Ausgabe 
24.12.1893 Erstes Blatt
 
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Nr. 303. Erstes Blatt

Sonntag den 24. December

1893

Amts, und Anzeigeblatt für den Ureis Gienen.

Hratisöeikage: Gießener Kamitienökätter.

Beatmt von Anzeigen zu bn Nachmittag» für den falgenben Ta, erscheinenden Nummer bi» Bonn. 10 Uhr.

Nerrefte Hacbricbtcit.

Wolffs telegraphisches Correspondenz - Bureau.

Berlin, 22. December. medicinischen Wochenschrift", der Influenza gestorben.

Paris, 22. December. Petersburg vor, wonach der

Paris, 22. December.

Der

Mrwrr

täglich, wM Aufnahme de» Wontag».

®*r G,ebener

m Anzeiger

*6« dreimal ' '.'"'egt.

«Ut Annoncen-Bureaux de» In. und Ausland«» nehm« Anzeigen für denVießener Anzeiger" entgegen.

Der Herausgeber derDeutschen Geheimrath Guttmann, ist an

Hier liegen Privatmeldungen aus Czar leicht erkrankte.

Aus Desterro wird über BuenoS-

Gesuuden: 1 goldene Uhrkette, 2 Portemonnaies mit Inhalt, 2 Spazierstöcke, 1 Boa, 1 Taschentuch, 1 Kinder­handschuh, 1 Federkissen, 1 Buch, 1 Kinderkragen, 1 Kinder­höschen und 1 Bund Schlüssel.

Zugelaufen: 1 gelber Hund.

Gießen, den 23. December 1893.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.

Aber daß der Krieg, der mitten im Frieden zwischen den Klassen und Schichten unseres Volkes entbrannt ist, einem inneren Frieden Raum gebe, das ist unser Weihnachtswunsch für unser Volk. Wo dieser Wunsch in der Tiefe erwacht, da faßt auch die Hoffnung Wurzel. Wo die Hoffnung rankt, da gedeiht die FriedenSsaat in den Herzen der Armen und Reichen. Um des gemeinsamen Bruders willen, dessen Ge­burtstag wir zu Weihnachten feiern, sind Reiche und Arme doch Glieder einer großen Familie. Zu Weihnachten klingt eS nicht nur in die Ohren, sondern in die Herzen, um nie wieder zu verklingen:Friede auf Erden!"

Bekanntmachung, betreffend die Nachmittagspausen der in Spinnereien beschäftigten jugendlichen Arbeiter.

Nach § 136 Abs. 1 der Gewerbeordnung vom l.Juni 1891 dürfen die Arbeitsstunden der jugendlichen Arbeiter (§ 135) nicht vor fünfeinhalb Uhr Morgens beginnen und nicht über achteinhalb Uhr Abends dauern. Zwischen den Arbeitsstunden müssen an jedem Arbeitstage regelmäßige Pausen gewährt werden. Für jugendliche Arbeiter, welche nur sechs Stunden täglich beschäftigt werden, muß die Pause mindestens eine halbe Stunde betragen. Den übrigen jugendlichen Arbeitern muß mindestens Mittags eine einstündige, sowie Vormittags und Nachmittags je eine halbstündige Pause gewährt werden.

Auf Grund des § 139 der Gewerbeordnung hat nun­mehr der Bundesrath unterm 8. d. M. (Reichsgesetzblatt Nr. 37) die nachstehenden Bestimmungen, betr. die Nachmittags­pausen der in Spinnereien beschäftigten jugend­lichen Arbeiter erlassen, welche wir zur Kenntniß der Betheiligten bringen.

I.

In Spinnereien, welche der Ortspolizeibehörde angezeigt haben, daß sie von der durch diese Bestimmungen nach­gelassenen Ausnahme Gebrauch machen wollen, darf die für jugendliche Arbeiter durch § 136 Abs. 1 der Gewerbeordnung vorgeschriebene Nachmittagspause am Sonnabend, sowie an Vorabenden der Festtage unter folgenden Bedingungen weg­fallen :

1) An denjenigen Tagen, an welchen die Nachmittags­pause fortfallen soll, darf die Arbeitszeit der jugend-

Bekanntmachung, betreffend die Veranstaltung von Verloosungen innerhalb des Großherzogthums.

Der Ortsvorstand zu Biebesheim beabsichtigt, mit dem am 6. März 1894 stattfindenden Fasse!-, Zuchtvieh« und Schweinemarkt eine Verloosung von Zuchtvieh zu verbinden.

Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat

die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 10 000 Loose zu 1 Mk. das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 70 pCt. des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind.

Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großherzogthum gestattet worden.

Gießen, den 23. December 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. (Sagern.

Deutscher Reich.

Berlin, 22. December. Großes Aufsehen erregt überall der jüngste, soeben imReichs- und Staatsanzeiger" ver­öffentlichte Erlaß des preußischen Minifterprüst- denken und Ministers deS Innern Grafen Eulen­burg. Die Verfügung ist an sämmtltche Regierungspräsidenten der Monarchie gerichtet und weist sie auf die Allerhöchste Ver­ordnung vom 4. Januar 1882 hin, in welcher die Grundsätze niedergelegt seien, welche den königlichen Beamten für ihr politisches Verhalten nicht nur bei den Wahlen, sondern auch unter allen sonstigen Verhältnissen zur Richtschnur zu dienen hätten. Dann betont Graf Eulenburg in seinem Erlaß, wie er durch die politischen Kämpfe und Gegensätze der Gegen­wart, wie sie sich namentlich auch auf wirthsckaftlichem Ge­biete bemerklich machten, veranlaßt worden sei, die erwähnte Allerhöchste Verordnung wiederum in Erinnerung zu bringen und ihre Beachtung zur Pflicht zu machen. Schließlich werden die Regierungspräsidenten ersucht, die ihnen unterstellten Be­amten auf die Befolgung des ministeriellen Erlasses hin­zuweisen. Wenn man sich erinnert, daß in der letzten Wahlbewegung in Preußen Landräthe und andere Regierungs­beamte vielfach im Sinne einer entschiedenen Vertretung der rein landwirthschaftlichen Interessen thätig waren und sich be- sonders als Vorkämpfer gegen die Handelspolitik der Regie­rung aufspielten, so gewinnt die jetzige Kundgebung deS preußischen Ministerpräsidenten in seiner Eigenschaft als Minister des Innern eine leicht erkennbare Bedeutung. Sie ist als ein erster positiver Schritt der Regierung gegenüber jener Opposition zu betrachten, welche sich in einem Theile der conservativen Partei und speziell in den Reihen der Ver­fechter der Forderungen des Bundes der Landwirthe mehr und mehr gegen die Regierung bemerkbar macht. Es scheint demnach, als ob wirklich das Tafeltuch zwischen der Regie­rung und den unzufriedenen Elementen in der conservativen Partei entzweigeschnitten werden sollte, ein Vorgang, der seine Wirkungen jedenfalls in unserer gesummten inneren Politik geltend machen würde. Auffälliger Weise hat gerade an dem Tage, an welchem dieser Erlaß des Grafen Eulenburg zur amtlichen Veröffentlichung gelangte, am Donnerstag, eine längere Audienz des Reichskanzlers Grafen Caprivi beim Kaiser stattgefunden, der in Berliner politischen Greifen besondere Bedeutung beigelegt wird. Zugleich wird aber ver­sichert, daß alle die ausgestreuten Gerüchte über eine neue Krisis in den Berliner leitenden Kreisen unbegründet seien. Dieses Dementi ist aber nur mit Vorsicht aufzunehmen, denn augenscheinlich ist in den letzten Tagen hinter den Berliner Regierungscoulissen wieder etwas vorgegangen, eben der über­raschende jüngste Erlaß des Grafen Eulenburg deutet ent- schieden derauf hin.

Weihnachten.

Kein Fest wird in Deutschland so emsig vorbereitet, keines so fröhlich gefeiert, wie das Weihnachtsfest.

EZ wird Niemand so alt, daß er nicht wieder jung würde beim Klang der Weihnachtsglocken, beim Glanz des Weih­nachtsbaumes. Die Tiefen des deutschen Gemüths thun sich auf bei der Feier dieses Festes. Bedürfte es eines Beweises, daß keines Volkes Seele so innig mit dem Christenthum sich vermählt hat, wie die deutsche, wir brauchten uns nur an Weihnachtssitte, Weihnachtsjubel in der Hütte wie im Palast im weiten deutschen Vaterlande zu erinnern.

Trotz allen Widerspruchs von Gegnern, trotz manchen Kopsschüttelns von Freunden zögern wir nicht mit dem Ge- ständniß: so lange das Weihnachtsfest in der Erinnerung an die Geburt des Himmelskindes, das in der Krippe der Armuth gelegen hat, so festwurzelt in allen Schichten unseres Volkes, wie es heute noch der Fall ist, so lange hoffen wir auch darauf, daß eine sociale Versöhnung der Stände in unserem Vaterlande die große Antwort auf den Gesang der Engel sein werde:Friede auf Erden!"

Als im Kriegsjahre 1870 das Weihnachtsfest nahte, wurde die Stimmung trübe unter unfern in Frankreich I weilenden Truppen, und vor Allem in den Lazarethen auf fremdem Poden. Als aber die Weihnachtsbäume draußen in I Frankreich nach deutschem Brauch brannten, da wurde, trotz der meist bescheidenen Geschenke, ein Band geknüpft nicht nur mit der lieben deutschen Heimath in der Ferne, wo mancher Platz unter dem Weihnachtsbaum leer blieb, sondern zugleich mit einer anderen Heimath über den Sternen. Eine zuver­sichtliche Hoffnung auf baldigen Frieden der Völker erwachte und wurde nicht getäuscht.

Daß der äußere Friede erhalten wird unter den Völkern das hoffen wir zuversichtlich für das kommende Jahr.

Ayres gemeldet: Zwischen den brasilianischen Regie- rungstruppen und den Aufständischen fand am Jtajahifluß ein Kampf statt, wobei 400 Mann getödtet sein ollen. Die Regierungstruppen bemächtigten sich des Schiffes Meteoro" und machten die Bemannung nieder. In Buenos-Ayres hat die Trockenheit großen Schaden an­gerichtet.

Loudon, 22. December. Im Unterhaus hob Harcourt -ervor, seine jüngst abgegebene Erklärung, daß der Besitz Englands an Schlachtschiffen sich zu demjenigen Frankreichs wie 19 zu 10 verhalte, habe sich auf die Flotte im Allge-

Amtliche* Theil. lichen Arbeiter nicht länger als neun und eine halbe

- - . Stunde und nicht über fünfeinhalb Uhr Nachmittags

Gießen, den 22. December 1893. na$ der Mittagspause vier Stunden

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qo .no4mm, ®rcb!Bun9 unserer Auflage »am Abs. 2 der Gewerbeordnung auizuhängenden Tafel eine zweite

22- M. (Anzeiger Nr. 277) im Rückstände sich befinden, Tafel auszuhängen, welche in deuilicher Schrift die Bestimm, werden Sie an alsbald,ge Vorlage erinnert. ungen unter I. roiebergiefct.

______ ______________v. (Sagern. | jjj.

Gießen, am 22. December 1893. m Vorstehende Bestimmungen treten mit dem Tage der Betr.: Die Kranken-, Jnvaliditäts- und Alters-Verficherunq m Ära^ unb $abcn $um Januar 1904

der Kreisstraßenwarte. ö ©ültigTeit.

zj. ,Q , Gießen, den 22. December 1893.

Das Grotzyerzoguche Kreisamt Gießen Großherzogliches Kreisamt Gießen.

an die Großh. Bürgermeistereien der Land- ------------------p- lagern.___

gemeinden deS Kreises. BeklMNtMalÜUNll

Sie wollen die Gemeindeeinnehmer anweisen, bezüglich , . , , . ,

der bis Ende December 1893 für die Kreisstraßenwarte c B Amtlich des bevorstehenden Weihnachts- und Neujahrs- - vorlagsweise gezahlten Beiträge zu den Kosten der Gemeinde- M machen wir die Händler, welche explosive Stoffe (Pulver, Krankenversicherung und zwar für 51 Wochen, sowie der- -pulvermumtion, Feuerwerkskdrper, Zündungen rc.) feilhalten, jenigen für Jnvaliditäts- und Altersversicherung mit der SS?« aufmerksam, daß die Abgabe von explosiven Kreiskaffe abzurechnen und die Vorlagen gegen Abgabe der®°ncn an Personen unter 16 Jahren nach dem Quittungen hierüber, zu welchen die den Gemeindeeinnehmern I 'efi ?om ?; 3upi 1880 (Regierungsblatt Nr. 21 von 1880) demnächst zugehenden Formularien zu benützen sind, in Em- Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe

pfang zu nehmen. bis zu 150 Mk. ober mit Haft bestraft.

Wir sehen Ihrem Bericht barüber, baß bie gebuchte Ab- " ßen, ben 23. Dccember 1893. rechnung erfolgt ist, bis spätestens 1. Februar 1894 entgegen. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

o. (Sagern. Fresenius.

Gießener AnzeinerM

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