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15.8.1894 Zweites Blatt
 
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Nr 189 Zweites Blatt. Mittwoch den 15. August

1894

Der chießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener I»a milienölätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal deigelegt.

Gießener Anzeiger

Kenerat-Wnzeiger.

Bierteljähriger Ä6onntmfnUFr<U: 2 SDlart 20 Pfg. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen 2 Marl 50 Pfg.

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Sch«cstraheKr.7.

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Amts- und Airzeigeblatt für den Kreis Gieren.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für bex folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr.

Gratisbeilage: Gießener Jamikienökätter.

Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

2lmtlid?cr Theil.

Bekanntmachung.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat mit Rücksicht auf den Stand der Ernte und der Wein­berge bestimmt, daß mit dem 20. l. Ms. die Jagd auf Feldhühner und Wachteln im ganzen Großherzogthum, mit Ausnahme der Kreise Alsfeld, Lauterbach und Schotten, in welchen die Heegzeit mit dem 31. d. Mts. endigt, er­öffnet fei.

Gießen, am 13. August 1894.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Gießen, den 10. August 1894.

Betr.: Die Herbstübungen der 21. Division im Jahre 1894. Da- Großherzogliche Kreisamt Gießen sm die «rotzh. Bürgermeister eie« de- «reifes.

Nachstehend theilen wir Ihnen eine Uebersicht der aus Anlaß der Herbstübungen in den Gemeinden des Kreises

stattfindenden Einquartierungen mit und fügen zugleich die besonderen zu beachtenden Vorschriften bei.

1. Die Verpflegung der Mannschaften erfolgt auf den Märschen und während der Herbstübungen mit Ausnahme der Biwakstage Seitens der Quartiergeber. In der nach­folgenden Uebersicht ist die Art der Verpflegung speciell er­sichtlich gemacht.

2. An den Biwakstagen (s. Nothquartiere) findet die Ver­pflegung aus Militärmagazinen statt. Dasselbe gilt auch von den am 15. September nach dem Abkochen in enge Quar­tiere (Allendorf a. d. Lumda) einrückenden Vorposten- Truppen.

Dieserhalb wird auf § 2 des Artikel 1 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 verwiesen.

3. Die Aourage für die Pferde ist während der Märsche (vergl. die Quartiere mit Marschverpflegung) von den Ge­meinden zu liefern; während der Manöver (hier in der Zeit vom 14.16. September) wird das Futter dagegen von der Militärverwaltung gestellt werden.

Die Große der Fourage-Rationen ist aus der Jnstructton zur Ausführung des Naturalleistungsgesetzes für die bewaffnete Macht im Frieden (Neichsgesetzblatt Nr. 25 vom Jahre 1875 Seite 266) zu ersehen.

4. Die besonders zu schonenden Ländereien sind durch deutlich erkennbare Strohwische kenntlich zu machen. (Dies gilt jedoch nur für die zwischen Lollar und Allendorf a. d. Lda. gelegenen Orte, da es sich bei den übrigen Gemeinden nur um Märsche, nicht um Manöver-Hebungen handelt.

5. Es ist weiter erwünscht, daß die neue Bestellung so lauge ausgesetzt bleibt, bis feststeht, daß die zu bestellenden Felder durch die Truppen nicht wieder betreten werden, sowie daß die Früchte möglichst vor den Uebungstagen (14.16. Sept.) abgeerntet und heimgebracht werden.

6. Die Bestimmungen unter 4 und 5 sind in den Ge­meinden Allendorf a. d. Lda., Lollar, Mainzlar, Daubringen, Ruttershausen, Staufenberg und Treis a. d. Lda. auf orts­übliche Weise bekannt zu machen.

Für ordnungsmäßige Unterbringung der Offiziere, Mannschaften nnd Pferde wollen Sie hiernach Sorge tragen, auch die Quartiergeber bezüglich ihrer Verpflichtungen geeignet belehren lasten.

Die Fourage - Quittungen, Quartier- und Vorspann- Bescheinigungen sind zwecks Liquadition der Vergütungen nach dem Abgang der Truppen hierher einzusenden.

v. Gagern.

Verzeichnis^

derjenigen Gemeinden des Kreises Gießen, welche aus Anlaß der Herbstübungen im Jahre 1894 Einquartierung erhalten.

Lsde. Nr. i

Namen der Gemeinden.

Datum.

E

Truppentheile. L

£ Q

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Bemerkungen

Lide. Nr.

Namen der Gemeinden.

Datum.

Truppentheile.

Starke

Bemerkungen

Mann­schaften Pferde

Offiziere

Mann­schaften

1»

i

Allendorf a. Lda.

4. Sept.

I. Abth. Feld-Art.-Regts. Nr. 27 15

247 164

Quart, mit Marsch-!

Verpflegung.

12

13

14

15

j 16

17

Mainzlar

4. Sept.

8. Batt. Art.-Regts. Nr. 27

5

73

52

53

69

Quart, mit Marsch­verpflegung.

15.

15.

15.

15.

2. Batt. Art.-Regts. Nr. 27, 4

Stab, 21/« Comp. vom II. Bat.

Jnf.-RegtS. Nr. 87 11

Vs 1. EScadron Hus.-Regt8.Nr.13 2

4. EScadron Huf.-Regts. Nr. 13 5

79 53

293 7

601 68

120 137

mit Verpflegung durch die Quartiergeber.

Enges Quart, mit Verpflegung aus Militärrnagazin.

14.

15. u.l6.Sept.

4. Batt. Art.-RegtS. Nr. 27

Vs Escadron Hus.-Regts. Nr. 13

b

3

78

60

i Verpfleg, durch die 1 Quartiergeber.

Nteder-Besftngen

28. (Sept.

(Stab, 10. Batt. Ait.-ReglS.Nr.27

8

90

60

Quart, mit Marsch­verpflegung.

Nonnenroth

28.

Vs 1 Escadron Huf.-Regts. Nr. 13

3

58

67

Quart, mtt Maifch- oerpflegung.

Odenhausm

27.

4. Escadron Huf.-Regts. Nr. 13

5

116

134

Quart, mtt Marsch­verpflegung.

16.

16.

16.

16.

2. Batt. Art.-RegtS. 27 4

Stab, 2*/s Comp. vom II. Bat.

Jnf.-Regts. Nr. 87 11

7s 1. EScadron Hus.-Regts. Nr. 13 2

4. EScadron Hus.-Regts. Nr. 13 5

79 53

293 7

60 68

120 137

169 112

mit Verpflegung durch die Quartiergeber.

Queckvorn

27.

5. Batt. Arl.-Regts. Nr. 27

4

79

52

Quart, mtt Marsch­verpflegung.

Ruttershausen

4.

Abthetlungs-Stab u. 7. Batt. Art.-

Regts. Nr. 27

8

89

61

Quart, mit Marsch­verpflegung.

27.

(Stab 7. u. 8. Batt. Art.-RegtS.Nr. 27 12

Quart, mit Marsch-j

mit Verpfleg, durch dieQuartiergeber. Nothquartier (ohne Verpflegung).

mit Verpfleg, durch dieQuartiergeber.

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Verpflegung.

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20 !

21

22

23

14.

14.

3. Escadron Hus.-Regts. Nr. 13

(Stab u. zwei Comp. oom; II. Bat.

Jnf.-Regts. Nr. 87

5

10

3

120

237

113

137

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1

Allendorf a. Lahn

28.

8. Batt. Art.-RegtS. Nr. 27 4

79 52

Quarr, mit Marsch-> Verpflegung.

Gießen

28.

28.

Stab Art.-RegtS. Nr. 27 3

Stab 1. Batt. Art.-RegtS. Nr. 27 8

13, 12

90| 60

1 Quartier mit / Marschverpfl.

15. u. 16. (Sept.

Eine Comp. vom I.Bat. Jnf.-Regts.

Nr. 87

Grüningen

28.

4. EScadron Huf.-Regts. Nr. 13 5

116134

Quart, mit Marsch­verpflegung.

RüddMgshausen

27. (Sept.

3. Escadron Hus.-Regts. Str. 13

5

116

134

Quart, mtt Marsch­verpflegung.

Grünberg

2?.

Stab, 4. u. 6. Batt. Art.-Regts Nr. 27 12|

169112 !

Quart, mit Marsch­verpflegung.

Staufenberg

Friedelhausm

(Schloß)

14.

14.

14.

15. u. 16. (Sept.

Stab Jnf.-Regts. Nr. 88

Stab, 6. Batt. Art.-Regts. Str. 27 (Stab u. zwei Comp. vom 11. Bat.

Jnf.-Regts. Nr. 88

4

9

12

2

52

88

260

7

59

5

68

12

1 Verpfleg, durch dte ( Quarttergeber. Nothquartter (ohne

Verpflegung).

mit Verpfleg, durch DieQuartiergeber.

I Verpfleg, durch die f Quarttergeber.

Großen^ LMden

28.

28.

2. Batt. Art.-Regts. Nr. 27 4

3. Batt. Art.-RegtS. Nr. 27 4

79 52

79 52

1 Quartier mtt | Marschverpfl.

Hungen

28.

5. EScadron Huf.-Regts. Nr. 13 5

116 134

Quart, mtt Marsch­verpflegung.

Vs 3- Escadron Hus.-Regts. Nr. 13

60

Klein-Linden

28..

(Stab, 7. Batt. Art.-Regts. Nr. 27 8

90 60

Quart, mtt Marsch­verpflegung.

14. (Sept.

Stad Art.-Regts. Str. 27

3

13

15. u. 16. Sept

Stab Hus.-Regts. Nr. 13

3

1A

90

Ltch

28.

11. Batt. Art.-RegtS. Nr. 27 4

12. Batt. Art.-Regts. Nr. 27 4

79' 52

79 52

1 Quartier mit | Marschverpfl.

Stangenrod

27. (Sept.

V* 5. Escadron Hus.-Regts. 13

1

32

34

Quart, mtt Marsch­verpflegung.

Londorf

9. Batt. Art.-Regts. 9tr. 27 e 4

79 52

Quart, mit Marsch­verpflegung.

Steinbach

28.

3. Escadron Huf.-Regts. Str. 13

5

116

134

L-uatt. mit Ntarsch- verpflegung.

Lollar

4.

Regtmemtzstab, 9. Batt. Art.-Regts.

Nr. 27 7

86 65

Quart, mtt Marsch­verpflegung.

mit Verpfleg, durch dieQuartiergeber.

Nothquartier (ohne Verpflegung).

TreiS a. Lda.

4. .

IV. Adth. Art.-Regts. Nr. 27

S

239

90

78

163

~69

60

51

Quart, mtt Marjch- verpflegung.

) mtt Verpflegung durch die

| Quarttergeber.

14.

14.

5. Batt. Art.-Regts. Wr. 27 4

Zwei Comp. v. II. Bat. Jnf.-Regts.

Nr. 88 8

80 52

244 2

15. u. 16. (Sept.

15. u. 16. (Sept.

15. u. 16. Sept.

Vs 1. Escadron Hus.-Regts. Nr. 13

Stab u. 1. Batt. Art.-Regts. Nr. 27

3. Batt. Art.-Regts. Nr. 27

24

1 QuaNter mit 1 Marschverpfl.

1

Aiuingen

. ©epi.

28.

Vs 1- trscaoron

2. Escadron Hust-Regts. Nr. 13

5'

1

116'134

Vermischtes.

* Frankfurt a. M., 13. August. Der Zoologische Garten feiert am 18. August sein 36jährigeS.Stiftungsfest und das 20jährige Bestehen des neuen Gartens mit dem bereits früher angekündigten Sommerfest, das wieder einen anderen Character haben wird, wie das erste vom 18. Juli. Zwar wird die Jlluminatton mit Lampions in ähnlicher Weise wiederholt werden und das ist kein Fehler, denn schöner wie sie damals war, kann sie kaum gedacht werden. Auch ein Arrangement vor dem Bärenzwinger soll eS wieder.'geben, nur daß statt des italienischen Weines diesmal dort Bier fließen soll und an die Stelle der kalten Küche eine Würstel­

braterei tritt; dazu wird eine Bockmusik ihre Weisen ertönen lasten. Sehr schön verspricht das auf dem Programm stehende Feuerwerks-Bombardement auf die Burg zu werden, wodurch die Ruine scheinbar in Brand gesetzt werden soll, der Thurm wird dann explodiren und Zusammenstürzen, um in bengalischer Beleuchtung wieder zu erstehen. Dazu Doppelconcert, Bal champetre mit Fortsetzung im Saal, so werden wir wieder ein Fest haben, wie es hier leider nur zu selten veranstaltet wird. Auch diesmal wieder gibt es Eintrittskarten im Vorverkauf für 75 Pfg. bei vielen Verkaufsstellen in der Stadt bis zum Freitag Abend, während am Samstag der Eintrittspreis 1 Mk. beträgt.

* Mannheim, 12. August. Bei der Ausfahrt eines Bootes des Mannheimer Ruderclubs auf dem Rhein kenterte das Boot. Der Steuermann und ein Ruderer ertranken.

* Etwa 5 Millionen Mark au Verlusten im Baufach sind inBerlin bis jetzt auf die von der Regierung erlastene Anregung zur Anmeldung gekommen. Diese Verluste, seit dem Jahre 1880 entstanden, betreffen fast ausschließlich das Malergewerbe. Die Verluste der einzelnen Meister schwanken zwtschen 5000 und 400000 Mark und find zum größten Theil durch den Ausfall bei Subhastationen herbeigeführt.