Nr. 131 Zweites Blatt
Freitag den 8. Juni
1894
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Gießener Anzeiger
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Iitsverein.
Wetzlar.
smunt1. Herr Rector . Xbends 5'/s Uhr irrer Roebenach fahrt ab Wetzlar JW r Vorstand,
verein.
im Marburg.
t Lamstag, btn ^mittags 5ei Uhr, ). Md., MorgeaS 803 Uhr ist Aahr- iwR *xi b\e MMbn sitz * uifutben.
Der Vorstand.
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chratisbeitage: Gießener Jamitienblätter.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» vorm. 10 Uhr.
Wichtig für Auswanderer nach Amerika.
ES ist in Deutschland bekannt, daß die Vereinigten Staaten seit den 1880er Jahren gesetzliche Vorschriften erlassen haben, welche die Zulassung fremder Einwanderer einschränken, Vorschriften, welche durch Gesetze vom Jahre 1881 und 1893 noch wesentlich verschärft worden sind. Leider aber ist die genaue Kenntniß des für den Auswanderer wesentlichen Inhalts dieser Bestimmungen viel zu wenig verbreitet. Man bedenke, daß der Auswanderer, wenn er nach langer Seefahrt am Ziel angelangt ist und den Hafen von Newyork oder Baltimore vor sich sieht, einem äußerst scharfen peinlichen Verhör unterzogen wird, von besten Ergebniß es abhängt, ob ihm die Landung gestattet oder ob er zwangsweise der Schiffsgesellschaft, die ihn nach Amerika gebracht hat, zum Rücktransport nach Europa übergeben wird. Letztere ist dann bet Meidung enormer Strafen gehalten, ihn auf ihre Kosten in demselben Hafen wieder abzusetzen, aus dem er gekommen ist. Die Mühsale der Seefahrt im Zwischendeck — auf Kajütepasiagiere erstreckt sich die Controlle nicht — stehen dann dem kaum in der „neuen Welt" Ge- landeten wieder bevor und nach Ablauf von einigen Wochen wird er roubcr im Abfahrtshasen gelandet und hat von seiner Reise außer der Erinnerung nichts als den Zeit- und Geldverlust. Im Jahre 1893 wurden in dieser Art allein in Bremen 311 von den Vereinigten Staaten zurückgewiesene Personen wieder gelandet. 204 von diesen Personen waren zurückgewtesen worden, weil sie nach den Erhebungen der amerikanischen EtnwanderungSbehörden vor ihrer Einschiffung bereits ArbeitScontracte für Amerika abgeschlossen hatten. Deshalb sollen nachstehend in Kürze die für die Auswanderer wichtigsten Bestimmungen der erwähnten amerikanischen Ein- wanderungSgesetze mitgetheilt werden.
1) Um die Möglichkeit der Anwerbung billiger Arbeitskräfte im Ausland, z. B. bei Arbeitseinstellungen zu verhindern, ist die Abschließung eines Arbeitsvertrags Seitens amerikanischer Unternehmer mit Arbeitern, die sich noch im Ausland befinden, untersagt. Sollten z. B. eine Anzahl Maurergehilfen in Deutschland von einem Bauunternehmer in Chicago unter der Versprechung hoher Löhne angeworben worden sein, so werden sie, sobald sie im amerikanischen Hafen gelandet sind, vom EinwanderungSinspector zurückgewiesen, ja selbst innerhalb eines Jahres nach erfolgter Landung droht ihnen noch immer der zwangsweise Rück-
transport nach Deutschland, sobald entdeckt wird, daß sie „ContractSarbeiter" find. Ungleich verfänglicher ist eS aber für den Auswanderer, daß auch jede Annonce in europäischen Blättern über gute Arbeitsgelegenheit bei einem Unternehmer in den Vereinigten Staaten einer solchen verbotenen An- Werbung durch daS Gesetz gleich gestellt wird. Der auS- gewanderte Arbeiter, welcher also auf die Fragen deS Ein- wanderungSinspectorS, ob er schon Arbeit in Aussicht habe, antwortet, daß er auS der oder jener Zeitung in Deutschland ersehen habe, daß eine bestimmte Fabrik in PittSburg fachkundige Leute gegen hohen Lohn suche, wird ebenso wie der fest angenommene Ai beiter nach Deutschland heimgeschickt. In diesem Fall zeigt eS sich, daß der gesctzeS- oder sprachunkundige Auswanderer unter Umständen dem Rücktransport verfällt, wo er gerade durch die Angabe, er habe schon Arbeit in Aussicht, seine Lage zu verbeffern glaubt.
2) Zu den ContractSarbeitern werden indesten Personen nicht gezählt, die eine Kunst oder Wissenschaft beruflich betreiben, auch wenn sie zu deren Ausbildung engagiert sind, z. B. Architecten, Ingenieure, Geistliche, Lehrer. Gleiches gilt von Handwerkern bezw. Fabrikarbeitern, sofern ihre specielle Kunstfertigkeit in den Vereinigten Staaten noch nicht eingebürgert ist.
3) Ebenso ist es gestaltet, daß Personen, die nicht Bürger der Vereinigten Staaten sind und sich nur zeitweilig dort aufhalten, sich Dienstboten aus Deutschland kommen laffen, wogegen ein Dienstbote, der von einer amerikanischen Herrschaft angeworben ist, sich allerdings der Gefahr aussetzt, wieder nach Deutschland zurückgeschickt zu werden. Auch diese Klippe kann für deutsche Auswanderer unangenehm werden, zumal der Umstand, ob die Dienstherrschaft, die sie nach Amerika kommen läßt, Bürgerrechte in den Vereinigten Staaten besitzt und dort dauernd oder nur zeitweilig ansässig ist, sich natürlich meist der Kenntniß des Auswanderers entzieht.
4) Es ist durchaus gestattet, daß eine in Amerika wohnhafte Person Mitglieder ihrer Familie, z. B. die Eltern, jüngere Geschwister ?c. von Europa hinüber kommen läßt und ihnen die Ueberfahrt bezahlt. Ebenso ist es nicht direct verboten, daß von Europa aus Personen die Ueberfahrt bezahlt wird, z. B. durch den OrtSarmenverband, Wohlthätig- keits-Vereine, Gemeinden rc. Aber die Vereinigten Staaten haben auf dergleichen Personen ein ganz besonderes Augen-
Alle Ännoncm-Burtau? de» In- und Au»lande» nehme» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
merk und haben zum Schutz gegen solche zweifelhafte Zuwanderer die gesetzliche Bermuthung aufgestellt, daß sie zu den von der Einwanderung auSgeschloffenen Personencategoricn gehören. Wer sich vor den EinwanderungSinspectoren von diesem Verdacht nicht reinigen kann — und diese- Verfahren ist kurz und bündig — wird unweigerlich nach Europa zurückgeschickt.
5) Ausgeschlossen von der Einwanderung in die Vereinigten Staaten sind außer den Contractarbeitern alle Personen, die sich nicht selbst vorstehen können (also Geisteskranke, Blödsinnige, arme erwerbsunfähige Personen, die voraussichtlich der Armenpflege zur Last fallen, Siecheiferner Personen, die an einer ekelerregenden oder ansteckenden Krankheit leiden, sowie Sträflinge, welche ein Verbrechen oder mit Ehrverlust verknüpfte- Vergehen begangen haben. Ein bestimmter Daarbetrag, den der Einwanderer besitzen muß, ist zwar nicht vorgeschrieben, aber bei Personen, die bet der Landung in Amerika nur 30 Dollars (= 125 Mark) oder darunter haben, wird diese Summe genau festgestellt, und wenn der Einwanderer noch kränklich, schwächlich und sprach- unkundig ist, kann er leicht zu den Personen, die voraussichtlich der Armenpflege zur Last fallen, gerechnet und dem Rück- transport überwiesen werden.
Jeder Auswanderer sollte eS sich darum angelegen sein laffen, sich mit den Einwanderungsgesetzen der Vereinigten Staaten vertraut zu machen und die Bereinigten Staate» selber erleichtern ihm dies, indem sie jedem AuSwandcrungS- agenten zur Pflicht machen, eine Uebersctzung der neuesten Gesetze, von denen daS Gesetz vom 3. März 1891 daS wichtigste ist, in seinem Bureau zum AuShang zu bringen.
Technische Fortschritte.
— Das entdeckte Gehetmntß der frabritatitn »»» Jnchtenleder. Die deutschen Gerber und Ledersabrtkanten haben langt nicht gewußt, wodurch bei dem russischen Iuchtenleder der etgenthümliche Geruch, sowie die große Festigkeit, Geschmeidigkeit und Wasserdichtigkeit dieses Fabrikats erreicht wird. Neue Erfahrungen haben dargethan, daß daS Geheimniß der Juchlenleder- fadrikation lediglich in der Bestreichung deS LederS mit Btrkmtheeröl liegt. Der dem gegerbten Leder eigenthümliche Juchtengeruch gtebt, mit dem deS BtrkentheerölS vereinigt, in der Thal den Juchtengeruch unverkennbar wieder und gewährt dem Juchtenleder die sonstigen Eigenschaften.
Feuilleton.
Das Auarkbrod.
Historische Skizze von P. E. von Azeg.
(4. Fortsetzung.)
„34 hätte Hoheit auch nicht fortgelaffen, bevor ich da» Meisterstück hergezeigt hätte, daS er allein verfertigt hat. Er ist mein Geselle, Hoheit, und seine Arbeit betrachte ich gewissermaßen als ein Stück von meiner eigenen- verzeiht deßhalb, wenn ich mich allen Lobes enthalte- daS Stück be- darf keines Rühmens, eS spricht für sich selber."
Meister Lange ging nach einer dunklen Ecke deS Ladens und brachte auS derselben ein zierliches Spinnrad herbei, das er vor die Augen de» Herzog» in da» volle Licht auf den Ladentisch stellte.
Und dieses Stück der Kunstdrechslerei mußte in der That daS Auge des Kenners entzücken.
ES war eia Spinnrad, aus glänzend polirrem, tiefbraunem, reich gemasertem Nußbaumholz, aufs Künstlichste und Zierlichste gedreht. Die Verzierungen waren durch Elfen- beinrtnge, Knöpfe und glockenähnliche Ornamente angebracht und daS Ganze reich mit Perlmutter in einer Weise ausgelegr, die nur eine sehr kunftgeübte Hand in solch vollendetem Maße hervorzubringen vermochte.
Der Herzog konnte sich kaum satt daran sehen.
„Ein Prachtstück, ein CabinetSstück, Meister!" rief er, „das gehört nicht in einen Eisenberger Drechslerladen, son- dern in ein Kunstmuseum. Tine solche Arbeit, bei Gott, haben meine verwöhnten Augen selten erblickt. Eine wahre Pracht! Und das hat Euer Geselle mit seinen eigenen Händen gemacht? Kaum glaublich!"
In solchen Ausrufen fuhr der Herzog noch eine Zett fort, indem er das vortreffliche Meisterstück in allen seinen einzelnen Theilen betrachtete und dabei immer neue Dinge fand, die seine Verwunderung und sein Staunen erregten.
Der geschmeichelte Meister folgte mit dem Auge der kritischen Betrachtung deS herzoglichen Kenners und jeder neue
AuSruf deS Lobes rief in seinem lächelnden Gesicht einen neuen Ausdruck von aufrichtiger Freude hervor.
„Das muß die Herzogin sehen," sagte der Herzog endlich, nachdem er sich wohl eine halbe Stunde mit dem Kunstwerk beschäftigt hatte. „Schickt mir daS Rädchen heute Nachmittag aufs Schloß, da will ich eS mit meiner Gemahlin noch einmal mit Ruhe und Andacht betrachten. Hätte aber nimmermehr geglaubt, daß auS einer Eisenberger Werkstätte ein solches Kunstwerk hervorgehen könnte. Macht Euch aber alle Ehre, Meister, bei meinem Herzog- lichen Wort."
Der vergnügte Lange verbeugte sich einmal über daS andere Mal.
„Also schickt mir daS Ding nur heute Nachmittag aufs Schloß, Meister," fuhr der Herzog fort. „Und den Gesellen, wie heißt er doch? — Richtig, Heinrich Zimmerholz, den will ich auch kennen lernen, er soll sich morgen Mittag pünktlich um zwölf Uhr auf dem Schlöffe einfinden und bei mir anmelden laffen. Was aber den Verkauf von Eurem Geschäft betrifft, Meister Lange, so übereilt Euch damit nicht- bevor Ihr dazu schreitet, will ich noch einmal Rücksprache mit Euch nehmen, eS wäre möglich, daß ich selbst Euch einen Käufer nachzuweisen vermöchte."
Am anderen Morgen um zehn Uhr saß der Meister Langenbach an seinem Webstuhle und ließ den „Schützen" hin und her fliegen und die Lade an den Schuß schlagen, daß eS eine Art hatte.
Die Frau hatte Platz genommen auf einem niederen hölzernen Schemel nicht weit von ihm und spulte Garn.
Käthe kochte da» Mittagessen in der Küche.
Da klopfte e- an die Stubemhür.
Auf da- „Herein" des Meisters erschien ein herzoglicher Lakai in Gamaschen und Schuhen, reich gallonirter Livre, der sich an den am Webftuhl Sitzenden mit der Frage wandte:
„Seid Ihr der Meister Langenbach?"
„Der bin ich, zu dienen, Herr Hoflakai," entgegnete der Meister.
„Ihre Hoheit die Frau Herzogin beabsichtigt, heute um zwölf Uhr mit Euch zu sprechen und befiehlt deßhalb, daß Ihr Euch pünktlich zur festgesetzten Stunde mit Frau und Tochter auf dem Schlosse einfindet."
»Ich, Herr Hoflokai?" fragte der Meister verwundert mit weit aufgerissenen Augen, „daS muß doch wohl em Jrrthum sein, denn ich wüßte in der That kaum, waS Ihre Hoheit die Frau Herzogin mit mir geringem Manne zu reden haben könnte."
„Wenn Ihr der Meister Langenbach seid, dann ist mein Auftrag auch an den richtigen Mann gekommen. Also macht Euch bereit, dem Befehl der Frau Herzogin nachzukommeu."
Mit diesen Worten ging der Lakai wieder.
„Nun, so macht Euch fertig," sagte der Meister zu den beiden Frauen, denn auch Käthe war beim Erscheinen deS herzoglichen Dieners neugierig auS der Küche in die Stube gekommen.
Bald waren die einfachen, aber reinlichen und felbft- geweblen besseren Kleider angelegt und al» die RathhauSuhr elf schlug, machte sich Meister Langenbach mit seinen beide« Begleiterinnen zur Seite auf den Weg nach dem Schlosse.
Aber sie kamen bereit» eine geraume Zeit vor der zu ihrem Erscheinen festgesetzten Stunde in den herzoglichen Dor- zimmern an und der dort befindliche Diener bedeutete sie, daß sie sich noch eine halbe Stunde zu gedulden hätten, bi» er sie vorlaffen könne.
Da» waren doch dreißig bange Minuten der Erwartung- aber so langsam sie vergingen, endlich erschien die Mittagsstunde doch.
Der Diener ging, sie anzumelden, und als er zurückkam, hieß er sie ihm zu folgen.
Er führte sie in ein reich auSgestanete» Gemach, daS mit seinen prächtigen Möbeln einen beängstigenden Eindruck auf die einfachen Leute machte.
(Schluß folgt.)


