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Gießener Anzeiger
Kmerak-Unzeiger.
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Die Äießrner I.mikteaSktlter wrrdm brni Anzeiger wdcheullich brrtmal bkigelegk.
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-iehener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des
Montags
1894
vierteljähriger Asonnementspreit r 2 Mark 20 Psg mit Bringerlohn. Durch die Post dezogeir 2 Mark 50 Pf,.
Nedacnon. Srpediti»« und Druckerei:
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2lßnts- und Zlnzeigeblutt für ben Tiveis Giefzen.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» vorm. 10 Uhr.
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Hratisbeitage: chießener Kamitienßkätler.
Alle Annoncen-Bureaux de» In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „(Biefcencr Anzeiger" entqeqeu.
Arntliche»d Theil.
Bekanntmachung,
Amtstage des Grobherzoglichen Krei-amts Gießen betreffend. Die unterzeichnete Behörde wird
Samstag den 7. April 1894, von Vormittags 8’/a Uhr an, einen Amtstag im Nathhause zu Grünberg abhalten und wird den Kreis-Eingesessenen aus den Amtsgerichts-Bezirken Grünberg, Homberg und Laubach anheimgestellt, etwaige Anliegen in diesem Termine vorzubringen.
Gießen, den 20. März 1894.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Gießen, 20. März 1894. Betr.: Wie vorher.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der in den Amtsgerichtsbezirken Grünberg, Homberg und Saubach gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen laffen.
v. Gagern.
Gießen, 20. März 1894. Betr.: Die trigonometrischen und topographischen BermeffungS- arbeiten des Generalstabs im Jahr 1894.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
•* die Gresch, vürgerrrreistereie« des Kreises.
Nachstehende von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz und der Finanzen erlassene „offene Ordre" theileu wir Ihnen zur pünktlichen Nachachtung hierdurch mit.
v. Gagern.
Die trigonometrischen VermeffungSarbeiten des General- stabS der Armee werden sich in diesem Jahre — von Mitte April ab — auch auf daS Gebiet des Großherzogthums erstrecken. Dieselben werden in Beobachtungen I. Ordnung aus dem Signal Hupp bestehen.
Die bei den Arbeiten fungirenden Dirigenten, Offiziere, Trigonometer und HülfStrigonometer werden unter dem Befehle des stellvertretenden Chefs der trigonometrischen Ab- rheilung der Königlich Preußischen Landesaufnahme Herrn Oberstlieutenants von Schmidt vom Nebenetat des Großen GeneralftabS ä la suite des Generalstabs der Armee stehen.
Da zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens die Mitwirkung der Grundeigen- thümer und Eingesessenen, der Geistlichen und Verwaltungsbehörden, namentlich auch der Forstbeamten, in den betreffenden GebietStheilen erforderlich ist, so werden die genannten Behörden und Personen hierdurch ausgefordert, zur Förderung der erwähnten Arbeiten auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirken.
Die dem Herrn Oberstlieutenant von Schmidt sowie dem ihm unterstellten Personal zu gewährenden Hülfsleistungen bestehen vorzüglich in Folgendem:
1. Bei Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen Führer, welche dieselbe genau kennen und sonst wohl unterrichtet sind, gegen ortsübliche Zahlung zu gestellen.
2. Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die Grobherzoglichen Bürgermeistereien dem Herrn Oberstlieutenant von Schmidt sowie dem ihm untergebenen Personal auf Verlangen MiethSfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütung, die sofort baar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen.
3. Die Beamten, besonders Forst- und Baubeamten, sowie die Bürgermeistereien, welche sich im Besitze von Karten und Aufnahmen solcher Gegenden befinden, die daS zu vermessende resp. recognoScirende Terrain in sich faßt, werden hierdurch angewiesen, dieselben dem Herrn Oberstlieutenant von Schmidt sowie den ihm unterstellten Dirigenten, Offizieren, Tr^gonometern und HülfStrigonometern, auf Erfordern zur Einsicht und allenfalls nöthigen Copirung mitzutheilen, auch den commandirten Trigonometern die erforderlichen Notizen zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich als möglich zu geben.
4. Gegen Vorzeigung dieser Offenen Ordre sind sowohl Herr Oberstlieutenant von Schmidt, als auch die Dirigenten, Offiziere, Trigonometer und HülfStrigonometer, überall, wo
sie eS verlangen werden, für sich und ihre Diener resp. Burschen, die rationsberechtigten Offiziere auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat von den Betreffenden unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. Die Fourage für die Pferde der rationsberechtigten Offiziere ist gegen die vorschriftsmäßige Quittung herzugeben.
Ueberhaupl wird erwartet, daß dem Herrn Oberstlieutenant von Schmidt und dem gesammten ihm unterstellten Personal alle anderen Hülfsleistungen, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auftrages bedürfen werden, gewährt werden und es wird insbesondere zu den Grundbesitzern, Geistlichen und allen Einwohnern überhaupt das Vertrauen gehegt, daß sie mit Bereitwilligkeit deren Wünschen entsprechen und dadurch zur Erleichterung deS nützlichen Zwecks dieser Unternehmung beitragen werden.
Darmstadt, dkn 5. März 1894.
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz.
(L. 8.) gez. Finger.
Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen.
(L. 8.) gez. Weber.
Offene Ordre
für den stellvertretenden Chef der trigonometrischen Abtheilung der Königlich Preußischen Landesausnahme Herrn Oberstlieutenant von Schmidt vom Nebenetat des Großen GeneralftabS ä la suite des GeneralftabS der Armee, sowie die demselben untergebenen Dirigenten, Offiziere, Trigonometer und HülfStrigonometer, an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, die Grundbesitzer, Geistlichen ic. und die bei der Landesverwaltung angestellten Grobherzoglichen Beamten.
Gießen, den 20. März 1894. Betr.: Das Behüten der Wiesen.
DaS Großherzogliche Kreisamt Gießen
M die Großh. Bürgermeistereien des Kreise-.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß das Behüten der Wiesen nach der Wiesenpolizeiordnung für den Kreis Gießen vom 1. April an untersagt ist. Sie wollen die Schäfer hierauf aufmerksam machen und die Feldschützen ^strengstens anweisen, etwaige Uebertretungen zur Anzeige zu /bringen. Die Gendarmerie ist gleichfalls angewiesen, bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Gebot Anzeige zu erheben.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
betreffend die Nebenbahn Grünberg—Londorf; hier Geländeerwerb.
Die planmäßigen Grenzen des Bahnkörpers der Nebenbahn Grünberg—Ändorf werden gegenwärtig wieder abgepflöckt, weil mit dem Geländeerwerb sofort begonnen und auch der Bau unmittelbar danach in Angriff genommen werden soll. Wir empfehlen den Besitzern der betreyendeu Grundstücke, die zum Bahnbaue erforderlichen Geländetheile in diesem Frühjahre nicht mehr zu bestellen; die Abpflöckung ist sorgfältig zu schonen und unterliegen Beschädigungen derselben der gesetzlichen Strafe.
Gießen, den 20. März 1894.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern. ____________
Gießen, den 20. März 1894.
Betreffend wie oben.
DaS Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien Grünberg, Beltershain, Geilshausen, Kesselbach, Londorf, Lumda, Odenhaufen und Stangenrod.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie auch ortsüblich publiciren.
v. Gagern.___________________
Bekanntmachung,
betr. die Umlage der land- und forstwirthschaftlichen Berufs- genossenschaft für das Großherzogthum Hessen.
Die Umlage der land- und forstwirthschaftlichen Berufs - genossenschaft für 1893 beträgt 301538 Mark 88 Pfennig (136 516 Mark 63 Pfennig für Unfallentschädigungen, 102387 Mark 47 Pfennig als Anlage zum Reservefonds I und 62634 Mark 78 Pfennig Verwaltungskosten). Da sich
die Gesammtfumme der beitragspflichtigen Steuerlaprtalien auf 13 748 342,89 Mark (8019 866,7 Gulden) beläuft, ergibt sich ein Ausschlag von 2,193 Pfennig auf die Mark Steuerkapital (3,760 Pfennig auf den Gulden). Es wird dies gemäß § 19 der Verordnung vom 11. Juli 1888 unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung dieser Umlage demnächst in einem Ziele unter Zusendung besonderer Anforderungszettel gemeindeweise stattfinden wird.
Darmstadt, den 1. März 1894.
Der Vorstand
der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft. Nover, Regierungsrath.
Deutscher Reich.
Berlin, 20. März. Kaiser Wilhelm hat am Dienstag Vormittag 8 Uhr 25 Min. vom Bahnhofe Friedrichstraße in Berlin aus feine Reise nach Abbazia angetreten, woselbst die Ankunft in den ersten Nachmittagsstunden deS Mit- woch erfolgen sollte. Die Reiseroute ging, wie schon bei her Fahrt der Kaiserin und der kaiserlichen Kinder, über BreSlau, Oderberg, Wien. DaS Gefolge des Kaisers besteht auS den Herren Oberhof- und HauSmarschall Graf zu Eulenburg, General ä la suite und Commandant deSHauptquartiers Geneial- major v. Plessen, Leibarzt Generalarzt Dr. Leuthold, Flügeladjutant Oberstlieutenant Freiherr v. Seckendorff, Comre- admiral und Chef deS MarinecabinetS Frhr. v. Senden-Bibran, Flügeladjutant und Abtheilungschef im Militärcabinet Oberst v. Lippe und kgl. Gesandter Graf Philipp zu Eulenburg, letzterer für das Auswärtige Amt und das Geh. Civilcabinet des Kaisers. Demnach befindet sich diesmal der Geheime LegationSrath v. Kiderlen Wächter nicht mit im Gefolge deS Kaisers, obwohl es ursprünglich geheißen hatte, Herr v. Kiderlen Wächter würde den Monarchen auch nach Abbazia begleiten. Vielleicht, daß die „Kladderadatsch"-Affaire ihre Wirkung nun doch auf die Stellung dieses vielgenannten hohe« Beamten auSzuüben beginnt.
— Wieder einmal gehen Gerüchte von einem angeblich bevorstehenden Kanzlerwechsel um. Der Reichskanzler soll in vertrauten Kreisen seine Absicht kundgegeben haben, in absehbarer Zeit nach dem Inkrafttreten deS deutsch-russischen Handelsvertrages auS seinem Amte zu scheiden. Ob sich aber Graf Caprivi in der That mit ernstlichen MckirittSgedanken trägt, möchte denn doch zu bezweifeln sein, er hat ja erft jüngst im Verlaufe der Reichstagsdebatten über den deutsch- russischen Handelsvertrag wiederum erklärt, er würde auf seinem Posten auSharren, so lange dies der Kaiser wünsche« sollte. Kaiser Wilhelm denkt jedoch offenbar einstweilen gar nicht daran, sich nächstens von seinem ersten politischen Be- rather zu trennen; gerade die letzter Tage erfolgte Auszeichnung des Kanzlers durch Verleihung der Kette zum Hohen- zollernschen Hausorden kann als ein Beweis dafür betrachtet werden, daß der leitende Staatsmann des Reiches sich fort- gesetzt deS allerhöchsten Vertrauens erfreut.
— Der deutsch-russische Handelsvertrag ist am Dienstag, Morgens 8 Uhr, in Shraft getreten, womit der Zollkrieg zwischen Deutschland und Rußland von selbst fein Ende gefunden hat. Mögen sich nun die Hoffnungen verwirklichen, welche Deutschlands Handel und Industrie auf daS neue Vertragswert mit Rußland setzen.
Neueste Had?richten.
WolfiS telegraphtscheS Korrespondenz- Bureau.
Berlin, 20. März. Wie der „Reichsanzeiger" meldet, trat die zur Berathung der Ausnahmebestimmungen zur Regelung der Sonntagsruhe in Rohrzuckerfabriken, Zuckerrasfinerten, Melasseentzuckerungsanstalten einberufene Versammlung der Interessenten heute unter de« Vorsitz deS UnterstaatSfecretärs Rottenburg zusammen. An der Besprechung nahmen außer Vertretern des Reichsamtes des Innern und deS preußischen Handelsministeriums, sieben Gewerbeaufsichtsbeamte, 14 Arbeitgeber und 21 Arbeiter Theil.
Berlin, 20. März. Die Auswechselung der Ratificationen zu dem russischenHandelsvertrag fand heute Vormittag im Auswärtigen Amte durch den StaatS- fecretär Marschall und den Botschafter Schuwaloff statt.
Bonn, 20. März. Die Kaiserin Friedrich traf heute Nachmittyg zu mehrtägigem Aufenthalt bei der Prinzessin von Schaumburg hier ein.
Tnri«, 20. März. Kossuth ist heute Abend 11 Uhr gestorben.


