Iughardt, Keller, Löber, Orbig, Dr. Ploch, Schwall, Scheel, Simon, Dr. Thaer, Vogt und Wallenfels.
Im Jahre 1892 wurde zufolge Eingabe der kiesigen Turnvereine beschlossen, einem allenfalls im Jahre 1893 in Gießen stattfindenden Kreisturnfest dcß Mittelrhein- kreiseS, für welches sich die hiesigen Turnvereine verwendeten, dieselbe Unterstützung ^Abgabe von Holz, Ueber- lafiung des Platzes u. s. w.) zu Theil werden zu lassen, wie aus Anlaß des Festes im Jahre 1875. Nachdem nun für das Jahr 1895 Gießen als Festort bestimmt worden ist, wird auf daS Gesuch der beiden Turnvereine hin beschlossen, das in 1892 gegebene Zugeftändniß aufrecht zu erhalten.
Ueber den Stand der Arbeiten für den Umbau des Bahnhofs berichtet Herr Oberbürgermeister Gnauth, daß auf diesseits erfolgtes Gesuch an Großh. Ministerium der Finanzen um Einflußnahme desselben wegen Beschleunigung der Arbeiter; das Großh. Ministerium dem Großh. KreiSamt habe Mittheilung zugehen lassen. Danach hat der Kgl. Preuß. Minister der öffentlichen Arbeiten einer Ausführung deS Planes noch nicht beistimmen können, weil dieser Plan zur Zeit über daS Bedürfniß hinausgehe, auch die Betheiligung der Stadt Gießen an der Ausführung deS Planes in finanzieller Hinsicht beanstandet worden sei. Es würde danach eine Einschränkung der Umbauarbeiten stattfinden müssen, worüber s. Z. ein neuer Entwurf vorgelegt werden würde. In Betreff der in Zusammenhang mit dem Umbauproject stehenden Errichtung von Lagerhäusern theilt Herr Oberbürgermeister Gnauth die Vorlage Großh. Handelskammer mit, wie sie aus der Sitzung derselben vom 18. April d. I. §ervorgegangen und in Nr. 95, erstes Blatt deS „Anzeiger" mitgetheilt worden ist. Herr Oberbürgermeister Gnauth bemerkt dabei, daß die bereits mit der Sache beschäftigt gewesene Commission sich weiter damit zu befassen haben werde.
Weiter macht der Herr Oberbürgermeister Mittheilung über den AuSgang der am hiesigen Landgericht anhängigen Enteignungsprozesse gegen einige Besitzer von zu der psychiatrischen Klinik benöthigten Geländetheilen. Die betr. Grundbesitzer (Balser, Lampus, Simon) haben dem s. Z. ihnen gemachten Gebot von 60 Pf. für den Quadratmeter eine Forderung von 5 Mk. gegenllbergestellt - das Landgericht entschied, daß Herrn Balser 70 Pf., den Herren Simon und LampuS je 65 Pf. pro Quadratmeter zu zahlen sei, sowie Iq6 Vto der Kosten des Verfahrens die Stadt, 69/to die Enteigneten zu tragen haben. In dem Enteignungsverfahren gegen Herrn Joh. Dern III. wegen einer zu gleichem Zwecke bestimmten Parzelle hat gegenüber der Forderung deS Herrn Dem von 1 Mk. und dem Gebot der Stadt von 60 Ps. für den Quadratmeter das Gericht entschieden, daß Herrn Dern 70 Pf. zu zahlen sind, wobei derselbe 8/4, die Stadt */< der Kosten des Enteignungsverfahrens zu tragen haben. — In dem Enteignungsverfahren gegen Franz Blocks Erben wegen des Geländes an der Hollergasse, welches zur Herstellung der Verbindungsstraße zwischen der Frankfurter Straße und den Bahnhöfen bestimmt ist, hat das Landgericht entschieden, daß die Klage von Franz Blocks Erben auf Entschädigung von 5 Mk. pro Quadratmeter abzuweisen und das Gebot der Stadt von Mk. 1.50 als dem Werthc des Geländes entsprechend zu erachten sei.
DaS Gesuch deS evangelischen Pfarramts der LukaS- gemeinde um Ueberlassung eines Locols im Realgymnasium für die Abhaltung der Sitzungen ihrer Gemeindevertretungen wird mit dem Ansügen genehmigt, daß seitens der Gemeindevertretung eine Vergütung für Heizung, Beleuchtung und Reinigung deS Zimmers geleistet wird.
Den NevisioNSbemerkungen der Großh. OberrechnungS- kammer zur Rechnung der Löber'schen Stiftung entsprechend wird beschloffen, mit der Controle über die unständigen Ausgaben und Ausstellung darauf bezüglicher Bescheinigungen den städtischen Controleur zu betrauen.
In Ausführung der früher wegen Versicherung der unständigen Arbeiter bei der Ortskrankenkasse Gießen gefaßten Beschlüsse wird die Uebernahmc deS aus diesem BersicherungSverhältniß im Rechnungsjahr 1892 entstandenen Defizits Von 535 Mk. auf die Stadtkasse genehmigt und beschlossen, gleichwie im vorigen Jahre dem Rechner der OrtS fror kenkasse für die dadurch entstandene besondere Mühewaltung eine Vergütung von 100 Mk. zu bewilligen.
In Folge erhobener Klagen über die ungeregelte Ableitung deS AbflußwasserS aus Hofraithen und Straßen über die Böschung der Wieseck nach dieser wurde vor einiger Zeit beschlossen, Ccment-Abflußrinnen anzulegen. Die Kosten dieser Rinnen (265 lfd. Meter) wurden auf 2000 Mk. veranschlagt, wovon 610 Mk. auf städtische Ausflüsse, 1390 Mk. auf Privat-Ausflüsse kommen. ES sollten zunächst probeweise die in der Bleichstraße mündenden städtischen Canäle auSgeführt und je nach Ausfall dieser Probe dieselbe Ableitung der Privat-AuSflüsse vorgenommen werden. Nach dem Berichte deS Stadtbauamtö haben sich die Abfluß- rinnen bewährt, so daß die Daudeputation die Anlage gleicher Rinnen für die Privat Abwässer auf Kosten der betr. Privaten beantragt hat. ES wird darnach die Herstellung von Gement* AuSflußrinneu längs der Wieseck, von der Gartenstraße bis zur Bahnhofstraße, beschlossen.
Aus Vorschlag der Deputation für das GaS- und Wasserwerk wird die Ausführung einiger Straßenrohrleitungen auf den Voranschlag für 1893/94 übertragen, bezüglich deren eine Hinausschiebung der Ausführung hauptsächlich mit Rücksicht auf die Möglichkeit einer gleichzeitigen Anlage von GaS- und Wasserleitung für geboten erachtet wurde. ES betrifft dies die Gasleitung in der Senckenbergstraße, die Verstärkung der Gasleitung in der Wetzsteingasse mit gleichzeitiger Fortsetzung der Wasserleitung btö zum GambrinuS, die Gas- Icitung vom städtischen Baumagazin bis zum Neustädter Thor, die Gasleitung auf der Frankfurterstraße bis zur psychiatrischen Klinik, eine stärkere VerbindungSleitung für GaS im Zuge der Göthestraße bis zur Löberstraße.
Eine längere Verhandlung beansprucht der letzte Punkt | der Tagesordnung: Erlaß einer Polizeiverordnung, betr. die Benutzung und den Schutz der Wasserleitung und der öffentlichen Pumpbrunnen. In Voraussicht einer anhaltenden Trockenheit, dem Zurückgehen deS QuellenerguffeS und der Steigerung deS Bedarfs kann nach den in der Deputation für das Gas- und Wasserwerk stattgehabten Berathungen und im Hinblick auf die Erfahrungen deS letzten Sommers den sich aus Wassermangel ergebenden Uebelftänden durch Einschränkung deS Wasserverbrauchs vorgebeugt werden. Insbesondere hat man sich in der Commission dafür ausgesprochen, daß in erster Linie die Entnahme deS Wassers auS den Ventilbrunnen auf den gewöhnlichen HauS- verbrauch zu beschränken und die Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken zu vermeiden sei. In zweiter Linie würde bann auch bezüglich der HauSwasserleitungen die Entnahme von Wasser auf den häuslichen Gebrauch zu beschränken fein. Zur wirksamen Durchführung der beabsichtigten Maßregeln hat demnach, die Commission geglaubt, die in den „Bedingungen für den Bezug von Wasser auS der Quellwasserleitung" im Falle eintretenden Wassermangels gewahrte Verminderung der Entnahme in Form einer Polizeimaßregel zu kleiden und der Stadtverordneten-Berfammlung den Entwurf einer Polizeiverordnung unterbreitet, die nach eingehender Berathung in der heutigen Stadtverordneten-Dersammlung folgende Fassung erhielt:
S 1. Die Benutzung Her auf den öffentlichen Straßen und Plätzen aulgetttll'en Ben ttlbr u n nnen der städtischen Quellwasserleitung ist nur für den gewöhnlichen Hausbedarf gestattet; jede wetter- gehende Entnahme von Wasser aus diesen Brunnen, insbesondere zu gewerblichen oder landwirlhschaitlichen Zwecken, ober unter Verwendung oen Schläuchen ober Fuhiwerken ist verboten.
Gleiches Verbot kann nöthtgensalls vorübergehend auch für die öffentlichen Pumpbrunnen durch dieGroßherzogl. Bürgermeisterei erlassen werden.
DaS Wasser auS allen öffentlichen Brunnen darf nur mit reineren Zubern, Eimern und kleineren Gefäßen entnommen werden.
Ein unnützes Lausenlassen der Ventilbrunnen ist verboten.
Beim Wasserholen gebührt dem zuerst Kommenden für die Füllung höchstens zweier Gefäße der Vorzug.
S 2. Jede Verunreinigung b er öffentlichen Brunnen, sowie Der zugehörigen Ständer, Schächte und Vorfchächte, Ablaussschalen, Tröge und Rinnen, desgleichen das Ausspülen, Ab- und Auswaschen aller Art von Gegenständen, sowie daS Waschen von Gemüse und das Viehtränken an bm öffentlichen Brunnen ist untersagt, unbeschadet btr Besugniß zur Entnahme von Wasser zu letzterem Zweck.
Dksgleichrn find vcrboten alle Handlungen beim Gebrauch der öffentlichen Brunnen, welche im Winter zu gefährlicher Eisbildung Anlaß geben können, ferner daS Entleeren von Wasser in die Schächte der Pumpbrunnen und in die Vor- (oder Einlauf-) Schächte der Ventilbrunnen.
S 3. Die unbefugte Entziehung von Wasser auS der Quellwasserleitung, sowie jede den „Bestimmungen für den Bezug von Wasser au8 dem Wasserwerwerk der Stadt Gießen" witersprechende Benutzung der Wasserleitung ist verboten.
Bei Brandausbruch in der Stadt sind alle Zapfstellen der Piioatleitungen bis nach Bewältigung des FeuerS möglichst geschlossen zu halten.
Während der Dauer außergewöhnlichen Wassermangels kann durch Bekanntmachung Großherzogl. Bürgermeisterei die Abgabe von Wasser auS der Wasserleitung im Allgemeinen aus gewisse Tagesstunden eingeschrär ft und im Einzelnen auf Veranlassung Großh. Bürgermeisterei durch die unterzeichnete Behörde He Verwendung solchen Wassers seilens der Privaten zum Speisen von Springbrunnen, Besprengen von Gärten und TrolloirS, sowie zu gewerblichen Zwecken vorübergehend untersagt werden.
S 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiveroidnung und die auf Grund derselben erlassenen Verbote werben, sof.rne nicht höhere gesetzliche Strafen einzutreten haben, mit Geldstrafen bis zu 30 Mark, an beren Stelle im Falle des Unveimögens Haft tritt, bestraft.
S 5. Diese Polizeiverordnung tritt alsbaib in Kraft. Großherzogl. Polizeiamt Gießen.
Herr Oberbürgermeister Gnauth berichtete nach erfolgter Abstimmung über den Stand der Arbeiten, welche behufs Vermehrung drs Wasferzuflusses in der letzten Zeit vorgenommen wurden. ES haben die bish-rigen Erfahrungen, besonders im vergangenen Sommer, die Lehre gegeben, daß mit einer energischen Förderung der Arbeiten vorgegangen werden müsse. Der behufs Ausarbeitung eines Planes hinzugezogene Ingenieur Schmidt in Frankfurt a. M. habe neben erhöhtem Wasserzuflusse ins Auge gefaßt die Erhöhung der Druckverhältnissl', um besonders den höheren gelegenen Stadttheilen einen reichlichen Wasserbezug zu sichern. ES sei weiter zunächst ins Auge gefaßt die Beschaffung von Wasser auS dem Lahnthal (am rechten Ufer), sowie die Quellen bei Beuern und Queckborn. Im Bezug auf die Kosten sei zu bemerken, daß dieselben sich gleich bi'eden, gleichviel welches der hier bezeichneten Quellengebiete erschlossen würde. Die Commission hat es für zweckmäßig gehalten, eine specielle Bearbeitung jedes der drei Projecte und Veranschlagung vornehmen zu lassen; eS werde sehr rasch daran gearbeitet, so daß die Projecte wahrscheinlich schon in vier Wochen würden vorgelegt werden können. Allerdings fei nicht zu erwarten, daß in diesem Sommer noch auf den Genuß einer verstärkten Wasserzufuhr gerechnet werden könne, hoffentlich fei aber dieser Sommer der letzte, in welchem sich eine Wasser - Calamität fühlbar mache.
Herr Haben ich t empfiehlt, daß bei anhaltendem trockenen Wetter öfter das Lahnwaffer in den Stadtbach gelassen werde, damit daS nöthige Putzwasser vorhanden, auch den anliegenden Gartenbesitzern die Möglichkeit gegeben fei, ihre Gärten zu begießen.
Herr Oberbürgermeister Gnauth bemerkte, daß der Besitzer der Obermühle verpflichtet sei, in der Nacht vom Samstag auf Sonntag die Mühlen zu schließen und daS Wasser in die Stadt einzulassen. ES sei ferner der Erwägung deS Polizeiamts anheimgegeben, von der Bestimmung Gebrauch zu machen, wonach im Falle außergewöhnlichen Wassermangels Dienstags und Donnerstags Nachts Wasser in den Stadtbach zu lassen fei.
Herr Scheel bemerkt, daß er nach dem Brande von Altenkirchen Gelegenheit genommen habe, den Ort zu besichtigen. Er habe dort die Wahrnehmung gemacht, daß trotz vorhandener Wasserleitung Wassermangel geherrscht, weil in
folge des raschen Umsichgreifens deS Feuers ein Zugang z» den HauSwasserleitungen nicht mehr möglich gewesen sei, in den Häusern seien die Röhren geschmolzen, daS Wasser habe sich dahin ergossen, wo eS zwecklos gewesen- eS sei deßhalb zu empfehlen, Abschlußhähne vor den Hofraithen anzubringen.
Herr Direktor Bergen bemerkt, daß Abschlußhähne sich an allen Zuleitungen befänden, eS seien dieselben aber nur bei den in den letzten Jahren vorgenommenen Anschlüssen vor den Häusern angebracht. Die Nothwendigkeit, die Abschlüsse durchgängig vor die Häuser zu legen, sei anerkannt, besonders in Hinblick aus vorkommende Röhrenbrüche, bamtt ein Adwerren ganzer Straßen vermieden werden könne. ES- sei eine diesbezügliche Vorlage in Ausarbeitung begriffen.
Herr Löber bemerkt, daß die Furt der Lahn oberhalb der ShiabenbabeQnftalt in schlechtem Zustande und eine Chau'si- rung derselben zu empfehlen sei, damit die Wasserabfuhr erleichtert werde. (Am Mittwoch Abend hieben einige mit Wasserhosen beschäftigte Leute, anscheinend Metzger, so unbarmherzig auf ein vor ein gefülltes Waffersoß gespanntes Pferd, daß die Vorübergehenden darüber entrüstet waren. D. V.)
Herr Dr. Ploch fragt an, ob Messungen an denjenigen Quellen, die noch angeschlossen werden sollen, vorgenommen würden.
Herr Oberbürgermeister Gnauth theilte daraus m't, daß solche Messungen stattgefunden und fortgesetzt wurden, um gerade während der trockenen Witterung Anhaltspunkte über die Ergiebigkeit der Quellen zu erhalten. — Auf Anfrage deS Herrn Faber, ob angesichts des Wassermangels nicht die Pumpe an der Bahnhofstraße, geiu über der Löwengasse, aufgestellt werden könnte, bemerkte Herr Oberburger- meiner Gnauth, daß die Sommission für das Gas und Wasserwerk morgen eine Sitzung halte, in welcher über die Wiedereröffnung von Pumpbrunnen :c. berathen werden solle.
totales uttfr provinzielle».
Gießen. 28. April 1893.
* Neues Theater. „Farinelli", große komische Operette in 3 Acten von (Safemann. Musik von Carl Zumpc. In äußerst glücklicher Weise haben in diesem niedlichen Merkchen sowohl der Textdichter, wie der Componist ihre Ausgaben gelöst. Ersterer hat durch eine von echt poetischem Hauche durchwehte, leichtfließende und gewankte Sprache dem Campo- nisten eine Prächtige Grundlage für die frtschen und durch ihr feuriges Temperament besonders wirkungsvollen Mclodieen, die die spanische Musik characterisiren, geschaffen. Die häufigen Lieder, die in daS Ganze eingestreut sind, zeigen in allen Stücken das Gepräge jener einfachen, rührenden spanischen Volksweisen, für die wir Deutsche, obwohl sonst ganz ander- geartet als die Bewohner des g ücklichen Landes „wo die Citrone blüht", eine so ausgesprochene Neigung besitzen. Die ganze Musik ist leicht verständlich und deshalb von der großen Menge gern gehört, aber auch für den musikalisch Verwöhnten bietet sie eine solche Fülle prächtiger Einzelheiten, daß ihr Anhören demselben immer einen edlen Genuß bereitet. Die gestrige Aufführung sand unter sehr günstigen Auspicierr statt. Nicht nur daß die Solisten ihre Schuldigkeit gethan hätten, nein, auch die Gesammtheit der Mitwirkenden zeigte einen freudigen Eifer, der zu dem Gelingen des Ganzen nicht wenig beitrug. Die Titelrolle war in den Händen des Herrn Schulhof vorzüglich aufgehoben. AuSgestattet mit einer wenn auch nicht allzu umfangreichen, so doch sehr ansprechenden und gut geschulten Stimme, einem feinen Spiel und einer recht vorthcilhaften äußeren Erscheinung schuf der Künstler einen Farinelli, der sich die Sympathien des Publikums im Fluge eroberte. Von besonderer Schönheit war im ersten Acte das Lied „Wenn der Spanier lieberglüht" und im zweiten das herrliche Duett mit Manuela „Liede- Weibchen, laß, o laß daS Zagen". Die „Manuela" btt Fräulein Riemann verdient sowohl gesanglich wie schauspielerisch unser uneingeschränktes Lob. Treffliche Auffassung, Wärme ve- BortragS, routinirteS Spiel und vorzügliche Disposition characterisirten die prächtige Leistung. Die komischen Rollen des „Riaffa", „Panäw" und der „Donna Cncarozzo" wurden durch die Herren Kieker, Kouradi und Frau Hein meisterhaft durchgeführt. Alle drei erzeugten du.ch ihr hübsches Spiel und ihre sorgfältigen Masken beim jedesmaligen Betreten der Bühne erneute Lachstürme bei den Zuschauern. Fräulein Kronegold führte ihre „Donna Maria" trotz einer merklichen Heiserkeit doch zur Zufriedenheit durch. Herr Schlegel (Inigo) taugte gesanglich wenig, auch wirkte da- allzu scharfe Hervorkehren de- intriganten Momente- nicht besonder- anziehend. Die Beletzung der übrigen Rollen ließ nichts zu wünschen übrig. Das Ballet allerdings hätte vielleicht durch ein weiteres „Pröbchen" etwas an Eleganz gewonnen. Die Ausstattung deS Ganzen war äußerst glänzend und auch das Orchester that seine volle Schuldigkeit mit Ausnahme der Violinen, deren Nachahmung der Guitarre nicht gerade „täuschend" genannt zu werden verdient. Da- Hau» war zahlreich besucht und ehrte die einzelnen Darsteller durch häufigen Beisall und Hervorruf. Z.
• • Neuei Theater. Der heutige und nächste Theaterabend bringen un- Echatispielvorstellungen: „M utter feg en" und „Preeiofa*. Auf letztere- möchten wir ganz besonder- aufmerksam machen, wenn die- überhaupt noch nothig ist. Denn wer, der sich für Theater intereffhrt, kennt nicht die Traditionen diese- unvergänglich schönen BolksschaufpielS mit seinen reizenden Chören und feiner großartigen Geenerie. Die Titelrolle wird von Frau Direktor Baar- gespielt. Für eine entsprechende Ausstattung find die sorgfältigsten Borbereitungen getroffen.
• * Bahnsteig Lperrr. Wie wir bereit- in Nr. 93 mit- theilten, soll da- Betreten der Bahnsteige ohne Besitz von Fahrkarten ober besondere Bahnsteigkarten verboten werden. Diese- im Jutereffe de- Dienste» der Bahnbeamtrn wie bereisenden Publikum- erlassene Verbot tritt für hier am 1. Mai in Kraft. Wir verweilen deshalb auf die in Heu»


