Ausgabe 
4.2.1894 Drittes Blatt
 
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der vorgekommeneu Credituberschreituugeu und auf Declaration des vorjährigen Beschlufies wegen Uebernahme der Kosten der außerordentlichen Armenpflege.

Der Vorsitzende verliest den ausführlichen Bericht des Kreisausschusses über die Verwaltung und den Stand der Kreisverbandsangelegenheiten in 1892/93.

Oberbürgermeister Gnauth stellt den Antrag, die vor­geschlagene Declaration des früheren Beschlusses wegen Ueber­nahme der Kosten für ortsarme Geisteskranke auch auf die­jenigen Fälle auszudehnen, in welchen die Gemeinden zur einstwEigen Unterbringung solcher Geisteskranken in Privat- bezw. Spitalpflege genöthigt seien.

Ebenso wünscht derselbe eine systematische Revision hin­sichtlich der in ständiger Privatpflege befindlichen landarmen Personen.

Der Vorsitzende bemerkt, daß der Kreisausschuß sich mit der Frage der Uebernahme von Kosten für vorläufig in Privatpflege untergebrachte Geisteskranke noch nicht beschäftigt habe. Für diese Kategorie von Geisteskranken werde eine discretionäre Befugniß dem Kreisausschusse zu ertheilen sein, welcher in jedem einzelnen Falle nach Lage der Verhältnisse zu entscheiden habe. Es könne sich nur um solche Geistes­kranke handeln, bezüglich deren Aufnahmegenehmigung der Großh. Provinzial-Direciion Starkenburg vorliege.

Oberbürgermeister Gnauth weist noch daraufhin, daß in der Zett, in welcher mit einer auswärtigen Anstalt über die Aufnahme eines Geisteskranken verhandelt werde, mitunter beträchtliche Ausgaben für die Gemeinden entstünden.

Der im Verwaltungsbericht gestellte Antrag des Kreis­ausschusses wird danach mit dem Zusatzantrage des Mitglieds Gnauth zur Abstimmung gebracht und angenommen.

Zu der vom Oberbürgermeister Gnauth angeregten Frage einer Prüfung hinsichtlich der in ständiger Privaipflege befindlichen Landarmen bemerkt der Vorsitzende, daß eine derartige allgemeine Revision an Ort und Stelle nicht statt­gefunden habe, daß aber vor einiger Zeit über die Fortdauer der Bedürftigkeit sämmtltcher in ständiger Privatpflege befindlicher Personen eine Revision der Acten vorgenommen worden sei.

Oberbürgermeister Gnauth will einen Antrag bricht stellen, wünscht aber, daß der Kreisausschuß der fraglichen Angelegenheit näher trete. -

Nachdem sich noch die Herren: Regierungsrath Dr. Melior und die Mitglieder Dr. Gutfleisch, Heß und Bopp an der Discussion betheiligt hatten, sagt der Vorsitzende zu, daß in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses über diese Frage si professo verhandelt werden solle.

Die Rechnung der Kreiskaffe wird darauf gutgeheißen und die stattgefundenen Creditüberschreitungen unter den Rubriken 23, 23 a, 26, 27 und 33 zu Lasten der nachge­wiesenen Deckungsmittel genehmigt.

5. Antrag der Gemeinde Großeu-Livden auf Nachlaß von Kreis- Umlagen in Folge der Reductiou ihres kommunal Einkommen, steuercapitals.

Der Vorsitzende bringt die Eingabe der Bürgermeisterei Großen-Linden zur Kenntniß des Kreistags, ebenso einen von Großh. Bürgermeisterei Gießen nachträglich erstatteten Bericht, worin event. um gleiche Berücksichtigung der Stadt Gießen nachgesucht wird.

Nach stattgehabter Discussion, an der sich die Kreistags- Mitglieder Gnauth, Velten, Meyer, Maid, sowie der Vor­sitzende betheiligten, wird der Antrag der Gemeinde Großen- Linden abgelehnt.

6. Beschluß über die nach Art. 2 des Gesetzes vom 24. Mai 1893, die Kosten der Landarmeupflege betr., aus der Staatskafle au den Kreis Gießen für ie nächste Finanzperiode zu zahlenden Pauschsummen.

Nach Mittheilung des Referenten Großh. Reoierungs- rath Dr. Melior beziffert sich die aus dem Aufwande in den Jahren 1890/91, 1891/92 und 1892/93 ermittelte Durch­schnitts-Jahresausgabe auf 10 084.27 Mk.,- auf Grund dieser Berechnung spricht sich der Kreistag dahin aus, daß die für die nächsten 3 Jahre zu gewährende Pauschsumme auf jähr­lich 5042 Mk. festzusetzen ist.

f. Festsetzung des Kreiskaffe-Vorauschlags für 1894/95.

Der Entwurf des Voranschlags war den Mitgliedern des Kreistags bereits mit der Einladung zu dieser Ver­sammlung mitgetheilt worden. Derselbe wird rubrikenweise, mit der Ausgabe beginnend, durchgegangen und die Ab­weichungen gegen die Ansätze des Vorjahres erläutert.

Bet Rubrik 26, pos. f. bringt der Vorsitzende die Eingabe des Rettungshauses Hühnlein mit dem Bemerken zur Kenntniß, daß der Kreisausschuß einen regelmäßigen Beitrag des Kreises an Stelle der Collecte nicht vorge­schlagen habe. Bei der darauf vorgenommenen Abstimmung wird daß Gesuch gleichfalls abgelehnt.

Bei Rubrik 2 8Neubau von Kreisstraßen" stellt Bürgermeister Sommerlad den Antrag, der Kreistag möge schon jetzt über die Frage der Weiterführung der Krets- straße WieseckTrohe nach Großen-Buseck sich schlüssig machen.

Der Vorsitzende bemerkt, daß das Project Trohe- Großen - Buseck in den Plan des Kreisstraßennetzes ausge­

nommen, zu dessen Ausführung aber noch keine Vorbereitungen getroffen seien.

Da der Antrag die gesetzlich nöthige Unterstützung nicht findet, gelangt derselbe nicht zur Verhandlung.

Bei Rubrik 3 3Feuerlöschwesen" bemerkt Ober­bürgermeister Gnauth, daß er der Beschaffung der Feuer­wehrzeitung für die Gemeinden auf Kosten des Kreises nicht zustimmen könne und daher primär die Streichung des dafür angesetzten Betrags von 320 Mk. event. die Befreiung der Stadt Gießen von der Beitragsleiftung beantrage.

Der Vorsitzende bemerkt, daß die größeren und wohlhabenderen Gemeinden des Kreises, im Ganzen 26, selbst auf die Feuerwehrzeitung abonnirt hätten, während die meisten der weiteren Gemeinden diese Ausgabe scheuten.

Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch bezweifelt, nachdem er mit verschiedenen Bürgermeistern Rücksprache genommen, daß die Beschaffung der Zeitung auf Kreiskosten von Nutzen sei, da dieselbe in den meisten Fällen nicht gelesen würde.

Der Vorsitzende bemerkt hierzu, daß die Zeitung in erster Linie für die Commandanten der Feuerwehren bestimmt sei.

Oberbürgermeister Gnauth ist der Meinung, daß die Feuerwehrzeitung auch von den Commandanten wenig gelesen werde.

Bei der hierauf erfolgenden Abstimmung wird der An­trag des Kreisausschusses abgelehnt.

Nachdem der Voranschlag bis zum Schluffe durchgegangen und dazu nur noch bemerkt worden war, daß dem Reserve­fonds die bei Rubrik 33 für die Feuerwehrzeitung abge- strichenen 320 Mk. zugehen, wird der Voranschlag in Einnahme und Ausgabe auf den Gesammtbetrag von 277 730.45 Mk. festgesetzt.

Nachdem hiermit die Tagesordnung erledigt war und w itere Anträge nicht gestellt wurden, schließt der Vorsitzende die Versammlung.

Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen.'

v. Gag ern. Otto, Bürgermeister.

v. Oven.

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