1894
Donnerstag den 27 September
Vierteljähriger
Aints- und Anzeigeblatt für den Nreis Gieren.
chratisöeitage: Gießener Kamitienölätter
in
Gefahrenklassen.
vorstehenden Klasse E. mit
den 12. September 1894.
Das Reichsversicherungsamt, (gez.) Dr. Bödiker.
Verwundet 12 Uhr 40 Abends.
Haag, antwortete
gemacht.
Berlin,
Die Mitglieder des Oberhesi. Obstbauvereins werden hiermit ergebenst eingeladen, Mittwoch den 10. Oktober d. I., nach Schluß der Generalversammlung des landw. Vereins für die Provinz Oberhesien kurz zusammen zu treten, um statutengemäß die Neuwahl des Vorstandes des Oberhesi. Obstbauvereins vorzunehmen. Es sind nach § 16 der Statuten für die Periode 1895—98 zu wählen:
mit den übrigen Unterthanen des Kaisers fest um ihn zu schaaren. Was aber die erwähnte Ansprache des Altreichskanzlers anbelangt, so beschäftigte sie sich namentlich mit der Vergangenheit des Polenthums und mit dessen Zukunftsträumen, und dies in der dem Fürsten Bismarck eigenen, packenden Weise. Er wies auf die Kämpfe früherer Jahrhunderte zwischen Deutschen und Polen hin, er hob die jederzeit bekundete Unduldsamkeit des Polenthums gegenüber den Deutschen hervor und er fertigte mit beißendem Spott die noch immer hie und da in deutschen Kreisen anzutresiende Meinung ab, als ob die Errichtung eines unabhängigen Polenftaates dem deutschen Reiche einen Schutz gegen eine etwaige russische Invasion gewähren würde. — Die eigentliche Bedeutung dieser Rede des Altreichskanzlers liegt jedoch in deren Bezugnahme auf die Kaiserreden von Königsberg, Marienburg und Thorn. Die Auslassungen des Fürsten Bismarck in dieser Beziehung lassen erfreulicher Weise erkennen, daß der berühmte Staatsmann mit der Behandlung der Opposition der altpreußischen Adelspartei seitens des Kaisers ebenso einverstanden ist, wie im Allgemeinen
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr.
Sonstige Bestimmungen.
Hinsichtlich der in dem vorstehenden Prämientarif nicht besonders aufgeführten Kategorien von Arbeiten (Neben- arbeiten) ist zunächst festzustellen, ob die betreffende Kategorie in dem berufsgenossenschaftlichen Gefahrentarif klassisizirt worden ist. Trifft dies zu, so ist für die bezügliche Arbeit die der betreffenden Gefahrenklasse entsprechende Prämie zu entrichten. Für alle im übrigen Gefahren- und Prämientarif nicht klassifizirten Bauarbeiten ist der Prämiensatz der
Neueste
Wolff« telegraphisches Korrespondenz-Bur eaw
Wien, 25. September. Der König von Sachsen ist Vormittags eingetroffen. Er wurde vom Kaiser und dem Erzherzoge Albrecht am Bahnhofe empfangen, wo eine Ehrencompagnie aufgestellt und eine Anzahl hervorragender Persönlichkeiten anwesend war. Nach einer herzlichen Begrüßung fuhren der Kaiser und der König von Sachsen nach Schönbrunn. Nachmittags erfolgt die Abreise nach Steiermark zu
Festgesetzt gemäß § 24 des Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, vom 11. Juli 1887 (Reichsgesetzblatt Seite 287 ff.).
Berlin, den 12. September 1894.
Das Reichsversicherungsamt, (gez.) Dr. Bödiker.
Min. Mittags eröffnet und dauerte bis 5 Uhr
25. September. In der zweiten Kammer der Colonialminifter auf eine Interpellation
Bringerlohn.
Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.
Redaktion, Erpeditiou und Druckerei: Schulstrahe ^lr.7. Fernsprecher 51.
Cremers, die Regierung beabsichtige unter den gegenwärtigen Umständen nicht, Lombok zu annectiren. Ein Beschluß sei in dieser Hinsicht nicht gefaßt. Der wahrscheinliche Grund des Verraths von Batinson war die von der Regierung den Sasaks gemachte Concession, von ihren eigenen, nicht von malinesischen Häuptlingen regiert zu werden.
Amsterdam, 25. September. Die Regierung brachte die Vorlage, betreffend die Erhöhung des Zolltarifs für Niederländisch-Jndien, ein. Der Eingangszoll au
Deutsches Reich.
Berlin, 25. September. Fast gleichzeitig haben sich Kaiser Wilhelm und Fürst Bismarck in den letzten Tagen in öffentlichen Kundgebungen mit dem für Deutschland so zeitgemäßen Thema der Polenfrage beschäftigt. Denn wie der Kaiser am vergangenen Sonnabend anläßlich seines Manöverbesuches in Thorn auf die neuerlichen Bestrebungen des Polenthums in Preußen zu sprechen kam und eine eindringliche Vermahnung und Warnung an seine polnischen Unterthanen ergehen ließ, so hat sich Fürst Bismarck am Sonntag beim Empfang der Westpreußen in Varzin in treffender und packender Weise über das Polen- thum, seine Geschichte und Bestrebungen in Preußen- Deutschland geäußert. Der Kaiser machte in seiner Thorner Rede kein Hehl daraus, daß ihm die mancherlei polnischen Ausschreitungen und Uebergriffe der jüngsten Zeit bekannt geworden seien, und um so bedeutsamer klingt darum seine hieran sich knüpfende - Mahnung an die Polen, ihrer Eigenschaft als preußische Staatsbürger eingedenk zu sein und sich
Alle Annoncen-Burcaux des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
1. Der Präsident und Vicepräsident -
2. Der Director und 1. Secretär der Geschäftsstelle;
3. Sechs Beisitzer, welche von der Generalversammlung aus dem ganzen Gebiet des Oberhesi. Obstbauvereins gewählt werden können.
Die Versammlung findet in Lonys Felsenkeller
Bekanntmachung.
Oberhessischer Obftbauverein, Sectiou des landw. Vereins für die Provinz Oberheffen.
Generalversammlung.
den Jagden.
Rom, 25. September. Wie die „Ag. Stef." meldet, erließ der Minister des Innern beute ein Decret, da« die Wiederaushändigung der von den Bewohnern Steiliens während des Belagerungszustandes abgelieferten Waffen anordnet. Diese Verfügung erging infolge eines Berichts des Generals Mirri, dem zufolge aus der ganzen Insel die öffentliche Ordnung wieder hergestellr erscheint.
Paris, 25. September. Der Budget-Voranschlag wird demnächst vertheilt. Er weist 35 Millionen Ersparungen auf, wozu Poincarr« durch den Verzicht auf die Einnahmequellen des früheren Budgets, insbesondere die Wohnungsund Dienstbotensteuer veranlaßt wird. Immerhin ist eine Differenz von 25 Millionen durch neue Ausgaben zu decken. Das Budget plant diese Deckung durch den Ertrag einer Reform der Erbschaftssteuer, der auf 25 Millionen geschätzt wird, sowie durch Streichung des Kredits von 12 Millionen für die Amortistrung. Zum Ausgleich der Streichung ist die Verwendung eventueller Ueberschüsse zur Rückzahlung von 98 Millionen 1895 einzulösender sechsjähriger Obligationen vorgesehen. Das Budget schließt mit 3,428,500,000 ab, wobei als Einnahmeüberschuß 300,000 figuriren. Der Vorschlag bezüglich der Erbschaftssteuer wird gleichfalls vertheilt. Er gestattet den Abzug der Passiven und bringt eine Reform der Besteuerung des Nießbrauches und des bloßen Eigen- thumS. D e neue Abstufung der Steuer erfolgt nach dem Grade der E.bsolge und der Höhe des Erbantheils. Der Ertrag soll für dieses Jahr zur Bilanzirung des Budgets verwandt und später untersucht werden, ob er nicht zur Dotirung einer Arbeiter-Penfionskasse benutzbar ist.
Loudon, 25. September. Eine der japanischen Gesandtschaft aus Tokio über die Seeschlacht am Yalu- flusse zugegangene amtliche Depesche besagt: Auf japanischer Seite find gefallen der Kommandant der Kriegsschiffes „Akagi", sechs Lieutenants anderer Schiffe, je ein Oberarzt, Unterarzt und Zahlmeister und außerdem 30 Mannschaften.
wurden 160 Mann. DaS Feuer wurde um
___" 7 2 Pfennigen für jede angefangene halbe Mark des in Betracht kommenden Lohnes maßgebend.
Der Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS.
Die Gießener Aamiltenv kälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal heigelegt.
sr». 226 Erstes Blatt
Meßmer Anzeig erÄ
Kmerat-Anzeiger.
Gefahrenklasse A.
Ofensetzer, Stubenbohner.
Gefahrenklasse B.
Taveüerer, Glaser, Architecten, Ingenieure, Bauführer, Bautechntker, Bauwachter.
Gefahrenklasse C.
Baulackirer, Bauanstreicher, Weißbinder, Verputzer, Baumaler, Gypser, Tüncher Kunst- und Decoralwnsmaler, Stuckateure, Bühnenbauarbeiter, Asphalttrer, Stetnsetzer (Pflasterer), Bauschreiner.
Gefahrenklaffe D. .
'.Einrichter von Gas- und Wasseranlagen, Steinmetzen und Steinhauer, Bauschlosser, Ztegeler- und Kalkbrennerei-Arbeiter (Handbetrieb), Bauklempner.
) Gefahrenklasse E.
Schiffbauer, Maurer, Schornsteinfeger.
Gesahrenklafie F.
Simmeret Bauunternehmungs- und Bauunterhaltungs-(Bauleitungs-)Arbetten; Anbringung, Abnahme. Verlegung und Reparatur von BIttzablettern.
Gefahrenklasse G. ..
Müblenbauer, Brunnenmacher, Schornsteinbauer, Erd- und Grundarbetten.
Gefahrenklaffe H. . ,
Kies- Lehm- Mergel-, Sand- und Thongräberei; Dachdecker, Steinbrecher, Stemsprenger;
' Fuhrwerks- und Transportarbetten.
Gefahrenklaffe I.
Arbeiter zur Bedienung von Dampfkesseln, Kraftmaschinen und von Arbettsmaschtnen rc., Abbruchsarbeiten.
Amtlicher» Theil.
Nr. 38 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 24. d.
Mts., enthält: , - . . -- .
(Nr. 2197). Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Waarenbezeichnungen in auswärtigen Staaten. Vom 22. September 1894.
Gießen, den 26. September 1894.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Sagern.
Prämientarif .
für die Verficherunqsanstalt der Heffen-Naffauifchen Baugewerks-Berufsgenoffenfchaft.
Gültig für die Jahre 1895 und 1896.
mit dessen Auffassung von der Polenfrage, wenngleich Fürst Bismarck in letzterer Beziehung in manchen Punkten eine etwas abweichende Meinung gegenüber der kaiserlichen Auffassung bekundete. Recht beherzigenswerth ist auch die Mah- nung, welche der Altreichskanzler am Schluffe seiner Rede an alle Deutschen richtet, zusammenzuhalten im Kampfe wider alle den Staat und die Monarchie bedrohenden Elemente und demgemäß Verträglichkeit und Versöhnlichkeit gegenseitig obwalten zu lassen. Dieser Appell fand bei den westpreußi- schen Gästen des Altreichskanzlers einen begeisterten Widerhall und hoffentlich wird man auch sonst in allen deutschen Kressen diesen so zeitgemäßen Worten des Fürsten Bismarck die gebührende Würdigung entgegentragen.
— Der Entwurf des vor einiger Zeit angekündigten Gesetzes über die Organisation des Handwerkes und über die Regelung des Lehrlingswesens ist sicherem Vernehmen nach im Schooße des preußischen Staatömini- steriums fertiggestellt worden. Der eigentliche Urheber des Entwurfes ist der Handelsminister v. Berlepsch, welcher sein Werk gegenüber den von manchen Mitgliedern des Staatsministeriums erhobenen Bedenken lebhaft vertheidigt haben soll. Der Jnnungszwang bildet, wie behauptet wird, den grundlegenden Gedanken des Entwurfes. Wann letzterer dem Bundesrathe zugehen wird, ist noch unbestimmt.
Gießen statt.
Friedberg, den 23. September 1894.
Der Präsident des Oberhesi. Obstbauvereins.
Dr. Braden.
Die Geschäftsstelle:
Dr. von Peter.__
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 24 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 (Reichsgesetzblatt S. 287 ff.) wird der von dem Reichsversicherungsamt festgesetzte Prämientarif für die Versicherungsanstalt der Hesien-Nasiauischen Baugewerks- Berufsgenosienschast zu Frankfurt a. M. nachstehend bekannt
Lohnprocente, welche als Prämie zu entrichten sind.
Procent.
Betraa, der für jede angefangene halbe Mark des in Betracht kommenden Lohnes zu entrichtenden Prämie. Pfennig.
1
72
172
3 t
2
1
3
172
4
2
5
272
6
3
7
SV»
9
472


