Nr. 97
Freitag den 27. April
1894
Wcherrer Anzeiger
Kmerat-Wnzeiger.
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folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Bonn. 10 Uhr. ^HUUSUCUUl^. . Anzeigen für den ..«teßener Anzeiger- entgegen.
Amtlichem Theil.
Local-Polizeiverordnung
für dir Gemeinde Hungen
betr. die Ausführung der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881.
Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 17. April 1894 zu Nro. M.»J. 10 089 und mit Zustimmung des Krcisausschusses, wird nach Vernehmung Großh. Bürgermeisterei jungen und des Gemeinderaths daselbst auf Grund der Art. 32,34, 35, 36, 79 und 80 der allgemeinen Bau-Ordnung sowie des Art. 78 der Kreis- und Provinzialordnung für die Gemeinde Hungen Folgendes verordnet:
Zu Art. 32.
§ 1.
Wo öffentliche Canäle bestehen oder angelegt werden, muß die Ableitung des Küchen- und HaushaltungSwafferS, sowie des WafferS aus gewerblichen Anlagen, von den an die Straße angrenzenden Grundstücken in jene Canäle nach Anweisung Großh. Bürgermeisterei unterirdisch erfolgen.
Die hierzu erforderliche Einrichtung, soweit sie nicht bei Herstellung des Canals durch die Stadt bereits ausgeführt ist, ist binnen Jahresfrist nach Inkrafttreten dieser Verord- nung, bezw. nach Fertigstellung des öffentlichen Canals durch die Anlieger zu erstellen. '
§ 2.
Wo öffentliche Canäle nicht bestehen, ist das Abfall- Waffer — vorbehaltlich der Bestimmung des § 4 — in wasserdicht gemauerten Senkgruben, welche möglichst luftdicht zu bedecken sind, zu sammeln,- die Gruben sind nach Be- dürfniß zu leeren und zu reinigen.
S 8.
Wo weder öffentliche Canäle vorhanden sind, noch die Anlage von Senkgruben möglich ist, bleibt es dem Großh. Kreisamt vorbehalten, bezüglich der Ableitung des Abfall- Wassers nach Maßgabe des einzelnen Falls die zur Verhütung polizeilicher Mißstände erforderlichen Anordnungen zu treffen. Sickergruben sind binnen eines Jahres zu beseitigen; neue derartige Gruben dürfen nicht angelegt werden.
§ 4.
Feste Stoffe, wie Küchenabfälle, Sand, Asche und dgl.,
menschliche und thierische Aboangsstoffe, sowie ekelerregende oder schädliche Flüssigkeiten dürfen nicht in die Sinkkasten und städtischen Canäle eingeleitet werden.
§ 5.
Der Eigentümer einer Hausentwässerungsanlage ist verpflichtet, diese nach näherer Vorschrift der Bürgermeisterei stets in gutem Zustand zu erhalten und regelmäßig zu reinigen. Etwa vorhandene Schäden sind auf seine Kosten zu beseitigen.
Zu Art. 34 und 35.
§ 6-
Abtritte in Winkeln müssen mit undurchlässigen Abfallröhren versehen sein, die in verdeckte wasserdichte Gruben oder sonstige gut schließende Behälter ausmünden. Da wo dermalen der Inhalt von Abtritten oder Pissoirs, sowie Ab- sallwasser, in eine Reule geleitet wird, ist dieser Zustand binnen 6 Monaten zu beseitigen.
§ 7.
Winkel und Reule müssen abgeschlossen werden.
Zu Art. 36.
§ 8.
Die Anlegung neuer, sowie die Erweiterung bereits bestehender Düngerstätten, Jauchebehälter, Pfuhlgruben, Lagerplätze für Abfälle u. dgl. an den Straßen, öffentlichen Plätzen oder außerhalb des Otts an der Staats- oder Kreisstraße ist verboten.
S 9.
Unterläßt der pflichtige Grundbesitzer den ihm nach vorstehenden Bestimmungen obliegenden Verbindlichkeiten nachzukommen, so erfolgt die Ausführung durch die Stadt auf seine Kosten.
§ 10.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen unterliegen der Strafe des Art. 80 der Allgemeinen Bauordnung.
Gießen, den 24. April 1894.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Deutscher Reich.
Berlin, 25. April. Kaiser Wilhelm wird von seinen FiühjahrSreisen am Mittwoch den 2. Mai im Neuen Palais bei Potsdam eintrrffen, um daselbst bis zum Antritte seiner üblichen Sommerreisen zu residiren. Die Ankunft der
Kaiserin und der kaiserlichen Kinder auS Abbazia wird im Neuen Palais für diesen Samstag erwartet.
— Im preußischen Abgeordnetenhaus? ist am DienStag eine wichtige Entscheidung gefallen, wohl die wichtigste der Session. In genannter Sitzung wurde nach zweitägigen, überaus lebhaften Debatten der grundlegende § 1 der Vorlage über die Errichtung von Landwirthschaftskammern, welcher das Princip der Errichtung von obligatorischen Kammern ausspricht, in namentlicher Abstimmung mit 230 gegen 109 Stimmen angenommen. Vorher war ein gemeinsamer Antrag der Abgeordneten v. Heede (natl.) und Reinecke (freiconservativ), der auf facultative Gestaltung der ganzen Einrichtung zielte, in gleichfalls namentlicher Abstimmung mit I 206 gegen 133 Stimmen abgelehnt worden. Für die Regie- I rungSvorlage stimmten die Conservativen geschlossen, weiter | die Polen, der kleinere Theil der Freiconservativen und fast das gesammte Eentrum, die Minderheit bildeten die Nationalliberalen und die Freisinnigen, der größere Theil der Freiconservativen und die Eentrumsabgeordneten Bumiller, Dangen- berg und Hodler. Mit dieser entscheidenden Abstimmung ist das Zustandekommen des hervorragendsten der Gesetzentwürfe der laufenden Landtagssession in Preußen gesichert. Von dem , weiteren Verlaufe der Berathung über die inhaltlich so wich- j tige, wie äußerlich so umfassende Vorlage in Betreff der LandwirthschaftSkammern wird jedoch die Ausdehnung der Session abhängen, möglicher Weise dürfte sie sich noch über daS Pfingstfest hinauSziehen, zumal ja das Herrenhaus bts jetzt noch gar nicht in die Lage gekommen ist, sich mit den meisten bedeutenderen Vorlagen der Session zu befassen.
— Die bayerischen Mitglieder der Centrum-- । freiet io n deS Reichstages sollen angeblich gesonnen sein, der in der nächsten Reichstagssession zweifellos wieder- I kommenden Tabaksteuer-Vorlage zuzustimmen. Vorerst scheint ' diese zunächst in der clericalen „Deutschen RcichSzeitung" in Bonn aufgetauchte sensationelle Meldung nur den Character eines Fühlers zu haben. Dessen Zweck erhellt zur Genüge auS dem dieser Meldung beigefügten Nachsatze, eine solche Stellungnahme der bayerischen CentrumSmitglieder mache eS sehr wahrscheinlich, daß die vom Finavzminister Dr. Miquel angekündigte neue Tabaksteuer-Vorlage eine Mehrheit finden werde.
— Ein lebhafter Wahl kampf ist in dem schleswig' holsteinischen Reichstagswahlkreise Pinneberg-Segeberg entbrannt. Bekanntlich muß daselbst eine Nachwahl an Stelle
Feuilleton.
Dir Geschwister.
Von JuliuS Olden.
(^iachdruck verboten.)
Das Sterbelager der aus dieser Welt scheidenden Mutter umstehen in einem alten Magnaten-Palast zu Budapest vier blühende Kinder; mit ihnen ein Geistlicher, langjähriger Freund der Familie, und der HauSarzt. _ Letzterer, welcher der zu Tode erschöpften Dame noch Hoffnung zuspricht, wird mit sanften Worten verabschiedet- er neigt sich auf die Hand, welche ihm die Schwerleidende reicht, und die Ohnmacht seiner Kunst bitter beklagend, verläßt er daS Gemach. Mit den geliebten Ihrigen und dem alten Freunde allein gelassen, beginnt die Sterbende von diesen Abschied zu nehmen.
Dor ungefähr zehn Jahren schied der Gatte und Vater, ein angesehener ungarischer Graf, auS dem Leben, der liebenden mütterlichen Sorgfalt die Erziehung und Heranbildung der damals noch kleinen Kinder, wie auch die Verwaltung des bedeutenden Vermögens überlassend. Mit aufopfernder Selbstverleugnung, deren in solchem Maße nur eine Mutter fähig ist, sorgte die Gräfin unermüdlich für das Wohlergehen ihrer Kinder, und nun, da ihr Werk beinahe ganz vollendet — der Aelteste, ein Jüngling, zugleich Erbe der Titel und Würden seines Vaters, zählte einige zwanzig Jahre, während die Mädchen dreien Rosenknospen gleich erblühten — raffte auch sie der Tod aus dieser herrlichen Vereinigung.
„Ich fühle mich sehr schwach," hauchte die Gräfin, „doch die Schmerzen haben nachgelassen und so will ich diese Ruhe benützen, um zu Euch zu .sprechen. Tretet näher, meine Kinder, betrübt Euch nicht übermäßig, denn wenn die Trennung von dem, was man liebt, auch eine unendlich schmerzliche, finde ich darin doch Erlösung von unsagbaren Leiden. — Hier der langjährige erprobte Freund Eures Vaters, Pastor Ronay, stand mir seit dem Dahinscheiden des Seligen stets als treuer Rathgeber zur Seite, und er versprach mir auch, Euch nicht zu verlassen- wendet Euch daher in allen ernsten Lebensfällen
an ihn. Ich lasse Euch in blühenden Vermögensverhältnissen zurück. Dich, mein lieber Sohn, brauche ich nicht daran zu erinnern, daß Du mit den Würden Deines BaterS auch weitgehende Verpflichtungen gegen den Staat, die Welt und Deine Untergebenen übernimmst- Ihr, meine Töchter, seid reich genug, Euch standesgemäß in freier Wahl zu verheirathen."
Nach einer Pause, während welcher sie sich zu sammeln schien, fuhr sie dann mit feierlichem Ernste fort: „In solcher Stunde soll alle Wahrheit das Tageslicht erblicken und so muß auch ich Euch ein Geheimniß enthüllen. — Ihr liebt Euch, meine Kinder, und glaubt, daß nichts Euere gegenseitige Zuneigung zu untergraben vermag- aber dennoch gibt es ein Wort, welches Zwietracht und Kälte in Euren Herzen stiften kann, und die Feier unseres Abschieds befiehlt mir, dies Wort nun zu sprechen. — Tretet heran, Dilma, Savolta, Ilka, und vernehmt: Eine von Euch ist nicht meine Tochter! — Mit gleicher Zärtlichkeit erzog ich Euch alle drei, ich wußte keinen Unterschied in meiner Liebe zu Euch und durch einen Zufall, den ich nicht genug segnen kann, seht Ihr Euch alle drei ähnlich. — BiS jetzt glaubte ich, über das Kind, welches Euer seliger Vater und ich einst angenommen, schweigen zu müssen - doch das Scheiden verlangt sein Recht, die Wahrheit zu hören und daher--"
„Nein, nein, nein!" riefen wie aus einem Munde die drei Mädchen. „Enthülle unS nichts, Mama, zerreiße nicht das so innige Band, welches unß vereint."
Sie hielten sich umschlungen, weinten sozusagen dieselben Thränen und warfen sich vor dem Lager der Sterbenden nieder, flehend, sie möge nicht ihr Glück zerstören.
„Von Euch, meine Töchter," sprach die tiefgerührte Mutter weiter, „erwarte ich nichts anders, doch Euer Bruder, als nunrnchttges Familienoberhaupt —"
„Bela denkt wie wir," rief Vilms, „er hat uns alle drei mit gleicher Liebe in fein Herz geschloffen, und ihm eine Schwester rauben, würde ihn tief schmerzen."
„Gewiß," stammelte Graf Bela, vor innerer Aufregung sich kaum beherrschend, „und doch dürfte es vielleicht nöthig sein--"
Ein bittender Blick der Mutter ließ ihn einhalten- er schwieg, auf seinem Antlitz prägte sich jedoch der Zwang auS, welchem er nachgegeben. Schon im nächsten Augenblicke erfüllte ihn eine schmerzvollere Sorge ganz: die so heißgeliebte Mutter hatte ihn an sich gezogen und ihn mit ihrem letzten Händedrucke segnend, hauchte sie die Seele auS.
Den grenzenlosen Schmerz der unglücklichen, gänzlich verwaisten Kinder zu schildern, wollen wir nicht versuchen. Nach Beendigung der Trauerfeierlichkeitcn zogen sie sich aus den Familiensitz weit von der Hauptstadt zurück und Graf Bela bat den Herrn Pastor, sammt seiner Gemahlin dort bei ihnen seinen Wohnsitz aufzuschlagen, da er wohl noch zu unerfahren fei, um allen Pflichten eines alleinigen Beschützers dreier junger Damen entsprechen zu können. Ronau willigte gerne darein, da er als Pfarrer des der Familie gehörigen KirchensprengelS auch so seinem Berufe weiterleben konnte, nur mit dem Unterschiede, daß er nicht vorn bescheidenen Pfarrhause, sondern vom Herrenschlosse auS seinen Weg in die Kirche antrat.
Pastor Ronay, der jüngere Sohn eines armen adeligen Stammes, mit Glücksgütern sehr stiefmütterlich bedacht, hatte aus Neigung das Studium, der Theologie gewählt und noch von der Universität her stammte die Freundschaft, welche ihn mit Gras BelaS Vater verbunden.
In regelmäßiger Eintönigkeit verlief so die alles nivellirende Zeit. Die jungen Mädchen fingen allmählich an, sich in das Unvermeidliche zu schicken - nur Gras BelaS Antlitz verkündete noch immer tiefe Trauer und nichts vermochte den Trübsinn von seiner Stirn zu bannen. Im Zwiegespräch mit Pastor Ronay frug ihn dieser, waS er mit seiner nächsten Zukunft anzufangen gedenke.
„Ich bin zu nichts fähig," lautete die Antwort, „und besitze kaum den Muth, an die Zukunft zu denken. Vorläufig hält mich die Minderjährigkeit meiner Schwestern zurück Sobald eine von ihnen verheirathet sein wird, stelle ich die zwei anderen unter ihren Schutz und bann" — fügte er seufzend hinzu — „gehe ich auf Reisen."
(Fortsetzung folgt.)


