seien Ortiz und Chericotti des Diebstahles schuldig und könnten denselben keine mildernde Umstände zugebilligt werden. Infolgedessen verurtheilte der Gerichtshof Ortiz zu 15 Jahren und Chericotti zu 8 Jahren Zwangsarbeit, während gegen Bertani wegen Tragens verbotener Waffen auf 6 Monate Gefängniß und 1600 Francs Geldstrafe erkannt wurde- die sämmtlichen übrigen Angeklagten wurden freigesprochen. Dieser Ausgang des gesammten Processes entspricht völlig den bei den gerichtlichen Proceßverhandlungen zu Tage getretenen Ergebnissen. Denn weder kann von einer geheimen Verbindung behufs Verübung von allerhand Verbrechen, zu welcher sich die angeklagt gewesenen Anarchisten zusammen- gefunden haben sollten, die Rede sein, noch hat sich die Be- hauptung des Staatsanwaltes, die Angeklagten in dem nun wieder beendigten Proceß müßten als die eigentlichen Urheber aller größeren im Laufe der letzten Jahre verübten anarchistischen Verbrechen betrachtet werden, beweisen lassen, die sogar sehr unwahrscheinlich ist. Für das Ansehen der französischen Justizverwaltung wäre es unter solchen Umständen vielleicht besser gewesen, wenn die öffentliche Anklagebehörde den Rahmen des jüngsten Pariser Anarchistenproceffes viel enger gezogen hätte.
— Die Japaner haben sich mit ihrem Flotten angriffe auf die den Eingang der Meeresbucht von Petschili beherrschenden starken chinesischen Seefestungen Wei-Hai-Wei und Port Arthur zweifellos eine Schlappe geholt. Weder gegen die eine noch gegen die andere Festung vermochten die japanischen Schiffe etwas auszurichten, sie mußten sich vielmehr schließlich wieder zurückziehen. Darüber, welche Verluste Angreifer wie Vertheidiger bei diesen Affairen an Menschen und an Material erlitten haben, besagt die hierüber vorliegende „Reuter-Meldung" aus Shanghai so gut wie gar nichts, man erfährt aus ihr in dieser Beziehung nur, daß weder Port Arthur noch Wei-Hai-Wei beschädigt worden seien. Eine Meldung aus japanischer Quelle über diese jüngsten Actionen auf dem ostasiatischen Kriegsschauplatz lag am Montag noch nicht vor. Der Versuch der Japaner, die beiden chinesischen Stellungen am Petschili „Golf" mit ihrer Flotte zu nehmen, resp. zu zerstören, um dann ungehindert nach Taku vorzudringen und von dieser Hafenstadt Pekings aus die Hauptstadt des feindlichen Reiches direct zu bedrohen, ist offenbar gescheitert, darüber kann kein Zweifel herrschen. Immerhin legt er von der Kühnheit und Entschlossenheit der KriegSsühr ung der Japaner bemerkenswerthes' Zeugniß ab und dürfte das Unternehmen, obwohl es mißlungen ist, mindestens die Folge haben, daß sich die Chinesen zur See auch fernerhin nicht an den thatkräftigen Gegner heranwagen werden.
. Nerreste Nachrichten.
WolffS telegraphische» Correspondenz-Buceav.
Budapest, 13. August. Der Tischlerstrike hat begonnen, nimmt jedoch nicht die befürchtete Ausdehnung an, da nur ungefähr 1500 Bau- und Fabriktischler striken.
Rom, 13. August. Wie die „Agenzia Stefani" meldet, hebt ein Decret vom heutigen Tage den Belagerungszustand in Sicilien auf.
Sofia, 13. August. Zu der morgigen Jahrestagsfeier der Thronbesteigung des Fürsten Ferdinand find umfassende Vorbereitungen getroffen. Dem Vernehmen nach sollen anläßlich der Feier Begnadigungen erfolgen, besonders solcher Personen, die wegen politischer Vergehen inhaftirt sind.
Sofia, 13. August. Das Organ der Regierungspartei, der „Volksfreund", bespricht die Frage einer Aussöhnung mit Rußland. Aus den jüngsten russischen Preßstimmen erhelle, daß Rußland die Verfügung über die bulgarische Armee und die Besetzung von Varna und Burgas anstrebe. Das Blatt fragt die Anhänger der Versöhnung, ob die Bulgaren Afrikaner seien, die sich Rußland verkaufen, um als Schlachtthiere vor Konstantinopel geschleppt zu werden, damit der Czar über die Gebeine der Bulgaren dort einrücken könne. Das Blatt fährt fort, Rußland habe kein Interesse an der Aussöhnung und die Bulgaren bedürfen derselben nicht. Die Bulgaren seien dem Sultan unterworfen und ein Theil des Ottomanischen Reiches, sie hätten völkerrechtlich nicht das Recht, einen GebietStheil irgendwem abzutreten, noch Jemanden zu versöhnen.
Londou, 13. August. Die „Times" meldet aus Lima vom 12. August: Kleine, über daS ganze Land vertheilte Gruppen von Aufständischen erregen überall Beunruhigung. Handel und Ackerbau find gestört. Die Insurgenten sind am stärksten in den nördlichen Provinzen. Pierola befindet sich in Valparaiso, Solar in Baleard; andere Hauptanführer verbleiben in Tacha.
Alderhsot, 13. August. Seit den frühesten Morgenstunden bewegt sich eine große Menschenmenge auf dem Paradefelde, um der Trupp enschau beizuwohnen. Um 10*li Uhr traf Kaiser Wilhelm auf dem Paradefeld ein und ritt die Front der Truppen ab. Darauf erfolgte ein dreimaliger Vorbeimarsch der Colonnen in verschiedenen Formationen. Die Parade war vom schönsten Wetter begünstigt.
WB. Aldershot, 14. August. Kaiser Wilhelm besuchte gestern Nachmittag die Kaiserin Eugente in Farnborough.
Depeschen bei Bureau .Herold*.
Berlin, 13. August. Das „Berl. Tagebl." erhält aus Württemberg die Mittheiluug, der commandirende General des 13. Armeecorps, General v. Wölckern, werde nach den Manövern seinen Abschied nehmen- als sein Nachfolger soll der preußische General v. Lindequtst bestimmt sein.
Berlin, 13. August. Nach der „Kreuzztg." ist die Absicht, das neue Reichstagsgebäude unter Einberufung des Reichstags am 18. October einzuweihen, aufgegeben worden, weil bis dahin das nöthige Arbeitsmaterial für den Reichstag
noch nicht sertiggeftellt sei. Die Eröffnungsfeier erfolge daher wahrscheinlich erst in der zweiten Hälfte des November.
Berlin, 13. August. Der „Voss. Ztg." wird aus Johannisburg in Ostpreußen gemeldet, daß von den in Niedzwedzen au verdorbenen Heringen erkrankten Personen bis jetzt 18 gestorben sind- das ganze Dorf sei abgesperrt.
Berlin, 13. August. Anläßlich der Blättermeldung, daß die Disciplinar-Untersuchung gegen den Kanzler Leist zum Abschlüsse gebracht sei, bemerkt die „Nationalzeitung", es handle sich lediglich um die Voruntersuchung, nur diese sei abgeschlossen, während gegen Weh lau die Voruntersuchung nicht abgeschlossen sei. Eine Urtheilssällung sei erst nach dem 15. September zu erwarten.
Posen, 13. August. In Usch ist vorgestern die Tochter des Schiffers Hoppe unter choleraverdächtigen Erscheinungen erkrankt und gestorben. Bei der bacteriologischen Untersuchung wurde Cholera festgestellt.
Wien, 13. August. Die gestern im hiesigen Prater und in Schwechat abgehaltenen Massenversammlungen waren von mehr als 30 000 Arbeitern besucht- sie verliefen k ruhig. Sämmtliche Redner betonten, die Arbeiter seien entschlossen, Bewegung ins.politische Leben zu bringen und den Kampf fürs allgemeine Wahlrecht mit allen Mitteln zu führen.
Wien, 13. August. Die „Pol. Corr." meldet aus London, daß in englischen Regierungskretsen nunmehr die Ueberzeugung herrsche, daß während der ganzen Dauer des japanisch-chinesischen Krieges keine europäischen Verwickelungin zu befürchten seien und daß keine europäische Regierung etwaige Zwischenfälle als Vorwand zu einer Intervention benutzen werde.
Wiev, 13. August. Wie die „Pol. Corr." aus Stockholm meldet, macht sich in vielen Gegenden Schwedens eine agrarische Bewegung bemerkbar, welche bezweckt, die Regierung zu einer bedeutenden Getreidezoll-Erhöhung zu veranlassen, um dadurch einem weiteren Preisrückgang des heimischen Getreides vorzubeugen.
Brüffel, 13. August. Wie „Patrtote" meldet, ist in Mons ein großes Aufsehen hervorrufendes, anarchistisches Verbrechen entdeckt worden. Ein Anarchist, Namens Vergand, hatte sich in das dortige Gerichtsgebäude eingeschlichen mit der Absicht, dasselbe während der.Verhandlungen mittelst Dynamit in die Luft zu sprengen. Sein verdächtiges Benehmen wurde jedoch rechtzeitig bemerkt- der Anarchist wurde sofort verhaftet. Man fand sieben Bomben bei ihm vor, die mit Dynamit gefüllt waren.
Paris, 13. August. Während die radicale und socialtftische Presse das Urtheil im Anarchistenpro ceß als einen Sieg der Freiheit preist, zeigt sich der übrige Theil der Presse nichts weniger als erbaut von demselben und stellt fest, daß der Proceß schlecht eingeleitet und geführt wurde. Die conservativen Blätter bezeichnen ihn geradezu als eine Schlappe der Regierung. Das „Journal des Dobats" gibt dem Gesetz von 1893 die Schuld und erwartet von dem kürzlich geschaffenen Gesetze bessere Erfolge. — Faure und Bastard erklärten, die socialistische Propaganda aufgeben zu wollen.
Pari», 13. August. Die Gnadencommission verwarf das Gnadengesuch für Caserio. Daß Präsident Casimir- Perier von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen sollte, erscheint ausgeschlossen. Die Hinrichtung soll Ende dieser Woche stattfinden.
Paris, 13. August. Wie „Autoritö" meldet, ist die bekannte Mitarbeiterin des „Journal", Frau Severine, von Paris nach Brüssel übergesiedelt, um fich vor einer eventuellen Anwendung des neuen Anarchistengesetzes in Sicherheit zu bringen.
Loudon, 13. August. In Aldershot, wo der deutsche Kaiser heute die englischen Truppen Revue passiren läßt, sind große Vorsichtsmaßregeln getroffen. Der Kaiser wird beständig von einer Abtheilung des 1. Regiments der Royal-Dragoner umgeben sein. Am Dienstag reift der Kaiser nach Gravesend ab.
Loudon, 13. August. Der Dampfer „Prinz Wales" ist mit dem Dampfer „Hibernia" zusammengestoßen. Der letztere sank sofort- 4 Mann von der Bemannung ertranken.
H. Königsberg, 14. August. Die Königsberger „Har- tungsche Zeitung" meldet amtlich: Bei den Erkrankungen in Niedzwedzen handelt es sich nicht um Vergiftung durch verdorbene Heringe, sondern die Untersuchung der Verstorbenen ergab Cholera asiatica.
Coco!« und provinzielle»
Gießen, dm 14. August 1894.
* * SteiuS Garten. Donnerstag den 16. August ver- anftaltet, wie aus dem Jnseratentheil ersichtlich, die hiesige Regimentscapelle in Steins Garten zum Besten bedürftiger Militärmusiker ein großes Extra-Concert.
* * Vom Feuerwehrfest. Morgen Mittwoch findet in Steins Garten unter der Dtrection des Großh. Mufikdirectors Herrn Krauße die erste Gesammtprobe der hiesigen Gesangvereine für das Fest statt.
* * Prämiirt auf der Fachausstellung für Hotel- und WirthschaftSwesen zu Darmstadt wurden». A.: H. F. Nassauer hier für ausgestellte Beerenweine, L. Seuling hier für Ventilations-Einrichtungen.
• * Feuer. In verflossener Nacht entstand in der Sudküche der Jungblut'schen Hofraithe in der Rodheimerstraße Feuer. Der Besitzer hatte unter dem Kessel Feuer angezündet und ist jedenfalls das umherliegende Stroh in Brand gerathen, bezw. die nöthige Vorsicht außer Acht gelassen worden. Da Hilfe bald zur Stelle war, konnte die Weiter- Verbreitung des Brandes verhindert werden.
* * Erledigte Lehrerstelleu. Erledigt find: Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerftelle an der
Gemeindeschule zu Grünberg, Kreis Gießen, mit einem nach dem Dienstalter sich bemessenden jährlichen Gehalte von 900 bis 1400 Mk. Mit der Stelle kann Organistendienst verbunden werden. Dem Stadtvorstand zu Grünberg steht das Präsentationsrecht zu derselben zu. Die mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Seibelsdorf, Kreis Alsfeld, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mk.
Kirchliche Dieustuachrichteu. Ueber den Besitz der nach Art. 1 und 4 des Gesetzes vom 5. Juli 1887, die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen betreffend, zur Uebernahme eines Kirchenamtes nothwendigen Eigenschaften ist der Nachweis erbracht worden bezüglich der katholischen Geistlichen Valentin Grobe von Gabsheim, Peter Herdt von Bürgel, Wilhelm Joos von Waldsee (Württemberg), Augustin Kling von Oppershofen und Carl R ei schm ann von Vingen.
* * Schuldienst • Nachrichten. Am 3. August wurde der von dem Herrn Fürsten zu Isenburg - Birstein auf eine Lehrerstelle an der Volksschule zu Offenbach präsentirte Schulamtsaspirant Heinrich Max Schäfer aus Offenbach für diese Stelle bestätigt- — an demselben Tage wurde dem Schulverwalter August Boving zu Unter-Schönmattenwag, Kr. Heppenheim, eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule daselbst übertragen.
* * Unfallversicherung der Kinder. Wie die Erfahrung gezeigt hat, ist nicht genügend bekannt, daß auch im Kindesalter stehende Knaben und Mädchen gegen Betriebsunfälle versichert sind. (5.ne Beschränkung des Begriffe» „Arbeiter" auf Personen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, ist der reichsgesetzlichen Unfallversicherung fremd. Nur das land- wirthschaftliche Unfalloersicheruugsgesetz hat es der Landes- Gesetzgebung überlassen, zu bestimmen, in welchem Umfange und unter welchen Voraussetzungen Familienangehörige, die in dem Betriebe des Familienhauptes beschäftigt werden, von der Versicherung ausgeschlossen sein sollen. Von dieser Be- fugniß ist jedoch nur in zwei Bundesstaaten Gebrauch gemacht worden: in Hessen sind die Kinder vor vollendetem 14. und in Württemberg vor vollendetem 12. Lebensjahre der Versicherung entzogen. Sowohl das Reichsversicherungsamt als auch das bayerische Landesversicheruugsamt haben den in gewerblichen und landwirthschaftlichen Betrieben verletzten Kindern bis herunter zu sechs Jahren die Unfallrente zugesprochen und in den Entscheidungen ausdrücklich hervorgehoben, daß auch Gelegenheits- und Gefälligkeitsdienste der Kinder gegen Betriebsunfälle versichert sind.
* * Schmalzversalfchuugeu. Verschiedene Großh. Kreisämter machen zur Zeit bekannt, dnß erwiesenermaßen das aus Amerika importirte Schmalz fast durchweg mit mineralischen, pflanzlichen und selbst unerlaubten thierischen Stoffen derarr vermengt sei, daß nicht nur der Werth dieses sogenannten „Schmalzes" sehr gering, sondern daß auch dadurch die Verdauungsorgane belästigt würden rc. Besonders sei das aus Baumwoüsamen gewonnene sogenannte Cottonöl das Hauptmittel, womit man in Amerika in ungeheuren Mengen mit besonderen Maschinen nach bestimmten Verfahren fragliche Prooucte herstelle, dke alsdann äußerlich von unverfälschtem Schmalze schlecht zu unterscheiden seien. Solche Fette dürften unter keinen Umständen unter der Bezeichnung „Schmalz" zum Verkaufe kommen. Sie seien nur unter dem Namen „Speisefett" seilzubieten. Unter „Schweineschmalz" oder kurzweg „Schmalz" verstehe man nur die aus dem Innern des Schweines stammenden Fettheile. Alle anderen Beimischungen seien verboten und würden Zuwiderhandlungen in der Zukunft unnachsichtlich bestraft. Es ist also sowohl den Verkäufern als den Käufern zu empfehlen, über die Begriffe von „Speisefett" und „Schmalz" resp. „Schmeineschmalz" sich recht klar zu werden. N. H. V.
* * Versichert die Ernte gegen FenerSgefahr. Es ist eine auffallende, aber unumstößliche Thatsache, daß um die Zeit, in welcher der Landmann daS Resultat seiner langen Sorge, Mühe und Arbeit und den Ertrag des in seinem Acker steckenden Vermögens, von dessen Verwerthung er wieder ein Jahr leben und die Wirtschaft unterhalten soll, in den Scheunen birgt, die Brände auf dem Lande sich mehren, welche in wenigen Stunden die Frucht des Fleißes und die Hoffnung eines Jahres vernichten und unter Umständen den Landmann an den Bettelstab bringen. Das ist eine Gefahr, gegen die fich der Landmann leicht schützen kann, wenn er sich sobald als möglich gegen Feuersgefahr versichert, und zwar nicht nur sein Haus, das tobte und lebende Inventar, sondern auch die Ernte. Die Kosten der Ernteverficherung sind so geringfügig, daß sie von jedem Besitzer getragen werden können, und leichtsinnig ist daher Derjenige, der es unterläßt, fich gegen diese Gefahr zu sichern.
* * Den aus Urlaub reisende« Soldaten war es bisher Seitens der Staatsverwaltung ausnahmslos nicht gestattet, auf ihre Milttärfahrkarten auch die Schnellzüge zu benutzen. Bei der zumeist nur sehr kurzen Dauer des Urlaubs war dies für die Soldaten, besonders aber für Diejenigen, welche von ihrem Garnisonorte bis zur Heimath eine weite Reise zu machen hatten, eine sehr harte Bestimmung, da sie zumeist noch wieder eine ganz wesentliche Beschränkung des ohnehin knappen Urlaubes bedeutete. Dies ist nun, wie mitgetheilt wird, an maßgebenden Stellen wiederholt zur Sprache gebracht und dort des Näheren erörtet worden. Und so ist denn nach mehrfachen Verhandlungen zwischen der Staatsbahnverwaltung und der Militärbehörde schließlich jetzt für beurlaubte Soldaten bei kürzerer, und zwar bis zu achttägiger Urkaubsdauer die Benutzung der dritten Wagenklafse aller Schnellzüge nach den Sätzen des MilitärtarisS bis auf Weiteres wenigstens in dem Falle freigegeben worden, wenn es sich um Entfernungen über 300 Kilometer und um Reisen handelt, welche außerhalb der Festzeiten, d. h. nicht an dem Tage unmittelbar vor oder nach Weihnachten, Ostern und Pfingsten ober währenb blefer Festtage selbst, angetreten werben. Bei Benutzung von Durchgangs (v)-Zügen haben


