Ausgabe 
12.4.1894 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

? *»n*efc Me,

I«

'Wüten

"J"w »ertau«. Ätg9<n, »Jan $*t oor^nben.

'i" in allen Preis- »te und zurück r zu bedeutend reifen.

»neuftra^

Äscher ieg 4 *SEK kündet 1848. [2827

ibritflten, einpsiehlt I StllttültJ ww.

den Sie

von

mentltiberftiftH, MdtwWnrkrn, n \w üüllWrnu.f.v. inkateu )u gaxz se«.

M»SSgtlchüI!, 8. 2285 I

ften x

hlipft siächen X i. MO X

13062 i |l ÄJ*fN. g

ers wedische Beu-

x ^Hotel w®K pp

1894

Nr. 84 Erstes Blatt. Donnerstag den 12. April

fU#c*<r **|detr erldjftnt tiflltd), ertt LuSnahmk bei Montag-

Du Gießener ,eetn<»iri(t<r »erben ban Anzeiger »Schmttich br<lee( briftüft.

Gießener Anzeig er

Kenerat-Wnzeiger.

vienettädnger jL>J*»rm<nt»FrrUi 2 Mark 20 Pfg.

Drmgerlohn. Du«h di« Post brz»G» 8 Mark 50 Pf,.

Äfbartwn epebiti* und Dnickrrei:

>4*r|r*tellr.1.

Ker»!precher 6L

Zlsnts- und 2lnzeigeblntt süv den Tkveir Gieren.

7u7 ! Hratisöeilage: chi-ßen-r Kamittenökätt-r.

Alle Innoncm-Burtaur bei In- und Auslandes nehm», Anzeigen für denGießener Anzeiger^ entgegen

Deutsche» Reich.

Darmstadt, 9. April. DieDarmst. Ztg." veröffentlicht für die EinzugSseterlichkei ten nachstehenden Pro- gramm-Tntwurf: Nach der Vermählung in Coburg werden Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin am Donnerstag den 19. April hier, d. h. in Jagdschloß Kranichstein, eintreffen und von dort am Freitag den 20., Vormittags nach 11 Uhr, nach der Stadt fahren, sodaß um 11 Uhr 30 Min. alle Vorbereitungen zum Empfang und zum Einzug beendet sein müssen. Nach Aller­höchstem Befehl wird der Einzug von derFrankfurterstraße durch die Promenadestraße, an den Bahnhöfen vorüber nach dem Rheinthor, durch die Rheinstraße und die Wilhelminen« straße nach dem Neuen Palais erfolgen. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin werden Sich dann um 6 Uhr von dem Neuen Palais zur Gala täfel tu daS Großherzogliche Residenzschloß begeben und nach Beendigung der Galatafel gegen 8 Uhr nach dem Neuen PalaiS zurückkehren. Ihre Königlichen Hoheiten werden gegen 9 Uhr eine Fahrt durch die Stadt machen, nach dem Groß­herzoglichen Residenzschloß, wo Allerhöchstdteselben von dem Balkon über der Vorderbrücke gegen 9*/z Uhr die Serenade auf dem Marktplatz entgegennehmen wollen. Am SamStag den 21. d. M. werden Ihre Königlichen Hoheiten Sich 7 Uhr Abends wieder von dem Neuen Palais nach dem Residenz- schloß begeben, wo in den Kaiserzimmern um 71/, Uhr eine Eour der dazu eingeladenen Damen stattfinden wird. Am Honnrag den 22. d. M. werden Ihre Königlichen Hoheiten im Vaufe deS Nachmittags das Volksfest mit Allerhöchft- ihrem Besuch beehren, von da zum Rennen deS Hessischen ReitervereinS fahren und um 7 Uhr der Festvor- stellung tm Großherzoglichen Hostheaker beiwohnen. Für Montag den 23. haben Ihre Königlichen Hoheiten die Ein­ladung zum Ball in der Vereinigten Gesellschaft gnädigst angenommen und werden Sich nach 8 Uhr dahin begeben.

Berlin, 10. April. Im preußischen Abgeord- netenhause entwickelte sich am Montag bei der Fortsetzung der Spezialberathung des Eisenbahnetots eine große Debatte über die Aufhebung der Staffeltarife. Anlaß hierzu flab der Antrag deS Abgeordneten Gothein von der frei­sinnigen Bereinigung aus Einführung von Staffeltarifen für sämmtliche Arten von Gütern unter Aushebung der auf rein kilometrischer Grundlage beruhenden Normalgütertarife. Die Debatte zeigte, wie wenig geneigt die Regierung und auch daS Haus selbst dem so weitgehende Consequenzen in sich schließenden Antrag Gothein war, weßhalb denn auch letzterer vom Antragsteller wieder zurückgezogen wurde. Im Uebrigen ließ die Diecussion wiederum die Verschiedenheit in den An­schauungen über die Zweckmäßigkeit der Aufhebung der Eisenbahn - Staffeltarife für Getreide und Mühlenfabrikate erkennen. Letztere Maßnahme wird nach einer Mittheilung des Eisenbahnminifters Thielen am 1. August dss. IS. in Kraft treten.

Deutfdycr Reichstag.

78. Sitzung. Dienstag den 10. April 1894.

Ärngen: Antrag Graf Kanth belr. Ein- und Verkauf aus- etretdeS durch das Reich.

Aus der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Gesetz­entwurfs, betreffend die Abzahlungsgeschäfte.

Stach den SS 1 und 2 der Vorlage ist bei Rücktritt des Ver­käufers vom Vertrage (weil Käufer verti agSwidrig mit Ratenzahlungen im Rückstände ist)jeder Theil verpflichtet, dem andern Theil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren." Der Verkäufer muß also die empfangenen Raten zurückgeben, wogegen tbm seine gemachten Aufwendungen und etwaige Beschädigungen der Waare zu ersetzen, sowie für die zwtschenzettttchc Benutzung ter Waarederen Werth zu vergüten" sind. Die Vergütung soll ctotlgertchtttch festgesetzt werden.

Ein Antrag Enneccerus (natl.) will hintervergüten" ein- sügen:wobei aus die inzwischen eingetrctene Werlhvermtnderung der Sache Rücksicht zu nehmen ist".

Ein Antrag Lenzman^n (srs. Bp.) will dagegen, daß der Ver­käufer an den Käuferdenjenigen Betrag erstatte, um welchen der gegenwärtige Weitb, den die zurückzugewährende Sache für den Ver­käufer hat, den noch rückständigen TheU des Voroerkaufpreises über­steigt." «Außerdem hat sich der Käufer von dem Betrage, den er hiernach zurückerhaltm würde, noch einen Abzug (in Höhe von bpCt. Jahreszinsen) für Benutzung gefallen zu lasten.

Abg. Lenz mann (srs. 93p.): Die Regierungsvorlage nimmt gar nicht auf die Wer thVerminderung der Waare Rücksicht oder doch nur insofern, als für die Abnutzung eine Vergütung erfolgen soll. Aber die Abnutzung ist es nicht allein, welche der Sache ihren Werth nimmt. Schon die bloße Benutzung vermindert den Werth. Der Antrag Enneccerus überläßt zu viel dem Richter, der zumal in heutiger Zett vielleicht sogar gutgläubig schon in einer bestimmten Consession des Verkäusir« das Unrecht prasumirt. Die Vorlage will sür Beschädigungen der Sache dem Verkäufer nur Ersatz gewähren, wenn den Käufer dabet einVerschulden" trifft. Die Gerechtigkeit

e>fordert, daß der Verkäufer die Waare bei der Zurücknahme sich nur zu demjenigen Werth onrechnen zu lassen braucht, den fie für ihn tm Augenblick der Rücknahme thatsächlich hat.

Abg. EnnecceruS (natl.): Der Antrag Lenzmann berück­sichtigt zu sehr daS Jntereffe deS Verkäufers, indem et die zurück- zunehmende Waare dem Verkäufer nur zu demjenigen Werthe abnehmen will, den sie für ihn hat. Rehmen wir ein Beispiel. Ein Möbelhändler verkauft Möbel, die vielleicht 500 Mark reellen Werth haben, mit Rücksicht auf daS Rtfiko, das er eingeht, zu 800 Mark. Wenn er nun die Waare zurücknimmt, hat biefelbe vielleicht, weil die Möbel nicht mehr modern sind, 50 Mark an Werth verloren, sie würden also für den V-rkäuser nur noch 450 Mark an Werth haben. Rach dem Anträge Lenzmann würde also bet GefchäftSgewinn 300 und 50 Mark, also 350 Mark für den Verkäufer betragen und für etwaige Beschädigung und Benutzung würden dann sogar noch Beträge htnzukommen, für die Benutzung 5pCt. Jahreszinsen. DaS geht zu wett. Mein Antrag will dagegen, daß bet Bemessung der Vergütung aus dte inzwischen etngetretene Werthverminderung der Sache Rücksicht zu nehmen ist.

Abg. v. Buchka (cons.) ist im Princlp mit der Vorlage ein­verstanden. Widersprechen müffe er der Behauptung Lenzmanns, daß die Fastung der Vorlage zu unbestimmt sei. Bedauerlich fei die Andeutung LenzmannS, daß die Richter bet ihren Urthetlen vielleicht gar aus die Eonsession deS Verkäufers Rücksicht nehmen würden.

Abg. Spahn (Etr.) spricht sich für dte Regierungsvorlage aus. Im bürgerlichen Gesetzbuche sei daS Rücktrittsrecht genau so geregelt, wie hier in diesem Entwurf. Auch in dem bürgerlichen Gesetzbuch werde in der Vergütung auch dte Werthverminderung berücksichtigt.

Abg. Günther (natl.) widerspricht dem Anträge Lenzmann.

Abg. Enneccerus widerspricht lebhaft der Ansicht SpahnS, daß, wie im bürgerlichen Gesetzbuche, auch in diesem Entwurf in der Vergütung" bereits hinreichend aus die Werthverminderung'.Rücksicht genommen sei. Die ausdrückliche Einschaltung der Werthverminderung, wie sein Antrag sie empsehle, sei unerläßlich.

Staatssecretär Nteberdtng spricht gegen den Antrag Lenzmann. Der Antrag Enneccerus sei unbedenklich.

Abg. Munke! (srs. Vp.) bittet, eventuell jedenfalls den Antrag Enneccerus- anzunehmen. Wie oft komme es nicht vor, daß ein Richter sage, gemeint mag das oder daS in dem Gesetze sein, aber eS steht nicht darin. Redner befürwortet den Antrag Lenzmann, der dem Gläubiger, der sein RücktrittSrechl ausübe, keinen Nutzen bringen, sondern ibn nur vor Schaden behüten wolle. Redner beantragt schließlich Verweisung der Vorlage an eine Commission.

Dieser Antrag wird abgelehnt und SS 1 und 2 nach der Re­gierungsvorlage mit dem Amendement Enneccerus angenommen.

Als S 6a beantragt Abg. Tutzauer dte Hinzufügung folgender Bestimmungen: Wied über einen AbzahlungSverkauf eine ll>künde errichtet, so hat der Verkäufer dem Käufer eine zweite Ausfertigung der Urkunde dauernd zu überlasten. Auf Zuwiderhandlungen soll Geldstrafe bis zu 150 Mark stehen.

Der Antragsteller weist begründend daraus hin, wie AbzablungS- täufer gegenwärtig zuweilen nicht wüßten, was sie in der betreffenden Urkunde unterschrieben hatten und was sie sür Verpflichtungen ein­gegangen wären.

Der Antrag wird nach kurzer Debatte angenommen. Für denselben stimmten die ©ocfalbemotraten, Conferoatioe und RetchS- parteiler, wenige Nattonalltberale und die Mehrzahl der anwesenden Freisinnigen.

Als 8 7a beantragt Abg. Groeber (Centr.) eine Bestimmung, welche den Hausirbetrieb und denstehenden Gewerbebetrieb von Ort zu Ort" mit Abzahlungswaaren verbietet und unter ©träfe stellt. Zur Begründung führt der Antragsteller aus, gerade bei dem Hausir­betrieb fei die Gefahr der Ueberoortheilung des Publikums eine ganz besonders große.

Staatssecietär v. Bötticher: Mit der Frage einer Aenderung der Gewerbenovelle und auch der Bestimmungen über den Hausir- handel fei augenblicklich der Bundesralh besaßt. Der Gewerbe­ausschuß des Bundes, aths habe die erste Berathung schon vollzogen und stehe jetzt in der zweiten Berathung. Voraussichtlich werde schon in nächster Session eine bezügliche Vorlage in den Reichstag gelangen. Mit Rücksicht darauf würde er rathen, den Antrag hier zurückzuziehen und ihn eventuell bei der bevorstehenden Gewerbenooelle wieder vorzu­bringen, falls nicht schon in letzterer selbst eine entsprechende Be­stimmung enthalten sein sollte. Materiell sei zu bedenken: weshalb solle man die Vergünstigung eines an sich nützlichen Gewerbebetriebs der Landbevölkerung vorenthalten, wenn man sie der städtischen Be­völkerung zu gute kommen taffe?

Abgg. Auer (Soc.), 0r. Ennecerus (nil.), Lenzmann (frs.), v. Kardorfs (Reichsp.), Hasse (ntl.) und Buchka (cons.) sprachen gegen den Antrag, schon aus dem Grunde, well derselbe der ein- gedendstm Prüfung bedürfe. Für den Antrag spricht nur Abg. Hilpert (bayer. Bauernbund).

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Rest des Entwurfs wird angenommen.

Morgen: Antrag Schröder (Kündigungsfrist für Handlunas- gehülfen); Wahlprüfungen. CmtrumSantrag betr. Abänderung Der Eoncursordnung.

Abg. Rickert regt noch an, wenigstens nach dem Antrag Kanitz betr. Verstaatlichung des Handels mit ausländischem Getreide auf eine der nächsten Tagesordnungen zu setzen. Er bitte für einen bezüglichen Antrag um das Wohlwollen der Herren rechts.

Abg. v Manteuffel: DaS Wohlwollen soll dem Herrn Rickert zu Theil werden. (Heiterkeit).

Neueste

Wolffs telegraphische» Correfpondenz- Bureau.

Berlin, 10. April. DerReichs - Anzeiger" publicirt die Ernennung AschenbornS zum Director des Reichs­schatzamtes.

Berlin, 10. April. Die Aeltesten der Kauf­mannschaft beschlossen, eine Petition an den Reichstag zu richten, dahin gehend, den Termin deS Inkrafttretens deS

neuen Börsensteuergesetzes nicht vor dem 1. Juni 1894 festzusetzen.

Florenz, 10. April. Die Königin und der Kron­prinz kamen heute Vormittag 10 Uhr an und wurden vom König, dem Herzog von Aosta, den Behörden, dem englischen General Ponsonby und dem englischen Botschafter empfangen. Das Herrscherpaar wurde lebhaft begrüßt.

Mailand, 10. April. In dem internationalen Schmugglerprozeß erfolgte heute der UrtheilSspruch. Fünfzehn Angeklagte wurden verurtheilt- die deutschen Kauf­leute in Mailand und Deutschland wurden sämmtlich frei­gesprochen. Am härtesten verurtheilt wurden Ceriani, ein reicher Kaufmann von Mailand, der sechs Monate und 83,000 Lire Geldbuße erhielt, sowie Camponovo, Spediteur in Chiaffo, dem fünfundvterzig Monate und 93,000 Lire zu- dictirt wurden.

Dran, 10. April. Es werden Ueberschwemmungen auS Saint Denis gemeldet, die bedeutenden Schaden an­richteten. ______________

Depeschen de» BureauHerold".

Berlin, 10. April. Nach Schluß des Reichstags soll, wie man hört, der Colonialrath zu einer kurzen Tagung einberufen werden.

Berlin, 10. April. DiePost" meldet auS St. Pe tei S- bürg, obgleich in der offiziellen Liste der fürstlichen Theil- nehmer an der Hochzeitsfeier in Coburg der Großfürst- Thronfolger von Rußland nicht ausgeführt werde, werde derselbe doch bestimmt nach Coburg reisen.

Berlin, 10. April. Die Antisemiten brachten im Reichstage einen Antrag ein, der die Veranstaltung von Ausverkäufen von der Genehmigung der OrtSpolizei ab­hängig machen will, sowie einen Antrag, der die Gewähr­leistung beim Vieh verkauf durch Reichsgesetz ftatutrt haben will.

Berlin, 10. April. Wie ein hiesiges Blatt reiften will, soll in der heutigen Sitzung des Staatsministeriums u. A. auch die Angelegenheit desKladderadatsch" zur Sprache ge- kommen und auf Wunsch des Kaisers beschlossen worden sein, von einer Strafverfolgung desKladderadatsch" Ab st and zu nehmen.

Wien, 10. April. ES verlautet, Finanzminister Plener hege die ernstliche Absicht, ein Spiritus-, Petroleum- und Dynamit-Monopol in Oesterreich einzuführen- die diesbezüglichen Vorarbeiten seien bereits weit fortgeschritten.

Abbazia, 10. April. Nach dem gestrigen Regen herrscht heute wieder daS prächtigste Wetter. Kaiser Wilhelm erledigte Vormittags mehrere Depeschen und unternahm bann mit der Kaiserin und den älteren Prinzen einen längeren Spaziergang durch den Park. Heute Abend findet beim Gou­verneur Grasen Batthyanyi für die Offiziere desMoltke" ein großes Ballfest statt.

Budapest, 10. April. Das Abgeordnetenhaus sprach heute einstimmig dem König von Italien, sowie der italienischen Kammer Dank für daS Verhalten nach KoftuthS Tod auS.

Paris, 10. April.Figaro" publicirt ein in Aussicht gestelltes Interview seines römischen Correspondenten mit dem König von Italien. Letzterer soll dem Bericht- erstatter erklärt haben, daß die Polemik in den italienischen und sranzössschen Blättern hauptsächlich die Schuld an der Mangelhaftigkeit der Beziehungen zwischen den beiden Ländern trage. König Humbert erklärte dann weiter:Zwischen Frankreich und Italien bestehen keine Schwierigkeiten, welche zu Beunruhigungen Anlaß geben könnten, sondern im Gegen- theil warme Sympathien. Ich weiß wohl, daß man mich in Ihrem Lande als Kriegsapoftel hinzustellen sucht und daß man glaubt, Italien werde zuerst die Lunte an das Pulver- faß legen. DaS ist absurd. Unsere Mittel gestatten uns nicht, einen Krieg anzufangen, auch liegt ein solches Vorhaben ganz außer unserem Willen. Die Nachrichten über unsere angeblichen großen Rüstungen entsprechen nicht den That- fachen. Frankreich rüstet in viel größerem Maßftabe als Italien." Der König betonte zum Schluß, man werde jen- seitß der Alpen anerkennen, daß die alte Freundschaft zwischen beiden Völkern noch fortbesteht. Besonders hob König Hum­bert hervor, seine friedlichen Absichten würden auch von dem österreichischen, dem deutschen und dem russischen Kaiser getheilt.

Paris, 10. April. Die Morgenblätter bringen in An­knüpfung an die Unterredung des Correspondenten desFigaro' mit König Humbert weitere heftige und erbitterte Artikel Über die Begegnung König Humberts mit Kaiser Wilhelm. Was in den Artikeln gesagt wird, läßt fier dahin zusammensaften, daß Italien, wenn es durch die Drei-