Ausgabe 
19.5.1894 Zweites Blatt
 
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1894

Samstag den 19. Mai

Nr. 114 Zweites Blatt.

Gießener Anzeig er

General-Anzeiger.

Rrboction, frnxbitiort und Druckern: ><6erflr«|r Kr.7. Fernsprecher 51.

VierteliLbriger Zkouarmenl-preis: 2 Mark 20 Psg. mit Bringnlodn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Psg.

Die Gießener Jamtkien v kälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal bngelegt.

Ter

Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme de- Montag».

2lints- und Anzeigeblutt für den Tireis Mieszen.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de» folgenden Lag erscheinenden Nummer bi» Sonn. 10 Uhr.

Gratisbeilage: Gießener Kamitienölätter.

Alle Lnnoncen-Lureaux des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgegen.

Httrilleton.

Meister Valentins Leiblied.

Son Christoph Wild.

(Nachdruck verboten.)

DaS Volk will seinen richtigen Sonntag haben- es liegt einmal kein Segen in der Feiertagsarbeit, nicht einmal für Sonntagsreiter und Sonntagsjäger. Auf der Welt muß freilich alles seine Ordnung und Eintheilung haben, auch das große Reinemachen und die Sonntagsruhe, und schließlich werden wir auch Sonntags vom Singen und Beten nicht satt- je länger die Predigt, um so bester schmeckt der Braten und ein GlaS Wein, und je weiter der Kirch­gang , um so bester schmeckt Sonntags Nachmittag das Pfeifchen. Ein Gang durch Feld und Wald, ein Ausflug aufs Land, wenn auch die Scatkärten und Würfelbecher zu Hause bleiben, ist gewiß nicht Gott unwohlgefällig- ein Lied auS froher Brust, züchtig und in Edren, verdirbt so wenig einen Sonntag, wie am Abend ein Tänzchen im Freien oder ein Eoncert im BergnügungSlocal.

Mancher Handwerker freilich, besonders wenn er, wie der wackere Tischlermeister Valentin Streicher, sein Schäfchen im Trocknen hat, greift auch in der Woche nicht gerne zur anhaltenden, sttammen Arbeit, das ewige Stehen an der Hobelbank, das Schuften und Schaffen läßt er den Lehr» jungen und Gesellen, er selbst sieht sich nach Kundschaft um­so etwas umherwandern im Städtchen, die Säge am Arm und den Hobel in der Hand, dort eine Latte annageln oder einen Fensterflügel einhängen, hier einen Stuhl leimen oder linen Fuß am Spind ersetzen, daö war sein Fall- da

ließ sich dabei etwas plaudern oder ein Wort aus Erfahrung sprechen.

Der Valentin, wie er im Städtchen hieß, hatte die Welt gesehen - er war von Schlesien durch Posen nach Warschau und von Lemberg nach Pest gewandert und in Wien und Prag in Arbeit geblieben- im tollen Jahre hatte er, was er nur guten Freunden erzählte, die badensche Campagne unter den Freischärlern mitgemacht und war bei der Flucht, weil er sehr leichtes Schuhwerk trug, zuerst über die Grenze gekommen und endlich bis Paris, wo er auch Station gemacht hat. Sein Lieblingsmarsch, denn pfeifen oder singen muß er, ist jetzt der Fatinitzamarsch. Gar oft schon hat er mit seinen Leibliedern gewechselt. Als Geselle pfiff er:Herr Schmidt, Herr Schmidt, was kriegt das Julchen mit?" alS er auS Frankreich kam:Allons enfants de la patrie, 1864:Schleswig Holstein meer- umschlungen", 1866:Eine Schwalbe macht fei n Sommer", 1870:ES braust ein Ruf wie Donnerhall", dannDeutschland, Deutschland über Alles" und beim ®m- zug;Heil Dir im Siegerkranz." Dann hielt er sich an dieschöne blaue Donau" und schließlich war er auf den Fatinitzamarsch gekommen:Vorwärts mit frischem Muth, Lieb' ist mein Panier!" Vom Theater her kannte er s nicht, aber im Böhmischen drüben hatte er gehört, wie taS Stück aus Versehen bei einer Procession geipielt worden war, biS alles mitgetanzt hatte, uad da halte ihn die Melodie gefaßt. 'S ist ein SchwerenothSlied, eS behext Ei'n ordent- ltch - man muß mitmachen, man mag wollen oder nicht.

Immer fidel, immer gefällig, hat der Valentin viele Freunde. Alle Tugenden hat er freilich auch nicht, denn weil er nichts abfchlagen kann, verspricht er manchmal, an drei Ortenmorgen früh" zu sein, und schließlich kommt

er an keinen. Aengstlich hat erS nie, wenn die Arbeit auch noch so dringend ist. Wie S ihm gerade paßt, geht er in den Garten, sticht Spargel, hackt Salat, sieht bei den Bienenstöcken nach, gießt Gurken oder was sonst die Zeit bringt. Die Wirthschast leidet bei seinem gemüthlichen Wesen oder manchmal schon mehr Unwesen. Wäre er Be­amter, würden die Bürger seine Unpünktlichkeit rügen, aber vom Handwerker läßt man sichs gefallen. Nur seine Frau führt ein scharfes Commando und fährt mit ihm ab, wie der Feldwebel beim Appell. Immer gelingt- ihr freilich auch nicht.

ES war zu Pfingsten- die Aepfelbäume blühten, die Wiesen grünten und die Vöglein sangen, hell stand die Sonne am Himmel. Die Meisterin hatte daS Haus gefegt und gescheuert, Tische und Möbel waren abgestäubt, die Küchenmöbel glänzten wie vor der Hochzeit, nur in der Werkstatt lag alles durcheinander wie Kraut und Mben. Die Gesellen waren auf Urlaub und der Lehrjunge war aufS Nachbardors zu seiner Mutter. Er hatte nur daS Gröbste bei Seite gestellt, damit man nicht darüber fiel, dann war er, die Stiesel in der einen, den Feiertag-- kuchen in der anderen Hand, abgezogen, ohne e- der Meister-- frau merken zu lasten. So sah'- nicht viel ander- au-, als am Wochentage. Sonntags früh bastelte der Meister allein etwas in der Werkstatt, al- seine Frau Therese ein­trat. Wie sie daS Durcheinander sah, bekam sie einen Schreck und blieb auf der Schwelle stehen.

(Schluß folgt.)

Bekanntmachung.

Betreffend die land, und sorstwirthschastliche Berufsgenoffenschaft für das Großherzogthum Heften.

Die von Großherzogl. Kreis amt Gießen in Nr. 104 des Gießener Anzeigers erlastene Bekanntmachung in rubricirtem Betreff bringen wir nachstehend zur Kenntniß der Grundbesitzer hiesiger Gemarkung.

Gießen, den 17. Mai 1894.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Gnauth. [4265

Bekanntmachung

Die Grundbesitzer, welche ihren Grundbesitz entweder ganz oder theil- weise nicht selbst bcwirthschaften, werden hierdurch aufgefordert, bei der Bürgermeisterei derjenigen Gemeinde, in deren Gemarkung die Grundstücke liegen, bis zum 1. Juni l. I schriftlich oder mündlich zu Protokoll den Antrag zu stellen, daß der auf die Steuercapitalien ihrer Grundstücke oder einzelner derselben entfallende Beitrag zur Berufsgenoffenschaft von einem Anderen, als Betriebsunternehmer zur Zahlung Verpflichteten, er- hoben werde. Die Anträge müffen auch die nöthigen Angaben über die Pochterträgniffe der einzelnen Loose enthalten.

Sodann wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach § 10 der Verordnung vom 11. Juli 1888 von nachverzeichneten Objecten em Bet, trag zur Berufsgenoffenschaft nicht erhoben wird:

1) von Grundstücken, welche zu einem land- oder forstwirthschaft- lichen Betrieb überhaupt nicht gehören;

2) von allen Gebäuden nebst zugehörigen Hosraumen, Haus- und

3) von ^Grundstücken von Betrieben, deren Sitz außerhalb des Landes gelegen ist; , . . . Q ...

4) von steuerpflichtigen Grundstücken, deren land- und forstunrth- schaftliche Benutzung dauernd eingestellt ist, sei es, daß jede Nutzung aufgehört hat, sei es. daß an Stelle der mnb. oder sorstwirthschaftlichen eine gewerbliche Benutzung getreten ist (z. B. Verwandlung eines Ackers in einen Steinbruch).

Diejenigen Grundbesitzer, welche derartige Befreiungsgründe, bte nch der amtlichen Kenntniß entziehen, geltend machen können, werden auf- gefördert, die Befreiung bei der Bürgermeisterei derjenigen Gemarkung, m welcher das Grundstück gelegen ist, bis zum I. Jun» l. I. zu beantragen.

Gießen, den 2. Mai 1894.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_______________________I. V.: Dr. Melior._______________ Die Rechnung der evangelischen Kirche ju GirKen für 1892/93 liegt im Pfarrhaus an der Südanlage acht Tage lang zur Einsicht offen. I4-72

Gießen, den 18. Mai 1894.

Der evangelische Gesammt-Kirchenvorstand.

Dr. Naumann.

Bekanntmachung.

Die Heberolle über die Beiträge zur land- und forft- wirthfchaftlichen Berufsgenossenschaft für das Jahr 1893 liegt von heute an während vierzehn Tagen auf der unterzeichneten Bürgermeisterei zur Einsicht offen. Innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen, nach Ablauf der Offenlegungsfrist, kann der in der Hebe­rolle als beitragspflichtig in Anspruch Genommene gegen die Bettrag«- berechnung bei dem Vorstande der land- und sorstwirthschaftlichen Berufs- genoffenschaft Einspruch erheben (s. § 21 der Verordnung vom 11. Juli 1888, Regierungsblatt S. 83).

Gießen, den 17. Mai 1894.

Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

4260] Gnauth.

Holzversteigerung im Revier Feldheimer Wald.

Mittwoch deu 23. Mai l. I., sollen öffentlich versteigert werden:

35 rm Eichen-Schälprügelholz, 150 rm Eichen - Schälreiserprügel-

Holz (etwa 3000 Stück Baum­stützen) und

250 rm Eichen-Reiserholz.

Zusammenkunft: Nachmittags 3 Uhr im Distr. Hinterwald.

Arnsburg, den 17. Mai 1894.

4262 Gräfl. Oberförsterei.

Serfltigarutig.

SamStag, 19. Mai d. 2, Nachmitt. 2 Uhr, versteigere ich Marktplatz dahier:

1 Pferd mit Geschirr, 1 Bianino, 4 Oelgemälde, ca. 300Meter verschiedene Leisten. 8 Dutzend Chr.-Löffcl u. Gabeln, verschiedenes Porzellan, mehrere Selten, Sopbas, Tische, Rachitische, Waschtische, 1 flolbene und 1 silberne Taschenuhr und andere Sachen.

Versteigerung theilweise bestimmt.

4249 Bon», Gerichtsvollzieher.

Keilgeöotenes.

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