Ausgabe 
9.9.1894 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

1894

Sonntag den 9. September

Erftcs Blatt

Nr. 211

Aints- und 2ln,iciacblatt für den Ureis Gieren.

chralisöeikage: Gießener Kamikienbkälter

2.

bc

Kinder unter 13 Jahren dürfen in Fabriken nicht

1.

2.

3.

3.

Wöchnerinnen dürfen während vier Wochen nach ihrer

4.

4.

8.

9.

10.

be- der

der Gewerbe-Ordnung.)

Wer Kinder unter 14 Jahren oder junge Leute zwi­schen 14 und 16 Jahren in einer Fabrik beschäftigen will, muß hiervon der Orts. Polizeibehörde vorher schriftlich Anzeige machen. (G.-O. tz 138, Abs. 1.)

In der Anzeige sind anzugeben: die Fabrik, die Wochentage, an welchen die Beschäftigung stattfinden soll, Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Pausen, Art der'Beschäftigung. Soll hierin eine Aenderung eintretcii, so muß davon vorher der Behörde weitere Anzeige gemacht werden. (G.-O. § 138, Abs. 2.)

5. In jedem Arbeitsraume, in welchem jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren beschäftigt werden, muß an einer in die Augen fallenden Stelle ein Verzeichniß der darin beschäftigten jugendlichen Arbeiter unter Angabe der Arbeitstage, des Beginns und Endes der Arbeitszeit, des Beginns und Endes der Pausen ausgehängt sein. (G.-O. § 138, Abs. 2. Vgl. auch Ziffer 10 unten.)

6. Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht länger als 6 Stunden, junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren dürfen nicht länger als 10 Stunden täglich beschäftigt

werden. (G.-O. § 135, Abs. 2 und 3.)

Die Arbeitsstunden aller Arbeiter unter 16 Jahren dürfen nicht vor Uhr Morgens beginnen und nicht Über 8^ Uhr Abends dauern. (G.-O. § 139, Abs. 1.) Die Arbeiterinnen unter 16 Jahren dürfen überdies am Sonnabend sowie an Vorabenden der Festtage nicht nach 5*/2 Uhr Nachmittags beschäftigt werden. (G.-O. § 137, Abs. 1.)

7. Zwischen den Arbeitsstunden müssen allen Arbeitern unter 16 Jahren regelmäßige Pansen gewährt werden. Für solche, welche nur 6 Stunden täglich beschäftigt werden, muß die Panse mindestens eine halbe Stunde betragen. Den übrigen muß mindestens Mittags eine einstündige, sowie Vor- nnd Nachmittags je eine Halb-

Niederkunft überhaupt nicht nnd während der folgenden zwei Wochen nur beschäftigt werden, wenn das Zeugmß eine# approbirten Arztes dieses für zuläfstg erklärt.

stündige Paufe gewährt werden. (G.-O. § 136, Abj. 1.) Während der Pansen darf den Arbeitern unter 16 Jahren eine Beschäftigung im Fabrikbetriebe überhaupt nicht und der Aufenthalt in den Arbeitsräumen nur dann gestattet werden, wenn in denselben diejenigen Theile des Betriebes, in welchen jugendliche Arbeiter beschäf­tigt sind, für die Zeit der Pausen völlig eingestellt werden, oder wenn der Aufenthalt im Freien nicht thunlich und andere geeignete Aufenthaltsräume ohne unverhältnißmäßige Schwierigkeiten nicht beschafft wer­den können. (§ 136, Abs. 2.)

An Sonn- und Festtagen, sowie während der vom ordentlichen Seelsorger für den Katechumenen- und Confirmanden-, Beicht- und Communion - Unterricht bestimmten Stunden dürfen Arbeiter unter 16 Jahren nicht beschäftigt werden. (§ 136, Abs. 3.)

In jedem Arbeitsraum, in dem Arbeiter und Arbei­terinnen unter 16 Jahren beschäftigt werden, ist eine Tafel, welche die vorstehenden Bestimmungen in deut­licher Schrift enthält, anszuhängen. (§ 138, Abs. 2.)

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den jolaendrn Tag erscheinenden Kummer bi« Borin. 10 Uhr.

viertel tähriger Adonnementspretsr 2 Mart 20 Psg. mit

Vringerlohn.

Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Psg.

Redaktion, Expedition und Druckerei:

Kchnlsirahe ^r.7.

Fernsprecher 51.

fchäftigt werden (G. O. § 135, Abs. 1).

Kinder über 13 Jahren dürfen in Fabriken mir schäftigt werden, wenn sie nicht mehr zum Besuch Volksschule verpflichtet sind. (G.-O. § 135, Abs. Minderjährige dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie mit einem durch die Polizei-Behörde ihres letzten dauernden Aufenthalts-Ortes oder ihres ersten deutschen Arbeits-OrteS ausgestellten ArbeitSbuche versehen sind, welches von dem Arbeitgeber einzufordern, zu ver­wahren und auf amtliches Verlangen jeder Zeit vor­zulegen ist. (G.-O. §§ 107 nnd 108. Vergl. auch die in jedem Arbeitsbuche abgedruckten §§ 111 u. 112

Aste «nnoncen-Vureaux de« In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den«iehener Anzeiger" kiitgegeu.

2lmtlid?er Ttzeil.

Bekanntmachung.

Ju Nachstehendem bringen wir die Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung über die'Beschäftigung jugendlicher Ar­beiter und Arbeiterinnen, sowie erwachsener Arbeiterinnen in Fabriken und denselben gleichgestellten Betrieben (Werk­stätten, die mit Dampf betrieben werden, größere Zimmer plätze, Ziegeleien und Brüche) nochmals zur Kenntniß der Betheiligten und empfehlen den Polizeibehörden, die Be­folgung dieser Vorschriften strengstens zu überwachen.

Gießen, den 7. September 1894.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Dr. Meli or.

I. Keschäftiguns jugendlicher Arbeiter nnd Ardkitkrinnen.

Betheiltgung an dem Aete ankommt. ES sind demnach die Ergebntsie dieses zweiten Wahlganges noch abzuwarten, ehe sich die Zusammensetzung deS neuen weimaranischen Landtages beurteilen lasten wird.

Königsberg, 7. September. Der uns gestern telegraphisch zugegangene, in vor. Nummer in abgekürzter Form ver- öffeutlichte Toast des Kaisers bei der gestrigen Gala- täfel hat folgenden Wortlaut: Nach alter deutscher Sitte unser erstes GlaS als Willkommenstrunk unserem Königlichen Gastei Seine Majestät der König von Württemberg, er lebe hoch, hoch, hoch! Se. Maj. der König von Württem­berg erwiderte: Eure Majestät gestatten, daß ich meinen herzlichen und innigsten Dank ausspreche für die ebenso freund­lichen wie gnädigen Worte des Willkommens, welche Eure Majestät soeben an mich gerichtet haben. ES ist mir eine hohe und aufrichtige Freude, als Gast Eurer Majestäten zum erstenmal in der Provinz Preußen zu erscheinen und mich von den Leistungen auch diese« TheileS der Armee überzeugen zu dürfen. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, Sie leben hoch, hoch, hoch I Seine Majestät der Kaiser erhob sich alsbald zu folgender Rede: Ich begrüße Sie, meine Herren, in diesem altehrwürdigen Schloste als die Vertreter dieser mir so theuren Provinz und heiße Sie von Herzen willkommen. Der Empfang in der alten Krö- nungSstadt Königsberg, den ihre Bevölkerung uns bereitet hat, ist Ihrer Majestät und mir zu H rzen gegangen, und bauten wir auf daS innigste dafür. ES sind nunmehr vier Jahre verflossen, seitdem ich mit Ihnen bei dem mir von .der Provinz gebotenen Mahle vereint war. Ich betonte da- malö, daß die Provinz Ostpreußen als eine hauptsächlich Landwirthschaft treibende, vor allen Dingen einen lelstungS- sähigen Bauernstand erhalten und behalten miisie, und daß Sie alS solche die Säule und Stütze meiner Monarchie sei. Es werde daher mein stetes Bestreben sein, für das Wohl und die landwirthschaftliche Hebung Ostpreußens angelegent­lich zu sorgen. In den vier verflossenen Jahren haben schwere Sorgen den Landwirth bedrückt und es will mir scheinen, als ob unter diesem Einflüsse Zweifel aufgestiegen seien an meinen Versprechungen, ob sie auch wohl gehalten werden können. Ja, ich habe sogar tlefbefUmmerten Herzen- bemerken müssen, daß ans den mir nahestehenden Kreisen deS Adels meine besten Absichten mißverstanden, zum Theil be­kämpft worden sind, ja sogar das Wort Opposition hat man mich vernehmen lassen. Meine Herren, eine Opposition preußischer Adliger gegen ihren König ist ein Unding. Sie hat nur dann eine Berechtigung, wenn sie den König an ihrer Spitze weiß. Das lehrt schon die Geschichte unsere« Hauses; wie oft haben meine Vorfahren Irregeleiteten eines einzelnen Standes zum Wohle des Ganzen gegenübertreten müssen. Der Nachfolger dessen, der aus eigenem Recht sou- beräner Herzog in Preußen wurde, wird dieselben Bahnen wandeln, wie sein großer Ahne. Und wie einst der erste König ex mo moa nata corona sagte und sein großer Sohn seine Autorität als Kocher de bronco stabilirte, so vertrete auch ich gleich meinem Kaiserlichen Großvater das Königthum aus Gottes Gnaden. Meine Herren, was Sie bedrückt, em­pfinde auch ich, denn ich bin der größte Grundbesitzer in un­serem Staate, und ich weiß sehr wohl, daß wir durch schwere Zelten gehen. Täglich Ist mein Sinnen darauf gerichtet, Ihnen zu helfen. Aber Sie müssen mich dabei unterstützen, nicht durch Lärm, nicht durch Mittel der von Ihnen mit Recht so oft bekämpften gewerbsmäßigen Oppositionsparteien, nein in vertrauensvoller Aussprache zu Ihrem Souverän. Meine Thür ist allezeit einem jeden meiner Unterthemen offen, und willig lethe ich ihm Gehör. DaS sei fortan Ihr Weg und alS ausgelöscht betrachte ich alles was geschah. Um mich aber zu vergewissern, ob wirklich ich meinen Versprech­ungen nachgekommen fei und die Fürsorge, die ich ber Pro­vinz einst versprach, in der Weise auSgeführt worden ist, wie Ich es wünschte, habe ich zusammenstellen lassen, waS für die Provinz unter meiner Regierung bisher geschehen. ES sind seit der Zeit, alS ich zu Ihnen sprach, für Eisenbahnen, zum Erlaß für Darlehen an Deich- und MeltorationSoerbände, für Weichsel-Regulirung und Seekanal für Ostpreußen 85 600000 Mk. und für Westpreußen 24 Millionen Mark aus allgemeinen Staatsmitteln aufgewendet worden, zusam­men 110 Millionen. Mein Wort habe ich gehalten. Aber noch mehr: ich werde fortfahren in stetem Bemühen für dieses Land zu sorgen, und der nächstjährige Etat wird bereits neue Beweise meiner landesväterlichen Fürsorge bringen. Meine Herren, sehen wir doch den Druck, der auf uns lastet, und die Zeiten, durch die wir schreiten müssen, von dem christ­lichen Standpunkt an, in dem wir erzogen und aufgewachsen find, als eine uns von Gott auferlegte Prüfung! Halten wir still, ertragen wir sie in christlicher Duldung, in fester

Meßmer Anzeiger

Heneral-Anzeiger.

Der chlthener JUjdgtr rrfdjeint täglich, nut Ausnahme drS MonlagS.

Die Gießener A»««itienvrLlter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal drigckegt.

Deritsche» Reich.

Darmstadt, 7. (September. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich und Seine Königliche Hoheit der Prinz von Wales treffen heule Nachmittag 2 Uhr 13 Min. hier ein. Höchstdieselben begeben Sich vom Bahnhof aus nach dem Manfoleum auf der Rosenhöbe und von dort zu Besuch der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften nach Schloß Heiligenberg.

Berlin, 7. September. König Albert empfing in Königsberg, als er am Donnerstag Nachmittag aus dem Manöver zurückgekehrt war, eine Abordnung der in der ostpreußischen Hauptstadt wohnenden Sachsen. Die Abord- nung überreichte dem Monarchen ein Bild, das au» tausend Briefmarken hergestellte deutsche Wappen darstellend. Der König Albert sprach seinen Dank für das sinnige Geschenk aus und unterhielt sich in liebenswürdigster Weise mit den Herren der Deputation. Vor seiner Abreise nahm er daS Diner im Casino des Offiziercorps des 10. Dragonerregi- ment« ein, wobei dem hochfürstlichen Regimentschef fettens des Offiziercorps ein Bild, daS Regiment in Parade-Auf- ftellung darstellend, überreicht wurde.

Dr. v. Bötticher, StaatSsecretär im Reichsamte des Inneren und Vicepräsident dcS preußischen Staats- ministeriumS, ist nach Beendigung feines Urlaubes wieder in Berlin eingetroffen. Dagegen weilt Reichskanzler Graf Caprivi noch in Karlsbad, von wo er erst Anfang October nach Berlin zurückzukehren gedenkt. Wie man hört, bekommt dem Reichskanzler auch der diesmalige Curanfenthalt in dem genannten böhmischen Badeorte ganz vorzüglich.

Im Großherzogthum Weimar haben sich die W a h l m ä n n e r - W a h l e n für den Landtag unter der daselbst leider üblichen geringen Wahlbeteiligung vollzogen. In einer ganzen Reihe von Wahlkreisen, so in Weimar-Stadt, in Ilmenau u. f. w., mußten wegen der schwachen Bethet- [igung die Wahlen für ungültig erklärt und neue ausge- schrieben werden. DieS auf Grund der Bestimmung deS weimaranischen Wahlgesetzes, daß mindesten« die Hälfte der Wahlberechtigten eine« Wahlkreises an der Urne erscheinen muß, wenn die vollzogenen Wahlen Kraft erlangen sollen, daß aber andernfalls ein nochmaliger Wahlgang ftattzufinden hat, bc welchem eS dann allerdings nicht mehr auf die

(§ 137 Abs. 5.) .

5. In jedem Arbeitsraum, in dem Arbeiterinnen über 16 Jahren beschäftigt werden, ist eine Tafel, welche vorstehende Bestimmungen unter Ziss. 1 6 in deutlicher Schrift enthält, auszuhängen. (§ 138 Abs. 2.)

Gesunden: 1 Brille mit Futteral, 1 Haarnadel, 1 Regenschirm, 1 Paar Handschuhe, 3 Taschentücher, 1 Damen­hut, 1 Stück Vorhangstoff und 1 Kreidezeichnung.

3ußcfIoflCii: 1 Kanarienvogel.

Gießen, den 8. September 1894.

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.

I. V.: Roth.

II. Keschäftiguvs erwachsener Arbeiterinnen.

1 Wer Arbeiterinnen über 16 Jahren in einer Fabrik beschäftigen will, muß hiervon der Ortspolizcibehörde vorher schriftliche Anzeige machen. (§ 138, Abs. 1.)

In der Anzeige sind anzugeben: Die Fabrik, die !

Wochentage, an welchen die Beschäftigung stattfinden sott, Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Pausen, Art der' Beschäftigung. Soll hierin eine Aenderung eintretetl, fo mnß davon vorher der Behörde weitere Anzeige gemacht werden, (tz 138, Abf. 2.) Arbeiterinnen über 16 Jahre dürfen nicht länger als 11 Stunden täglich, an Vorabenden der Sonn- und Festtage nicht länger als 10 Stunden täglich beschäftigt werden, (tz 137 Abs. 2.) I

Die Arbeitsstunden dürfen nicht in die Nachtzeit zwischen 8i/2 Uhr Abends und 5»/a Uhr Morgens fallen. Am Sonnabend sowie an Vorabenden der Festtage ist die Beschäftigung nach 5«/2 Uhr Nach­mittags verboten. (§ 137 Abs. 1.)

Zwischen den Arbeitsstunden- muß den Arbcltcrinncn eine mindestens einstüudigc Mittagspause gewährt werden.

Arbeiterinnen über 16 Jahren, welche ein Haus wesen zu besorgen haben, sind auf ihren Antrag eine halbe Stunde ' vor der Mittagspause zu entlassen, sofern diese nicht mindestens ein und eine halbe Stunde beträgt. (§ 137 Abs. 4.)