischen Schiffsmannschaft in den Häfen ein freundschaftlicher Empfang bereitet werde.
Paris, 3. Mai. Aus Epi na l wird gemeldet, der Arbeitsminister ordnete die schleunigste Fortschaffung des Schlammes aus dem Aviere-Thal an, da unter der : Bevölkerung Fieber auftrat. Der Schlamm soll aufs Acker- ' land gebracht und dies mit Hafer besäet werden.
Loudoo, 3. Mai. Directe Privarnachrichten bestätigen ! die Meldung, daß der Kaiser von China in die Ratification des Vertrages von Schimonoseki eingewilligt habe.
Loudon, 3. Mai. Der „Standard" meldet aus Rom ! vom 2. ds.: Der Papst übergab den Cardinälen, Ordens- ! generalen und anderen leitenden Personen ein langes be- . deutungsvolles Schriftstück als sein politiiches Testament. . Nach einer Betrachtung der Lage des Heiligen Stuhles bittet der Papst die Cardinäle, nach seinem Tode die Wahl des nächsten Papstes nach Möglichkeit zu beschleunigen, um Ränken von außen oder der Eifersucht fremder Mächte nicht Zeit zu ! lassen, die freie Abstimmung der Cardinale zu beeinflussen oder dem neugewählten Papste Schwierigkeiten zu bereiten. | Als die Absicht des Schriftstückes gilt, daß der Papst die Wahl eines Nachfolgers zu sichern wünsche, der seine Politik fortsetze.
WB. Loudon, 4. Mai. Die „Times" melden aus Shanghai von gestern, der Kaiser ratificirte den Friedensvertrag. Lihungkschang geht nach Tsch'su, um die RatificationSurkundcn auSzutausche». Die „TasternExchange Bank" in London erhielt gestern ein Privattelegramm, worin gleichfalls die Ratification gemeldet wird.
Depeschen deS Bureau „Herold".
Berlin, 3. Mai. Wie die „Nordd. Allgem. Ztg." mit- theilt, nahm der Kaiser heute Vormittag einen längere» Vortrag des Reichskanzlers in dessen Wohnung entgegen.
Berlin, 3. Mai. Das Abgeordnetenhaus berieth heute den Antrag Mendel (cons.) und Genossen auf Bewilligung eines Sraatscredits bis zur Höhe von 20 Millionen Mark für ländliche Genossenschaften, namentlich ländliche Darlehenskassen zu einem niedrigen, 2!/s pCt. nicht übersteigenden Zinsfuß. Nach längerer Debatte wird von deu Abgeordneten Mendel und Ahrens der Antrag auf Ueber- gang zur Tagesordnung gestellt, welcher auch angenommen wird. Hierauf beginnt die Berathung über die Vorlage, betr. die Bewilligung von Staatsmitteln für staatliche Arbeiter- und Beamten-Wohnungen. Die Debatte hierüber wird morgen fortgesetzt.
Berlin, 3. Mai. Aus der Meldung, daß der hiesige japanische Gesandte vorgestern und gestern und der hiesige chinesische Geschäftsträger gestern Vormittag vom Slaatssecreiär v. Marschall empfangen worden sei, kann nach der „Natl.-Ztg." der Schluß gezogen werden, daß Japan den Vorstellungen Deutschlands, Rußlands und Frankreichs keineswegs eine schroffe Ablehnung enigegenstellt. Es find Unterhandlungen im Gange, deren Grundlage Com- pensationen irgend welcher Art für die von Japan auf- gegebenen Forderungen bilden dürsten. Ohne Zweifel werden entsprechende Verhandlungen seitens Japans gleichzeitig auch in Petersburg und Paris gepflogen. Es scheint, daß sogar die englische Regierung gegenwärtig Japan Nachgiebigkeit gegen die Vorstellungen der drei Mächte anräth.
Berlin, 3. Mai. In Angelegenheit der Eröffnungsfeierlichkeiten des Nord-Ostsee-CanalS sand heute Nachmittag im hiesigen Schlöffe unter Anwesenheit des Kaiser- eine Conferenz statt.
Berlin, 3. Mai. Wie die „Kreuzzeitung" hört, wird dem BundeSrath in diesen Tagen ein zweiter Nach- trag«-Etat für daS Jahr 1895/96 zugehen, worin u. ». die Unterhaltungskosten für den Nord-Ostsee-Canal festgesetzt
werden.
Berlin, 3. Mai. In der Wirthschaftlichen Ver- einigung des Reichstages wurde heute der Gesetz- entwurf, betr. die Herstellung, den Handel und Verkehr mit Butter, Butterschmalz, Schmalz, Margarine, Kunstspeisefetten und Käse, einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf soll sofort im Reichstage eingebracht werden.
Berlin, 3. Mai. Heute Vormittag wurden die Nr. 228 deS „Wahren Jacob" und die Nr. 9 des „Süddeutschen Postillon", beide vom l.Mai, beschlagnahmt. Die Con- fiscation erfolgte auf Grund des § 130 deS ReichSstraf- gesetzbucheS. Die Criminalbeamten fanden keine großen Vorräthe.
Berlin, 3. Mai. Die Maifest Zeitung des „Vorwärts" ist heute Vormittag nach dreistündiger gerichtlicher Verhandlung frei gegeben worden.
Köln, 3. Mai. Der „Köln. Ztg." wird aus Sofia berichtet: Meldungen aus Macedonren zufolge haben in deu letzten Tagen in Prilep, Azbiel und WeleS wegen einer wohlvorbereiteten Erhebung der Christen gegen die Türken zahlreiche Verhaftungen stattgefunden., Unter den Verhafteten befinden sich auch Bulgaren aus dem Fürsten- thum. Das Centralcomit« der Macedonier stellt jede Verbindung mit den Verhafteten in Abrede.
Wiesbaden, 3. Mai. In der heutigen Stadtverordneten- Versammlung circulirte eine Erklärung, welche von zahlreichen Stadtverordneten unterschrieben ist und welche au die am Sonntag den 5. Mai in Berlin tagende Versammlung deutscher Städte gegen die Umsturzvorlage abgesandt wird.
Wiesbaden, 3. Mai. Heute Mittag hat Hierselbst im Sterbehause Gustav Freytags die Trauerfeier statt- gefunden. Dieselbe gestaltete sich zu einer großartigen Kundgebung für bie Manen des verklärten Geifieshelden Intendant v. Hülsen legte einen kostbaren Kranz im Auftrage des Kaisers am Sarge nieder. Nach Beendigung der Trauer- feier wurde der Sarg nach Siebleben übergesührt.
Wie», 3. Mai. In hiesigen Hoskreisen wird die vom Mailänder „Secolo" gebrachte Nachricht von einer bevor-


