Nr. 123
Der Hitzen,r Aiqtifltr rrichemt täglich, mit lu-nabm, de« MonlagS
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Zweites Blatt. Mittwoch dm 3». Mai 1894
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Ordentliche Hauptversammlung des Orts- gewerbvereins (Hießen.
(Schluß.)
lieber die Thätigkeit und die Verhandlungen deS Vorstandes ausführlicher zu berichten, würde hier zu weit führen und ich beschränke mich darauf, auS seinen Verhandlungen und Gutachten Einzelnes kurz anzuführen, was Gegenstände von allgemeinerem Interesse berührt.
1. Infolge der Anregung einer Starkenburger Verwaltungsbehörde wurde Seitens der Großh. Eentralstelle für die Gewerbe im Mai v. I. dem Vorstände die Frage vorgelegt, ob er es zweckmäßig erachte, durch Ortsstatut zu bestimmen, daß der von minderjährigen Arbeitern verdiente Arbeitslohn nicht diesen selbst, sondern nur deren Eltern oder Vormündern auSbezahlt werden dürfe. — Der Vorstand sprach sich gegen solche allgemeine Bestimmung auS, wesentlich von der Erwägung ausgehend, daß den SHnbern braver Eltern soviel Vertrauen zu schenken sei, daß sie ihren Verdienst nicht leichtsinnig durchbrächten, sondern, soweit nöthig, für die Bedürfnisie der Familiengemeinschaft ablieserten und nuthigensallS ihre Eltern unterstützten, daß aber bei denjenigen Eltern, die ihre Kinder so schlecht gezogen hätten, daß sie ohne Noth sich vorzeitig der Familiengemeinschaft entziehen, eS in der Mehrzahl der Fälle sich auch nicht empfehlen werde, diesen den Verdienst der Kinder zu geben, da bei vielen derselben die Befürchtung nahe läge, daß die Kinder dann nicht das erhielten, was sie zu genügendem eigenem Unterhalt bedürfen, — ganz abgesehen von den großen Schwierigkeiten und Belästigungen der Arbeitgeber durch solche Maßregel.
2. Weiter behandelte der Vorstand auf Anregung der Eentralstelle die Frage beß SonntagSunterrichtS in den Handwerkerschulen.
Die Eentralstelle hatte s. Z. sämmtlichen Vorständen der Handwerkerschulen die Frage zur Erwägung gegeben, ob und in welcher Weise die neuen Bestimmungen in § 120 der Gewerbeordnungsnovelle vom 1. Juni 1891, wonach die Sonntagsschulen, sofern man sie überhaupt als „von der Gemeindebehörde oder vom Staate als Fortbildungs- anstalt anerkannte UnterrichtSanstalt" betrachtet, vom 1. October 1894 ab, während deS Gottesdienstes gänzlich zu schließen wären, zur Ausführung gebracht werden könnten, ohne deren Bestand zu gefährden.
Nach Berathung dieser Frage im Vorstande haben wir dieselbe auch der Hauptversammlung vom 22. Juni v. I. vorgelegt, welche sich, wie der Vorstand, dahin auSsprach, daß eS nicht möglich sei, die SonntagSschule während des zu verschiedenen Tageszeiten stattfindenden Gottesdienstes der verschiedenen Consessionen gänzlich zu schließen, ohne den Bestand der Schule zu gefährden und sie zwecklos zu machen - ähnlich haben sich beinahe alle Schulvorstände der Handwerker- schulen deS GroßherzogthumS ausgesprochen. In diesem Sinne berichtete bann4 nach Berathung mit dem engeren Ausschüsse deS LandesuewerbvereinS, auch die Großherzogliche Eentralstelle an Großh. Ministerium deS Innern und der Justiz. Sie stellte das Ersuchen an eS, dahin zu wirken, daß daS Gesetz entweder wieder so abgeändert werde, daß die seiner Zeit von der Reichsregierung vorgeschlagene Fasiung, die der Reichstag, gegen deren Willen, mit sehr kleiner Majorität nach der jetzigen Form abänderte, wiederhergestellt oder aber der § 120 der Gewerbeordnung für die Wirksamkeit der Handwerkerschulen sonst günstiger abgefaßt werde.
Auch der Vorstand deS Verbandes deutscher Gewerb- vereine hatte sich bereits früher an die Reichsregierung gewandt mit dem Ersuchen, sich der Sache anzunehmen in Sem Sinne, daß durch zweckmäßigere Fasiung dieses § 120 empfindliche Schädigungen von den Schulen serngehalten würden- und ähnliche Petitionen wurden von zahlreichen anderen Corporationen an dieselbe gerichtet, wie auch im Reichstage Seitens des Darmstädter Abgeordneten eine Interpellation eingebracht wurde, dahingehend, waS die Reichs- Regierung zu thun gedenke, um diese Schädigungen von den Schulen abzuwenden. — Die Reichsregierung legte dem Reichstage dann auch einen Gesetzentwurf vor, demzufolge 2)ie fragliche Bestimmung des Gesetzes zwar nicht aufgehoben, eher ihr Inkrafttreten für einige Jahre verschoben werden ßollte, damit genügend Zeit bleibe, die Verhältnisse unterdessen mit den kirchlichen Behörden womöglich zu ordnen, soweit es »och nicht geschehen. — Dieser Gesetzentwurf wurde bekanntlich «icht angenommen.
WaS eS nun im Herbst mit unserer Sonntagszeichensschule gehen wird, vermag ich zur Zeit nicht zu sagen; eß wird sich wohl nur darum handeln, ob man sie wird schließen müssen oder ob man sie als nicht unter das Gesetz fallend
betrachten wird, das nur von den staatlichen oder com- munalen Fortbildungsschulen handelt, zu denen unsere Fachschule nicht gehört.
Sehr bedauerlich wäre es, wenn auch für unsere Schulen an dem § 120 in seiner strengen Auslegung festgehalten würde, waß die bedenkliche Folge haben müßte, daß Tausenden von jungen Leuten, soweit ihnen die Werktage dazu nicht verfügbar sind, die Gelegenheit benommen würde, sich für die eigentliche Berufsthätigkeit für sich und ihre Mitmenschen nützliche Kenntnisse zu erwerben. Daß in unseren freiwilligen Sonntagsschulen Niemand am Besuche deS Gottesdienstes gehindert wird, ist ja selbstverständlich, wie eß auch — damit Keiner darüber im Zweifel sei — in den Lehrsälen angeschrieben ist- — der Arbeitsame und Strebsame ist in der Regel auch religiös. Sehr zu bedauern aber wäre eß und die Verantwortung dafür eine recht schwere, wenn ein größerer oder kleinerer Theil der strebsamen und sittsamen Jünglinge, die jetzt einen Theil beß Sonntagß ihrer Ausbildung in unseren Schulen widmen und deren erziehlichem Einfluß unterliegen, für die Folge diesen Theil des Sonntagß in den ihnen — im Gegensatz za den Schulen — ja jederzeit geöffneten Wirthßhäusern verbrächten ober den ganzen Sonntag in oft maßloser Vergnügungßsucht verlebten, so baß häufig auch noch für den Montag die Arbeitslust und Arbeitsfreudigkeit verloren ist.
Möge man doch den sittlich erziehlichen und veredelnden Einfluß freiwilliger Arbeit und Strebens nicht gering achten, gegenüber so manchem gegenteiligen Einfluß unserer Zeit.
3. Mit der Frage der sogen. Organisation beß Hanbwerks in Gewerbekammern unb Fachgenossenschaften, nebst Regelung beß Lehrlingswefens, hat sich der Vorstand wiederholt beschäftigt, mehr indeß als der Vorstand selbst eine für diesen besonderen Gegenstand ernannte Commission, bestehend aus den Herren C. Berg, L. Heyligenstaedt, Chr. Leo, L. Petrk II. und C. Stohr.
Daß diese Frage uns beschäftigte, war zunächst dadurch veranlaßt, daß der im November 1892 abgehaltene 93er» bandstag des Verbandes deutscher Gewerbvereine in Cöln sich mit dem Gegenstände befaßte, Über den bereits früher der Vorstand dieses Verbandes eine Eingabe an bas ReichS- kanzleramt gerichtet hatte, bezüglich deren allerdings in sehr wesentlichen Theilen ersterer — der Verbandstag — anderer Meinung war als letzterer, der Vorstand desselben. — Infolge bald darauf stattgesundener Verhandlungen zwischen der Reichs» regierung, dem preußischen Handelsministerium und Vertretern verschiedener Gewerbe wurde dann ein Vorschlag für solche Organisation auSgearbeitet und — später wieder etroafl ab» geändert — Seitens deS preußischen HandelSministerS, zur Beurtheilung durch Fachkreise, den Oberpräsidenten übermittelt und diesen Entwurf iheilte dann auch die Central» stelle unS, sowie anderen Gewerbvereinen zur Meinungsäußerung mit- — wir waren, wie weitaus die meisten der Gewerbvereine deS Landes, der Meinung, daß für unS eine derartige staatliche Organisation der Gewerbe in Fachgenoffen» schäften unb Gewerbekammern entfchieben nicht am Platze sei, — schon in Rücksicht auf bie im Großherzogthum be» stehenbe, in ben StaatsorganismuS eingefügte freiwillige Organisation bes Gewerbes im LanbeSgewerbvereine, durch welche die mit den Gewerbekammern beabsichtigten Zwecke meist längst erreicht seien, soweit solche überhaupt erftrebenß-- werth seien, daß aber gewählte Gewerbekammern mit so weit gehenden Befugnissen und g estatteten Eingriffen in die Selbständigkeit der einzelnen Gewerbtreibenden, wie sie h dem Entwürfe enthalten waren, entschieden zu bekämpfen seien. — Bezüglich deS Lehrlingswefens stand man allerdings einzelnen Bestimmungen deS Entwurfs zustimmend gegenüber, war indeß ber Ansicht, baß tiefeiben auch burch unsere altbewährte Organisation im Landesgewerbverein sehr leicht erfüllt werben könnten, soweit sie nicht bereits erfüllt seien, nöthigensallS burch einzelne Erweiterungen in dessen Thätigkeit unb Befugnissen.
Infolge ber neuen Ausstellung einer Anzahl sogen. Leitsätze bezüglich dieser Organisation des Gewerbes Seitens beß BorstanbeS beß Verbandes deutscher Gewerbvereine, bie einer im Januar b. I. in Cöln stattgefunbenen weiteren Hauptversammlung alS Grunblage für eine Eingabe an baß Reichs- kanzleramt sowie bcm Vorstand, bie für tiefe Sache bestellte Commission bienen sollte, war ein zweites Mal mit berselben besaßt- — in tiefem neuesten Entwürfe war ja, nach dem Gutachten unserer Commission, das für unS unannehmbarste ber ersten Vorschläge beseitigt, immerhin beß für unS nicht Passenben noch genug enthalten, sodaß für unß vor Allem der Wunsch außzudrücken war, man möge durch derartige,
nicht für unsere Verhältnisse passende Gesetzgebung nicht unsere altbewährte Organisation im Landesgewerbverein schädigen oder zerstören.
In diesem Sinne hatte auch die Großherzogliche Central- stelle beschlossen, durch ihre Vertreter beim Verbandßtage in Cöln dahin wirken zu lassen, daß bcm ersten Paragraphen beß Vorschlages, nach welchem Gcwerbekammern allgemein zu errichten wären, ein Zusatz beigefügt werben fofle, bem- gemäß in benjcnigen LanbeStheilen, in welchen Einrichtungen bereits bestehen, welche nach bcm Unheil ber Landesregierung geeignet erscheinen, diese Kammern zu ersetzen, dieselben an deren Stelle treten sollen.
Mit dieser Vorbedingung wurde denn auch der Entwurf in Cöln genehmigt und ist die Eingabe wegen desselben, mit dieser, seitens der Vertreter beß LandeSgewerb- Vereins verlangten Bebingung, auch an baS Reichskanzler»»! abgegangen, so baß also dem Ersuchen um ben Gesetzentwurf bezüglich einer neuen Organisation beß Hanbwerks, von unserer Seite bie Bitte beigefügt ist, man möge unß in Hessen damit verschonen.
Solchem Bestreben gegenüber, burch immer neue Gesetzgebung für baß ganze Deutsche Reich, bem Gewerbe zu nützen unb aufzuhelfen, bürste wohl ber Aus- bruck ber weitverbreiteten Meinung am Platze sein, baß nivellirenbe Gleichförmigkeit In gewerblichen Verhältnissen für ein so großes Gebiet, wie baS Deutsche Reich, überhaupt nicht das richtige Princip ist, daß vielmehr locale Verhältnisse überall entscheibenb sein müssen unb entsprechenb eine Verschiebenheit In ber Organisation ber Gewerbe bedingen, daß man überhaupt auch ja nicht zu viel davon erwarten möge, mit viel s. g. Gewerbegesetzen, die ja doch selbstverständlich im Allgemeinen nur den Character polizeilicher Maßnahmen tragen können, dem Gewerbe wesentlich aufzuhelfen, daß vielmehr dazu die sichersten Mittel stets nur fachliche Tüchtigkeit unb Fleiß, verbunben mit etwas kaufmän nischer Schulung, bleiben werden.
4. Zu Anfang des laufenden Jahres wurde seitens beß hiesigen KreiSamtS, im Auftrage Großh. Ministeriums beß Innern unb ber Justiz, ber Vorstanb um seine Anfichi befragt über wünschenSwenhe Außnahmen von bem Verbote ber Sonntagßarbeit in Fabrik» unb Werk- ftättenbetiieb, wie solche im Gesetz vom 1. Juni 1891 über Slbänberung ber Gewerbeorbtmng vorgesehen sind. — Eß hatte nämlich der Gewerbverein zu Darmstadt in einer Eingabe an das dortige KreiSamt um den Erlaß von AuS- nahmebedingungen von dem Verbote der Sonntagßarbeit für eine größere Zahl von Kleingewerben, zu verschiedenen Zeiten deS Jahreß, gebeten, welche Eingabe die Veranlassung zu der von unß gewünschten Meinungsäußerung war.
Diesem Ersuchen deß OrtSgewerbvereinS Darmstadt schloß sich der Vorstand für fämmtliche, von ersterem bezeichnete Betriebe unb in bem gleichen Umfange an, hielt jeboch noch bie Zufügung ber Möbelfchreiner unb ber Golbarbeiter bezüglich ber Befreiung von bem Verbote ber Sonntagßarbeit an ben 4 letzten Sonntagen vor Weihnachten für eiforberlid) unb berichtete demgemäß.
Dies bie wichtigsten Gegenstänbe auß ben Verhanblungen beß Vorstandes.
Ich schließe meinen Bericht, indem ich die Hoffnung aus- spreche, daß auch im nächsten Jahre bie Handwerkerschule ebenso wie ber Gewerbverein in ihrer seitherigen besrie- bigenben Entwickelung fortschreiten unb einen immer segensreicheren Einfluß auf bie Ausbildung unserer Handwerker und Gewerbtreibevden und damit auf die Gewerbe felbft ausüben mögen und namentlich daß der jüngere Nachwuchs der Gewerbtreibenden dem Gewerbverein wie der Schule ein reges Jntereffe entgegenbringen möge.
An diesen Jahresbericht schloß sich als zweiter Gegen- stand der Tagesordnung die Ablage der Rechnung der Schule und des Vereins für daß verflossene Jahr- — nach derselben betrugen die Ausgaben für die Schule in demselben Mk. 10 756.—, während die Rechnung beß Vereins selbst mit einer Ausgabe von Mk. 909 76 Pfg. abschließt.
Dieselbe würbe nach vorheriger Prüfung burch zwei Mitglieber beS Vereins in Orbnung befunben unb bem Reckner Entlastung ertheilt.
Bei ber hierauf vorgenommenen Neuwahl von 6 Mitgliedern deS Borftandcß an Stelle der mit Ende deß abgelaufenen Jahreß satzungsgemäß auSscheidenben wurden gewählt, bezw. wiedergewählt die Herren Bergen, Heyligenstaedt, L. Petri DL, F. Schiele, Uhrmacher O. Schmidt und Stadtbaumeister Sch man dt.


