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Nr. 136
Ter -le^ener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Tie Gießener JiamtkienSläller werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
1894
Zweites Blatt. Donnerstag den 14. Juni
Kießener Anzeiger
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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» Borm. 10 Uhr.
Der Tiegener Bankkrach vor (Bericht.
W. Siegen, 9. Juni.
XII.
Die Verhandlung wird kurz nach 11 Ubr eröffnet.
«echSunddreitzigsler und letzter Zeuge, Einjähriger Ull» mann, aus Pirna hercitirt, war im Bankverein Volontär. Er hat die Vermögensübersicht, auf Grund derer das von Franz unter dem Drucke BrüggemannS unterschriebene Anerkenntniß des Saldos, incl. der Differenzen im Bankverein, angefertigt wurde, abgeschrieben, weih jedoch nicht, von welcher Hand das ihm vorliegende Concept herrührt. — ES wird ferner noch festgestellt, daß § 16 deS Bankvereins. stalurS dahin lautet, daß Wechsel, also auch acceptirte, erst nach ihrer Einlösung als Deckung anzusehen seien. — Vorsitzender: Brüggemann, war Schröder die Creditüber« schreitung des Conto Franz bekannt und wußte er, daß der Saldo ein so hoher war? — Brüggemann: Das weiß ich nicht, Schröder hat das Conto Franz bei der Bilanz« reoision 1891 und dann wieder bei derselben Revision 1892 gesehen, beide Male im März- in beiden Fällen war daS Conto überschritten. — Schröder: Die Creditüberschreitung 1891 betrug nur 30,000 Mk. und sie war, da eS sich um Zinsen handelte, gestattet. — Zeuge He inrich Fuchs macht noch darauf aufmerksam, daß der Saldo auf dem Conto Franz am 1. Januar 1889 nur 612 170 Mk. betrug, also für Franz behufs Herabdrückung des ContoS keine Beran« laflung zu Börsenspeculationen vorlag. — Brüggemann gibt dies zu und erklärt, daß die Speculationen zunächst reine Gewinn« oder Verlustgeschäfte waren.
Damit wird nun die Beweisaufnahme geschloffen, und es folgen die Plaidoyers, von denen wir nur daS des Staatsanwalts genauer wiedergebcn, weil e» den Thatbestand der ganzen Sache sehr klar und übersichtlich zusammenfaßt. (Es sei erwähnt, daß heute der GerichtSsaal völlig überfüllt ist und sich auch einige Damen als Zuhörer eingesunden haben.)
Staatsanwalt Sawels: Meine Herren? Die lange Verhand'lung hat, wie ich meine, dankenswerthe Klarheit verschafft über die Ursachen der Katastrophe, welcher der Bank« verein zum Opfer'gefallen. Es sind dabei zahlreiche Dinge von geringerer Wichtigkeit zur Sprache gekommen, auf die ich wohl nicht einzugehen brauche. In großen Zügen die Sachlage erfaßt, sind es zwei Ursachen, welche den Krach herbeigeführt haben. Die eine Ursache war die gewaltige Creditüberschreitung auf dem Conto Franz u. Co., so daß der Sturz dleseS HauseS auch den Sturz des Bankvereins nach sich ziehen mußte. Die vom Vorstand deS Bankvereins gestattete Creditüberschreitung des Conto Franz u. Co. betrug 1889 : 103 7000 Mk., 1890 : 1 344 000 Mk., 1891: 1 495000 Mk., 1892: 1 518000 Mk. Diese Ziffern sind nun nicht in den Jahren richtig verbucht worden, auf welche sie gehörten, vielmehr finden wir in Wirklichkeit aus dem Conro folgende Zahlen: 1889: 637 000 Mk., 1890: 782 000 Mk., 1891: 630 000 Mk., 1892: 820 000 Mk. WaS geschah aber zur Verschleierung deS wirklichen Standes des ContoS? ES traten, um die Kasse des Bankvereins stimmend zu machen, an die Stelle der fehlenden und durch Buchung ntcht nachweisbaren Gelder Scheinwechsel, nicht acceptirre Franz'sche Kundenwechsel, die nicht zur Zeit des Etnganges, sondern mehrere Monate später, zur Zeit ihrer Fälligkeit, verbucht wurden, so daß sie niemals zur rechten Zeit, insbesondere nicht zur Revisionszeit, auf dem Conto Franz u. Co. figurirten. Diese Wechsel lauteten 1889 über 400 000 Mk., 1890 über 561 000 Mk., 1891 über 453 000 Mk. - als falsche Eintragung haben wir festgestellt Wechsel im Jahre 1891 über 412 060 Mk., 1892 über 697 000 Mk Die zwcite Ursache des Kraches waren die Differenzgeschäste. Wir sehen, wie diese eine Million be-' tragenden Differenzen urplötzlich auf daS Conto Franz u. Co. geworfen werden und dieses Conto zur Höhe von drei Millionen emporschnellen lassen. Zweifellos ist es, daß dem Vorstände Brüggemann und Kölsch das Entriren von Diffe rcnzgeschäften mit den Geldern des Bankvereins nicht erlaubt war, daß sie pflichtwidrig handelten und die solide Basis des Bankvereins verließen. So kommt es, daß 1890 bereits die Hälfte des damals vorhandenen Actiencapitals deS Bankvereins verspielt ist. Brüggemann und Kölsch gaben an, eS fei von 1888 an für Franz speculirt worden, während Franz das bestreitet und sein viel erwähntes Anerkenntniß nur unter dem Drucke BrüggemannS gegeben haben will. Wir wissen, daß nur ein mündliches Abkommen zwischen Brüggemann und Franz getroffen sein soll und daß Brüggemann diese für den Bankverein von vornherein so gefährlichen Geschäfte mit dem
Gelbe deS Bankvereins für Franz und lediglich auf dessen Wort hin gemacht haben will. Und das alles nur, um die Provision für den Bankverein zu verdienen! Ich glaube daran nicht. Man könnte im günstigsten Falle annehmen, daß der Gewinn zwischen Franz und Brüggemann gciheilt werden sollte- aber auch daS nehme ich nicht an, ich glaube vielmehr, daß Brüggemann und Kölsch für sich allein specu» litt und beabsichtigt haben, den Gewinn allein einzustreichen. ES wäre ja auch widersinnig für Franz gewesen, wenn er durch daS Fehlen schriftlicher Abmachung, lediglich auf sein Wort hin, jeden Augenblick in die Lage kommen konnte, hohe Verluste zu bezahlen, ohne für die Aushändigung von Gewinnen eine Garantie zu haben. Nüchtern betrachtet, würde solches Verfahren einfach eine Tölpelei des Franz gewesen sein, um so mehr, als sein Conto nicht derartig stand, daß Differenzgeschäfte zur Herabsetzung deS ContoS nothwendig gewesen wären. Ich glaube auch, daß Franz thatsächlich keine Getreidedifferenzgeschäfte selbstständig gemacht hat. — Bedenkt man ferner, daß BrüggemanK, wenn die Differenzgeschäfte wirklich für Franz gemacht wurden, in dem Augenblicke, alö die ganze Sache ans Tageslicht kam, alle Ursache hatte, durch Vorlage des angeblichen geheimen ContoS den Beweis für feine Behauptungen zu liefern und daß er im Gegencheil diese Beweise sammtlich vernichtet haben will, so wird man erst recht zu dem Schlüsse kommen, daß Franz nichts mit den Differenzgeschäften zu thun hatte. Man muß sich ferner fragen, warum denn nicht Brüggemann bereits 1890, als das Conto Franz incl. der Differenzen bereits auf 2 Millionen gestanden, also das damalige Actiencapital deS Bankvereins wesentlich überschritten haben müßte, die Anerkennung deS Saldos durch Franz erzwungen hat. Ziehe ich in Betracht die Intelligenz und Gewandtheit deS Brüggemann gegenüber diesen Thatsachen, so ist eS mir ganz klar, daß Brüggemann und Kölsch von Anfang an für sich speculirt haben und, durch den ersten Gewinn verführt, weiter auf die abschüssige Bahn der Differenzgeschäfte gelangt sind. Als sie nun aber sahen, wohin die Sache führte, da wußte Brüggemann zuerst den Franz und dann den Fuchs ins Garn zu locken.
Redner geht hierauf auf die einzelnen Strafthaten der Angeklagten ein. Brüggemann und Kölsch seien schuldig, absichtlich zum Nachtheile deS Bankvereins gehandelt zu haben und. sie seien beide schuldig, weil keine Action ohne die Mitwirkung Beider geschehen konnte. Beide seien ferner schuldig der Verschleierung und des übermäßigen Verbrauche- durch Differenzhandel. Was Schröder anlange, so sei er der Begünstiger der Strafthaten gewesen, der Hauptschuldige an der eingetretenen Katastrophe. Er, der mit Franz u. Co. in Geschäftsverbindung stand, er, der die Lage des Franz'schen GeichäfteS sehr gut kannte, er, der nicht auf weitere Credit gewährung, sondern auf Creditentziehung deS Franz hätte hinwirken sollen, Schröder, der in Franz einen Speculanten erkannte, läßt die nicht acceptirten, ungestempelten, hohen Scheinwechsel des Franz passircn. Das Geständniß Brügge- manns und Kölschs, das beide aufrecht erhalten haben, belastet Schröder unbedingt und es wäre mehr als empörend, wenn diese beiden ohne allen Grund Schröder vorsätzlich mit ins Verderben ziehen wollten. Allerdings ist es wohl zuzugeben, daß Schröder nicht beabsichtigte, bestimmte Nachtheile dem Bankverein zuzufügen- aber daß er gewußt, welchen Zweck die Scheinwechsel hatten und daß er diese in ihrem richtigen Werthe erkannte, ist zweifellos und er mußte sich sagen, daß sein Unterlassen der pflichtgemäßen Anzeige den Bankverein schädigen mußte. Franz hält der Redner der Anstiftung und Beih'ilfe zu den Differenzgeschästen für nichtschuldig, dagegen fei er wegen Beihilfe bei der Verschleierung zu bestrafen und wegen einfachen Bankerottes. Er habe durch Hergabe der Scheinwechsel die Mittel zu den Operationen der beiden ersten Angeklagten geliefert und wenn auch Brüggemann den be- ftimmenoen Einfluß gehabt haben mag, so war Franz doch mit den Wechseln einverstanden. Wenn nun auch Franz keine Differenzgeschäste gemacht hat, so sei er doch wegen übermäßigen Aufwandes zu bestrafen- dieser liege darin, daß er 1892, obschon er damals bereits bankerott war, doch seine Schuld incl. der Differenzgeschäste, wennschon unter Brügge manns Druck, anerkannte. Wennschon zuzugeben ist, daß Franz nichts gethan hat, was seiner Ehre zu nahe tritt, daß er selbst ja sein Vermögen verloren hat, so ist er doch des einfachen Bankerottes schon der zugegebener Weise 1892 nicht gezogenen Bilanz wegen schuldig. Ferner hält der Staatsanwalt den Brüggemann der Erpressung und des Betruges für schuldig. Zu einer Zeit, als der Bankverein bereits bankerott war, suchte sich Brüggemann noch deS Fuchs zu bemächtigen und dies gelang ihm unter dem Drucke, den er
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auf diesen schwachen Mann auflübte. Zweifellos hat auch Fuchs pflichtwidrig gehandelt und eS fei zu bedauern, daß nicht auch er, weil laut ReichSgerichtSentfcheidung die lieber» schreitung eintr Vollmacht noch nicht strafbar sei, zur Strafe kommen könne- allein zu dieser Pflichtwidrigkeit ist er durch Brüggemann und besonders durch dessen Bries vom 16. Juli veranlaßt worben, in welchem Brüggemann droht, daß der ConcurS da sei, wenn FuchS nicht die Wechsel gebe. Bezüg- lich des Falle- Berger sei eS klar, daß der Mann durch BrüggemannS falsche Angaben zum Ankauf der Actien vermocht worden fei, als diese Actien, wie Brüggemann wußte, bereits werthloS waren.
Was nun daS Strafmaß betrifft, so seien eS Brügge mann und Schröder, welche die herbste Kritik verdienten, während Kölsch unter BrügemannS Druck gehandelt habe und ohnehin nicht sonderlich intelligent sei. Franz sei auch milder zu beurteilen; er sei dem Brüggemann inS Garn gegangen, sei wohl sonst eine biedere Seele, aber immerhin em wüster Spekulant gewesen. Schröder ist schwerer zu beurteilen, weil er beide Augen zugedrückt hat, während er sie weit offen halten sollte, well er aus Eigennutz, zur Wahrung seiner Interessen, die mit denen des Franz verknüpft waren, die Scheinwechsel passiren liefe. Bei Brügge- mann ist zu berücksichtigen, daß durch sein Verhalten namenloses Unheil auf viele Familien herabbefchworeu worben, baß er rücksichtslos und erbarmungslos gegen Fuchs und dessen Familie vorgegangen, daß er nicht dolofer handeln konnte, als es geschehen.
Der Staatsanwalt beantragte nunmehr: 1. gegen Brüggemann wegen absichtlichen Handelns zum Nachtheil des Bankvereins und wegen Differenzgeschäftes, angesehen als eine strafbare Handlung 5 Jahre Gefängniß und 20000 Mark Geldstrafe, im NichtvermögungSfalle noch 1 Jahr Gefängniß, ferner wegen Erpressung 2 Jahre und wegen Betruges 1 Monat Gefängniß, sowie wegen Ber schleterung 1 Jahr Gefängniß und 3000 Mark Geldstrafe, event. noch 1 Jahr Gefängniß, welche Strafen in eine Gesammt strafe von 7</2 Jahren Gefängniß und die genannten Geldstrafen zusammenzuziehen sind- 2. gegen Kölsch wegen beabsichtigter Benachteiligung und Differenzhandel 3 Jahre Gefängniß und 5000 Mark Geldstrafe, event. noch 1 Jahr Gefängniß, wegen Verschleierung 6 Monate Gefängniß und 500 Mark Geldstrafe, event. noch 50 Tage Gefängniß, jedoch eine Gesammtstrafe von S1/» Jahren Gefängniß und die Geldstrafen- 3. gegen Fran; wegen einfachen Bankerottes 6 Monate Gefängniß und wegen Beihilfe zur Verschleierung 1 Jahr Gefängniß, jedoch eine Gesammtstrafe von 1 Jahr 3 Monaten Gefängniß- 4. gegen Schröder wegen Beihilfe 3 Jahre Gefängniß und 20000 Mark Geldstrafe, event. noch 1 Jahr Gefängniß.
Die Rede des Staaisanwalts, die P/4 Stunden dauerte, war sehr eindrucksvoll, jebod) ruhig und objectio gehalten. Es trat hierauf die Pause ein.
Vermißtes.
» Konstanz, 6. Juni. Der Bodensee hat innerhalb zwei Tagen nicht weniger als fünf Opfer gefordert. Am Sonntag Nachmittag kam in der Konstanzer Bucht infolge eines plötzlichen Windstoßes ein Segelboot zum Kentern und fanden die beiden Jnsaffen desselben, zwei junge hier beschäftigte Kaufleute, Spieß aus Lörrach und Gillet auS Straßburg, in den Wellen ihren Tod. Da ber Unfall inmitten teS Sees geschah und Schiffe zufällig nicht in der Nähe waren, konnte den Unglückl'chen keine Hilfe gebracht werden. Montag Abend ereignete sich sodann auf dem Ueberlingerfee ein ähnlicher Unfall. Felsenwirth Willmann von Ueberlingen wollte in Gemeinschaft mit Landwirth Schirmeister von Goldbach und Zimmermann Hekle von Konstanz in später Abendstunde von ber sog. Wiffenmühle am Ueberlinger Bahnbau zu Schiff nach Hause zurückkehren, unterwegs kippte baB Boot auS noch nicht aufgeklärter Ursache um und alle drei ertranken. Bis zur Stunde ist erst die Leiche deS Hekle aufgefunben. Alle brei Verunglückten waren verheiratet.
* Wie unstatthaft der Name Meyer als Tichtername iß. zeigte sich wieder in einer Theatervorstellung in Eckernförde. Dort wurde das Drama „Theodor Prenßer" von einem Herrn Meyer aufgeführt. AIS nun am Schluffe deS Stückes „Mcyer" gerufen wurde, verstanden Zuschauer „Feuer" und stürzten unter großer Aufregung dem Ausgange des Saales zu. Nur der besonnenen Handlungsweise des Publikums war es, so berichtet der „B. L.'A.", zu danken, daß größeres Unglück verhütet wurde.


