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S-r»l»rrcher 51.
Sitzung der Stadtverordneten
am 27. April 1893.
Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, die Herren Beigeordneten Georgi und Grüneberg, von Seiten der »Ltadt- verordneten die Herren Adami, Brück, Faber, Flett, Grünewald, Habenicht, Helfrich, Heß, Heyligenstaedt, Homberger,
Deutscher Reich.
Berlin, 27. April. Die Verleihung des Schwarzen Adlerordens an den Cardinal-Staatssecretär Ram polla und die anderthalbstündige Audienz des deutschen Staatssccretärs des Auswärtigen Freiherrn v. Marschall beim Papste haben in der deutschen Tagespresse eine wahre Sturmfluth von Betrachtungen und Ber- muthungen hervorgerufen. Die Bedeutung beider Vorgänge läßt sich aber auch nicht leugnen, zumal sie offenbar mit dem Besuche des Kaisers im Vatican und der hierbei stattgesundenen Besprechung zwischen Kaiser und Papst in dircctem Zusammenhänge stehen. Vorläufig wird man indeffen gut thun, mit allen Combinationen über die eigentliche Tragweite dieser Ercigniffc zurückzuhalten, es könnte sich in der Folge sonst leicht Herausstellen, daß gar manche dieser Muthmaßungen weit über daS Ziel hinausschießen. Diel commentirt werden auch die seitens des Kaisers an den Cardinal Grafen Ledochowski gerichteten Worte. Sie sollen nach einer Version der „Köln. Bolksztg." gelautet haben: „Eminenz werden gebeten, die Vergangenheit zu vergessen- als die traurigen Ereigniffe vor- kamen, wußte ich nichts davon!" Selbstverständlich muß dem genannten CentrumSblatte die Verantwortung für die aurhen- tische Wiedergabe der angeblichen Aeußerung des Monarchen überlasten bleiben.
— Die Militärcommission des Reichstages trat am Mittwoch in die Berathung des Entwurfes über die Ersatzvertbeilung ein. Art. L, Art. II. Absatz 2, Art. III. unb Art. IV. fanden unverändert Annahme- über Absatz 2 des Art. I wurde die Beschlußfassung vertagt. Behufs Formulirung der noch erforderlichen Gesetzes- und Verfassungsänderungen mit den Vertretern der Heeresverwaltung wählte die Commission einen aus den Abgeordneten v. Manteuffel (Vorsitzender), Dr. v. Bennigsen, Dr. Lieber und Richter bestehenden Unterausschuß, der sofort zusammentrat.___________
Der
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All? Uvnoncm-Vureaux M In- im> Auslandes n»hm« »a,eigen für den .Gießener An,ei,er" entgege».
Siebener Anzeiger
Kenerat-Unzeiger.
Deutscher Reichstag»
34. Sitzung. Donnerstag, 27. April 1893.
«um Mitglied der ReichSschutb.ncommlsston wirb an Stelle des aus dem Reichs-aae ousgetchieden n Abg. Buffe der Abg. Hahn (cous.) auf Antrag des Grafen Ballrstrem per Acclamalton gewählt.
Böckel mit Recht ausiührt; er fei unklar und werde nachtheiltg auf der ganzen Verkehr wirken- Am bedenklichsteu fei die Construct on einer neuen Art von Wucher, des Sachwuchers. WaS könne nicht Alles darunter gebracht werden! Kiebitzeier feien im Anfang mit 3 Mk. das Stück verkauft worden; das könne zum Sachwucher gestempelt werden. Unsicherheit Im Handel und Wandel werden die unabwendbare Folge des neuen GefetzeS fein. Ler Gebanke, der der Bestimmung über die Rechnungslegung zu Grund liege, laste sich gesetzgeberisch nicht verarbeiten; die Commiffion fei an diefer SifsiphuSarbeit gefcheitert.
Hierauf wird Vertagung befchloffen.
Morgen: Interpellation Richter bett. Derfammlungen, mdenen rnllltär Ische Gegenstände verhandelt werden; Nachtragsetat; Wucher- gefetz; A bzabluugsgefchäfte.
Der Gefetzentwurf betr. die Geltung des Gerichtsver- I alsungsgesetzeS auf Helgoland wird in dritter Lefung debatteloS | endgültig angenommen. , . „
Es folgt dritte Berathung des GefetzentwurfS gegen b n Ver- rath milttärifcher Geheimntffe. u .
Abg. Dr. o Bar (oft.) führt nochmals die Bedenken feiner Freunde geaen die Vorlage vor. Wenn dieselbe eine allgemeine Verpflichtung für Jedermann aus dem Volke zum Stillschweigen über militärifche Dinge auferlege, fo gehe das zu weit. Harmlofe Ge- präche könnten auf Grund der neuen Bestimmungen »um Gegenstand schwerer Anklagen gemacht werden, und fo werde das Denuncianten- thum gefördert. Durch die Befchlüffe der zweiten Lefung fei die Vorlage wesentlich gebesfert worden.
Abg. Schneider-Hamm (natl) beantragt, auch den Verrath von Nachrichten, deren Geheimhaltung im Jnleriffe der LandeSver- theidtgung liege, unter Strafe zu stellen, also in diesem Punkte die Regierungsvorlage wieder herzustellen. Ein wirksamer Schutz militärischer Geheimnisse sei nur zu erreichen, wenn nicht nur die Auslieferung von Schriften, Zeichnungen oder anderen Gegenständen, sondern auch die von Nachrichten, die im Lanbesvertheidigungsintereffe geheim zu halten finb, unter Strafe gestellt werde.
Abg. Gröber (6tr.) hält die in zweiter Lefung gefaßten Befchlüffe für völlig ausreichend. Danach werde auch der mit ©träfe bedroht, der Schriften, Zeichnungen ober andere Gegenstände zur Kenntniß eines Anderen gelangen läßt, wenn er weiß, daß dadurch die Sicherheit des Deutfchen Reiches gefährdet wird. Es bedürfe alfo zur Eifüllung der strafbaren Handlung nicht der Auslieferung der Schriften, Zeichnungen und anderen Gegenstände selbst.
Kriegsmintster v. Kaltenborn-Stachau kann im Namen der verbündeten Regierungen nur dringend um Annahme des Antrags Schneider bitten. Ohne denselben könne eine ganze Reihe von Formen des Verraths nicht getroffen werden, so die Auslieferung von Nachrichten über den Grenzschutz und allerlei strategische Verhältnisse, worüber man auch ohne Zeichnungen, Schriftstücke usw. Kenntniß geben und damit das LandesoertheibigungSintereffe schwer schädigen könne. . .
Abg. v. Bar bekämpft den Antrag Schneider, der nur zu einer Beängstigung der Bevölkerung führen würde. In Zelten des Krieges feien wir ausreichend geschützt, für Friedenszeiten bedürfe es solcher scharfer Bestimmungen nicht. « .. »
Kriegsmintster v. Kaltenborn : Zwischm der Zeit des Friedens und des Krieges liege eine Zett ber Spannung, In der eö für Öen Gegner von größter Wichtigkeit sei, sich Nachrichten zu verschaffen; für diese Zett bedürfe es allerdings der beantragten Bestimmungen.
Abg. Dr. v. Marquardsen (natl.) befürwortet den Antrag Schneider und bedauert, daß nicht schon in ber zweiten Lesung Seitens der Mtlitärverwaltung Gelegenheit genommen worden, durch concrete Beispiele die Nothwendigkett ber Strafbarkeit des Verraths auch von Nachrichten dargethan worben fei
BundeScommffsar Geh.-Raih v. Seckendorfs widerspricht der von Gröber gegebenen Interpretation des „Zur Kenntniß bringen' von Schriften usw. Die mündliche ober schriftliche Beschreibung eines Modells würbe beispielsweise nicht unter diesen Begriff fallen.
Abg. Gröber: Nack dem, was ber Kriegsmintster an geheim zu haltenben strategischen Verhältnissen angeführt, falle so ziemlich Alles darunter, worüber man mit einem Andern sprechen könne. Um so voisichliger müsse man beim Erlaß so scharfer Bestimmungen fein.
Abg. Fritzen-Coblenz (Etr.) wendet dem Vorredner ein, daß es sich ja um Nachrichten handle, deren Geheimhaltung im Interesse der Landesvertheidlgung erforderlich sei; darin liege eine ausreichende Beschränkung. Redner befürwortet demgemäß den Antrag Schneider.
Der Antrag Schneider wird in Abstimmung durch Namensaufruf mit 131 gegen 97 Stimmen abgelehnt und darauf ber Gesetzentwurf gegen die Stimmen ber Freisinnigen und Socialdemokraten On0Cn©Jbann wirb in ble dritte Lesung der Novelle zum Wucher.- 061eVbg9Sebermann v. Sonnenberg (Antis.): Stadthagen habe den Anlisemiten vorgeworfen, sich nicht an ber Debatte über ble Wuchergesetznovelle umfangreicher betheiligt zu haben. Die Antisemiten hätten die Bewegung in Fluß gebracht. Nachdem im Com- missionSbericht alles Wesentliche gesagt war, habe es im Jntereffe ber Geschäftslage bcs Hauses gelegen, bas Zustandekommen der Novelle nicht durch lange Reden aufzuhalten. ^Stadthagen habe sich darüber beschwert, daß man den Juden Wucher nach'age. Kenne denn Stadthagen die Geschichte seines Volkes so wenig, um nicht zu wissen, daß dasselbe von jeher Wucher getrieben? Stadthagen habe axfragt, wie man Juden und Arier unterscheiden solle und habe zum Beweise dafür den Namen Liebermann von Sonnenberg angeführt. Den Juden sei es bet der Emancipatton überlasten worden, sich Namen zu wählen und so hätten sie fich auch ble Namen Liebermann und Sonnenberg genommen, ©eine Vorfahren feienj wegen tapfer* feit vor dem Feinde, die doch im Allgemeinen nicht jüdisch sei, geadelt worden. Wolle Stadthagen den Unterschied genau kennen lernen, so möge er ein römisches Bad nehmen und fich vor den Spiegel stellen. (Heiterkeit.)
Abg Böcke! (Antis.) bemängelt, daß auch der neue Entwurf zu sehr Comp'omißwerk sei. Man sollte einfach sagen. Wer eineu Andern wuchert, wird bestraft. Der Begriff des Wuchers stehe im Volksglauben fest, ebenso fest wie der Begriff der Beleidigung. Aber wenn bas Volksbewuhtsein zu seinem Rechte fotnmen solle, müsse man auch die Rechtsprechung über den Wucher dem Volke überweisen. Der ärgste Wucher, der Ankauf von Nahrungsmitteln zum Zwecke der künstlichen Preissteigerung, werde «uck durch diese Vorlage nicht getroffen. Stadthagen habe auf seine (Redners) beglichen Ausführungen mit Witzen und Verdrehungen geantwortet, K e? zurückweise. Eine Verdrehung sei es, daß die Antisemiten I nur jüdischen Wucher bestraft wissen wollten; nein, sie wollten dre Bestrafung jedes Wucherers, gleichviel, welcher Race er sei. Antisemiten gebe es übrigens in allen Parteien, auch in ber socialdemo- kratischen. Rebner führt antisemitische Arußerungm ber Abgg. Kunert unb Liebknecht an. , ., „, . - „ . .
Abg. Träger (bfr.) motivirt die ablehnende Haltung feiner Freunde gegenüber dem Entwurf. Derselbe sei unzulänglich, wie
Hcucfte Nachrichten»
WolffS telegraphisches Eorrespondm,-Bureau
Neapel, 27. April. Die Straßen sind glänzend beleuchtet. In Licht strahlen die Wappen Deutschlands und Italiens, bei Willkommengruß ber Stabt Neapel für deren Souveräne erglänzt in bengalischen Flammen. Von der Thurmspitze der Kirche San Francesco leuchtet der Stern Savoyens, links und rechts davon die mehrfarbigen Monogramme des Kaisers und der Kaiserin. Das Gedränge in den Straßen macht fast jeden Verkehr unmöglich. „Pungolo schätzt die Zahl der Fremden auf 50,000. Aus den Provinzen haben 97 Arbeitervereine Delegirte entsandt. Das Kaiser- und das Königspaar waren auf den Balkon hinaus- getreten, um die Illumination zu besichtigen und der Serenade beizuwohnen.
Newyork, 27. April. Wegen andauernden schlechten Wetters wurden die Flottenrevuen heute Nachmittag verschoben. _____________
Depeschen ÖeS Bureau „Herold".
Berlin, 27. April. Der „Reichsanzeiger" ist zur Erklärung ermächtigt, daß weder in der Unterhaltung des Kaisers mit dem Papste, noch in der Audienz des Staatssecretärs Marschall beim. Papste die Militärvorlage irgendwie erwähnt worden sei.
Berlin, 27. April. Dem „Reichsanzeiger" zufolge ist in den Besprechungen zwischen dem Reichskanzler und den Centrumsmitgliedern über die Militärvorlage niemals von einem Handel, daraus abzielend, für die Unterstützung der Militärvorlage Concessionen auf kirchlichem Boden einzutauschen, die Rede gewesen.
Berlin, 27. April. In der heutigen Sitzung der Ahlwardt-Commission war Ahlwardt anwesend- gefragt, welche Beweismittel er für die Verdächtigungen betr. des Jnvalidensonds besitze, antwortete Ahlwardt, er besitze keine. Finanzuv nister Miquel verlangt von Ahlwardt den erwähnten Bries, woraus die Bestechungen der Directoren der rumänischen Eisenbahn ersichtlich sein sollen. Ahlwardt verweigert zunächst die Herausgabe des Briefes und will ihn lieber vernichten, als Miquel die Echtheit bezweifelt. Schließlich auf dringendes Ersuchen des Vorsitzenden will er den Brief morgen aushändigen. Nächste Sitzung sobald die Referenten die Vorarbeiten beendigt haben.
Berlin, 27. Aprtl. Die Militärcommission hat heute in einer kurzen Sitzung den Gesetzentwurf über die Ersatzvertheilung angenommen.
Berlin, 27. April. Das Staatsministerium wurde unerwartet heute zu einer Sitzung einberufen. Es verlautet, dies sei durch aus Rom eingetroffene Depeschen veranlaßt worden.
Berlin, 28. April. Die zweite Lesung ber Milt- tärtior läge wirb voraussichtlich nächsten Mittwoch ober Donnerstag stattfinden.
Paris, 27. April. Das von dem Socialisten B a s l y erlassene Manifest sagt, die Kundgebung solle diesmal großartiger werben als im Vorjahre. Wenn man bie Brüber unb Arbeitergenoffen nicht verrathen wolle, müßten alle Arbeiter am Samstag bie Arbeit nieberlegen unb am Dienstag wieber aufnehmen.
Paris, 27. April. Großes Aufsehen erregt eine von Eisenbahnarbeitern herausgegebene Broschüre, worin dieselben zum Ausstand aufgefordert werden. Sie zählen bereits 350000 Mann, es fehle nur an der Organisation, um ihre Zwecke zu erreichen.
Polizciverordmmg,
betreffend Verhütung von Waldbränden.
Mit Rücksicht auf die große Zahl von Waldbränden, welche in Folge der zur Zeit bestehenden außerordentlichen Trockenheit entstanden sind, bestimmen wir auf Grund des Art. 79 der Kreis und Provinzialordnung das Folgende :
1. Bis auf Weiteres ist das Rauchen von Cigarren, Cigarretten und ungedeckelten Tabakspfeifen in Waldungen und auf Haiden außerhalb der chauffirten Ortsverbindungs- wege verboten.
2. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 90 Mark bestraft.
Gießen, den 27. April 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern. ___________
Gießen, den 27. April 1893.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzh. Bürgermeistereien und die Großh. Gensdarmerie des Kreises.
Wir beauftragen Sie mit Durchführung der vorstehenden Polizeiverordnung. Die Großh. Bürgermeistereien wollen die ihnen unterstehenden Polizeiorgane entsprechend anweisen.
_______ p. Gagern._______
Gießen, den 26. April 1893.
Betr.: Die Voranschläge der Landgemeinden des Kreises Gießen für 1893/94.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grosth. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die rubricirten Voranschläge werden Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. , r. t Te
Sie wollen das in Jbren Händen befindlrche Concept alsbald mit den Ansätzen des Originalvoranschlags in Ueberem- stirnmung bringen und letzteren sodann dem Gemeinde-Einnehmer Übergeben.
v. Gagern.
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